Tierärzte: die 16 Bundesländer im Vergleich
Bei Tierärzten bewertet die Behörde zuerst Ihre Unterlagen. Nur wenn wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung bleiben, folgt eine Kenntnisprüfung (§ 4 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung, BTÄO). Deshalb zeigt die Tabelle vieles nicht, was bei den anderen Berufen Standard ist: In 8 von 16 Ländern ist keine Gebühr für die Kenntnisprüfung veröffentlicht, und in 13 Ländern ist keine Fachsprachenprüfung vorgesehen.
Die Kenntnisprüfung nimmt in 8 Ländern eine tierärztliche Hochschule ab, verteilt auf 4 Hochschulen. Es gibt in Deutschland nur fünf tierärztliche Ausbildungsstätten: Gießen, Berlin, Hannover, Leipzig und München. Kammern sind nicht als Prüfstellen der Kenntnisprüfung eingetragen. In Niedersachsen ist die Tierärztekammer selbst die zuständige Behörde.
So lesen Sie die Tabelle für Tierärzte
In 6 Ländern fällt die Gebühr der Kenntnisprüfung je Prüfungsfach an, nämlich 80 € je Fach. Der Gesamtbetrag hängt von der Zahl der Fächer ab. Beim vollständigen Katalog der Tierärztlichen Prüfung mit 20 Fächern (§ 29 TAppV) wären es 1.600 €, bei 15 Fächern 1.200 €. Berlin und das Saarland nennen stattdessen einen Rahmen.
In der Sprachspalte steht bei Tierärzten meist „keine Prüfung vorgesehen“, in 13 von 16 Ländern. Baden-Württemberg (500 €) und Nordrhein-Westfalen (308 €) nennen eine Gebühr für die Sprachprüfung. Die Behörde darf die Sprachkenntnisse nur bei erheblichen Zweifeln prüfen (§ 4 Abs. 3a BTÄO); in der Regel genügt ein Zertifikat auf Niveau B2.
Kein Land veröffentlicht eine Wartezeit für die Kenntnisprüfung der Tierärzte. Die Spalte bleibt deshalb in allen 16 Zeilen leer.
Die beiden Gebührenspalten nennen die Prüfungsgebühr des Landes. Die Antragsgebühr steht auf der jeweiligen Landesseite und im Bundeslandvergleich. Wartezeiten stehen nur dort, wo das Land sie veröffentlicht. Wir prüfen vorab, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist; was das Verfahren in Ihrem Land insgesamt kostet, rechnet der Kostenrechner durch.
| Bundesland | Gebühr Kenntnisprüfung | Wartezeit Kenntnisprüfung | Gebühr Fachsprachenprüfung | Fachsprachenprüfung: wer meldet an? | Unterlagen Drittstaat |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | — | — | 500 € | Sie melden sich selbst an | 15 |
| Bayern | — | — | keine Prüfung vorgesehen, siehe Landesseite | entfällt (keine Prüfung) | 15 |
| Berlin | 250 € bis 2.000 € | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 16 |
| Brandenburg | — | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 17 |
| Bremen | 80 € je Prüfungsfach | — | — | Die Behörde meldet Sie an | 18 |
| Hamburg | 80 € je Prüfungsfach | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 9 |
| Hessen | 80 € je Prüfungsfach | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 10 |
| Mecklenburg-Vorpommern | — | — | keine Prüfung vorgesehen, siehe Landesseite | entfällt (keine Prüfung) | 15 |
| Niedersachsen | 80 € je Prüfungsfach | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 17 |
| Nordrhein-Westfalen | 80 € je Prüfungsfach | — | 308 € | Die Behörde meldet Sie an | 16 |
| Rheinland-Pfalz | — | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 18 |
| Saarland | 400 € bis 800 € | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 17 |
| Sachsen | — | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 14 |
| Sachsen-Anhalt | — | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 12 |
| Schleswig-Holstein | 80 € je Prüfungsfach | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 13 |
| Thüringen | — | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 13 |
Ein Strich bedeutet: Das Land hat die Angabe nicht veröffentlicht. Steht bei der Fachsprachenprüfung „keine Prüfung vorgesehen“, verlangt das Land die Prüfung nicht. Zwei Beträge mit „bis“ sind ein Gebührenrahmen; die Behörde setzt den Betrag im Einzelfall fest. „Siehe Landesseite“ steht dort, wo die Angabe länger ist; die Landesseite nennt dann auch die Quelle. Die Zahl unter „Unterlagen Drittstaat“ zählt alle Positionen der Landesliste, auch freiwillige und solche, die nur in bestimmten Fällen verlangt werden.
In der Tiermedizin bewertet die Behörde zuerst Ihre Unterlagen. Die Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben; ihre Gebühr betrifft deshalb nur einen Teil der Antragsteller. Welche Sprachnachweise ein Land verlangt, steht auf der Seite Sprachnachweis.
Was sich bei Tierärzten zwischen den Ländern unterscheidet
Der Preis der Prüfung hängt vom Prüfort und von der Zahl der Fächer ab. 6 Länder (Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) nennen den Betrag je Fach, die übrigen Länder nennen eine Gesamtgebühr oder gar keine Angabe.
Welche Fächer Sie ablegen müssen, steht im Bescheid der Behörde. Die Länder legen den Umfang unterschiedlich fest: Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen nennen einen eigenen Katalog mit 15 oder 16 Fächern, andere verweisen auf die 20 Fächer des § 29 TAppV.
Bei der Sprache liegen die Länder weit auseinander. 13 Länder sehen keine Fachsprachenprüfung vor; Baden-Württemberg (500 €) und Nordrhein-Westfalen (308 €) berechnen eine Gebühr.
Bei den Unterlagen für Abschlüsse außerhalb der EU reichen die Landeslisten von 9 Positionen (Hamburg) bis 18 (Bremen und Rheinland-Pfalz). Die Zahl enthält auch freiwillige und bedingte Positionen.
Können Sie Ihr Bundesland wählen?
Das hängt davon ab, wo Sie studiert haben.
- Ihr Abschluss stammt nicht aus Deutschland
- Dann entscheidet das Land, in dem Sie als Tierarzt arbeiten möchten (§ 13 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung). Der Vergleich oben hilft Ihnen bei dieser Wahl.
- Sie haben in Deutschland studiert
- Dann erteilt das Land die Approbation, in dem Sie die Tierärztliche Prüfung abgelegt haben (§ 13 Abs. 1 Bundes-Tierärzteordnung).
Für Tierärzte regelt § 13 BTÄO die Zuständigkeit. Nach Absatz 2 Satz 1 entscheidet das Land, in dem der tierärztliche Beruf ausgeübt werden soll, über die Gleichwertigkeit, über eine Kenntnisprüfung und über die Berufserlaubnis nach § 11 BTÄO. Wer im Ausland studiert hat, kann deshalb unter allen 16 Ländern wählen. Die tierärztlichen Hochschulen liegen aber in nur fünf Ländern; prüfen Sie, wie weit der Weg zur Prüfung ist.
Bei einem Wechsel nehmen Sie den bisherigen Antrag zurück und stellen im neuen Land einen neuen; ob die neue Behörde die Akte der alten übernimmt, regeln die Länder unterschiedlich. Die Einzelheiten und die Rechtsgrundlagen stehen unter Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Häufige Fragen von Tierärzten zu den Bundesländern
- Muss ich als Tierarzt eine Kenntnisprüfung ablegen?
- Nicht automatisch. Die Behörde bewertet zuerst Ihre Unterlagen. Eine Kenntnisprüfung folgt nach § 4 Abs. 2 BTÄO, wenn wesentliche Unterschiede bleiben, die Ihre Berufserfahrung nicht ausgleicht, oder wenn sich Unterlagen aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, nicht vollständig beschaffen lassen. Kenntnisprüfung für Tierärzte
- Was kostet die Kenntnisprüfung für Tierärzte?
- 6 Länder nennen 80 € je Prüfungsfach. Bei 20 Fächern ergibt das 1.600 €, bei 15 Fächern 1.200 €. In 8 Ländern ist keine Gebühr veröffentlicht. Kosten für Tierärzte im Überblick
- Welches Bundesland ist für meinen Antrag als Tierarzt zuständig?
- Haben Sie in Deutschland studiert, erteilt das Land die Approbation, in dem Sie die Tierärztliche Prüfung abgelegt haben (§ 13 Abs. 1 BTÄO). Bei einem Abschluss aus dem Ausland entscheidet das Land, in dem Sie als Tierarzt arbeiten möchten (§ 13 Abs. 2 BTÄO). Bundesland wechseln
- Brauche ich als Tierarzt eine Fachsprachenprüfung?
- In 13 von 16 Ländern ist keine vorgesehen. In der Regel genügt ein Zertifikat auf Niveau B2. Bestehen erhebliche Zweifel an Ihren Deutschkenntnissen, kann die Behörde die Sprache prüfen (§ 4 Abs. 3a BTÄO). Sprachnachweis für Tierärzte
Die Gebühren aller vier Berufe nebeneinander zeigt der Bundeslandvergleich. Die vollständige Gebührentabelle dieses Berufs steht unter Kosten, die Sprachanforderungen der Länder unter Sprachnachweis.