Die Kenntnisprüfung in der Pharmazie
Eine mündliche Prüfung an einem Tag, 30 bis 60 Minuten je Person.
Für Abschlüsse außerhalb der EU ist sie der Regelweg zur Approbation. Wer stattdessen seine Unterlagen bewerten lassen will, muss das binnen vier Wochen nach Antragstellung erklären. Wann sich das lohnt, steht auf der Seite Entscheidung.
So ist die Prüfung aufgebaut
- Die Prüfung ist mündlich und findet an einem Tag statt, in der Regel als Einzelprüfung; soweit die Fächer es zulassen, können bis zu vier Personen gleichzeitig geprüft werden (§ 22d Abs. 2 AAppO).
- Sie dauert für jede Person mindestens 30 und höchstens 60 Minuten. Wie lange genau, hängt vom Umfang der Unterschiede ab, die die Behörde festgestellt hat (§ 22d Abs. 2 AAppO).
- Geprüft wird auf Deutsch vor einer staatlichen Kommission aus drei Mitgliedern, Hochschullehrern oder Apothekern (§ 22d Abs. 4 AAppO).
- Die Ladung muss Ihnen spätestens sieben Tage vor dem Termin zugehen (§ 22d Abs. 3 AAppO). Die Prüfung soll mindestens zweimal im Jahr angeboten werden (§ 22d Abs. 6 AAppO).
Was geprüft wird
- Pharmazeutische Praxis
- Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker
- ein drittes Fach, das die Behörde aus den Fächern mit wesentlichen Unterschieden festlegt
Geprüft werden immer drei Fächer (§ 22d Abs. 1 AAppO). Gezeigt werden sollen auch Kenntnisse und Fähigkeiten in der apothekerlichen Gesprächsführung.
Wie oft Sie antreten dürfen
Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 22d Abs. 6 AAppO).
Wer alle Versuche verbraucht hat, kann die Approbation auf diesem Weg nicht mehr erhalten. Eine gute Vorbereitung lohnt sich. Vorbereitungskurse kann der Anerkennungszuschuss fördern (bis zu 4.800 € insgesamt). Den Antrag stellen Sie vor dem Approbationsantrag; er setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Mehr dazu auf der Seite Förderung.
Vor und nach der Prüfung
Zur Prüfung lädt Sie die Behörde, bei der Ihr Antrag läuft. Mehrere Länder verlangen vorher den Sprachnachweis (Fachsprachenprüfung). Wir klären mit der Behörde für Sie, wann ein Termin in Ihrem Land frei ist.
In Brandenburg sind zur Prüfung mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass und der Beleg über die Überweisung der Prüfungsgebühr.
Nach bestandener Prüfung ist der Nachweis der gleichwertigen Ausbildung erbracht. Die Behörde erteilt dann die Approbation, wenn auch Sprachnachweis, Eignung und Zuverlässigkeit vorliegen.
Wer nicht besteht, wiederholt die Prüfung nach den Regeln im Kasten oben. Welche Länder Fehlversuche anderer Länder anrechnen, steht unter Bundeslandwechsel.
Bis zum Termin können Sie mit einer Berufserlaubnis arbeiten. Sie ist zeitlich begrenzt: Sichern Sie den Prüfungstermin, bevor sie abläuft. Was die Prüfung zusammen mit den übrigen Schritten kostet, zeigen die Seite Kosten und der Kostenrechner. Die ganze Reihenfolge der Schritte steht unter Verfahren.
Gebühr und Wartezeit in den 16 Ländern
Wer die Prüfung abnimmt, was sie kostet und wie lange Sie auf einen Termin warten, bestimmen die Länder. Für 12 von 16 Ländern nennt das Land eine Gebühr, in zwei Fällen als Rahmen, in zwei Fällen als Regelgebühr mit Rahmen.
| Bundesland | Gebühr | Wartezeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 600 € | — |
| Bayern | 690 € | 1 bis 6 Monate |
| Berlin | 315 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €) | — |
| Brandenburg | 700 € | — |
| Bremen | — | Die Prüfungen sollen innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung durchgeführt werden |
| Hamburg | 200 € bis 600 €1 | — |
| Hessen | 175 € Kammergebühren (Verfahren und Geschäftsführung 100 €, Prüfung 50 €, Niederschrift 25 €; Nr. 10.1, 10.2, 10.4) zuzüglich Auslagen nach Aufwand, mindestens 25 € (Nr. 10.5), und Vergütung der Prüfungskommission (Nr. 10.6); Wiederholungsprüfung 50 € (Nr. 10.3) | — |
| Mecklenburg-Vorpommern | 300 € | — |
| Niedersachsen | 170 € | — |
| Nordrhein-Westfalen | 710 € | — |
| Rheinland-Pfalz | — | etwa sechs Monate |
| Saarland | 400 € (Rahmen 400 € bis 800 €) | — |
| Sachsen | 700 € bis 1.100 €1 | — |
| Sachsen-Anhalt | — | — |
| Schleswig-Holstein | — | — |
| Thüringen | bis zu 450 € | — |
Ein Strich heißt: Das Land nennt dazu nichts. Die Spalte Wartezeit zeigt nur Wartezeiten; Ladungsfristen und Termine stehen in der Länderkarte unter der Tabelle. 1 Rahmen: Das Land nennt eine Spanne statt eines festen Betrags. Stand der Daten: 8. September 2026; Landesangaben geprüft am 15. September 2026.
Die Angaben der Länder im Einzelnen
Baden-WürttembergDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landesapothekerkammer Baden-Württemberg; Anmeldung durch die Antragsteller selbst mit dem Bescheid des Regierungspräsidiums
- Prüfungsort
- Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastraße 1, 70193 Stuttgart
- Gebühr
- 600 €
- Termine
- mindestens zweimal jährlich; Termine bei der LAK BW zu erfragen
- Wartezeit
- Ladung spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin durch das Regierungspräsidium Stuttgart, zusammen mit dem Gebührenbescheid; eine Wartezeit ab Anmeldung ist nicht beziffert.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung in deutscher Sprache, 30 bis 60 Minuten. Keine Patientenvorstellung, kein schriftlicher Bericht. Mitzubringen sind die Zulassung des RP Stuttgart und ein gültiger Lichtbildausweis im Original.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie eines der Fächer, in denen wesentliche Unterschiede nach § 4 Abs. 2 BApO (Bundes-Apothekerordnung) festgestellt wurden — immer drei Prüfungsfächer.
- Wiederholungen
- 2 Wiederholungen (insgesamt 3 Versuche); es müssen immer alle drei Prüfungsfächer wiederholt werden
BayernDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission, bestellt von der Berufszulassungsstelle; Durchführung und Organisation durch das Landesprüfungsamt für Pharmazie
- Prüfungsort
- München oder Regensburg
- Gebühr
- 690 €
- Wartezeit
- in der Regel 1 bis 6 Monate, nachdem das Landesprüfungsamt über die Teilnahme informiert wurde; Wunschtermine sind nicht möglich
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung an einem Tag, mindestens 30 und höchstens 60 Minuten je Antragsteller
- Einzel- oder Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen
- Nicht öffentlich. Keine Patientenvorstellung, keine Notenvergabe — die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie ggf. ein von der Regierung von Oberbayern zuvor im Bescheid nach § 4 Abs. 2 Satz 8 BApO (Bundes-Apothekerordnung) festgelegtes Defizitfach. Prüfungsstoff der beiden Pflichtfächer ist die Anlage 15 zur AAppO (Approbationsordnung für Apotheker).
- Wiederholungen
- 2 Wiederholungen (insgesamt 3 Versuche); bei einer Wiederholungsprüfung müssen alle Prüfungsfächer neu geprüft und die Prüfung insgesamt bestanden werden
BerlinDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission, die das Landesamt für Gesundheit und Soziales bestellt — nicht die Apothekerkammer. Kommission: vorsitzende Person und mindestens zwei, höchstens vier weitere Mitglieder; bestellt werden Professoren oder andere Lehrkräfte der Prüfungsfächer, ersatzweise nicht dem Lehrkörper angehörende Apotheker.
- Gebühr
- 315 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €)
- Termine
- in der Regel in den Monaten Januar, April, Juli und Oktober
- Wartezeit
- Ladung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin; eine Wartezeit ab Zulassung ist nicht beziffert
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung an einem Tag in deutscher Sprache, in der Regel als Einzelprüfung
- Soweit es die Fächer zulassen, können bis zu vier Antragsteller gleichzeitig geprüft werden. Dauer je Antragsteller mindestens 30, höchstens 60 Minuten, abhängig vom Umfang der festgestellten wesentlichen Unterschiede. Nicht öffentlich
- Das Landesamt kann Beobachter entsenden. Bewertung in einer Gesamtbetrachtung mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzes
- Eine Note wird nicht vergeben. Niederschrift nach dem Muster der Anlage 19 der Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie eines der Fächer, in denen das Landesamt wesentliche Unterschiede nach § 4 Abs. 2 Satz 8 BApO (Bundes-Apothekerordnung) festgestellt hat und das vom Landesamt festgelegt wird.
- Wiederholungen
- 2 Wiederholungen (insgesamt 3 Versuche); nicht bestandene Kenntnisprüfungen in anderen Bundesländern werden auf die Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet
BrandenburgDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landesapothekerkammer Brandenburg auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem LAVG (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit); die Prüfung nehmen mindestens drei Prüfer ab, ein Mitglied führt den Vorsitz. Die Ergebnismitteilung erfolgt schriftlich durch das LAVG, nicht durch die Kammer.
- Gebühr
- 700 €
- Wartezeit
- Ladung spätestens sieben Kalendertage vor dem Termin; bei nicht ausgleichbaren wesentlichen Unterschieden soll die Kenntnisprüfung möglichst innerhalb von sechs Monaten abgelegt werden
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung an einem Tag in deutscher Sprache, mindestens 30 und höchstens 60 Minuten
- In der Regel Einzelprüfung, es können aber Gruppenprüfungen mit bis zu vier Teilnehmern durchgeführt werden
- Nicht öffentlich, das LAVG kann Beobachter entsenden. Keine Notenvergabe. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass und der Beleg zur Überweisung der Prüfungsgebühr.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie eines der Fächer, in denen das LAVG wesentliche Defizite festgestellt hat.
- Wiederholungen
- 2 Wiederholungen; die Prüfung ist als Ganzes zu wiederholen. In anderen Bundesländern nicht bestandene Kenntnisprüfungen werden auf die zulässige Anzahl an Prüfungsmöglichkeiten angerechnet.
BremenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Apothekerkammer Bremen. Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis vier Mitgliedern und wird vom Senator für Gesundheit auf Vorschlag der Apothekerkammer bestellt; mindestens der Vorsitzende ist Professor oder eine sonstige Lehrkraft eines Prüfungsfachs. Organisation, Durchführung und Geschäftsführung obliegen der Kammer.
- Prüfungsort
- Apothekerkammer Bremen, Eduard-Grunow-Straße 11, 28203 Bremen
- Termine
- Keine festen Prüfungsmonate; die Prüfung wird nach Bedarf angesetzt und soll innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung stattfinden.
- Wartezeit
- Die Prüfungen sollen innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung durchgeführt werden; Ladung mindestens sieben Tage vor dem Termin. Über die Anmeldung entscheidet der Senator für Gesundheit.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission in deutscher Sprache, an einem Tag, in der Regel als Einzelprüfung
- Bis zu vier Antragsteller können gleichzeitig geprüft werden. Dauer mindestens 30, höchstens 60 Minuten. Keine Patientenvorstellung, kein Vorbericht. Die Niederschrift der Eignungsprüfung erfolgt nach Anlage 18, die der Kenntnisprüfung nach Anlage 19 der Verordnung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 3005). Bewertungsformel des Erlasses: „Die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes ist nachgewiesen.“ oder „… ist nicht nachgewiesen.“ Die Feststellung trifft der Senator
- Bei negativem Ergebnis „ist die Approbation zu versagen“.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie eines der Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede festgestellt hat. Nach dem Bremer Erlass gehören bei Ärzten, Zahnärzten und Apothekern gleichermaßen Rechtsfragen der Berufsausübung zum Prüfungsumfang. Zusätzlich kann der Senator für Gesundheit ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, in dem wesentliche Unterschiede festgestellt worden sind.
- Wiederholungen
- zweimal (insgesamt drei Versuche); nach dem Erlass „in jedem Fach jeweils zweimal“, bestandene Anteile der Prüfung können angerechnet werden. Wiederholung frühestens drei und spätestens zwölf Monate nach der Prüfung.
HamburgDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landesprüfungsamt für Heilberufe selbst — nicht die Apothekerkammer. Der Zulassungsantrag geht an die Sachbearbeitung der inländischen pharmazeutischen Staatsprüfungen. Die Prüfung findet vor einer staatlichen Prüfungskommission aus Vorsitzendem und zwei weiteren Mitgliedern statt (§ 22d Abs. 4 AAppO (Approbationsordnung für Apotheker)).
- Gebühr
- 200 € bis 600 €
- Termine
- Feste Stichtage: Der Zulassungsantrag muss dem Landesprüfungsamt bis spätestens 01. April beziehungsweise 01. Oktober eines jeden Jahres zugegangen sein. Der Prüfungszeitraum für das Sommerverfahren ist Mai bis August, für das Winterverfahren November bis Januar.
- Wartezeit
- Zwischen Anmeldeschluss und Prüfungszeitraum liegen mindestens vier Wochen: Zulassungsantrag bis 01.04. für die Prüfung von Mai bis August, bis 01.10. für die Prüfung von November bis Januar. Ladung spätestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung an einem Tag in deutscher Sprache, in der Regel als Einzelprüfung
- Bis zu vier Antragsteller können gleichzeitig geprüft werden. Dauer je Antragsteller mindestens 30, höchstens 60 Minuten. Keine Patientenvorstellung. Ladung spätestens sieben Tage vor dem Termin
- Niederschrift nach dem Muster der Anlage 19.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie eines der Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede nach § 4 Abs. 2 S. 8 BApO (Bundes-Apothekerordnung) festgestellt hat und das von der nach § 12 Abs. 3 BApO zuständigen Behörde festgelegt wird. Zusätzlich ist die apothekerliche Gesprächsführung zu zeigen.
- Wiederholungen
- zweimal (insgesamt drei Versuche)
HessenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landesapothekerkammer Hessen im Auftrag des HLfGP (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege). Die Kammer informiert das HLfGP über Bestehen oder Nichtbestehen; die Approbation stellt das HLfGP aus.
- Gebühr
- 175 € Kammergebühren (Verfahren und Geschäftsführung 100 €, Prüfung 50 €, Niederschrift 25 €; Nr. 10.1, 10.2, 10.4) zuzüglich Auslagen nach Aufwand, mindestens 25 € (Nr. 10.5), und Vergütung der Prüfungskommission (Nr. 10.6); Wiederholungsprüfung 50 € (Nr. 10.3)
- Termine
- Keine festen Prüfungsmonate; der angegebene Wunschzeitraum wird „soweit möglich“ berücksichtigt.
- Wartezeit
- Ladungsfrist: Die Ladung zur Prüfung erfolgt circa vier Wochen vor dem Termin.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung an einem Tag in deutscher Sprache, in der Regel als Einzelprüfung
- Bis zu vier Antragsteller können gleichzeitig geprüft werden. Dauer je Antragsteller mindestens 30, höchstens 60 Minuten. Keine Patientenvorstellung. Prüfungskommission aus Vorsitzendem und zwei weiteren Mitgliedern
- Ladung spätestens sieben Tage vor dem Termin (die Landesapothekerkammer Hessen lädt tatsächlich circa vier Wochen vorher)
- Niederschrift nach dem Muster der Anlage 19.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie eines der Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede festgestellt hat und das von der nach § 12 Abs. 3 BApO (Bundes-Apothekerordnung) zuständigen Behörde festgelegt wird. Zusätzlich ist die apothekerliche Gesprächsführung zu zeigen.
- Wiederholungen
- zweimal (insgesamt drei Versuche); eine erneute Anmeldung nach nicht bestandener Prüfung muss erneut beim HLfGP erfolgen, nicht bei der Kammer
Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission bei der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Die Prüfung ist beim Landesprüfungsamt für Heilberufe zu beantragen, wird aber vor der Kommission bei der Kammer abgelegt; Termine, Einladung und Gebühren laufen deshalb über die Kammer. Die Vorsitzenden und Mitglieder der Prüfungskommission bestellt das Landesprüfungsamt für Heilberufe.
- Prüfungsort
- Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin
- Gebühr
- 300 €
- Termine
- Zweimal jährlich: Nach dem LAGuS-Merkblatt finden Kenntnisprüfungen „in den Monaten Mai und November“ statt; die Apothekerkammer formuliert „im zweiten und vierten Quartal des Jahres … in der Regel in der zweiten Hälfte des jeweiligen Quartals“. Anmeldung bis 31.03. für das zweite Quartal, bis 30.09. für das vierte Quartal. Konkrete Terminnachfragen sind ausschließlich an die Apothekerkammer zu richten.
- Wartezeit
- Anmeldeschluss 31.03. für das zweite Quartal und 30.09. für das vierte Quartal; die Termine liegen in der Regel in der zweiten Hälfte des jeweiligen Quartals. Nach Antragstellung ergeht eine schriftliche Anmeldebestätigung des Landesprüfungsamts, den konkreten Prüfungstermin teilt die Apothekerkammer schriftlich mit.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung, in der Regel als Einzelprüfung, in deutscher Sprache vor einer staatlichen Prüfungskommission. Dauer für jeden Kandidaten mindestens 30 und höchstens 60 Minuten
- Die Apothekerkammer konkretisiert: „Die Prüfungsdauer beträgt in der Regel 45 Minuten.“ Keine Patientenvorstellung. Bewertung in einer Gesamtbetrachtung: „Das Bestehen der Prüfung setzt voraus, dass die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt.“ Der Vorsitzende teilt am Ende der Prüfung mit, ob ein gleichwertiger Kenntnisstand vorliegt
- Noten werden nicht vergeben. Bei Nichtbestehen erhält der Kandidat einen Bescheid, gegebenenfalls mit Empfehlungen, vom Landesprüfungsamt für Heilberufe.
- Wiederholungen
- zweimal (insgesamt drei Versuche). Antrag stellen kann nur, wer „nicht dreimal erfolglos an einer Kenntnisprüfung teilgenommen hat“. Die Prüfung ist in der Regel in dem Bundesland zu wiederholen, in dem die Erstprüfung nicht bestanden wurde.
NiedersachsenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Apothekerkammer Niedersachsen - Landesprüfungsamt; staatliche Prüfungskommission nach § 22d Abs. 4 AAppO. Anmeldung mit dem eigenen Vordruck 'Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung gemäß § 22 d der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)'.
- Gebühr
- 170 €
- Termine
- Ein Wunschtermin oder Wunschzeitraum kann angegeben werden, begründet aber keinen Anspruch. Die Rücknahme des Antrags ist bis zur Zulassung und erstmaligen Ladung ohne Begründung möglich; danach richtet sich der Rücktritt nach § 13 AAppO.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung an einem Tag, in der Regel Einzelprüfung, bis zu vier Antragsteller gleichzeitig; mindestens 30, höchstens 60 Minuten je Antragsteller vor einer staatlichen Prüfungskommission (Vorsitz und zwei Mitglieder). Keine Patientenvorstellung.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker; die Prüfung kann um ein weiteres Fach erweitert werden, in dem wesentliche Unterschiede festgestellt wurden
- Wiederholungen
- 2
Nordrhein-WestfalenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Apothekerkammer Nordrhein ('Sachkenntnisprüfung/Gleichwertigkeit - SKP') oder Apothekerkammer Westfalen-Lippe, je nach Kammergebiet. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die ZAG-aH mit dem Vordruck 'Anlage KP – Pharmazie'.
- Prüfungsort
- Apothekerhaus Münster (Apothekerkammer Westfalen-Lippe); für das Kammergebiet Nordrhein ist kein Prüfungsort veröffentlicht
- Gebühr
- 710 €
- Termine
- Wunschtermine werden nicht berücksichtigt; eine Ladung kann jederzeit nach der Anmeldung erfolgen. Zugewiesene oder gebuchte Prüfungstermine sind verbindlich.
- Wartezeit
- Apothekerkammer Nordrhein: Anmeldung, wenn die Prüfung innerhalb der nächsten 2 bis 4 Monate stattfinden soll
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung, mindestens 30 und höchstens 60 Minuten, vor einer Kommission aus dem vorsitzenden Mitglied und mindestens zwei, höchstens vier weiteren Mitgliedern (AKNR: drei Apotheker). Keine Patientenvorstellung.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie gegebenenfalls ein weiteres, von der Bezirksregierung Münster bestimmtes Fach, in dem wesentliche Unterschiede festgestellt wurden (Beispiel der AKWL (Apothekerkammer Westfalen-Lippe): Klinische Pharmazie)
- Wiederholungen
- 2
Rheinland-PfalzDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission beim LSJV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung), Referat 53.1; Terminvereinbarung über [email protected]
- Wartezeit
- etwa sechs Monate
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung an einem Tag, in der Regel als Einzelprüfung, mindestens 30 und höchstens 60 Minuten je Antragsteller. Zu zeigen sind Kenntnisse und Fähigkeiten auch in der apothekerlichen Gesprächsführung. Keine Patientenvorstellung.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis, Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie ein weiteres Fach, in der Regel Pharmazeutische Technologie/Biopharmazie
- Wiederholungen
- 2
SaarlandDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landesamt für Soziales; die Kenntnisprüfung ist nach dem FAQ des LAS eine staatliche Prüfung. Die Prüfungstermine werden von der Apothekerkammer des Saarlandes veröffentlicht.
- Gebühr
- 400 € (Rahmen 400 € bis 800 €)
- Termine
- Die Apothekerkammer des Saarlandes veröffentlicht auf ihrer Ausbildungsseite gemeinsam die Prüfungstermine für Staatsexamen und Kenntnisprüfung. Am 21.10.2026 genannt: Staatsexamen Donnerstag, 26.11.2026; Kenntnisprüfung Dienstag, 27.10.2026 und Donnerstag, 29.10.2026.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung an einem Tag, Einzelprüfung mit bis zu vier Antragstellern gleichzeitig, mindestens 30 und höchstens 60 Minuten je Antragsteller vor einer staatlichen Prüfungskommission. Keine Patientenvorstellung.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie ein weiteres Fach, in dem wesentliche Unterschiede festgestellt wurden
- Wiederholungen
- 2
SachsenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden; beauftragt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales. Die Anmeldung erfolgt über das Referat 22 der Landesdirektion Sachsen.
- Gebühr
- 700 € bis 1.100 €
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung, mindestens 30 und höchstens 60 Minuten je Prüfling; kein patientenbezogener Teil
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie ein weiteres Fach aus dem Bereich der festgestellten wesentlichen Unterschiede
Sachsen-AnhaltDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe beim Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS); eigenes Antragsformular „Antrag auf Teilnahme an der Kenntnisprüfung – Apotheker", Stand 28.04.2026
- Wartezeit
- Die schriftliche Ladung zum Prüfungstermin ergeht spätestens sieben Tage vor der Prüfung
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung, mindestens 30 und höchstens 60 Minuten je Prüfling; keine Patientenvorstellung
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie ein weiteres Fach aus dem Bereich der festgestellten wesentlichen Unterschiede
Schleswig-HolsteinDetails anzeigen
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung, mindestens 30 und höchstens 60 Minuten je Prüfling; keine Patientenvorstellung
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie ein weiteres Fach aus dem Bereich der festgestellten wesentlichen Unterschiede
ThüringenDetails anzeigen
- Gebühr
- bis zu 450 €
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündliche Prüfung, 30 bis 60 Minuten je Prüfling, an einem Tag; keine Patientenvorstellung
- Fächer nach Angabe des Landes
- Pharmazeutische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker sowie ein weiteres Fach aus dem Bereich der festgestellten wesentlichen Unterschiede