Alle vier Berufe, alle 16 Länder
Drei Tabellen zeigen, was das Verfahren in den 16 Ländern kostet: die Antragsgebühr bei einem Abschluss außerhalb der EU, die Gebühr der Kenntnisprüfung und die Gebühr der Berufserlaubnis, jeweils für Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin.
Stand der Daten ist der 8. September 2026. Ein Klick auf einen Betrag öffnet die Landesseite mit Quelle und Rechtsgrundlage. Zwei Beträge mit „bis“ sind ein Gebührenrahmen: Den genauen Betrag nennt die Behörde erst im Bescheid. Die Sätze über den Tabellen nennen den niedrigsten und den höchsten Festbetrag (bei einer Regelgebühr diesen Betrag); reine Gebührenrahmen zählen dort nicht mit. Wartezeiten und Anmeldewege je Land stehen in der Länderübersicht Ihres Berufs: Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.
Antragsgebühr bei einem Abschluss außerhalb der EU
Die Gebühr für den Approbationsantrag selbst. Sie fällt auch dann an, wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.
Niedrigster Festbetrag: 200 € (u. a. Medizin, Saarland). Höchster Festbetrag: 490 € (u. a. Medizin, Sachsen).
Ein Strich bedeutet: keine Angabe.
Gebühr der Kenntnisprüfung
Die Prüfungsgebühr. Jeder Wiederholungsversuch kostet erneut. Ärzte und Apotheker dürfen die Prüfung zweimal wiederholen, Zahnärzte jeden Prüfungsabschnitt zweimal. In der Tiermedizin gilt über die Verweisung auf die Tierärztliche Prüfung zweimal je Fach; die Landeshandhabung regelt das Bundesrecht nicht.
Niedrigster Festbetrag: 170 € (Pharmazie, Niedersachsen). Höchster Festbetrag: 3.000 € (Zahnmedizin, Bremen).
Ein Strich bedeutet: keine Angabe.
Gebühr der befristeten Berufserlaubnis
Die Erlaubnis, vor der Approbation zu arbeiten. Sie gilt über alle Länder zusammengerechnet höchstens zwei Jahre, in der Tiermedizin vier.
Niedrigster Festbetrag: 100 € (u. a. Medizin, Nordrhein-Westfalen). Höchster Festbetrag: 490 € (u. a. Medizin, Sachsen).
Ein Strich bedeutet: keine Angabe.
Warum die Tabellen unterschiedlich voll sind
Nicht jedes Land veröffentlicht für jeden Beruf eigene Merkblätter und Gebührenstellen. In der Tiermedizin entscheiden je nach Land Verbraucherschutz-, Landwirtschafts- oder Gesundheitsbehörden.
Ein Strich bedeutet: keine amtliche Quelle. Wir klären das für Sie mit der Behörde.
Können Sie das günstigste Land einfach auswählen?
Wohnen Sie in Deutschland, ist die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (dort, wo Sie tatsächlich leben). Wohnen Sie im Ausland, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie arbeiten wollen; nur dann ist der Vergleich eine freie Wahl. Für Tierärzte gilt diese Regel nicht: Dort entscheidet das Land, in dem Sie arbeiten möchten.
Die vollständige Gebührentabelle Ihres Berufs finden Sie unter Kosten: Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Eine Förderung von bis zu 4.800 € gibt es nur bei Wohnsitz in Deutschland; Sie beantragen sie vor dem Antrag auf Approbation.
Für eine Rechnung mit Ihren eigenen Angaben (Beruf, Herkunft des Abschlusses, Bundesland und gewünschter Weg) nutzen Sie den Kostenrechner.