Approbation​-beantragen.de

Die Approbation ist Ländersache. Wir zeigen Ihnen, was Ihr Bundesland verlangt.

Dieses Portal richtet sich an Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte mit einem Abschluss aus dem Ausland. Ländersache heißt: Das Bundesland entscheidet über Ihren Antrag, und jedes der 16 Länder hat eigene Merkblätter, Gebühren und Wartezeiten. Zu jeder Angabe halten wir Quelle und Abrufdatum fest. Was Ihr Land verlangt, besprechen wir mit Ihnen, bevor Sie den Antrag stellen.

In welchem Beruf möchten Sie arbeiten?

Die vier Heilberufe haben eigene Gesetze, eigene Prüfungen und teilweise eigene Behörden.

So läuft das Verfahren in Kürze

  1. Zuständigkeit klären. Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gilt: Wohnen Sie in Deutschland, ist die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (dort, wo Sie tatsächlich leben). Wohnen Sie im Ausland, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie arbeiten wollen. Mehr zu Zuständigkeit und Wechsel
  2. Förderung beantragen. Der Anerkennungszuschuss beträgt bis zu 4.800 €. Sie beantragen ihn vor dem Approbationsantrag, und Sie brauchen einen Wohnsitz in Deutschland. Mehr zur Förderung
  3. Antrag stellen und Deutsch nachweisen. Sie reichen die Unterlagen Ihres Landes bei der zuständigen Behörde ein. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker weisen ihre Deutschkenntnisse meist mit einer Fachsprachenprüfung nach, Tierärzte in der Regel mit einem B2-Zertifikat. Ablauf im Detail
  4. Kenntnisprüfung oder Unterlagenbewertung. Mit einem Abschluss außerhalb der EU legen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker die Kenntnisprüfung ab. Wer stattdessen die Bewertung seiner Unterlagen (dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung) will, muss das innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erklären; die Entscheidung bindet für das ganze Verfahren. Bei Tierärzten bewertet die Behörde zuerst die Unterlagen. Die Entscheidung im Detail
  5. Berufserlaubnis und Approbation. Bis zur Approbation dürfen Sie mit einer befristeten Berufserlaubnis arbeiten: höchstens zwei Jahre, in der Tiermedizin vier, über alle Länder zusammengerechnet. Die Approbation selbst ist die staatliche Zulassung zum Beruf. Mehr zur Berufserlaubnis

Wie Sie Diplom und Nachweise aus Ihrem Herkunftsland beschaffen, steht unter Unterlagen aus dem Herkunftsland. Ärzte finden außerdem eine Übersicht zur Facharztanerkennung. Für Psychotherapeuten, Hebammen und Physiotherapeuten gelten andere Regeln; die Anerkennung beschreiben die Ratgeber Approbation für Psychotherapeuten, Anerkennung als Hebamme und Physiotherapeut anerkennen lassen. Das Portal gibt es auch auf Englisch: English version.

Drei Fehler, die richtig teuer werden

Alle drei passieren vor dem ersten Antrag und lassen sich danach nicht korrigieren.

Fehler 1

Erst beantragen, dann nach Förderung fragen

Der Anerkennungszuschuss deckt Übersetzungen, Behördengebühren und Vorbereitungskurse mit bis zu 4.800 €. Er muss beantragt sein, bevor Sie den Approbationsantrag stellen, und er setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus.

Wir beraten Sie zur Förderung, bevor Sie den Antrag stellen.

Was Ihnen zusteht

Fehler 2

Sicherheitshalber in mehreren Ländern beantragen

Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ist nur ein Land zuständig, ein Parallelverfahren (Anträge in zwei Ländern zugleich) ist also nicht vorgesehen. Die Behörden dürfen sich über laufende Verfahren austauschen (§ 3 Abs. 4 BÄO; entsprechend § 4 Abs. 5 BApO und § 2 Abs. 4 ZHG). Wer wechselt, bekommt seine eingereichten Unterlagen in der Regel nicht zurück.

Wir prüfen vorab, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist.

Was beim Wechsel passiert

Fehler 3

Die Berufserlaubnis verplanen

Die Berufserlaubnis, mit der Sie vor der Approbation arbeiten dürfen, gilt höchstens zwei Jahre, in der Tiermedizin vier, über alle Bundesländer zusammengerechnet. Ein Landeswechsel setzt die Frist nicht zurück.

Das besprechen wir mit Ihnen, bevor Sie den Antrag stellen.

Wie die Erlaubnis funktioniert

Jede Angabe mit Quelle

Im Netz kursieren viele Zahlen zur Approbation, die niemand belegt, und manche stammen aus überholten Merkblättern. Wir führen jede Angabe auf ihre amtliche Quelle zurück: auf das Merkblatt der Behörde, das Kostenverzeichnis des Landes oder die Gebührensatzung der Kammer.

Wo eine Behörde nichts veröffentlicht, steht auf den Kostenseiten ein Strich.

Manche Länder nennen nur einen Gebührenrahmen, in dem die Behörde den Betrag im Bescheid festlegt. Hessen zum Beispiel führt für die Approbation mit deutschem, EU- und Drittstaat-Abschluss denselben Rahmen von 200 bis 600 €.

Woher die Angaben stammen und was sie nicht leisten

Die Zahlen hinter dieser Seite

7.930
erfasste Einzelangaben: Gebühren, Fristen, Unterlagen, Behörden
677
Quellen, jede mit Abrufdatum

Wer wir sind und was wir übernehmen

Approbation-beantragen.de ist ein Angebot der PreMed GmbH in Köln. Wir klären mit Ihnen vor dem Antrag, welche Behörde zuständig ist, welcher Weg für Sie gilt (Kenntnisprüfung oder Unterlagenbewertung) und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Beraten dürfen wir Sie zur Förderung: Fördermittelberatung ist nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes ausdrücklich als Nebenleistung erlaubt. Den Förderantrag stellen Sie selbst. Schreiben Sie uns an [email protected].