Was kostet die Approbation als Arzt? Gebühren der 16 Länder
Die Gebühren hängen vom Bundesland ab; eine bundesweite Gebühr gibt es nicht. Die Antragsgebühr für einen Abschluss außerhalb der EU reicht von 100 € bis 872 €. Antrag, Berufserlaubnis und Prüfungen zusammen kosten in den neun Ländern mit vollständigen Angaben zwischen 1.290 € und 2.950 €. Bei Ärzten hängt der Gesamtbetrag vom gewählten Weg ab. Die Kenntnisprüfung wird in mehreren Ländern bei jedem Versuch neu berechnet, und bis zu drei Versuche sind möglich. Übersetzungen, Beglaubigungen und Anreise kommen hinzu. Der Kostenrechner addiert die Posten für Ihr Bundesland.
Die vier Kostenblöcke bei Ärzten
- Die Antragsgebühr der Approbationsbehörde für Ihre Approbation als Arzt. Sie wird auch fällig, wenn die Behörde den Antrag ablehnt. Die Gebührenordnung nennt in dreizehn Ländern einen Rahmen, den die Behörde im Bescheid ausfüllt.
- Die Gebühr für die befristete Berufserlaubnis (§ 10 BÄO), falls Sie vor der Approbation als Arzt arbeiten möchten. Die Erlaubnis gilt höchstens zwei Jahre, und ihre Gebühr kommt zur Antragsgebühr hinzu. Was die Erlaubnis gestattet, steht auf der Seite zur Berufserlaubnis.
- Die Prüfungsgebühren. Die Fachsprachenprüfung testet Ihr Deutsch im Arztberuf mit einem Arzt-Patienten-Gespräch, einem Arzt-Arzt-Gespräch und einer schriftlichen Dokumentation; in der Regel nimmt die Landesärztekammer sie ab. Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung an einem Tag (§ 37 ÄApprO). Mehr dazu: Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung.
- Das Gleichwertigkeitsgutachten bewertet Ihre Unterlagen. Es fällt für Ärzte nur an, wenn Sie statt der Kenntnisprüfung die Unterlagenbewertung wählen, also die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung. Der Regelweg kommt ohne Gutachten aus. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) berechnet laut Landesangaben in sechs Ländern 1.773 €. Höhere Beträge nennen Bayern (bis 3.000 €), Baden-Württemberg (bis 2.500 €) und Saarland (bis 2.000 €). Wie Sie zwischen den beiden Wegen wählen, steht unter Kenntnisprüfung oder Unterlagenbewertung.
Was die Kosten bei Ärzten prägt
Die Kenntnisprüfung für Ärzte besteht aus einer einzigen mündlich-praktischen Prüfung. Sie dauert je Person 60 bis 90 Minuten und enthält die Vorstellung eines Patienten (§ 37 ÄApprO). Es gibt keine Teilabschnitte. Deshalb nennen die Länder eine Gebühr für die ganze Prüfung, und die Tabelle zeigt eine Zahl je Land.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden, Sie haben also bis zu drei Versuche (§ 37 Abs. 7 ÄApprO). Baden-Württemberg berechnet die Gebühr je Versuch. Schleswig-Holstein nennt 400 € für die Erstprüfung und 750 € für jede Wiederholung. Bremen verlangt für die Wiederholung wie für die Erstprüfung 730 €. Wer in Brandenburg nach der Ladung zurücktritt, bekommt die Verwaltungsgebühr nicht zurück. In Bremen kostet ein neuer Termin nach einer Absage nach der Ladung 300 €.
Die Fachsprachenprüfung kostet in den vierzehn Ländern mit Festbetrag zwischen 420 € (Baden-Württemberg) und 700 € (Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein). Das Saarland sieht keine Fachsprachenprüfung vor.
Wer die Unterlagenbewertung wählt, zahlt unter Umständen mehr als bei der Prüfung. Das Gutachten kann in zehn Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) höher liegen als jede andere Gebühr der Tabelle.
Auffällige Länder bei Ärzten
- Die Kenntnisprüfung ist am günstigsten in Schleswig-Holstein (400 €) und am teuersten in Hessen (1.350 €). Einen Festbetrag nennen elf Länder.
- Keinen veröffentlichten Betrag für die Kenntnisprüfung nennen Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Nur eine Obergrenze oder einen Rahmen geben Bayern (bis zu 1.200 €), Saarland (400 € bis 800 €) und Thüringen (bis zu 450 €) an.
- Bei der Antragsgebühr für Abschlüsse außerhalb der EU haben Berlin und Niedersachsen die niedrigste Untergrenze (100 €) und Brandenburg die höchste Obergrenze (872 €). In dreizehn Ländern steht ein Rahmen, in drei Ländern ein Festbetrag.
- Die Gebühr der Berufserlaubnis richtet sich in Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein nach der Geltungsdauer. Gilt die Erlaubnis die volle Zeit von höchstens zwei Jahre, fällt die Gebühr entsprechend höher aus.
Die Gebühren aller 16 Bundesländer
Alle Beträge stammen aus dem Kostenrecht der Länder oder den Gebührenangaben der zuständigen Behörden, abgerufen im September 2026.
| Bundesland | Antrag Drittstaat | Antrag EU | Berufserlaubnis | Gutachten | Kenntnisprüfung | Sprachprüfung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 450 €(Rahmen 300 € bis 500 €) | 300 €(Rahmen 100 € bis 630 €) | 25 € bis 500 € | in der Regel bis zu 2.500 €; Vorschuss bis 2.000 € | 1.100 € | 420 € |
| Bayern | 400 €(Rahmen 280 € bis 500 €) | 200 € bis 500 € | 100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer | bis zu 3.000 € | bis zu 1.200 € pro Teilnahme | 550 € |
| Berlin | 430 €(Rahmen 100 € bis 430 €) | 210 €(Rahmen 100 € bis 430 €) | 100 € bis 360 € | 1.773 € | 540 €(Rahmen 250 € bis 2.000 €) | 550 € |
| Brandenburg | 173 € bis 872 € | 173 € bis 872 € | 340 € bis 680 € | 1.773 € | 799 € | 487 € |
| Bremen | 192 € bis 850 € | 192 € bis 850 € | 197 € bis 500 € | Auslagen in tatsächlicher Höhe (Gutachter bzw. ZAB-Stellungnahme); Betrag nicht veröffentlicht | 730 € | 530 € |
| Hamburg | 500 € bis 750 € | 350 € bis 600 € | 500 € bis 750 € | siehe Landesseite | 900 € | 550 € |
| Hessen | 200 € bis 600 € | 200 € bis 600 € | 150 € bis 350 € | siehe Landesseite | 1.350 € | 650 €(Rahmen 500 € bis 800 €) |
| Mecklenburg-Vorpommern | 200 € bis 225 € | 130 € | 170 € bis 345 € | siehe Landesseite | 640 € | 700 € |
| Niedersachsen | 100 € bis 600 € | 260 € | 200 € | — | 980 € | 595 € |
| Nordrhein-Westfalen | 150 € bis 700 € | 150 €(Rahmen 150 € bis 700 €) | 100 €(im Regelfall; sonst 130 € bis 500 €) | 1.150 € | 1.050 € | 400 € bis 430 € |
| Rheinland-Pfalz | 155 € bis 300 € | 155 € bis 300 € | 150 € | — | — | 470 € |
| Saarland | 200 €(Rahmen 200 € bis 300 €) | 200 €(Rahmen 200 € bis 300 €) | 150 €(Rahmen 150 € bis 250 €) | 20 € bis 2.000 € | 400 € bis 800 € | Keine Fachsprachenprüfung vorgesehen |
| Sachsen | 490 € | 300 € | 490 € | 1.773 € | 850 € | 590 € |
| Sachsen-Anhalt | 157 € bis 525 € | 157 € bis 525 € | 197 € bis 307 € | 1.773 € | — | 500 € |
| Schleswig-Holstein | 320 € | 130 € | siehe Landesseite | 1.773 € | 400 € | 700 € |
| Thüringen | 320 € | 230 € | 175 € | 1.773 € | Auslagen in tatsächlicher Höhe, höchstens 450 € | 600 € |
Die Tabelle nennt für Ärzte je Land die Gebühr für Antrag, Berufserlaubnis, Gutachten, Kenntnisprüfung und Sprachprüfung. GfG ist die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, ZAB die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Eine Zelle mit langem Text zeigt nur den Verweis auf die Landesseite, auf der die vollständige Angabe mit Quelle steht. Die Summe für Ihr Land und Ihren Weg rechnet der Kostenrechner.
Ein Strich bedeutet: keine Angabe. Bei Ärzten betrifft das die Kenntnisprüfung in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Die Tabelle enthält keinen Schätzwert und auch nicht den Wert des Nachbarlands. Viele Länder arbeiten mit Gebührenrahmen, deren Betrag erst der Bescheid festlegt.
Womit Sie realistisch rechnen müssen
Die Tabelle zeigt Einzelposten. Bei Ärzten hängt die Summe davon ab, ob Sie die Kenntnisprüfung ablegen, wie viele Versuche Sie brauchen und in welchem Land Sie den Antrag stellen. Welches Land zuständig ist, erklärt die Seite zum Bundeslandwechsel.
Zwei Beispiele aus der Tabelle
Abschluss außerhalb der EU, Weg über die Kenntnisprüfung mit einem Prüfungsversuch, mit Berufserlaubnis. Aufgenommen sind nur Länder, für die alle Posten angegeben sind. Das erste Beispiel zeigt ein Land mit Festbeträgen, das zweite das Land mit der höchsten Obergrenze.
| Posten | Sachsen | Hessen |
|---|---|---|
| Antragsgebühr (Abschluss außerhalb der EU) | 490 € | 200 € bis 600 € |
| Befristete Berufserlaubnis | 490 € | 150 € bis 350 € |
| Fachsprachenprüfung | 590 € | 650 € |
| Kenntnisprüfung | 850 € | 1.350 € |
| Summe | 2.420 € | 2.350 € bis 2.950 € |
Wo ein Land einen Gebührenrahmen nennt, steht auch hier ein Rahmen; den genauen Betrag setzt die Behörde im Bescheid fest. Übersetzungen, Beglaubigungen und Anreise kommen hinzu. Für Ihr Bundesland rechnet der Kostenrechner.
Die Beispiele rechnen mit einem einzigen Prüfungsversuch. Besteht jemand die Kenntnisprüfung nicht beim ersten Mal, kommt die Gebühr der Wiederholung hinzu. Mehrere Länder rechnen Fehlversuche aus anderen Ländern an, ein Wechsel bringt also keinen frischen Versuch.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
Haben Sie als Arzt in der EU, im EWR oder in der Schweiz studiert und ist Ihr Abschluss in Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG gelistet, erkennt die Behörde ihn ohne Prüfung der Ausbildungsinhalte an. Sie prüft Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Deutschkenntnisse. Die Antragsgebühr für diesen Fall liegt zwischen 100 € (Baden-Württemberg und Berlin) und 872 € (Brandenburg).
Prüfungs- und Gutachtenkosten fallen dann in der Regel nicht an. Übersetzungen, Beglaubigungen und der Sprachnachweis kommen hinzu. Eine Einzelfallprüfung betrifft Abschlüsse aus der Zeit vor dem Stichtag im Anhang und Abschlüsse aus einem Beitrittsstaat vor dessen Beitritt. Die Behörde prüft dann die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung, und es kann eine Eignungsprüfung folgen.
Abschluss außerhalb der EU
Haben Sie als Arzt außerhalb der EU studiert, ist die Kenntnisprüfung der Regelweg. Antragsgebühr, Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung kommen zusammen, bei Bedarf auch die befristete Berufserlaubnis für die Zeit bis zur Approbation. Die Kenntnisprüfung allein kostet in den elf Ländern mit Festbetrag oder Regelgebühr zwischen 400 € und 1.350 €.
Kosten außerhalb der Gebührenordnungen bei Ärzten
Neben den Gebühren der Behörden entstehen Kosten, die in keiner Gebührenordnung stehen. Für Ärzte sind das zum Beispiel beglaubigte Übersetzungen des Abschlusszeugnisses und der Fächer- und Notenliste sowie Beglaubigungen von Kopien. Eine Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Je nach Herkunftsstaat verlangt die Behörde eine Apostille, das ist eine Echtheitsbestätigung des Ausstellungsstaates nach dem Haager Übereinkommen. Der Betrag hängt vom Übersetzer, vom Notar und vom Herkunftsstaat ab.
Nach den Landesangaben verlangen 14 von 16 Ländern für Ärzte mindestens eine Pflichtunterlage in qualifizierter Übersetzung. Das ist eine Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. Am meisten verlangt Sachsen mit 9 Pflichtunterlagen.
Die Fächer- und Notenliste ist in 14 Ländern Pflichtunterlage, die Bescheinigung über die berufsrechtliche Unbedenklichkeit (Certificate of Good Standing) in 12 Ländern. Beides müssen Sie in der Regel bei Stellen im Herkunftsland anfordern. Wir klären für Sie mit der Behörde, welche Form sie verlangt, bevor Sie Übersetzer und Notar beauftragen.
Die Kenntnisprüfung dauert für Sie einen Prüfungstag. Anreise und gegebenenfalls eine Übernachtung am Prüfungsort kommen bei jedem Versuch hinzu.
Was der Anerkennungszuschuss bei Ärzten abdeckt
Förderfähig (Förderrichtlinie, Nr. 4.3)
- Beglaubigte Übersetzungen Ihres Abschlusszeugnisses und weiterer Unterlagen, Beglaubigungen und eidesstattliche Versicherungen (Nr. 4.3 Buchstabe a)
- Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens, etwa Gutachtenkosten und die Zeugnisbewertung der ZAB (Nr. 4.3 Buchstabe b); was auf die Approbation selbst entfällt, bleibt ausgeschlossen (Nr. 4.4 Buchstabe e)
- Ein Vorbereitungskurs auf die mündlich-praktische Kenntnisprüfung (Nr. 4.3 Buchstabe d)
- Die Prüfungsgebühr der Kenntnisprüfung (Nr. 4.3 Buchstabe e)
Nicht förderfähig (Förderrichtlinie, Nr. 4.4)
- Die Fachsprachenprüfung und Deutschkurse (Nr. 4.4 Buchstabe d)
- Zeugnisse und Bescheinigungen, die Sie im Herkunftsland erst beschaffen müssen (Nr. 4.4 Buchstabe c)
- Ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest (Nr. 4.4 Buchstabe e)
Ein Teil dieser Kosten ist förderfähig
Die Förderung gliedert sich so: bis 600 € für Verfahrenskosten wie Übersetzungen und Beglaubigungen, bis 1.200 € für eine Qualifikationsanalyse und bis 3.000 € für Qualifizierung wie Vorbereitungskurse.
Der Anerkennungszuschuss des Bundes zahlt bis zu 4.800 €. Für Ärzte zählt vor allem die Qualifizierungsförderung von bis zu 3.000 €, denn die Gebühr der Kenntnisprüfung und ein Vorbereitungskurs gehören dazu (Nr. 4.2 und 4.3). Die Festgebühren der Kenntnisprüfung liegen zwischen 400 € und 1.350 € je Versuch.
Über die Qualifizierungsförderung entscheidet die Förderstelle erst, wenn Ihnen ein Feststellungsbescheid oder die Zulassung zur Kenntnisprüfung vorliegt (Nr. 6.2). Den Antrag auf Aufnahme in die Förderung stellen Sie, bevor die Kosten entstehen; nach der Richtlinie ist dies letztmalig am 30. Juni 2027 möglich (Nr. 6.2.1). Sie müssen in Deutschland wohnen. Wir beraten Sie, bevor Sie den Antrag stellen; den Antrag stellen Sie selbst.
Auf welcher Rechtsgrundlage die Länder abrechnen
Gebühren dürfen Behörden nur erheben, wenn eine Rechtsvorschrift sie vorsieht. Sie können die Vorschrift nachlesen und mit Ihrem Gebührenbescheid vergleichen. Die Kürzel sind amtliche Fundstellen, zum Beispiel GVBl. (Gesetz- und Verordnungsblatt), KVz (Kostenverzeichnis) und LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin).
- Baden-Württemberg
- GebVO SM, Anlage (GebVerz SM), Nr. 12.1
- Bayern
- Kostenverzeichnis (KVz) zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 7.IX.1
- Berlin
- GesPflGebO, Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 1, Abschnitt IV
- Brandenburg
- GebOMGS, Anlage, Tarifstelle 7.1
- Bremen
- GesundKostV, Anlage, Abschnitt B, Nummer 502 „Approbationen, Bestallungen, Erlaubnisse, Befähigungen und Berechtigungen“
- Hamburg
- GebOöG, Gebührentarif Teil I Nr. 1
- Hessen
- VwKostO-MFG vom 13.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 11), Anlage — Verwaltungskostenverzeichnis, Abschnitt 11
- Mecklenburg-Vorpommern
- GesKostVO M-V, Anlage, Tarifstelle 5.1
- Niedersachsen
- AllGO Niedersachsen, Anlage Nr. 7.1
- Nordrhein-Westfalen
- AVwGebO NRW, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 12.1.1
- Rheinland-Pfalz
- GesVwGebV RP, Anlage (Besonderes Gebührenverzeichnis), Abschnitt 1
- Saarland
- Gesetz Nr. 800 (Saarländisches Gebührengesetz) i. V. m. Allgemeinem Gebührenverzeichnis, Abschnitt 20
- Sachsen
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 16. August 2021 (SächsGVBl. S. 898), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. März 2025 (SächsGVBl. S. 115); Rahmen: Sächsisches Verwaltungskostengesetz vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), § 3 Abs. 1, § 4
- Sachsen-Anhalt
- AllGO LSA vom 10.10.2012 (GVBl. LSA Nr. 20 vom 26.10.2012), zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026 (GVBl. LSA S. 203); Anlage (Kostentarif) in der ab 21.05.2026 geltenden Fassung, 284 Seiten
- Schleswig-Holstein
- VerwGebVO SH vom 26.09.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018, S. 476), GS Schl.-H. II Gl.Nr. 2013-2-58; Anlage in der ab 05.08.2026 geltenden Fassung; zuletzt geändert durch Verordnung vom 24.08.2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/68)
- Thüringen
- ThürVwKostOMASGFF vom 11.12.2001 (GVBl. 2002, 1), Gliederungs-Nr. 2013-1-5, zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521); Anlage seit 21.12.2019 in Kraft. Rahmen: § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 21 Abs. 1 S. 1 Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23.09.2005 (GVBl. 2005, 325)
Häufige Fragen
- Was kostet die Approbation als Arzt insgesamt?
- Die Behördengebühren für Antrag, Berufserlaubnis und Prüfungen liegen in den Ländern mit vollständigen Angaben zwischen 1.290 € und 2.950 €. Übersetzungen, Beglaubigungen und Anreise kommen hinzu. Der Kostenrechner addiert die Posten für Ihr Bundesland. Zum Kostenrechner
- Wie oft zahle ich die Gebühr der Kenntnisprüfung?
- Die Kenntnisprüfung für Ärzte kann zweimal wiederholt werden, Sie haben also bis zu drei Versuche (§ 37 Abs. 7 ÄApprO). In mehreren Ländern fällt die Gebühr bei jedem Versuch neu an. Schleswig-Holstein berechnet 400 € für die Erstprüfung und 750 € für jede Wiederholung. Was Ihr Land verlangt, steht auf der Landesseite. Zur Kenntnisprüfung
- Welche Länder nennen keinen Betrag für die Kenntnisprüfung?
- Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt veröffentlichen keinen Betrag für die Kenntnisprüfung von Ärzten. Bayern (bis zu 1.200 €), Saarland (400 € bis 800 €) und Thüringen (bis zu 450 €) nennen nur eine Obergrenze oder einen Rahmen. Wir klären den Betrag für Sie mit der Behörde, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden.
- Was kostet die Fachsprachenprüfung für Ärzte?
- In den vierzehn Ländern mit Festbetrag liegt sie zwischen 420 € und 700 €. In der Regel nimmt die Landesärztekammer sie ab. Der Anerkennungszuschuss zahlt Sprachkurse und Sprachprüfungsgebühren nicht (Nr. 4.4 Buchstabe d). Zur Fachsprachenprüfung
- Welche Kosten deckt der Anerkennungszuschuss bei Ärzten?
- Förderfähig sind unter anderem Übersetzungen und Beglaubigungen, Gutachtenkosten, Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung und die Gebühr der Kenntnisprüfung (Nr. 4.3). Die Fachsprachenprüfung, die Beschaffung von Zeugnissen im Herkunftsland, ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest zahlen Sie selbst (Nr. 4.4). Den Antrag stellen Sie selbst; wir beraten Sie dazu. Mehr zur Förderung
- Warum stehen in der Tabelle für Ärzte Striche statt Beträge?
- Ein Strich bedeutet: keine Angabe. Bei Ärzten betrifft das vor allem die Kenntnisprüfung in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Einen Schätzwert enthält die Tabelle nicht. Quelle, Rechtsgrundlage und Abrufdatum jeder Zahl stehen auf der Landesseite, die Sie über den Ländernamen erreichen. Woher unsere Angaben stammen