Was kostet die Approbation als Apotheker? Mündliche Prüfung und Verfahren
Die Gebühren hängen vom Bundesland ab; eine bundesweite Gebühr gibt es nicht. Die Antragsgebühr für einen Abschluss außerhalb der EU reicht von 100 € bis 872 €. Antrag, Berufserlaubnis und Prüfungen zusammen kosten in den sieben Ländern mit vollständigen Angaben zwischen 800 € und 2.652 €. Bei Apothekern ist die Kenntnisprüfung kurz und mündlich. Ihre Gebühr unterscheidet sich zwischen den Ländern trotzdem stark, und auch die erhebende Stelle ist nicht überall dieselbe. Übersetzungen, Beglaubigungen und Anreise kommen hinzu. Der Kostenrechner addiert die Posten für Ihr Bundesland.
Die vier Kostenblöcke bei Apothekern
- Die Antragsgebühr der Approbationsbehörde für Apotheker. Auch ein abgelehnter Antrag löst sie aus. In zwölf Ländern nennt die Gebührenordnung einen Rahmen, den die Behörde im Bescheid ausfüllt.
- Die Gebühr für die befristete Berufserlaubnis (§ 11 BApO), wenn Sie vor der Approbation als Apotheker arbeiten wollen. Sie gilt höchstens zwei Jahre und kommt zur Antragsgebühr hinzu. Üblich ist eine Tätigkeit unter Aufsicht eines approbierten Apothekers; Näheres steht auf der Seite zur Berufserlaubnis.
- Die Prüfungsgebühren. Die Fachsprachenprüfung testet Ihr Deutsch in der Apotheke mit einem Apotheker-Patienten-Gespräch, einem schriftlichen Teil und einem Gespräch unter Apothekern; in den meisten Ländern nimmt die Apothekerkammer sie ab. Die Kenntnisprüfung ist mündlich, findet an einem Tag statt und dauert 30 bis 60 Minuten je Person (§ 22d AAppO). Mehr dazu: Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung.
- Das Gleichwertigkeitsgutachten bewertet Ihre Unterlagen. Es fällt bei Apothekern nur an, wenn Sie die Unterlagenbewertung statt der Kenntnisprüfung wählen, also die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung. Der Regelweg kommt ohne Gutachten aus. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) berechnet laut Landesangaben in vier Ländern 1.773 €. Höhere Beträge nennen Bayern (bis 3.000 €) und Saarland (bis 2.000 €). Wie Sie zwischen den beiden Wegen wählen, steht unter Kenntnisprüfung oder Unterlagenbewertung.
Was die Kosten bei Apothekern prägt
Die Kenntnisprüfung für Apotheker ist eine mündliche Prüfung in drei Fächern. Immer geprüft werden Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker; das dritte Fach legt die Behörde nach den festgestellten Unterschieden fest (§ 22d Abs. 1 AAppO). Weil es nur diese eine mündliche Prüfung gibt, nennen die Länder eine Gebühr je Prüfung. In den acht Ländern mit Festbetrag liegt sie zwischen 170 € und 710 €.
Wer die Gebühr erhebt, hängt vom Land ab. In Berlin, Hamburg und Sachsen erhebt die Behörde eine staatliche Gebühr, in Hamburg als Rahmen von 200 € bis 600 €. In Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland erhebt die Apothekerkammer die Gebühr nach ihrer eigenen Gebührenordnung. Bayern nennt keinen Gebührentatbestand und berechnet Auslagen bis zu 690 € je Teilnahme.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden, insgesamt sind also drei Versuche möglich (§ 22d Abs. 6 AAppO). Brandenburg und Baden-Württemberg berechnen die Gebühr je Versuch. In Baden-Württemberg müssen Sie bei einer Wiederholung alle drei Fächer erneut ablegen. Wer dort mit wichtigem Grund zurücktritt, zahlt 100 € Bearbeitungsgebühr; wer ohne wichtigen Grund fehlt, zahlt die volle Prüfungsgebühr von 600 €. Die Apothekerkammer Nordrhein zahlt nach einem Rücktritt nach der Ladung nichts zurück.
Die Fachsprachenprüfung kostet in den dreizehn Ländern mit Festbetrag zwischen 200 € (Niedersachsen) und 495 € (Saarland). Bremen und Schleswig-Holstein nennen dafür keinen Betrag.
Das Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) hat bei Apothekern in sechs Ländern (Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen) die höchste Obergrenze aller Gebührenposten. Es fällt nur an, wenn Sie die Unterlagenbewertung wählen.
Auffällige Länder bei Apothekern
- Der niedrigste Festbetrag für die Kenntnisprüfung gilt in Niedersachsen (170 €), der höchste in Nordrhein-Westfalen (710 €). Der höchste Betrag beträgt mehr als das Vierfache des niedrigsten.
- Einen Rahmen oder eine Grenze statt eines Festbetrags nennen Hamburg (200 € bis 600 €), Hessen (ab 200 €), Sachsen (700 € bis 1.100 €) und Thüringen (bis zu 450 €).
- Keinen veröffentlichten Betrag für die Kenntnisprüfung geben Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein an.
- Für die Antragsgebühr bei Abschlüssen außerhalb der EU liegt die niedrigste Untergrenze in Berlin (100 €), die höchste Obergrenze in Brandenburg (872 €). Einen Festbetrag nennen vier Länder.
- Bayern und Schleswig-Holstein staffeln die Gebühr der Berufserlaubnis nach der Geltungsdauer.
Die Gebühren aller 16 Bundesländer
Alle Beträge stammen aus dem Kostenrecht der Länder oder den Gebührenangaben der zuständigen Behörden, abgerufen im September 2026.
| Bundesland | Antrag Drittstaat | Antrag EU | Berufserlaubnis | Gutachten | Kenntnisprüfung | Sprachprüfung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 450 €(Rahmen 300 € bis 500 €) | 300 € | 25 € bis 500 € | 300 € | 600 € | 300 € |
| Bayern | 400 €(Rahmen 280 € bis 500 €) | 200 € bis 500 € | 100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer | 1.000 € bis 3.000 € | 690 € | 400 € |
| Berlin | 100 € bis 430 € | 210 €(Rahmen 100 € bis 430 €) | 150 €(Rahmen 100 € bis 360 €) | 1.773 € | 315 €(Rahmen 250 € bis 2.000 €) | 375 € |
| Brandenburg | 173 € bis 872 € | 173 € bis 872 € | 340 € bis 680 € | 1.773 € | 700 € | 400 € |
| Bremen | 192 € bis 850 € | 192 € bis 850 € | 197 € bis 500 € | Auslagen in tatsächlicher Höhe (Gutachter bzw. ZAB-Stellungnahme); Betrag nicht veröffentlicht | — | — |
| Hamburg | 500 € bis 750 € | 350 € bis 600 € | 500 € bis 750 € | 145 € bis 417 € | 200 € bis 600 € | 250 €(Rahmen 250 € bis 400 €) |
| Hessen | 380 € bis 600 € | 200 € bis 600 € | 190 € | 145 € bis 417 € | siehe Landesseite | siehe Landesseite |
| Mecklenburg-Vorpommern | 200 € bis 225 € | 130 € | 170 € bis 345 € | 150 € bis 350 € | 300 € | 300 € |
| Niedersachsen | 250 € | 176 € | 180 € | — | 170 € | 200 € |
| Nordrhein-Westfalen | 150 € bis 700 € | 150 € bis 700 € | 100 €(im Regelfall; sonst 130 € bis 500 €) | — | 710 € | 375 € |
| Rheinland-Pfalz | 155 € bis 300 € | 155 € bis 300 € | 150 € | — | — | 250 € |
| Saarland | 200 €(Rahmen 200 € bis 300 €) | 200 €(Rahmen 200 € bis 300 €) | 150 €(Rahmen 150 € bis 250 €) | 20 € bis 2.000 € | 400 €(Rahmen 400 € bis 800 €) | 495 € |
| Sachsen | 490 € | 300 € | 490 € | Gutachterliche Prüfung der Gleichwertigkeit 1.773 €; Prüfung der Referenzqualifikation 417 €; Echtheitsprüfung 145 € | 700 € bis 1.100 € | 300 € |
| Sachsen-Anhalt | 157 € bis 525 € | 157 € bis 525 € | 197 € bis 307 € | 1.773 € | — | 390 € |
| Schleswig-Holstein | 320 € | 130 € | 100 € + 50 € je weiteres Jahr | — | — | — |
| Thüringen | 320 € | 230 € | 175 € | 1.773 € | bis zu 450 € | 365 € |
Die Tabelle nennt für Apotheker je Land die Gebühr für Antrag, Berufserlaubnis, Gutachten, Kenntnisprüfung und Sprachprüfung. GfG ist die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, ZAB die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Wo eine Zelle einen langen Text enthielte, führt ein Verweis zur Landesseite mit der vollständigen Angabe und der Quelle. Für Ihr Land und Ihren Weg rechnet der Kostenrechner.
Ein Strich bedeutet: keine Angabe. Bei Apothekern betrifft das die Kenntnisprüfung in Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Ersatzwerte, auch aus dem Nachbarland, enthält die Tabelle nicht. Mehrere Länder nennen einen Gebührenrahmen, dessen Betrag erst der Bescheid festlegt.
Womit Sie realistisch rechnen müssen
Die Tabelle zeigt Einzelposten. Bei Apothekern hängt die Summe davon ab, wer die Kenntnisprüfung in Ihrem Land abnimmt und erhebt, ob Sie sie wiederholen und welches Land für Sie zuständig ist. Das Letzte erklärt die Seite zum Bundeslandwechsel.
Zwei Beispiele aus der Tabelle
Abschluss außerhalb der EU, Weg über die mündliche Kenntnisprüfung mit einem Versuch, mit Berufserlaubnis. Aufgenommen sind nur Länder, für die alle Posten angegeben sind. Das erste Beispiel zeigt ein Land mit Festbeträgen, das zweite das Land mit der höchsten Obergrenze.
| Posten | Niedersachsen | Brandenburg |
|---|---|---|
| Antragsgebühr (Abschluss außerhalb der EU) | 250 € | 173 € bis 872 € |
| Befristete Berufserlaubnis | 180 € | 340 € bis 680 € |
| Fachsprachenprüfung | 200 € | 400 € |
| Kenntnisprüfung | 170 € | 700 € |
| Summe | 800 € | 1.613 € bis 2.652 € |
Wo ein Land einen Gebührenrahmen nennt, steht auch hier ein Rahmen; den genauen Betrag setzt die Behörde im Bescheid fest. Übersetzungen, Beglaubigungen und Anreise kommen hinzu. Für Ihr Bundesland rechnet der Kostenrechner.
Die Beispiele zählen einen Prüfungsversuch. Wiederholen Sie die mündliche Prüfung, zahlen Sie in Brandenburg und Baden-Württemberg die Gebühr erneut, und in Baden-Württemberg legen Sie dann alle drei Fächer noch einmal ab.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
Ist Ihr pharmazeutischer Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz in Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG gelistet, erkennt die Behörde ihn ohne Prüfung der Ausbildungsinhalte an. Sie prüft Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Deutschkenntnisse. Die Antragsgebühr liegt zwischen 100 € (Berlin) und 872 € (Brandenburg).
Die mündliche Kenntnisprüfung und das Gutachten entfallen in diesem Fall in der Regel. Es bleiben Übersetzungen, Beglaubigungen und ein Sprachnachweis. Bei einer Einzelfallprüfung für Abschlüsse aus der Zeit vor dem Stichtag oder aus einem Beitrittsstaat vor dessen Beitritt prüft die Behörde die Gleichwertigkeit, und eine Eignungsprüfung kann folgen.
Abschluss außerhalb der EU
Haben Sie als Apotheker außerhalb der EU studiert, legen Sie in der Regel die mündliche Kenntnisprüfung ab. Antragsgebühr, Fachsprachenprüfung und gegebenenfalls die befristete Berufserlaubnis kommen hinzu. Die Kenntnisprüfung allein kostet in den acht Ländern mit Festbetrag zwischen 170 € und 710 €.
Kosten außerhalb der Gebührenordnungen bei Apothekern
Neben den Gebühren der Behörden und Kammern entstehen Kosten, die in keiner Gebührenordnung stehen. Für Apotheker sind das beglaubigte Übersetzungen des Abschlusszeugnisses, der Fächer- und Notenliste und gegebenenfalls der Stundenübersicht sowie Beglaubigungen von Kopien. Eine Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie dem Original entspricht. Manche Behörden verlangen eine Apostille, eine Echtheitsbestätigung des Ausstellungsstaates nach dem Haager Übereinkommen. Die Beträge hängen vom Übersetzer, vom Notar und vom Herkunftsstaat ab.
Nach den Landesangaben verlangen 15 von 16 Ländern für Apotheker mindestens eine Pflichtunterlage in qualifizierter Übersetzung. Das ist eine Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. Am meisten verlangt Nordrhein-Westfalen mit 12 Pflichtunterlagen.
Den Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsland verlangen 14 Länder als Pflichtunterlage, die Stundenübersicht 7 Länder und den Nachweis der praktischen Ausbildungsphase 5 Länder. Die praktische Ausbildung ist bei Apothekern ein eigener Abschnitt des Studiums. Wir klären mit der Behörde, welche dieser Nachweise Ihr Land fordert, bevor Sie Übersetzungen in Auftrag geben.
Die mündliche Prüfung dauert höchstens eine Stunde, der Prüfungstag selbst ist kurz. Anreise zum Prüfungsort und gegebenenfalls eine Übernachtung kommen bei jedem Versuch hinzu.
Was der Anerkennungszuschuss bei Apothekern abdeckt
Förderfähig (Förderrichtlinie, Nr. 4.3)
- Beglaubigte Übersetzungen von Zeugnis und Fächerliste, Beglaubigungen und eidesstattliche Versicherungen (Nr. 4.3 Buchstabe a)
- Verfahrensgebühren und Auslagen, etwa Gutachtenkosten und die Zeugnisbewertung der ZAB (Nr. 4.3 Buchstabe b); Gebühren der Approbation selbst bleiben ausgeschlossen (Nr. 4.4 Buchstabe e)
- Ein Kurs zur Vorbereitung auf die mündliche Kenntnisprüfung (Nr. 4.3 Buchstabe d)
- Die Gebühr der Kenntnisprüfung, ob Kammer oder Behörde sie erhebt (Nr. 4.3 Buchstabe e)
Nicht förderfähig (Förderrichtlinie, Nr. 4.4)
- Deutschkurse und die Gebühr der Fachsprachenprüfung (Nr. 4.4 Buchstabe d)
- Nachweise, die Sie erst im Herkunftsland besorgen, etwa die Bestätigung der Berufsberechtigung (Nr. 4.4 Buchstabe c)
- Das Führungszeugnis für die Behörde (Nr. 4.4 Buchstabe e)
Ein Teil dieser Kosten ist förderfähig
Die Förderung gliedert sich so: bis 600 € für Verfahrenskosten wie Übersetzungen und Beglaubigungen, bis 1.200 € für eine Qualifikationsanalyse und bis 3.000 € für Qualifizierung wie Vorbereitungskurse.
Der Anerkennungszuschuss des Bundes zahlt bis zu 4.800 €. Für Apotheker gehören die Gebühr der mündlichen Kenntnisprüfung und ein Vorbereitungskurs zur Qualifizierungsförderung von bis zu 3.000 € (Nr. 4.2 und 4.3). Die höchste Festgebühr liegt bei 710 € in Nordrhein-Westfalen und bleibt damit weit unter diesem Höchstbetrag.
Die Förderstelle prüft die Qualifizierungsförderung erst, wenn ein Feststellungsbescheid oder eine Mitteilung über wesentliche Unterschiede vorliegt, zum Beispiel die Zulassung zur Kenntnisprüfung (Nr. 6.2). Stellen Sie den Antrag auf Aufnahme vor dem Beginn der Maßnahme; die Richtlinie lässt Anträge letztmalig am 30. Juni 2027 zu (Nr. 6.2.1). Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Wir beraten Sie zur Förderung; den Antrag reichen Sie selbst ein.
Auf welcher Rechtsgrundlage die Länder abrechnen
Gebühren dürfen Behörden nur erheben, wenn eine Rechtsvorschrift sie vorsieht. Sie können die Vorschrift nachlesen und mit Ihrem Gebührenbescheid vergleichen. Die Kürzel sind amtliche Fundstellen, zum Beispiel GVBl. (Gesetz- und Verordnungsblatt), KVz (Kostenverzeichnis) und LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin).
- Baden-Württemberg
- GebVerz SM Nr. 12
- Bayern
- KVz Tarif-Nr. 7.IX.7/, lfd. Nr. 1
- Berlin
- GesPflGebO, Tarifstellen 51010, 51011, 51036
- Brandenburg
- GebOMGS, Anlage, Tarifstelle 7.3
- Bremen
- GesundKostV, Anlage, Abschnitt B, Nr. 502.02 bis 502.05, 502.13, 502.16, 502.18
- Hamburg
- GebOöG, Anlage (Gebührentarif), Tarifstellen 1.1.1 bis 1.4.5
- Hessen
- VwKostO-MFG, Anlage, Nr. 1161, 1171, 1172, 1181; Kostensatzung LAKH Nr. 10 und 11
- Mecklenburg-Vorpommern
- GesKostVO M-V, Anlage, Tarifstellen 5.1.1 bis 5.1.14
- Niedersachsen
- Gebührenordnung der Apothekerkammer Niedersachsen, Anlage zu § 1 Abs. 2, Ziffer 7; § 8 Abs. 2 Satz 2 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)
- Nordrhein-Westfalen
- AVwGebO NRW, AGT Tarifstelle 12.1.1
- Rheinland-Pfalz
- GesVwGebV RP, Anlage, Abschnitt 1
- Saarland
- Gesetz Nr. 800 über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland in der jeweils geltenden Fassung
- Sachsen
- 10. SächsKVZ, Anlage 1, lfd. Nr. 9
- Sachsen-Anhalt
- AllGO LSA vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336), Anlage Kostentarif in der Fassung ab 21.05.2026
- Schleswig-Holstein
- VerwGebVO Schleswig-Holstein vom 26.09.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018, S. 476), Anlage „Allgemeiner Gebührentarif“ in der Fassung vom 24.08.2026, gültig ab 01.09.2026, Tarifstelle 9.3
- Thüringen
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 21 Abs. 1 Satz 1 ThürVwKostG vom 23.09.2005 (GVBl. 2005, 325) in Verbindung mit § 1 ThürVwKostOMASGFF vom 11.12.2001 (GVBl. 2002, 1; Gliederungs-Nr. 2013-1-5), Anlage in der Fassung vom 15.12.2019, gültig ab 21.12.2019
Häufige Fragen
- Was kostet die Approbation als Apotheker insgesamt?
- Die Behördengebühren für Antrag, Berufserlaubnis und Prüfungen liegen in den Ländern mit vollständigen Angaben zwischen 800 € und 2.652 €. Übersetzungen, Beglaubigungen und Anreise kommen hinzu. Der Kostenrechner addiert die Posten für Ihr Bundesland. Zum Kostenrechner
- Wer erhebt die Gebühr der Kenntnisprüfung für Apotheker?
- Das hängt vom Land ab. In Berlin, Hamburg und Sachsen erhebt die Behörde eine staatliche Gebühr. In Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland erhebt die Apothekerkammer sie nach ihrer Gebührenordnung. Die Festbeträge reichen von 170 € bis 710 €. Die Landesseite nennt die zuständige Stelle. Zur Kenntnisprüfung
- Warum unterscheidet sich die Gebühr so stark zwischen den Ländern?
- Niedersachsen nennt 170 €, Nordrhein-Westfalen 710 €. Jedes Land und jede Kammer legt die Höhe nach eigenem Gebührenrecht fest, eine bundeseinheitliche Prüfungsgebühr gibt es nicht. Die Prüfung selbst ist überall gleich aufgebaut, mündlich in drei Fächern und mit 30 bis 60 Minuten Dauer (§ 22d AAppO). Welches Land zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort in Deutschland oder, wenn Sie im Ausland leben, nach dem Land, in dem Sie arbeiten möchten. Zuständigkeit und Wechsel
- Was kostet die Fachsprachenprüfung für Apotheker?
- Sie kostet in den dreizehn Ländern mit Festbetrag zwischen 200 € und 495 €. In den meisten Ländern nimmt die Apothekerkammer sie ab. Der Anerkennungszuschuss zahlt Sprachkurse und Sprachprüfungsgebühren nicht (Nr. 4.4 Buchstabe d). Zur Fachsprachenprüfung
- Welche Kosten deckt der Anerkennungszuschuss bei Apothekern?
- Förderfähig sind unter anderem Übersetzungen und Beglaubigungen, Gutachtenkosten, Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung und deren Gebühr (Nr. 4.3). Die Fachsprachenprüfung, die Beschaffung von Zeugnissen im Herkunftsland und ein Führungszeugnis zahlen Sie selbst (Nr. 4.4). Den Antrag stellen Sie selbst; wir beraten Sie dazu. Mehr zur Förderung
- Warum stehen in der Tabelle für Apotheker Striche statt Beträge?
- Ein Strich bedeutet: keine Angabe. Bei Apothekern gilt das für die Kenntnisprüfung in Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Ersatzwerte enthält die Tabelle nicht. Wer die Quelle, die Rechtsgrundlage und das Abrufdatum einer Zahl sucht, findet sie auf der Landesseite hinter dem Ländernamen. Woher unsere Angaben stammen