Medizin
Approbation als Arzt
Humanmedizin: rund 12.900 Anerkennungsanträge von Ärzten im Jahr 2025.
Die Approbation ist die staatliche Zulassung, ohne die Sie in Deutschland nicht als Arzt arbeiten dürfen. Mit einem Abschluss von außerhalb der EU brauchen Sie den Antrag bei der Landesbehörde, die Fachsprachenprüfung bei der Landesärztekammer und die Kenntnisprüfung am Patienten. Wenn Sie schon vorher ärztlich arbeiten möchten, kommt die befristete Berufserlaubnis hinzu. Dauer und Kosten unterscheiden sich je nach Land. Der Kostenrechner addiert die Posten für Ihren Fall; die einzelnen Schritte stehen unter Ablauf des Verfahrens. Wie Sie Diplom und Nachweise aus Ihrem Herkunftsland beschaffen, erklären die Seiten zu den Herkunftsländern.
- Rechtsgrundlage
- Bundesärzteordnung (BÄO)
- Prüfungsordnung
- Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
- Befristete Erlaubnis
- § 10 BÄO
Wer als Arzt die Approbation beantragt
Die amtliche Statistik zählt für 2025 rund 12.900 Anerkennungsanträge von Ärzten, nach 10.857 im Jahr 2024. Von den 13.932 Verfahren, die 2025 abgeschlossen wurden, endeten 8.424 mit voller Gleichwertigkeit. In 5.436 Fällen legte die Behörde eine Ausgleichsmaßnahme fest, also eine Prüfung oder einen Lehrgang. 69 Anträge wurden abgelehnt.
Die meisten Antragsteller kommen aus Syrien: 2.781 Ärzte, das sind 22 Prozent aller Arztanträge. Aus der Ukraine kamen 654, aus der Türkei 546 und aus Ägypten 384. Welche Unterlagen Ihr Herkunftsland ausstellt, steht auf den Seiten zu Syrien, der Ukraine und der Türkei.
Wenn Sie in Deutschland Medizin studiert haben, beantragen Sie die Approbation nach der Ärztlichen Prüfung bei der Behörde des Landes, in dem Sie sie abgelegt haben. Den Weg von M2 und M3 bis zur Approbation beschreibt der Ratgeber Approbation beantragen: M2, M3 und Unterlagen.
Wo haben Sie Ihr Medizinstudium abgeschlossen?
Davon hängt ab, welche Unterlagen Sie brauchen und ob eine Prüfung ansteht.
Deutscher Abschluss
Wer in Deutschland Medizin studiert und die Ärztliche Prüfung bestanden hat, beantragt die Approbation ohne Gleichwertigkeitsprüfung.
EU / EWR / Schweiz
Für Ärzte zählt der Beginn der Ausbildung oder das Datum des Diploms, gemessen am Stichtag, den die Richtlinie 2005/36/EG für jedes Land festlegt. Steht Ihr Titel für Ihr Land in der Richtlinie und ist der Stichtag erfüllt, erkennt die Behörde ihn ohne Inhaltsvergleich an.
Drittstaat
Die Kenntnisprüfung nach § 37 ÄApprO ist der Regelweg. Sie prüft am Patienten, was Sie können, und vergleicht nicht Ihren Studienplan mit dem deutschen.
Die Stationen für Ärzte
Station 1
Antrag bei der zuständigen Landesbehörde
Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem Sie leben. Bei Wohnsitz im Ausland entscheidet das Land, in dem Sie arbeiten wollen (§ 12 Abs. 2a BÄO). Bei einem Abschluss außerhalb der EU verlangen die Länder zwischen 10 und 20 Pflichtunterlagen. Die Liste für Ihr Land steht auf der Seite der Bundesländer im Vergleich.
Station 2
Fachsprachenprüfung bei der Ärztekammer
Sie brauchen Deutsch auf B2 für den Alltag und auf C1 für den Beruf. Nach der Orientierungshilfe der Bundesärztekammer besteht die Prüfung aus drei Teilen von je etwa 20 Minuten. Das sind ein Arzt-Patienten-Gespräch, ein Arzt-Arzt-Gespräch und die schriftliche Dokumentation, zum Beispiel ein Arztbericht. In 14 von 16 Ländern ist sie vorgeschrieben, in 15 Ländern nimmt eine Ärztekammer sie ab. Mehr dazu unter Fachsprachenprüfung.
Station 3
Kenntnisprüfung nach § 37 ÄApprO
Die Prüfung ist mündlich und praktisch und findet an einem Tag statt. Sie erheben bei einem zugewiesenen Patienten die Anamnese, also das Gespräch über die Krankengeschichte, und untersuchen ihn. Danach stellen Sie ihn der Kommission vor und schreiben einen Bericht mit Epikrise, der abschließenden Zusammenfassung des Falls. Das dauert 60 bis 90 Minuten. Geprüft werden Innere Medizin und Chirurgie. Zweimal dürfen Sie wiederholen. Einzelheiten stehen auf der Seite zur Kenntnisprüfung.
Station 4
Berufserlaubnis nach § 10 BÄO
Wer vor der Approbation ärztlich arbeiten möchte, kann die befristete Erlaubnis beantragen. Sie ist widerruflich und darf höchstens zwei Jahre ärztlicher Tätigkeit umfassen, über alle Länder zusammengerechnet. Mehrere Länder erteilen sie nur für eine bestimmte Stelle und eine Tätigkeit unter Aufsicht.
Station 5
Nach der Approbation: Facharztanerkennung
Die Approbation erteilt der Staat, die Facharztbezeichnung die Ärztekammer. Wer im Ausland schon Facharzt war, beantragt die Anerkennung gesondert. Den Weg erklärt die Seite zur Facharztanerkennung.
Die wichtigsten Zahlen für Ärzte
10 bis 20 Unterlagen
Pflichtunterlagen für Ärzte mit Abschluss aus einem Drittstaat, je nach Land; die Liste steht auf jeder Länderseite
8. September 2026
Stand der Daten; die Landesangaben wurden am 15. September 2026 geprüft
400 € bis 1.350 €
Gebühr der Kenntnisprüfung in den 11 Ländern mit Festbetrag oder Regelgebühr
- Die Fachsprachenprüfung kostet in 14 Ländern mit Festbetrag zwischen 420 € und 700 €.
- Die Antragsgebühr bei einem Abschluss außerhalb der EU liegt in 16 Ländern zwischen 100 € und 872 €.
- Für das Gleichwertigkeitsgutachten, das bei der Bewertung der Unterlagen anfällt, nennen 11 Länder einen Betrag.
Die vier Fragen, die zuerst kommen
Am besten klären Sie sie in dieser Reihenfolge.
Zuerst
Steht Ihnen eine Förderung zu?
Ärzte mit Wohnsitz in Deutschland können bis zu 4.800 € erhalten. Die Gebühr der Kenntnisprüfung und Vorbereitungskurse gehören zur Qualifizierungsförderung. Der Förderantrag muss vor dem Approbationsantrag gestellt sein; ein späterer Antrag wird nicht mehr bewilligt.
Dann
Welches Bundesland, und können Sie es wählen?
Zuständig ist das Land, in dem Sie leben, bei Wohnsitz im Ausland das Land, in dem Sie arbeiten wollen. Ein Wechsel im laufenden Verfahren kostet Gebühr, Unterlagen und Wartezeit.
Vor dem Antrag
Womit müssen Sie rechnen?
Alle Gebühren der 16 Länder nebeneinander: Antrag, Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung, Berufserlaubnis und Gutachten, dazu die Rechtsgrundlage, auf die sich jedes Land beruft.
Binnen vier Wochen
Prüfung ablegen oder Unterlagen bewerten lassen?
Wer statt der Kenntnisprüfung die Bewertung der Unterlagen will, muss das innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erklären. Die Wahl bindet für das ganze Verfahren.
Häufige Fragen von Ärzten
- Muss ich als Arzt mit einem Abschluss außerhalb der EU die Kenntnisprüfung ablegen?
- Ja, sie ist der Regelweg (§ 9d Abs. 2 BÄO). Statt der Prüfung können Sie die Bewertung Ihrer Unterlagen wählen, wenn Sie das innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erklären. Die Prüfung ist auch dann nötig, wenn sich Ihre Unterlagen aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht beschaffen lassen. Prüfung oder Unterlagen?
- Wie läuft die ärztliche Kenntnisprüfung ab?
- Sie dauert 60 bis 90 Minuten je Person. Eine Kommission aus drei Mitgliedern prüft Sie auf Deutsch, nachdem Sie einen Patienten untersucht und vorgestellt haben. Fächer sind Innere Medizin und Chirurgie, dazu Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie, Bildgebung, Strahlenschutz und Rechtsfragen (§ 37 ÄApprO). Die Kenntnisprüfung im Detail
- Wie oft kann ich die Kenntnisprüfung wiederholen?
- Zweimal (§ 37 Abs. 7 ÄApprO). Mehrere Länder rechnen Fehlversuche aus anderen Bundesländern an, ein Wechsel verschafft Ihnen also keinen frischen Versuch.
- Wer nimmt die Fachsprachenprüfung für Ärzte ab?
- In den meisten Ländern die Landesärztekammer. Nach den Landesangaben nennen 15 von 16 Ländern eine Ärztekammer als Prüfstelle. Die Prüfung ist ein Arzt-Patienten-Gespräch, ein Arzt-Arzt-Gespräch und eine schriftliche Dokumentation. Die Fachsprachenprüfung
- Wie lange darf ich mit der ärztlichen Berufserlaubnis arbeiten?
- Insgesamt höchstens zwei Jahre ärztlicher Tätigkeit in Deutschland, über alle Länder zusammengerechnet (§ 10 Abs. 2 BÄO). Länger gilt die Erlaubnis nur ausnahmsweise, wenn Ihre Ausbildung noch nicht als gleichwertig anerkannt ist. Die Berufserlaubnis