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Approbation als Tierarzt in Baden-Württemberg: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Baden-Württemberg
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz250 € (Rahmen 100 € bis 630 €)siehe unten13
Drittstaat250 € (Rahmen 100 € bis 630 €)siehe unten15
Berufserlaubnis125 € (Rahmen 25 € bis 500 €)—9
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, persönlich
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Regierungspräsidium Stuttgart

Abteilung 3, Referat 35 (Themenbereich Schule und Bildung / Berufliche Ausbildung)

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart; Postanschrift: Postfach 80 07 09, 70507 Stuttgart

Telefon: 0711 904-13501

Zur Behördenseite

Landestierärztekammer Baden-Württemberg

Geschäftsstelle

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Telefon: 0711 722 86 32-0

Zur Behördenseite

Ludwig-Maximilians-Universität München, Tierärztliche Fakultät

Dekanat

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Veterinärstraße 13, 80539 München

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Baden-Württemberg zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

13 Unterlagen · zuständig: Regierungspräsidium Stuttgart

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 3 Monate nach Vorlage der Unterlagen nach § 63 Abs. 1 bis 4 TAppV; in den Fällen des § 63 Abs. 5 Satz 2 TAppV 4 Monate

Antrag: per Post, persönlich

Immer erforderlich

  • Formular zur Antragstellung der tierärztlichen Approbation

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Zwei Formularvarianten vorhanden (ausführliches Formular, Kurzformular).

  • eine Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Vordruck rps-ref35-approtier-gerichtlicheStrafverfahren.pdf.

  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Behördenführungszeugnis der Belegart O, kein Privatführungszeugnis. Als Empfänger ist ausdrücklich das Referat 35 des Regierungspräsidiums Stuttgart anzugeben. Ersatzweise kann beim Bundeszentralregister in Berlin eine Bescheinigung angefordert werden.

  • ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Vordruck rps-ref35-approtier-AerztlicheBescheinigung.pdf; deckungsgleich mit § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TAppV.

  • Zeugnisse über die tierärztliche Prüfung / des tierärztlichen Diploms (Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufes berechtigt)

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • ein Ausweis oder ein sonst geeigneter Nachweis über die Staatsangehörigkeit

    Form: amtlich beglaubigt

  • eine Meldebescheinigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde

    Besonderheit: Landesrechtliche Zusatzanforderung; im Bundesrecht nicht vorgesehen.

  • eine Erklärung, dass bisher kein weiterer Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde (kein Antrag auf Erteilung der Approbation bei einer anderen deutschen Behörde)

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Ankreuzfeld auf dem Antragsformular (Doppelantrags-Sperre).

  • ein geeigneter Nachweis, dass der Antragsteller beabsichtigt, in Deutschland zu arbeiten

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Ankreuzfeld auf dem Antragsformular.

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweis Deutschkenntnisse B2 oder höher

    nur bei Antragstellern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Studium nicht in deutscher Sprache abgeleistet haben

  • Bescheinigung über die bestandene Fachsprachenprüfung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg

    nur bei Antragstellern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die das Studium nicht in deutscher Sprache abgeleistet haben; über die Notwendigkeit entscheidet das RP Stuttgart

  • „Certificate of good standing“ gemäß Anhang VII 1d RL 2005/36/EG

    falls die letzte bzw. derzeitige Berufsausübung im Ausland erfolgte

    Besonderheit: Nachweis der zuständigen ausländischen Stelle nach Art. 56 Abs. 3 RL 2005/36/EG, ob berufsrechtliche, disziplinarische oder strafrechtliche Sanktionen vorliegen.

  • Konformitätsbescheinigung der zuständigen ausländischen Stelle des Herkunftsmitgliedstaats

    falls die tierärztliche Ausbildung vor dem für das Ausbildungsland benannten Stichtag bzw. Konformitätszeitpunkt begonnen wurde

    Besonderheit: Alternativ Bescheinigung nach Art. 23 Abs. 1 RL 2005/36/EG über drei Jahre ununterbrochene tatsächliche und rechtmäßige Berufsausübung in den letzten fünf Jahren (erworbene Rechte). Auskunft erteilt die Universität oder die Behörde des Studienlandes.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

15 Unterlagen · zuständig: Regierungspräsidium Stuttgart

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 3 Monate, in den Fällen des § 63 Abs. 5 Satz 2 TAppV 4 Monate; bei Einschaltung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist mit einer längeren Verfahrensdauer zu rechnen

Antrag: per Post, persönlich

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Immer erforderlich

  • Formular zur Antragstellung der tierärztlichen Approbation

    Form: amtlicher Vordruck · Original

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: amtlicher Vordruck

  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Empfänger: Referat 35 des Regierungspräsidiums Stuttgart.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • ein aktueller, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf, der auch die Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit beinhaltet

    Besonderheit: Nur bei Drittstaaten verlangt, nicht im EU-Verfahren.

  • Zeugnisse über die tierärztliche Prüfung / des tierärztlichen Diploms

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • eine Übersicht über die abgeleisteten Fächer mit Noten

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Grundlage der Gleichwertigkeitsbegutachtung.

  • Staatsangehörigkeitsnachweis

    Form: amtlich beglaubigt

  • Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

  • Nachweis der Arbeitsabsicht in Deutschland

    Form: im Antragsformular

  • Bescheinigung über ein abgeleistetes Praktikum in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

    Besonderheit: 100 Stunden nach §§ 55 Abs. 2, 56 TAppV, ausschließlich in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb ableistbar. Das Praktikum müssen Sie selbst organisieren.

Nur in bestimmten Fällen

  • B2-Nachweis

    bei nicht-deutscher Muttersprache und nicht-deutschsprachigem Studium

  • Bescheinigung der Landestierärztekammer über die bestandene Fachsprachenprüfung

    bei nicht-deutscher Muttersprache und nicht-deutschsprachigem Studium

Freiwillig

  • Bescheinigung über die von der betreffenden Person erworbene Berufserfahrung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Eigener Vordruck rps-ref35-approtier-BescheinBerufserfahrung.pdf; ergänzend rps-ref35-approtier-AnerkBerufserfahrung.pdf. Grundlage für den Verzicht auf die klinischen Prüffächer (drei Jahre ununterbrochen innerhalb der letzten fünf Jahre).

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

9 Unterlagen · zuständig: Regierungspräsidium Stuttgart

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post, persönlich

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs gemäß § 11 der Bundestierärzteordnung (BTÄO)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Das Formular fragt zusätzlich ab: Familienstand, Aufenthaltstitel, Asylanerkennung, Einbürgerung(szusicherung), Vorstrafen und anhängige Verfahren, Angaben zum Ehegatten, Promotion und Genehmigung zur Führung des Doktorgrades, Fachtierarzt-Weiterbildung, Arbeitgeberangaben sowie Zweck und beabsichtigte Dauer der Tätigkeit.

  • 2Zeugnis/Diplom über die abgeschlossene tierärztliche Prüfung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 3Ausweis/Pass/Identitätsnachweis

    Form: amtlich beglaubigt

  • 5ein aktueller, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf
  • 6Nachweis einer in Aussicht gestellten Beschäftigungsstelle als Tierarzt (z. B. Arbeitsvertrag)

    Besonderheit: Zwingend — ohne Arbeitgeberbestätigung keine Berufserlaubnis in Baden-Württemberg.

  • 7Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG oder Certificate of Good Standing aus dem Heimatland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Ausdrückliche Wahlmöglichkeit zwischen deutschem Behördenführungszeugnis (Empfänger: Referat 35) und Certificate of Good Standing des Heimatlandes.

  • 8Ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ungeeignet sind

    Form: amtlicher Vordruck

  • 9Nachweis über Deutsch-Kenntnisse im B2-Sprachniveau (oder höher)

    Besonderheit: Für die Berufserlaubnis verlangt das Merkblatt ausdrücklich nur B2; eine Fachsprachenprüfung wird an dieser Stelle nicht genannt.

Nur in bestimmten Fällen

  • 4Bei Asylanerkennung oder Anerkennung der Volkszugehörigkeit ist ebenfalls ein beglaubigter Nachweis beizufügen

    bei Asylanerkennung oder Anerkennung der Volkszugehörigkeit

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Knüpft an § 11 Abs. 3 Nr. 2 BTÄO an.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

Diese Fallgruppe gibt es in Baden-Württemberg nicht. In Baden-Württemberg strukturell nicht einschlägig: Es gibt im Land keine veterinärmedizinische Ausbildungsstätte, die Tierärztliche Prüfung kann hier nicht abgelegt werden. Zuständig ist nach § 13 Abs. 1 BTÄO das Land der Prüfungsablegung (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin). Es gilt unmittelbar § 63 Abs. 1 TAppV. Ein Merkblatt des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart für deutsche Absolventen gibt es nicht.

Was das Verfahren in Baden-Württemberg insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss100 € bis 630 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss250 € (Rahmen 100 € bis 630 €)
Approbation mit Drittstaats-Abschluss250 € (Rahmen 100 € bis 630 €)
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)125 € (Rahmen 25 € bis 500 €)

Rechtsgrundlage: GebVerz SM Nr. 12.1 (Tierärztinnen und Tierärzte ausdrücklich genannt), Nr. 12.1.1–12.1.3, 12.1.9

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Durchführende Stelle
Freigestellt unter den fünf veterinärmedizinischen Bildungsstätten (FU Berlin, LMU München, TiHo Hannover, Universität Leipzig, JLU Gießen); für Baden-Württemberg verweist das RP auf die Tierärztliche Fakultät der LMU München. Das RP nimmt selbst keine Prüfungen ab und übernimmt ausdrücklich keine Kosten.
Gebühr
nicht veröffentlicht

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Landestierärztekammer Baden-Württemberg, Prüfungskommission nach § 2 FSPO (mindestens drei Mitglieder, davon mindestens zwei Mitglieder der Landestierärztekammer; besetzt mit zwei Tierärzten, einer davon praktizierend, einer aus dem öffentlichen Dienst, und einer weiteren Person)
Gebühr
500 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Baden-Württemberg

  • Kein Veterinär- und kein Gesundheitsverwaltungsweg, sondern das Bildungsreferat: RP Stuttgart Referat 35 im Themenbereich Schule und Bildung / Berufliche Ausbildung.
  • Länderprivileg für acht Staaten (USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Norwegen, Liechtenstein, Island, Südafrika): von vornherein nur die zehn rechtsrelevanten Fächer.
  • 100-Stunden-Schlachthofpraktikum als eigenständige Unterlage bei Drittstaatsabschlüssen, nur in einem EU-zugelassenen Schlachtbetrieb ableistbar.
  • Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV kann bei Auslandsabschluss erst nach Erteilung der deutschen Approbation oder vorübergehenden Erlaubnis erworben werden; die Radiologieprüfung im Studium genügt nicht.
  • Vorbereitungsangebot Support4Vetmed (Teilprojekt des IQ-Netzwerks, initiiert an der Freien Universität Berlin) mit kostenlosen E-Learning-Kursen zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfungen.
  • Merkblattstand April 2023: Beide Merkblätter des Regierungspräsidiums sind älter als drei Jahre. Die Fachsprachenprüfungsgebühr von 500 € entspricht der ab 01.11.2023 geltenden Gebührenordnung der Landestierärztekammer Baden-Württemberg.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.