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Pharmazie

Approbation als Apotheker

Die Kenntnisprüfung dauert 30 bis 60 Minuten und ist mündlich.

Mit der Approbation dürfen Sie in Deutschland als Apotheker arbeiten. Bei einem Abschluss von außerhalb der EU brauchen Sie den Antrag bei der Landesbehörde, die Fachsprachenprüfung bei der Apothekerkammer und die mündliche Kenntnisprüfung. Möchten Sie vorher schon in einer Apotheke arbeiten, beantragen Sie die Berufserlaubnis nach § 11 BApO. Der Kostenrechner zählt die Posten für Ihren Fall zusammen, den Ablauf erklärt die Seite Ablauf des Verfahrens. Wie Sie Diplom und Nachweise aus Ihrem Heimatland besorgen, steht bei den Herkunftsländern.

Rechtsgrundlage
Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Prüfungsordnung
Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
Befristete Erlaubnis
§ 11 BApO

Wer als Apotheker die Approbation beantragt

Die amtliche Statistik zählt für 2025 insgesamt 1.467 Anerkennungsanträge von Apothekern. 2021 waren es 540. Von 1.572 abgeschlossenen Verfahren endeten 573 mit voller Gleichwertigkeit, in 993 Fällen legte die Behörde eine Ausgleichsmaßnahme fest (eine Prüfung oder einen Lehrgang). 9 Anträge wurden abgelehnt.

Syrien liegt mit 636 Anträgen vorn, gefolgt von Ägypten mit 231 und der Ukraine mit 123. Auch bei den Prüfungen zeigt sich der Zulauf: Nach Zahlen der ABDA wurden 2025 insgesamt 1.809 Fachsprachenprüfungen für Apotheker abgelegt. Wie Sie Unterlagen aus Ihrem Land beschaffen, lesen Sie auf den Seiten zu Syrien, Ägypten und der Ukraine.

Wenn Sie in Deutschland Pharmazie studiert haben, brauchen Sie keine Gleichwertigkeitsprüfung. Wie der Antrag nach der Pharmazeutischen Prüfung abläuft und welche Unterlagen die Behörde verlangt, steht im Ratgeber Approbation als Apotheker: Antrag und Unterlagen.

Wo haben Sie Ihr Pharmaziestudium abgeschlossen?

Davon hängt ab, welche Unterlagen die Behörde verlangt und ob eine Prüfung ansteht.

Die Stationen für Apotheker

  1. Station 1

    Antrag bei der zuständigen Landesbehörde

    Zuständig ist das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, bei Wohnsitz im Ausland das Land, in dem Sie arbeiten wollen (§ 12 Abs. 2 BApO). Mit einem Abschluss aus einem Drittstaat reichen Sie je nach Land zwischen 9 und 23 Pflichtunterlagen ein. Welche es bei Ihnen sind, zeigt die Seite Bundesländer im Vergleich.

  2. Station 2

    Fachsprachenprüfung bei der Apothekerkammer

    Gefordert sind Deutsch auf B2 für den Alltag und auf C1 für den Beruf. Die Prüfung dauert nach Angaben der Kammern etwa 60 Minuten. Sie besteht aus einem Gespräch mit einem Patienten, einem schriftlichen Teil, etwa einer Notiz über ein Beratungsgespräch, und einem Gespräch unter Apothekern. In diesem übersetzen Sie Fachbegriffe in verständliche Sprache. 15 von 16 Ländern schreiben sie vor. Mehr dazu unter Fachsprachenprüfung.

  3. Station 3

    Mündliche Kenntnisprüfung nach § 22d AAppO

    Die Prüfung findet an einem Tag statt, in der Regel als Einzelprüfung. Sie dauert 30 bis 60 Minuten, je nach Umfang der festgestellten Unterschiede. Geprüft werden immer drei Fächer: Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker und ein drittes Fach, das die Behörde festlegt. Auch Ihre Gesprächsführung gegenüber Patienten soll sichtbar werden. Wiederholen dürfen Sie zweimal. Die Seite zur Kenntnisprüfung erklärt die Einzelheiten.

  4. Station 4

    Berufserlaubnis nach § 11 BApO

    Die Erlaubnis ist widerruflich und befristet, insgesamt auf höchstens zwei Jahre. Üblich ist eine nicht selbständige, nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht eines approbierten Apothekers. Eine eigene Apotheke dürfen Sie damit nicht führen.

Die wichtigsten Zahlen für Apotheker

  • 9 bis 23 Unterlagen

    Pflichtunterlagen für Apotheker mit Abschluss aus einem Drittstaat, je nach Land; die Liste steht auf jeder Länderseite

  • 8. September 2026

    Stand der Daten; die Landesangaben wurden am 15. September 2026 geprüft

  • 170 € bis 710 €

    Gebühr der Kenntnisprüfung in den 8 Ländern mit Festbetrag oder Regelgebühr

  • Die Fachsprachenprüfung kostet in 13 Ländern mit Festbetrag zwischen 200 € und 495 €.
  • Die Antragsgebühr bei einem Abschluss außerhalb der EU liegt in 16 Ländern zwischen 100 € und 872 €.
  • Für das Gleichwertigkeitsgutachten nennen 10 Länder einen Betrag.

Die vier Fragen, die zuerst kommen

Am besten klären Sie sie in dieser Reihenfolge.

  1. Zuerst

    Steht Ihnen eine Förderung zu?

    Apotheker mit Wohnsitz in Deutschland können bis zu 4.800 € erhalten, auch für Übersetzungen, Beglaubigungen und die Gebühr der Prüfung. Der Förderantrag muss vor dem Approbationsantrag gestellt sein.

  2. Dann

    Welches Bundesland ist zuständig?

    Zuständig ist das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, bei Wohnsitz im Ausland das Land, in dem Sie als Apotheker arbeiten wollen. Ein Wechsel im laufenden Verfahren kostet Gebühr, Unterlagen und Wartezeit.

  3. Vor dem Antrag

    Womit müssen Apotheker rechnen?

    Alle Gebühren der 16 Länder nebeneinander: Antrag, Fachsprachenprüfung, mündliche Kenntnisprüfung, Berufserlaubnis und Gutachten.

  4. Binnen vier Wochen

    Prüfung ablegen oder Unterlagen bewerten lassen?

    Die mündliche Kenntnisprüfung dauert höchstens 60 Minuten. Wer stattdessen die Unterlagen bewerten lassen will, erklärt das binnen vier Wochen nach Antragstellung. Die Wahl bindet für das ganze Verfahren.

Häufige Fragen von Apothekern

Wie läuft die Kenntnisprüfung für Apotheker ab?
Sie ist mündlich, findet an einem Tag statt und dauert 30 bis 60 Minuten je Person (§ 22d Abs. 2 AAppO). Eine staatliche Kommission aus drei Mitgliedern prüft Sie auf Deutsch. Die Kenntnisprüfung im Detail
Welche Fächer werden geprüft?
Immer drei: Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker und ein drittes Fach, das die Behörde aus den Fächern mit wesentlichen Unterschieden festlegt (§ 22d Abs. 1 AAppO).
Wer nimmt die Fachsprachenprüfung für Apotheker ab?
In den meisten Ländern die Apothekerkammer. Nach den Landesangaben nennen 14 von 16 Ländern eine Apothekerkammer als Prüfstelle. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen bewerten nach eigener Angabe nicht das pharmazeutische Fachwissen. Die Fachsprachenprüfung
Darf ich mit der Berufserlaubnis eine Apotheke leiten?
In der Regel nicht. Üblich ist eine nicht selbständige, nicht leitende Tätigkeit unter Aufsicht eines approbierten Apothekers. Die Erlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre (§ 11 Abs. 2 BApO). Die Berufserlaubnis
Wie oft kann ich die Kenntnisprüfung wiederholen?
Zweimal (§ 22d Abs. 6 AAppO).

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