Zahnmedizin
Approbation als Zahnarzt
Drei Abschnitte: schriftlich, mündlich und praktisch; der praktische Teil dauert rund fünf Stunden.
Die Approbation erlaubt Ihnen, in Deutschland als Zahnarzt zu praktizieren. Mit einem Abschluss von außerhalb der EU stellen Sie den Antrag bei der Landesbehörde, legen die Fachsprachenprüfung bei der Zahnärztekammer ab und absolvieren die dreiteilige Kenntnisprüfung. Wollen Sie vorher schon zahnärztlich arbeiten, beantragen Sie die Berufserlaubnis nach § 13 ZHG. Welche Posten für Ihren Fall zusammenkommen, rechnet der Kostenrechner aus; den Ablauf beschreibt die Seite Ablauf des Verfahrens. Diplom und Nachweise aus Ihrem Heimatland behandeln die Seiten zu den Herkunftsländern.
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
- Prüfungsordnung
- Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
- Befristete Erlaubnis
- § 13 ZHG
Wer als Zahnarzt die Approbation beantragt
Für 2025 zählt die amtliche Statistik 1.659 Anerkennungsanträge von Zahnärzten, nach 1.350 im Jahr 2024. Von 1.737 abgeschlossenen Verfahren endeten 711 mit voller Gleichwertigkeit. In 1.005 Fällen, also in mehr als der Hälfte, legte die Behörde eine Ausgleichsmaßnahme fest, das ist eine Prüfung oder ein Lehrgang. 21 Anträge wurden abgelehnt.
Aus Syrien kamen 2025 die meisten Anträge, nämlich 534. Es folgen die Ukraine mit 99, Ägypten mit 87, Indien mit 78 und die Türkei mit 63. Die Besonderheiten Ihres Herkunftslandes erklären die Seiten zu Syrien, Ägypten und Indien.
Wenn Sie in Deutschland Zahnmedizin studiert haben, brauchen Sie keine Gleichwertigkeitsprüfung. Zuständige Behörde, Unterlagen und Dauer des Antrags beschreibt der Ratgeber Approbation als Zahnarzt beantragen.
Wo haben Sie Ihr Zahnmedizinstudium abgeschlossen?
Davon hängt ab, welche Unterlagen Sie einreichen und ob Sie Prüfungsabschnitte ablegen müssen.
Deutscher Abschluss
Wer in Deutschland Zahnmedizin studiert und die zahnärztliche Prüfung bestanden hat, beantragt die Approbation ohne Gleichwertigkeitsprüfung.
EU / EWR / Schweiz
Auch für Zahnärzte zählt der Beginn der Ausbildung oder das Datum des Diploms, gemessen am Stichtag der Richtlinie 2005/36/EG. Steht Ihr Titel für Ihr Land in der Anlage der Richtlinie und ist der Stichtag erfüllt, entfällt der Vergleich der Studieninhalte.
Drittstaat
Der Regelweg ist die Kenntnisprüfung nach §§ 104 bis 118 ZApprO. Sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Abschnitt.
Die Stationen für Zahnärzte
Station 1
Antrag bei der zuständigen Landesbehörde
Maßgeblich ist das Land, in dem Sie gewöhnlich leben, bei Wohnsitz im Ausland das Land Ihrer geplanten Tätigkeit (§ 16 Abs. 1a ZHG). Wer einen Abschluss aus einem Drittstaat vorlegt, reicht je nach Land zwischen 8 und 21 Pflichtunterlagen ein. Eine Übersicht bietet die Seite Bundesländer im Vergleich.
Station 2
Fachsprachenprüfung bei der Zahnärztekammer
Verlangt werden Deutsch auf B2 für den Alltag und auf C1 für den Beruf. Die Prüfung besteht aus einem Gespräch mit einem Patienten, einer schriftlichen Dokumentation und einem Gespräch unter Zahnärzten. Nach den Angaben der Kammern dauert sie in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein 60 Minuten, in Mecklenburg-Vorpommern etwa 90 Minuten. 15 von 16 Ländern schreiben sie vor, in 15 Ländern führt die Zahnärztekammer sie durch. Mehr dazu unter Fachsprachenprüfung.
Station 3
Kenntnisprüfung in drei Abschnitten
Im schriftlichen Abschnitt entwickeln Sie in 45 Minuten mindestens zwei begründete Behandlungsvorschläge. Der mündliche Abschnitt dauert 60 bis 90 Minuten. Im praktischen Abschnitt arbeiten Sie rund fünf Stunden unter simulierten Praxisbedingungen, in Prothetik, Zahnerhaltung und Chirurgie. Den nächsten Abschnitt dürfen Sie erst ablegen, wenn Sie den vorherigen bestanden haben. Jeden Abschnitt können Sie zweimal wiederholen. Die Seite zur Kenntnisprüfung nennt die Fächer.
Station 4
Berufserlaubnis nach § 13 ZHG
Die Erlaubnis ist widerruflich und gilt höchstens zwei Jahre zahnärztlicher Tätigkeit, über alle Länder zusammengerechnet. Mehrere Länder erteilen sie nur für eine nicht selbständige Tätigkeit unter Aufsicht. Eine selbständige Praxis ist damit ausgeschlossen.
Station 5
Nach der Approbation: Vorbereitungszeit und Weiterbildung
Wer später zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchte, braucht nach der Approbation eine zweijährige Vorbereitungszeit; wie sie abläuft, steht unter Assistenzzeit Zahnarzt. Welche Wege danach offenstehen, zeigt der Überblick Assistenzzeit, Weiterbildung oder Master.
Die wichtigsten Zahlen für Zahnärzte
8 bis 21 Unterlagen
Pflichtunterlagen für Zahnärzte mit Abschluss aus einem Drittstaat, je nach Land; die Liste steht auf jeder Länderseite
8. September 2026
Stand der Daten; die Landesangaben wurden am 15. September 2026 geprüft
1.300 € bis 3.000 €
Gebühr der Kenntnisprüfung in den 9 Ländern mit Festbetrag oder Regelgebühr
- Die Fachsprachenprüfung kostet in 11 Ländern mit Festbetrag zwischen 450 € und 580 €.
- Die Antragsgebühr bei einem Abschluss außerhalb der EU liegt in 16 Ländern zwischen 100 € und 872 €.
- Für das Gleichwertigkeitsgutachten nennen 11 Länder einen Betrag.
Die vier Fragen, die zuerst kommen
Am besten klären Sie sie in dieser Reihenfolge.
Zuerst
Steht Ihnen eine Förderung zu?
Für Zahnärzte mit Wohnsitz in Deutschland gibt es bis zu 4.800 €. Die Gebühr der Kenntnisprüfung gehört zur Qualifizierungsförderung von bis zu 3.000 €. Der Förderantrag muss vor dem Approbationsantrag gestellt sein.
Dann
Welches Land ist für Sie zuständig?
Bei Wohnsitz in Deutschland entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt, sonst der Ort, an dem Sie als Zahnarzt arbeiten wollen. Ein Wechsel im laufenden Verfahren kostet Gebühr, Unterlagen und Wartezeit.
Vor dem Antrag
Womit müssen Zahnärzte rechnen?
Alle Gebühren der 16 Länder nebeneinander: Antrag, Fachsprachenprüfung, die drei Abschnitte der Kenntnisprüfung, Berufserlaubnis und Gutachten.
Binnen vier Wochen
Prüfung ablegen oder Unterlagen bewerten lassen?
Die Kenntnisprüfung der Zahnärzte hat drei Abschnitte, die Bewertung der Unterlagen verlangt ein Gutachten. Welchen Weg Sie wählen, erklären Sie binnen vier Wochen nach Antragstellung. Die Wahl bindet für das ganze Verfahren.
Häufige Fragen von Zahnärzten
- Wie ist die Kenntnisprüfung für Zahnärzte aufgebaut?
- Sie hat drei Abschnitte: schriftlich (45 Minuten), mündlich (60 bis 90 Minuten) und praktisch (etwa fünf Stunden). Zum nächsten Abschnitt dürfen Sie erst, wenn Sie den vorherigen bestanden haben (§§ 104 bis 118 ZApprO). Die Kenntnisprüfung im Detail
- Was verlangt der praktische Abschnitt?
- In der Prothetik bereiten Sie Zähne für eine Verblendkrone und eine Teilkrone vor und formen sie ab. In der Zahnerhaltung füllen Sie Kavitäten, legen eine Kompositfüllung und behandeln den Wurzelkanal eines natürlichen Zahns. In der Chirurgie wählen Sie Instrumente aus und setzen sie ein.
- Kann ich einen Abschnitt wiederholen, ohne alles neu zu beginnen?
- Ja. Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden, die Wiederholungen zählen je Abschnitt (§ 118 ZApprO). Einen bestandenen Abschnitt müssen Sie nicht wiederholen.
- Wer nimmt die Fachsprachenprüfung für Zahnärzte ab?
- In der Regel die Zahnärztekammer des Landes. Nach den Landesangaben nennen 15 von 16 Ländern eine Zahnärztekammer als Prüfstelle. Ob Sie sich selbst anmelden oder die Behörde Sie anmeldet, regelt jedes Land anders. Die Fachsprachenprüfung
- Wie lange gilt die zahnärztliche Berufserlaubnis?
- Insgesamt höchstens zwei Jahre zahnärztlicher Tätigkeit in Deutschland, über alle Länder zusammengerechnet (§ 13 Abs. 2 ZHG). Mehrere Länder erlauben nur eine Tätigkeit unter Aufsicht. Die Berufserlaubnis