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Fachsprachenprüfung für Apotheker

Die Fachsprachenprüfung zeigt, dass Sie sich im Berufsalltag sicher auf Deutsch verständigen können. Sie müssen sie ablegen, wenn Ihr Land sie verlangt. Befreit sind Sie zum Beispiel, wenn Sie mindestens zehn Jahre eine deutschsprachige Schule besucht oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung auf Deutsch abgeschlossen haben. Wir klären für Sie, welche Prüfung in Ihrem Bundesland gilt.

Welches Niveau verlangt wird

B2 für die Alltagssprache, C1 für die Sprache im Beruf. B2 und C1 sind Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).

In den meisten Ländern nehmen die Apothekerkammern die Prüfung ab. Einzelne Länder erkennen auch Prüfungen anderer Anbieter an; das steht in der Tabelle und bei den Ländern unten.

Nach den Angaben der Kammern besteht die Prüfung aus drei Teilen von je etwa 20 Minuten, zusammen etwa 60 Minuten, dazu kommt eine kurze Vorbereitungszeit. Die Teile sind ein Apotheker-Patienten-Gespräch, ein schriftlicher Teil (zum Beispiel eine Notiz über ein Beratungsgespräch) und ein Gespräch unter Apothekern, in dem Sie pharmazeutische Fachbegriffe in verständliche Sprache übersetzen. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen bewerten nach eigener Angabe nicht das pharmazeutische Fachwissen.

Sie kann unbegrenzt oft wiederholt werden. Einzelne Länder verlangen eine Wartezeit: Bayern zwei Monate, das Saarland und Sachsen-Anhalt sechs Monate.

Die Anforderungen gehen auf Eckpunkte der Gesundheitsministerkonferenz von 2014 zurück. Sie sind eine Empfehlung; die Länder setzen sie in Landesrecht und Kammersatzungen um. Darum unterscheiden sich Gebühr, Anmeldung und anerkannte Ersatznachweise.

Der Nachweis gilt nach diesen Eckpunkten auch dann als erbracht, wenn Sie eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache abgeschlossen haben.

Ob ein Land die Prüfung eines anderen Landes anerkennt, klären wir für Sie, bevor Sie sich anmelden.

Wie sich ein Wechsel des Bundeslands auf Ihre Prüfung auswirkt, steht auf der Seite Bundeslandwechsel.

Die 16 Länder im Vergleich

Gebühr, Anmeldung, Wartezeit, Wiederholung, Ersatznachweise und Reihenfolge der Fachsprachenprüfung je Bundesland
BundeslandGebührAnmeldungWartezeitWiederholungErsatznachweiseReihenfolge zur Kenntnisprüfung
Baden-Württemberg300 €——beliebig oft—davor
Bayern400 €Die Behörde meldet Sie an—beliebig oft, bei Nichtbestehen jedoch frühestens nach zwei Monatenim Einzelfalldavor
Berlin375 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt*—davor
Brandenburg400 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt*im Einzelfalldavor
Bremen—Die Behörde meldet Sie an—unbegrenzt——
Hamburg250 € (Rahmen 250 € bis 400 €)Sie melden sich selbst an—unbegrenzt*ja—
Hessensiehe LänderkarteSie melden sich selbst an—unbegrenzt*—davor
Mecklenburg-Vorpommern300 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt*jadavor
Niedersachsen200 €Sie melden sich selbst an—unbegrenztjadavor
Nordrhein-Westfalen375 €Die Behörde meldet Sie an—unbegrenztjadavor
Rheinland-Pfalz250 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt——
Saarland495 €Sie melden sich selbst an—Wiederholung frühestens nach 6 Monaten——
Sachsen300 €Die Behörde meldet Sie an——jadavor
Sachsen-Anhalt390 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt, frühestens nach sechs Monaten—davor
Schleswig-Holstein—Sie melden sich selbst an——ja—
Thüringen365 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt, ohne Sperrfrist*—davor

Ein Strich heißt: Das Land nennt dazu nichts oder nur einen längeren Text; er steht in der Länderkarte unter der Tabelle. „Im Einzelfall“ heißt: Die Behörde entscheidet nach Prüfung. * Weitere Bedingungen, etwa Wartezeiten oder die Wiederholung als Ganzes, stehen in der Länderkarte. Stand der Daten: 8. September 2026; Landesangaben geprüft am 15. September 2026. Die Ländernamen führen zur Landesseite.

In einigen Ländern können Sie sich selbst anmelden, oft aber erst nach dem Approbationsantrag oder mit einem B2-Zertifikat. Welche Bedingung in Ihrem Land gilt, steht in der Länderkarte.

Wer die Prüfung ablegen muss, hängt vom Weg zur Approbation ab: Informationen zu Abschlüssen aus Drittstaaten und zu EU-Abschlüssen. Auch für die Berufserlaubnis verlangen mehrere Länder einen Sprachnachweis. Was die Prüfung kostet, rechnet der Kostenrechner zusammen mit den übrigen Gebühren aus.

Die Angaben der Länder im Einzelnen

Baden-WürttembergDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), aufbauend auf einem nachgewiesenen B2-Niveau
Gebühr
300 €
Wartezeit und Termine
Termine werden mindestens dreimal monatlich angeboten und auf der LAK-Homepage veröffentlicht; eine Wartezeit in Monaten ist nicht beziffert.
Wiederholungen
beliebig oft
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
vor der Kenntnisprüfung; die Teilnahme an den kostenlosen begleitenden Unterrichtsveranstaltungen der Kammer ist erst nach bestandener C1-Fachsprachenprüfung möglich
Nachweis der Fachsprache
C1 GER, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung Pharmazie der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER von einem ALTE-zertifizierten Institut (Goethe-Institut, Telc, ÖSD, TestDaF); im Drittstaatenverfahren nicht älter als fünf Jahre. Entfällt bei Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule, mindestens zehnjähriger deutschsprachiger Schulbildung oder mindestens dreijähriger deutschsprachiger Berufsausbildung.
Gültigkeit des Zertifikats
5 Jahre für das allgemeinsprachliche B2-Zertifikat (Drittstaatenverfahren)

Alle Angaben zu Baden-Württemberg

BayernDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) im Auftrag der Regierung von Oberbayern; Prüfungsort Apothekerhaus München, Maria-Theresia-Str. 28, 81675 München
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) im berufsspezifischen Kontext, aufbauend auf nachgewiesenem B2-Niveau
Gebühr
400 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wartezeit und Termine
mehrere Termine pro Monat im Apothekerhaus München; Ladungsfrist mindestens zwei Wochen
Wiederholungen
beliebig oft, bei Nichtbestehen jedoch frühestens nach zwei Monaten
Anerkannte Ersatznachweise
Fachsprachenprüfungen, die im Rahmen von Berufszulassungsverfahren vor den Heilberufekammern anderer Bundesländer erfolgreich absolviert wurden, können akzeptiert werden; ebenso Tests anderer Prüfungseinrichtungen, sofern die Gleichwertigkeit mit dem Fachsprachentest der BLAK gewährleistet ist. Die Klärung erfolgt im Einzelfall vorab mit der Berufszulassungsstelle.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
vor der Kenntnisprüfung — die Fachsprachenprüfung ist drei Jahre gültig und darf zum Zeitpunkt der Kenntnisprüfung nicht länger zurückliegen
Nachweis der Fachsprache
C1 GER im berufsspezifischen Kontext, nachzuweisen durch den Fachsprachentest Pharmazie der Bayerischen Landesapothekerkammer oder einen gleichwertigen Test einer anderen Kammer bzw. Prüfungseinrichtung.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Maßstab sind die Eckpunkte der 87. Gesundheitsministerkonferenz 2014. Der Nachweis entfällt, wenn die Behörde zweifelsfrei feststellt, dass Deutsch in Wort und Schrift fließend beherrscht wird, oder wenn der pharmazeutische Ausbildungsnachweis in deutscher Sprache erworben wurde, oder bei mindestens zehnjähriger allgemeinbildender Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule bzw. mindestens dreijähriger Berufsausbildung in deutscher Sprache. Der B2-Nachweis ist Voraussetzung für die Meldung zum Fachsprachentest.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für die Fachsprachenprüfung, bezogen auf den Zeitpunkt der Kenntnisprüfung

Alle Angaben zu Bayern

BerlinDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Apothekerkammer Berlin, beauftragt durch das LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin); Bewertung durch mindestens zwei Prüfer, darunter mindestens einen Apotheker
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) im berufsspezifischen Kontext
Gebühr
375 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
Einladung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen nach Eingang der Prüfungsgebühr; die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge
Wiederholungen
unbegrenzt; die Wiederholung hat als Ganzes zu erfolgen
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
vor der Kenntnisprüfung; nach bestandenem Test ist das Zertifikat im Original mit einfacher Kopie oder als beglaubigte Kopie beim LAGeSo (IV A 216) vorzulegen, dann wird das Approbationsverfahren fortgesetzt
Nachweis der Fachsprache
C1 GER, nachzuweisen durch den Fachsprachentest der Apothekerkammer Berlin; nicht älter als drei Jahre. Das pharmazeutische Fachwissen wird im Fachsprachentest nicht überprüft.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER, nachzuweisen durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts, von Telc oder TestDaF, nicht älter als drei Jahre. Die Vorlage bereits bei Antragstellung ist nicht erforderlich.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre — sowohl für das allgemeinsprachliche B2-Zertifikat als auch für den Fachsprachentest

Alle Angaben zu Berlin

BrandenburgDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landesapothekerkammer Brandenburg auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem LAVG (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit); Bewertungsgremium aus mindestens zwei Mitgliedern, davon mindestens einem Apotheker. Nicht öffentlich; das LAVG kann Beobachter entsenden — einschließlich der Beratung zur Bewertung und der Bekanntgabe des Testergebnisses.
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
Gebühr
400 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
Ladung durch die LAKB (Landesapothekerkammer Brandenburg) spätestens sieben Kalendertage vor dem Termin; eine Wartezeit ab Anmeldung ist nicht beziffert
Wiederholungen
unbegrenzt; die Wiederholung erfolgt als Ganzes
Anerkannte Ersatznachweise
Fachsprachtests aus anderen Bundesländern werden anerkannt; „Fachsprachnachweise anderer Einrichtungen als Heilberufskammern können nach Prüfung im Einzelfall akzeptiert werden, sofern sie geeignet sind, das Vorhandensein der entsprechenden Sprachkenntnisse nachzuweisen.“
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
vor der Kenntnisprüfung — die Sprachnachweise sind spätestens einzureichen, bevor die Zulassung zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung erfolgt
Nachweis der Fachsprache
C1 GER, nachzuweisen durch den Fachsprachtest der Landesapothekerkammer Brandenburg oder einen Fachsprachtest aus einem anderen Bundesland; Fachsprachnachweise anderer Einrichtungen als Heilberufskammern können im Einzelfall akzeptiert werden. Das Fachwissen wird im Test nicht überprüft.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Mindestens B2 GER von Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF, ÖSD oder einem anderen ALTE-zertifizierten Institut; alle Prüfungsteile müssen mindestens mit ausreichend bewertet sein; bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre. Entfällt bei mindestens zehnjähriger allgemeinbildender Schulbildung oder mindestens dreijähriger Berufsausbildung in deutscher Sprache sowie bei Muttersprache Deutsch oder deutschsprachigem Ausbildungsabschluss.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für das allgemeinsprachliche B2-Zertifikat, bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung

Alle Angaben zu Brandenburg

BremenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Apothekerkammer Bremen, Eduard-Grunow-Straße 11, 28203 Bremen. Prüfungskommission bei der Kammer gebildet, aus mindestens zwei Prüfern, von denen mindestens die Hälfte Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sind; Deutsch als Muttersprache und mehrjährige Berufserfahrung in Deutschland sollen vorliegen.
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) fachsprachlich auf Basis von B2 allgemeinsprachlich (Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz). Sprachlicher Bestehensmaßstab in der Apotheker-Fassung der Kammer: Antragsteller müssen sich „so spontan und fließend ausdrücken können, dass sie Patienten und Kunden sowie die zur Ausübung der Heilkunde … berechtigten Personen über Arzneimittel, arzneimittelbezogene Probleme und etwaige Arzneimittelrisiken hinreichend informieren und beraten können“, insbesondere über die sachgerechte Anwendung, Neben- oder Wechselwirkungen und die sachgerechte Aufbewahrung oder Entsorgung. „Verschreibungen müssen von ihnen fehlerfrei verstanden und ausgeführt werden können.“ Schriftlich müssen sie Herstellungsanweisungen für Rezeptur- und Defekturarzneimittel erstellen und den Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten nachkommen können.
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wartezeit und Termine
Die Prüfungen sollen innerhalb von drei Monaten nach der erfolgten Anmeldung durchgeführt werden; die Ladung ergeht mindestens sieben Tage vor dem Prüfungstermin.
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
Befreiung, „wenn bei der Senatorin … keine Zweifel bestehen, dass Deutsch in Wort und Schrift fließend beherrscht wird“. In der Regel bei Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden, deutschsprachigen Schule, bei Abschluss einer pharmazeutischen Ausbildung in deutscher Sprache oder bei einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache.
Nachweis der Fachsprache
C1 GER im berufsspezifischen Kontext, nachzuweisen durch den Fachsprachentest der Apothekerkammer Bremen. Das Fachwissen der Antragsteller wird im Rahmen des Fachsprachentests nicht bewertet.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER, nachzuweisen durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts, von TestDaF, telc oder ÖSD. Zugleich Zugangsvoraussetzung zum Fachsprachentest: „in der Regel durch Vorlage eines Sprachzertifikates auf dem Sprachniveau B2“.

Alle Angaben zu Bremen

HamburgDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Apothekerkammer Hamburg, beauftragt durch die Sozialbehörde. Das Bewertungsgremium besteht in der Regel aus zwei Apothekern.
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) im berufsspezifischen Kontext. Maßstab ist unter anderem die Fähigkeit, Herstellungsanweisungen für Rezeptur- und Defekturarzneimittel zu erstellen und den Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten nachzukommen. „Das pharmazeutische Fachwissen wird nicht überprüft.“
Gebühr
250 € (Rahmen 250 € bis 400 €)
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wiederholungen
unbegrenzt; die Wiederholung hat als Ganzes zu erfolgen
Anerkannte Ersatznachweise
Anerkannt werden Fachsprachenprüfungen von: 1. Kammern der anderen Bundesländer, 2. Prüfungszentren der Telc gGmbH, 3. brmi-Akademie für Heilberufe, 4. Freiburg International Academy (FIA), 5. Panacea 4U. „Zertifikate über die Teilnahme an bloßen Fachsprachkursen reichen nicht aus!“ Befreiung vom Sprachnachweis bei Deutsch als Muttersprache (beglaubigte Kopie des deutschen Abiturzeugnisses), bei Erwerb des universitären Ausbildungsnachweises auf Deutsch oder bei Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule.
Nachweis der Fachsprache
C1 GER nach dem Eckpunktepapier der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27. Juni 2014, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Apothekerkammer Hamburg oder ein anerkanntes Ersatzzertifikat. Vor Erteilung der Approbation erforderlich, auch für EU-Ausgebildete; für die Berufserlaubnis nicht erforderlich.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER, nachzuweisen durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts, der telc GmbH, von Test-DaF oder ÖSD; im Drittstaatsfall zusätzlich ECL. Für die Berufserlaubnis genügt dieser Nachweis allein.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für das Fachsprachzertifikat

Alle Angaben zu Hamburg

HessenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landesapothekerkammer Hessen, Geschäftsbereich Pharmazie, im Auftrag des HLfGP (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege)
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) im berufsspezifischen Kontext („Fachsprachzertifikat C1 Pharmazie“)
Gebühr
175 € Kammergebühren (Verfahren und Geschäftsführung 100 €, Prüfung 50 €, Niederschrift 25 €; Nr. 11.1, 11.2, 11.4) zuzüglich Auslagen nach Aufwand, mindestens 25 € (Nr. 11.5), und Vergütung der Prüfungskommission (Nr. 11.6); Wiederholungsprüfung 125 € (Nr. 11.3)
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
Ladungsfrist: Die Ladungen zur Prüfung werden vier Wochen vor dem Termin versendet.
Wiederholungen
unbegrenzt; für jede Wiederholung ist eine erneute Anmeldung mit Formular erforderlich
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
vor der Kenntnisprüfung — das Fachsprachzertifikat C1 Pharmazie ist Zulassungsvoraussetzung der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachzertifikat C1 Pharmazie, ausgestellt von einer Landesapothekerkammer. Voraussetzung sowohl der Berufserlaubnis als auch der Zulassung zur Kenntnisprüfung. Die Anmeldung bei der Landesapothekerkammer Hessen ist nur mit Eingangsbestätigung des HLfGP möglich.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
GER-B2, ausschließlich von den Anbietern Goethe-Institut und telc GmbH. Bereits zum Antragszeitpunkt vorzulegen. Alternativ genügt ein deutsches Abiturzeugnis oder eine österreichische Matura in amtlich beglaubigter Kopie.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für das Fachsprachzertifikat, gerechnet ab dem Antragszeitpunkt

Alle Angaben zu Hessen

Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin. Prüfungskommission aus „mindestens zwei Prüfern mit Bezug zum beantragten Beruf“.
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) im berufsspezifischen Kontext, auf Grundlage eines nachgewiesenen GER-B2. Grundlage ist der Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014.
Gebühr
300 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
In jedem Quartal werden Termine angeboten; die Termine liegen in der Regel in der zweiten Hälfte des jeweiligen Quartals. Die Anmeldung ist bis zum Ende des vorhergehenden Quartals möglich: bis 31.12. für das 1. Quartal des Folgejahres, bis 31.03. für das 2. Quartal, bis 30.06. für das 3. Quartal, bis 30.09. für das 4. Quartal.
Wiederholungen
unbegrenzt; die Wiederholung hat als Ganzes zu erfolgen
Anerkannte Ersatznachweise
Keine Fachsprachenprüfung muss ablegen, wer einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule, den Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder den Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache nachweist. Die Apothekerkammer ergänzt: „Diese Kenntnisse hat, wer Deutsch als Muttersprache spricht. … Gegebenenfalls können auch andere geeignete Nachweise über zweifelsfreie Deutschkenntnisse anerkannt werden.“
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
zwingend vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
C1 GER, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern. Zwingende Vorbedingung sowohl der Kenntnisprüfung als auch der Berufserlaubnis.

Alle Angaben zu Mecklenburg-Vorpommern

NiedersachsenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Apothekerkammer Niedersachsen, An der Markuskirche 4, 30163 Hannover; Durchführung seit Dezember 2015 im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Niveau
Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext auf dem Sprachniveau C1; Zugangsvoraussetzung ist ein GER-B2-Diplom oder höher
Gebühr
200 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
Neben der Fachsprachenprüfung der Apothekerkammer Niedersachsen wird ausdrücklich auch die Fachsprachenprüfung eines kommerziellen Anbieters anerkannt.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenprüfung der Apothekerkammer Niedersachsen auf dem Niveau C1 oder Fachsprachenprüfung eines kommerziellen Anbieters
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Deutschzertifikat mindestens Niveaustufe B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Es ist harte Zugangsvoraussetzung: Ohne B2-Zertifikat und ohne Stellenzusage nimmt die Kammer keinen Antrag an.

Alle Angaben zu Niedersachsen

Nordrhein-WestfalenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Apothekerkammer Nordrhein oder Apothekerkammer Westfalen-Lippe; die Zuordnung richtet sich nach der im Vordruck 'Anlage FSP' anzugebenden Stadt oder Kommune der beabsichtigten Tätigkeit. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die ZAG-aH.
Niveau
Fachsprachenkenntnisse orientiert am Sprachniveau C1 auf der Grundlage eines Zertifikats GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) B2
Gebühr
375 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wartezeit und Termine
Terminbestätigung in der Regel ca. 10 Tage vor der Prüfung; bei mehr als drei Wochen Wartezeit ist die Bezirksregierung zu kontaktieren
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
Eine von einer anderen Landesbehörde oder deren Kammer ausgestellte Bescheinigung über die Fachsprachenprüfung wird anerkannt. Ein allgemeiner Sprachtest gilt nur, wenn er nicht länger als drei Jahre zurückliegt.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenprüfung der Apothekerkammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe, orientiert am Niveau C1; drei Prüfungsteile à 20 Minuten (simuliertes Patientengespräch, Anfertigen einer schriftlichen Information wie einer Herstellungsanweisung für ein Arzneimittel, interkollegiales Gespräch). Fachwissen darf nicht geprüft werden.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Zertifikat auf dem Niveau GER B2 eines anerkannten Sprachinstituts. Ohne B2-Nachweis wird das Antragsverfahren im Drittstaatsfall nicht fortgeführt; das Merkblatt enthält eine Liste anerkannter Nachweise als Anlage.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für einen allgemeinen Sprachtest

Alle Angaben zu Nordrhein-Westfalen

Rheinland-PfalzDetails anzeigen
Erforderlich
Einzelfallentscheidung des LSJV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung)
Prüfende Stelle
Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz; dort findet auch die Prüfung statt. Für Apotheker gibt es in Rheinland-Pfalz keine Alternative - FaMed steht nur Ärzten und Zahnärzten offen.
Niveau
Fachsprache oberhalb der Alltagssprache; Zugangsvoraussetzung ist ein B2-Zertifikat. Das Serviceportal nennt für Drittstaatsfälle allgemeine Sprachkenntnisse auf B2-Niveau und medizinische Sprachkenntnisse auf C1-Niveau.
Gebühr
250 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
Ladung 2 Wochen vor dem Prüfungstermin
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
Der Nachweis gilt in der Regel als erbracht bei Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule, bei einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache, bei fließendem Deutsch in Wort und Schrift, wenn die pharmazeutische Ausbildung in deutscher Sprache erworben wurde, oder mit einer Fachsprachenprüfung, die nicht älter als drei Jahre ist.
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenprüfung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, ca. 60 Minuten in drei Teilen à 20 Minuten: simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch mit monologischem Vortrag (5 Minuten Vorbereitung, 5 Minuten Vortrag) und Rollenspiel; schriftliche Notiz über ein Beratungsgespräch; simuliertes Apotheker-Apotheker-Gespräch mit Fachtext und Umschreibung von acht pharmazeutischen Fachbegriffen mit Hilfe des Pschyrembel. Vorbereitungszeit zu Beginn etwa 10 Minuten.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2-Zertifikat; das Serviceportal nennt für Drittstaatsfälle in der Regel allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 und medizinische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für eine bereits abgelegte Fachsprachenprüfung

Alle Angaben zu Rheinland-Pfalz

SaarlandDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); die Prüfung wird im Veranstaltungskalender als 'Fachsprachenprüfung C1 Pharmazie' geführt. Zugangsvoraussetzung ist ein GER-B2-Zertifikat, das bereits bei der Anmeldung hochzuladen ist.
Gebühr
495 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
Prüfungen finden regelmäßig statt; veröffentlicht werden üblicherweise nur die nächsten ein bis zwei Termine. Nächster am 21.10.2026 genannter Termin: 02.12.2026, 11:10–15:00 Uhr, Apothekerhaus Saarbrücken.
Wiederholungen
Wiederholung frühestens nach 6 Monaten
Anerkannte Ersatznachweise
Nach dem Wortlaut des LAS-Merkblatts genügt eine Fachsprachenprüfung bei einer beliebigen deutschen Apothekerkammer.
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1 GER, nachzuweisen durch eine Fachsprachenprüfung bei einer deutschen Apothekerkammer. Die Apothekerkammer des Saarlandes führt sie als 'Fachsprachenprüfung C1 Pharmazie' für 495 € inkl. MwSt durch, lässt aber nur Prüflinge mit Wohnsitz im Saarland zu.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 GER, als beglaubigte Fotokopie des Sprachzertifikats. Das B2-Zertifikat ist zugleich Zugangsvoraussetzung für die Fachsprachenprüfung und bereits bei der Online-Anmeldung bei der Kammer hochzuladen.

Alle Angaben zu dem Saarland

SachsenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK), Pillnitzer Landstraße 10, 01326 Dresden; Tel. 0351 26393-0; [email protected]
Niveau
Allgemeinsprachlich B2 (GER) mit Prüfungszertifikat; zusätzlich fachsprachlicher Nachweis über den Fachsprachentest
Gebühr
300 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Anerkannte Ersatznachweise
Kein Fachsprachentest bei Deutsch als Muttersprache, bei mindestens dreijähriger Berufsausbildung in deutscher Sprache oder bei mindestens zehn Jahren Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule. In Einzelfällen werden Fachsprachentests anderer Einrichtungen als der Heilberufekammern akzeptiert.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachentest der Sächsischen Landesapothekerkammer; in Einzelfällen werden Fachsprachentests anderer Einrichtungen akzeptiert
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Sprachzertifikat Stufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, als beglaubigte Kopie

Alle Angaben zu Sachsen

Sachsen-AnhaltDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg, Tel. 0391 609040, [email protected]
Niveau
Zulassungsvoraussetzung ist ein GER-B2-Sprachzertifikat; die Fachsprachenprüfung selbst prüft die pharmazeutische Berufssprache
Gebühr
390 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
Prüfungstermine werden durch die Prüfungskommission festgelegt; bei Bedarf können Termine per E-Mail angefragt werden
Wiederholungen
unbegrenzt, frühestens nach sechs Monaten
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte „Fachsprachenprüfung für ausländische Apotheker/innen" bei der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Deutsch-B2-Zertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für die Fachsprachenprüfung

Alle Angaben zu Sachsen-Anhalt

Schleswig-HolsteinDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Niveau
C1 (GER); Zulassungsvoraussetzung ist ein Sprachzertifikat Deutsch auf B2-Niveau
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Anerkannte Ersatznachweise
Ein extern erworbenes C1-Fachsprachenzertifikat bzw. eine Bestätigung über eine bestandene Fachsprachenprüfung wird anerkannt, wenn die Prüfung nicht durch das SHIBB (Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung) Landesamt durchgeführt wurde
Nachweis der Fachsprache
C1-Fachsprachenzertifikat bzw. Bestätigung über die bestandene Fachsprachenprüfung; entfällt als eigene Unterlage, wenn die Prüfung durch das SHIBB Landesamt durchgeführt wurde
Allgemeinsprachlicher Nachweis
GER-B2-Zertifikat als amtlich beglaubigte Kopie; im Drittstaats- und Berufserlaubnisverfahren Pflicht, im EU-Formular ausdrücklich nur für Hebammen genannt

Alle Angaben zu Schleswig-Holstein

ThüringenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT), Thüringer Apothekerhaus „J. B. Trommsdorff“, Thälmannstraße 6, 99085 Erfurt
Niveau
allgemeinsprachlich B2 (GER), fachsprachlich C1 (GER)
Gebühr
365 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wiederholungen
unbegrenzt, ohne Sperrfrist; die Wiederholung hat als Ganzes zu erfolgen, die Verwaltungsgebühr wird erneut in voller Höhe erhoben
Anerkannte Ersatznachweise
Zertifikate von Berufskammern anderer Bundesländer oder anderer geeigneter Prüfungseinrichtungen, ausdrücklich auch Fachsprachzertifikate der digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH auf Basis der ab 15.05.2024 angebotenen Prüfung „FaMed“. Ausnahmen vom Nachweis nach den GMK-Eckpunkten: fließendes Deutsch in Wort und Schrift, pharmazeutischer Ausbildungsabschluss in deutscher Sprache, mindestens zehnjährige allgemeinbildende Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Fachsprachenprüfung vor der Kenntnis- bzw. Eignungsprüfung
Nachweis der Fachsprache
C1 (GER), nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Landesapothekerkammer Thüringen (365,00 €)
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 (GER)
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre

Alle Angaben zu Thüringen

Sprachkurse und die Gebühren für Sprachprüfungen fördert der Anerkennungszuschuss nicht (Nr. 4.4 der Förderrichtlinie). Näheres steht auf der Seite Förderung.