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Als Apotheker: Mündliche Prüfung oder Unterlagenbewertung?

Haben Sie Pharmazie außerhalb der EU studiert, legen Sie im Regelfall die pharmazeutische Kenntnisprüfung ab. Sie ist mündlich, dauert höchstens eine Stunde und findet an einem Tag statt. Auf Ihren Antrag bewertet die Behörde stattdessen Ihre Studienunterlagen (dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung). Sie wählen genau einmal, innerhalb einer gesetzlichen Frist.

Vier Wochen ab Antragstellung

Die Unterlagenbewertung statt der Kenntnisprüfung müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erklären (§ 10c Abs. 2 BApO). Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Danach bleibt es bei der Prüfung.

Die Wahl bindet für das ganze Verfahren, und die Behörde muss Sie über diese Möglichkeit und ihre Folgen aufklären. Entscheiden Sie deshalb vor dem Antrag. Auch den Anerkennungszuschuss beantragen Sie vor dem Approbationsantrag: Förderung im Überblick.

Der Regelweg

Die Kenntnisprüfung für Apotheker

Die pharmazeutische Kenntnisprüfung ist mündlich und findet an einem Tag statt. Sie dauert 30 bis 60 Minuten je Person, je nach Umfang der festgestellten Unterschiede (§ 22d AAppO). In der Regel werden Sie einzeln geprüft, bis zu vier Personen gleichzeitig sind möglich.

Es werden immer drei Fächer geprüft: Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker und ein drittes Fach, das die Behörde aus den Fächern mit wesentlichen Unterschieden festlegt. Dazu gehört die apothekerliche Gesprächsführung. Eine Kommission aus drei Mitgliedern prüft auf Deutsch.

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 22d Abs. 6 AAppO). Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg verlangen bei einer Wiederholung, dass Sie alle Fächer erneut ablegen.

Die Prüfungsgebühr liegt in den acht Ländern mit festem Betrag zwischen 170 € (Niedersachsen) und 710 € (Nordrhein-Westfalen). Die Wartezeit ist je Land verschieden. Rheinland-Pfalz nennt etwa sechs Monate, Bayern in der Regel 1 bis 6 Monate und Bremen soll die Prüfung innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung durchführen.

Dafür spricht
Sie brauchen kein Curriculum und keine Stundennachweise. Die Prüfung ist kurz, mündlich und an einem Tag erledigt, die Gebühr vergleichsweise niedrig.
Dagegen spricht
Das Fach Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker ist immer dabei, auch wenn Sie lange praktiziert haben. Bei einer Wiederholung gelten in mehreren Ländern alle Fächer erneut.

Auf Ihren Antrag

Die Unterlagenbewertung für Apotheker

Die Behörde vergleicht Ihr Pharmaziestudium mit dem deutschen. Ist es gleichwertig, bekommen Sie die Approbation ohne Kenntnisprüfung. Bleiben wesentliche Unterschiede, legen Sie die mündliche Prüfung trotzdem ab. Berufserfahrung kann Unterschiede ausgleichen (§ 10b Abs. 6 und 7 BApO). Sieben Länder führen die Stundenübersicht je Fach als Pflichtunterlage.

Das Gutachten kostet in vier Ländern 1.773 €. Höhere Beträge nennen Bayern (bis zu 3.000 €) und das Saarland (bis zu 2.000 €). Deutlich niedriger liegen Baden-Württemberg mit 300 € und Mecklenburg-Vorpommern mit 150 bis 350 €. Hessen und Hamburg nennen für Apotheker nur 145 € für die Echtheitsprüfung und 417 € für die Feststellung der Referenzqualifikation.

Berlin und Bayern rechnen in Einzelfällen mit mehr als einem Jahr, Rheinland-Pfalz gibt vier Monate für das gesamte Drittstaatsverfahren an und Mecklenburg-Vorpommern bis zu sechs Monate für einen Neuantrag.

Dafür spricht
Bei lückenlos dokumentiertem Studium kann die Prüfung entfallen, auch das Fach Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker.
Dagegen spricht
In den meisten Ländern kostet das Gutachten mehr als die Prüfung. Bei wesentlichen Unterschieden zahlen Sie beides.

Wer das Gutachten erstellt, hängt vom Land ab

In Baden-Württemberg erstellt die Landesapothekerkammer ein Pauschalgutachten für 300 €, das Sie mit einer Kostenübernahmeerklärung zum Antrag beauftragen. In Niedersachsen begutachtet die Gutachterstelle bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, nicht die GfG. In Schleswig-Holstein beauftragen Sie über das Formular 06 selbst einen externen Gutachter.

Welche Ausgangslage zu welchem Weg passt

Diese fünf Lagen kommen bei Apothekern am häufigsten vor:

  1. 1. Sie haben lange in der Offizin gearbeitet, kennen aber das deutsche Apothekenrecht nicht.

    Das Fach Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker gehört zu jeder Kenntnisprüfung (§ 22d Abs. 1 AAppO). Planen Sie dafür Lernzeit ein. Die Unterlagenbewertung kann die Prüfung ersparen, wenn die Behörde Ihr Studium als gleichwertig ansieht.

  2. 2. Sie können Ihr Studium lückenlos belegen.

    Fragen Sie Ihre Hochschule, ob sie das Curriculum mit Stundennachweisen ausstellt, in welcher Frist und zu welchen Kosten. Klären Sie früh, ob sie die Stundenübersicht je Fach ausstellt, getrennt nach Theorie und Praxis. Ob Ihre Unterlagen beschaffbar sind, prüfen wir mit Ihnen vor dem Antrag.

  3. 3. Sie entscheiden nach den Kosten.

    Die Prüfung kostet in den acht Ländern mit festem Betrag 170 € bis 710 €, das Gutachten in vier Ländern 1.773 €. Wer nur nach dem Preis geht, wählt daher meist die Prüfung. Baden-Württemberg ist die Ausnahme mit einem Pauschalgutachten für 300 €.

  4. 4. Ihre Hochschule kann keine Unterlagen ausstellen.

    Dann kommt die Kenntnisprüfung auch ohne Ihre Wahl. Sie ist vorgesehen, wenn Sie Unterlagen aus Gründen nicht vorlegen können, die nicht bei Ihnen liegen, und die Behörde Ihren Antrag nur mit unangemessenem Aufwand prüfen könnte (§ 10c Abs. 3 BApO). Beispiele sind zerstörte Hochschularchive oder ein Herkunftsstaat ohne funktionierende Verwaltung. Wählen Sie dann gleich die Prüfung.

  5. 5. Sie wollen bald wieder als Apotheker arbeiten.

    Bis zur Approbation können Sie eine befristete Berufserlaubnis nach § 11 BApO beantragen, insgesamt höchstens zwei Jahre. Üblich ist eine nicht selbständige Tätigkeit unter Aufsicht eines approbierten Apothekers. Voraussetzungen und Grenzen stehen auf der Seite Berufserlaubnis. Die Fachsprachenprüfung ist auf beiden Wegen nötig. Aufbau und Wiederholungen der Prüfung beschreibt die Seite Kenntnisprüfung.

Rechenbeispiel aus den Ländern der Apotheker

Ein Apotheker stellt seinen Antrag in Brandenburg. Die Kenntnisprüfung kostet dort 700 €, das Gutachten 1.773 €. Gilt das Studium als gleichwertig, zahlen Sie 1.073 € mehr als auf dem Prüfungsweg. Bei wesentlichen Unterschieden kommen die 700 € für die Prüfung hinzu, zusammen 2.473 €.

In Baden-Württemberg dreht sich das Verhältnis um: Die Prüfung kostet 600 €, das Pauschalgutachten der Kammer nur 300 €. Bei Erfolg sparen Sie 300 €, bei wesentlichen Unterschieden zahlen Sie 900 €. Übersetzungen, Beglaubigungen und die Fachsprachenprüfung sind in keiner der Zahlen enthalten.

Im Kostenrechner können Sie beide Wege für Ihr Land durchrechnen: Die Option „Meine Ausbildung wird anhand der Unterlagen bewertet“ schaltet das Gutachten dazu.

Häufige Fragen

Wie läuft die Kenntnisprüfung für Apotheker ab?
Sie ist mündlich, findet an einem Tag statt und dauert 30 bis 60 Minuten je Person (§ 22d AAppO). Eine Kommission aus drei Mitgliedern prüft auf Deutsch. Die pharmazeutische Kenntnisprüfung im Detail
Wie lange habe ich Zeit für die Entscheidung?
Bis vier Wochen nach Antragstellung (§ 10c Abs. 2 BApO). Wer die Frist verstreichen lässt, bleibt beim Regelweg, also bei der Kenntnisprüfung.
Wie erkläre ich als Apotheker der Behörde meine Entscheidung?
Das Gesetz schreibt dafür keine Form vor. Fragen Sie die zuständige Behörde nach einem Vordruck. Wie Sie die zuständige Behörde finden, steht auf der Seite zur Zuständigkeit. Zuständigkeit und Wechsel des Bundeslandes
Welche Fächer werden in der Kenntnisprüfung für Apotheker geprüft?
Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker und ein drittes Fach, das die Behörde aus den Fächern mit wesentlichen Unterschieden festlegt (§ 22d Abs. 1 AAppO).
Ist die Unterlagenbewertung für Apotheker teurer als die Prüfung?
Die Prüfung kostet in den acht Ländern mit festem Betrag 170 € bis 710 €. Das Gutachten kostet in vier Ländern 1.773 €. Baden-Württemberg verlangt nur 300 €. Was beide Wege kosten
Wie oft kann ich die pharmazeutische Kenntnisprüfung wiederholen?
Zweimal (§ 22d Abs. 6 AAppO), insgesamt haben Sie also drei Versuche. Baden-Württemberg, Bayern und Brandenburg verlangen bei einer Wiederholung, dass Sie alle Fächer erneut ablegen.
Was passiert, wenn ich meine Unterlagen nicht beschaffen kann?
Dann legen Sie die Kenntnisprüfung ab. § 10c Abs. 3 BApO sieht sie vor, wenn Unterlagen aus Gründen fehlen, die nicht bei Ihnen liegen.