Unterlagen aus dem Herkunftsland: Was je Staat gilt
Deutsche Behörden verlangen für ausländische Urkunden einen Echtheitsnachweis. Dafür gibt es drei Wege: die Apostille, die Legalisation durch die deutsche Botschaft und die Urkundenüberprüfung durch die Botschaft. Welcher Weg offensteht, hängt vom Herkunftsstaat ab. Bei manchen Staaten steht kein Weg offen.
Begriffe
- Apostille:
- Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen von 1961: Die zuständige Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, bestätigt ihre Echtheit mit einem Stempel oder Zusatzblatt.
- Legalisation:
- Beglaubigungskette für Staaten ohne Apostille. Mehrere Stellen bestätigen die Echtheit nacheinander, zuletzt die deutsche Botschaft.
- Vorbeglaubigung:
- Bestätigung einer Behörde des Herkunftsstaats, meist des Außenministeriums. Sie geht der Legalisation durch die Botschaft voraus.
- Urkundenüberprüfung:
- Die deutsche Botschaft prüft auf Anfrage der deutschen Behörde, ob eine Urkunde echt ist. Privatpersonen können sie nicht auslösen.
- Good Standing:
- Bescheinigung der zuständigen Stelle im Herkunftsstaat, dass Sie den Beruf dort ausüben dürfen und nichts gegen Sie vorliegt.
- ZAB:
- Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet ausländische Abschlüsse. Ihre Datenbank heißt anabin.
Woran sich der Weg entscheidet
Wie kommt die Echtheit Ihrer Ausbildungsurkunde in die deutsche Akte? Die sechs Staaten auf dieser Seite zeigen vier Antworten: die Apostille, die Legalisation, die Urkundenüberprüfung und für Bildungsurkunden aus Syrien keinen Weg.
Türkei, Syrien, Ukraine, Indien und Ägypten gehören 2025 zu den sechs Ausbildungsstaaten mit den meisten Anträgen (BIBB, alle Berufe nach Bundesrecht; dazu kommt Tunesien). Russland zeigt, dass eine Apostille trotz der Sanktionen gilt.
Können Sie Unterlagen aus Gründen, die nicht bei Ihnen liegen, nicht vollständig vorlegen, ist die Kenntnisprüfung abzulegen (§ 9d Absatz 3 der Bundesärzteordnung; entsprechend § 12b Absatz 3 des Zahnheilkundegesetzes und § 10c Absatz 3 der Bundesapothekerordnung). Das führt nicht zur Ablehnung. Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker mit Abschluss außerhalb der EU ist die Kenntnisprüfung ohnehin der Regelweg; mehr dazu auf der Seite Abschluss außerhalb der EU.
Verwandt ist die Qualifikationsanalyse nach § 14 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes oder einer entsprechenden fachrechtlichen Regelung, die bei fehlenden Nachweisen die Fertigkeiten und Kenntnisse auf anderem Weg feststellt. Die Förderseite erklärt sie.
Syrien
kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens
Bei Ärzten, Zahnärzten und Apothekern kommen 2025 die meisten Anträge aus Syrien. Bildungsurkunden aus Syrien lassen sich nicht apostillieren und nicht legalisieren.
Was Sie aus Syrien brauchen
Ukraine
Apostille gilt im Verhältnis zu Deutschland
Die Apostille für Bildungsurkunden erteilt das Bildungsministerium. Die Einreichung aus dem Ausland läuft über ein Online-Konto.
Was Sie aus der Ukraine brauchen
Türkei
Apostille gilt im Verhältnis zu Deutschland
Die Apostille ist unproblematisch. Das Good-Standing-Zertifikat bestimmt die Reihenfolge, weil das Ministerium es nicht beliebig oft neu ausstellt.
Was Sie aus der Türkei brauchen
Russland
Apostille gilt im Verhältnis zu Deutschland
Die russische Apostille gilt in Deutschland. Schwierig sind Geld und Reisewege.
Was Sie aus Russland brauchen
Ägypten
kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens
Ägypten ist kein Apostille-Staat; die Legalisation über die Botschaft Kairo funktioniert. Engpass ist der Vorbeglaubigungsvermerk.
Was Sie aus Ägypten brauchen
Indien
Apostille gilt wegen deutschen Einspruchs nicht
Eine indische Apostille gilt in Deutschland nicht, die Botschaft legalisiert nicht mehr. Die Echtheit prüft ein Verfahren, das nur die Approbationsbehörde auslösen kann.
Was Sie aus Indien brauchen
Ihr Land ist nicht dabei?
Welcher Weg für Ihre Urkunden gilt, prüfen Sie in drei Schritten:
- Suchen Sie Ihr Land in der Staatenliste des Auswärtigen Amts zum Haager Apostille-Übereinkommen (Stand 21.07.2026). Steht es dort, genügt die Apostille. Unter der Liste nennt das Amt Staaten, die dem Übereinkommen beigetreten sind, gegen deren Beitritt Deutschland aber Einspruch eingelegt hat, zum Beispiel Indien. Für sie gilt die Apostille in Deutschland nicht.
- Steht Ihr Land nicht auf der Liste, gilt in der Regel die Legalisation. In der Liste der Staaten, in denen die Voraussetzungen für die Legalisation nicht gegeben sind (Stand 02.05.2025) finden Sie die Länder, in denen die Legalisation eingeschränkt ist oder nur eine Urkundenüberprüfung möglich ist.
- Fragen Sie Ihre Approbationsbehörde, welche Urkunden sie in welcher Form verlangt. Wir klären für Sie, welcher Weg für Ihre Urkunden offensteht.
Drei Regeln, die für jedes Herkunftsland gelten
Eine Schreibweise für alle Dokumente
Das Verfahren muss Ihre Identität über mehrere Urkunden hinweg feststellen. Maßgeblich ist die Schreibweise im Reisepass. Alle Übersetzungen richten sich danach, und jede abweichende Schreibweise auf einer Urkunde wird in der Übersetzung kenntlich gemacht.
Vollständig übersetzen
Übersetzt werden müssen auch Siegel, Stempel, Apostillen, Legalisations- und sonstige Vermerke, einschließlich der Rückseite. Bei Diplomen mit mehreren Stempeln wird das oft vergessen.
„Doktor“ im Abschlussnamen ist meist keine Promotion
In Syrien, der Türkei, der Ukraine und Russland trägt der Grundabschluss das Wort Doktor im Namen, ohne eine Promotion zu sein. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen stuft ihn als grundständigen Abschluss ein. Als Doktorgrad („Dr.“) lässt er sich in Deutschland deshalb nicht führen, etwa im Lebenslauf oder auf dem Namensschild.
Was eine Förderung abdeckt und wann Sie sie beantragen, steht auf der Seite Förderung. Die Kosten des Verfahrens finden Sie unter Kosten und im Kostenrechner. Den Ablauf mit einem Abschluss außerhalb der EU beschreibt die Seite Drittstaat. Förderung gibt es nur bei Wohnsitz in Deutschland und nur, wenn Sie sie vor dem Approbationsantrag beantragen.