Approbation​-beantragen.de

Die Kenntnisprüfung in der Tiermedizin

Es gibt keine eigene Prüfungsordnung: Die Kenntnisprüfung folgt dem Inhalt und dem Verfahren der Tierärztlichen Prüfung.

In der Tiermedizin prüft die Behörde zuerst Ihre Unterlagen. Die Kenntnisprüfung kommt erst, wenn dabei wesentliche Unterschiede übrig bleiben.

So ist die Prüfung aufgebaut

Was geprüft wird

Das sind die 20 Fächer der Tierärztlichen Prüfung nach § 29 TAppV. Welche davon Sie ablegen müssen, steht im Bescheid. Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen nennen einen eigenen Katalog mit 15 oder 16 Fächern; er steht in der Länderliste unten.

Wie oft Sie antreten dürfen

Über die Verweisung auf die Tierärztliche Prüfung gilt: Ein nicht bestandenes Fach kann zweimal wiederholt werden (§ 17 Abs. 1 TAppV). Wie die Länder das im Einzelnen handhaben, regelt das Bundesrecht nicht ausdrücklich.

Wer alle Versuche verbraucht hat, kann die Approbation auf diesem Weg nicht mehr erhalten. Eine gute Vorbereitung lohnt sich. Vorbereitungskurse kann der Anerkennungszuschuss fördern (bis zu 4.800 € insgesamt). Den Antrag stellen Sie vor dem Approbationsantrag; er setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Mehr dazu auf der Seite Förderung.

Vor und nach der Prüfung

Zur Prüfung lädt Sie die Behörde, nachdem sie die wesentlichen Unterschiede festgestellt hat. Mehrere Hochschulen verlangen für die Anmeldung den Bescheid der Behörde (so in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Sachsen). Wir klären mit der Behörde für Sie, wann ein Termin in Ihrem Land frei ist.

Nach bestandener Prüfung ist der gleichwertige Kenntnisstand nachgewiesen. Die Behörde erteilt dann die Approbation, wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen (§ 4 Abs. 2 BTÄO).

Wer nicht besteht, wiederholt die Prüfung nach den Regeln im Kasten oben. Wie die Länder die Wiederholung handhaben, steht in der Länderliste unten. Beim Wechsel des Landes hilft die Seite Bundeslandwechsel.

Bis zum Termin können Sie mit einer Berufserlaubnis arbeiten. Sie ist zeitlich begrenzt: Sichern Sie den Prüfungstermin, bevor sie abläuft. Was die Prüfung zusammen mit den übrigen Schritten kostet, zeigen die Seite Kosten und der Kostenrechner. Die ganze Reihenfolge der Schritte steht unter Verfahren.

Gebühr und Wartezeit in den 16 Ländern

Wer die Prüfung abnimmt, was sie kostet und wie lange Sie auf einen Termin warten, bestimmen die Länder. Für 8 von 16 Ländern nennt das Land eine Gebühr, in zwei Fällen als Rahmen.

Gebühr und Wartezeit der Kenntnisprüfung je Bundesland
BundeslandGebührWartezeit
Baden-Württemberg——
Bayern——
Berlin250 € bis 2.000 €1—
Brandenburg——
Bremen80 € je Prüfungsfach—
Hamburg80 € je Prüfungsfach—
Hessen80 € je Prüfungsfach—
Mecklenburg-Vorpommern——
Niedersachsen80 € je Prüfungsfach—
Nordrhein-Westfalen80 € je Prüfungsfach—
Rheinland-Pfalz——
Saarland400 € bis 800 €1—
Sachsen——
Sachsen-Anhalt——
Schleswig-Holstein80 € je Prüfungsfach—
Thüringen——

Ein Strich heißt: Das Land nennt dazu nichts. Die Spalte Wartezeit zeigt nur Wartezeiten; Ladungsfristen und Termine stehen in der Länderkarte unter der Tabelle. 1 Rahmen: Das Land nennt eine Spanne statt eines festen Betrags. Stand der Daten: 8. September 2026; Landesangaben geprüft am 15. September 2026.

Die Angaben der Länder im Einzelnen

Baden-WürttembergDetails anzeigen
Durchführende Stelle
Freigestellt unter den fünf veterinärmedizinischen Bildungsstätten (FU Berlin, LMU München, TiHo Hannover, Universität Leipzig, JLU Gießen); für Baden-Württemberg verweist das RP auf die Tierärztliche Fakultät der LMU München. Das RP nimmt selbst keine Prüfungen ab und übernimmt ausdrücklich keine Kosten.
Prüfungsort
Ludwig-Maximilians-Universität München, Dekanat Tierärztliche Fakultät, Veterinärstraße 13, 80539 München
Ablauf nach Angabe des Landes
Länderprivileg: Antragsteller mit einem Ausbildungsabschluss aus USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Norwegen, Liechtenstein, Island oder Südafrika haben nur die rechtsrelevanten Fächer abzulegen. Verzicht wegen Berufserfahrung: Bei drei Jahren ununterbrochener Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre im Herkunftsland oder entsprechender Tätigkeit in Deutschland (Bereiche Geflügelkrankheiten, Allgemeine Pathologie und spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Reproduktionsmedizin, Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie) sind nur noch die rechtsrelevanten Fächer abzulegen; Nachweis durch geeignete und beglaubigte Dokumente.
Fächer nach Angabe des Landes
Voller Prüfungsumfang, 15 Fächer: 1. Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung (§ 28 TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten)), 2. Tierschutz und Ethologie, 3. Tierernährung, 4. Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie, 5. Arznei- und Betäubungsmittelrecht, 6. Geflügelkrankheiten, 7. Radiologie, 8. Allgemeine Pathologie und spezielle Anatomie und Histologie, 9. Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene, 10. Fleischhygiene, 11. Milchkunde, 12. Reproduktionsmedizin, 13. Innere Medizin, 14. Chirurgie und Anästhesiologie, 15. Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht. Reduzierter Katalog „rechtsrelevante Fächer“, 10 Fächer: Tierzucht und Genetik, Tierschutz und Ethologie, Tierernährung, Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Radiologie, Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene, Fleischhygiene, Milchkunde, Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht.

Alle Angaben zu Baden-Württemberg

BayernDetails anzeigen
Ablauf nach Angabe des Landes
Die Kenntnisprüfung erstreckt sich auf den Inhalt der Tierärztlichen Prüfung und ist nachrangig: Sie ist nur zu verlangen, wenn die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nicht gegeben oder nur mit unangemessenem Aufwand feststellbar ist.

Alle Angaben zu Bayern

BerlinDetails anzeigen
Gebühr
250 € bis 2.000 €
Ablauf nach Angabe des Landes
Bei Drittstaaten: Kenntnisprüfung, orientiert an der Abschlussprüfung als Tierarzt in Deutschland. Bei EU-Qualifikationen dagegen Eignungsprüfung in Form von Fachgesprächen, die auch praktische Teile enthalten können und sich auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede beziehen.

Alle Angaben zu Berlin

BrandenburgDetails anzeigen
Ablauf nach Angabe des Landes
Das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) trennt Eignungsprüfung (bei EU-Qualifikationen und bei in einem anderen EU-Mitgliedstaat anerkannten Drittstaatsnachweisen) von der Prüfung nach § 4 Abs. 2 BTÄO (sonstige Abschlüsse). Ausdrücklich genannt wird, dass wesentliche Unterschiede auch durch eine Fortbildung ausgeglichen werden können.

Alle Angaben zu Brandenburg

BremenDetails anzeigen
Durchführende Stelle
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), Bünteweg 2, 30559 Hannover; zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein.
Prüfungsort
Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover
Gebühr
80 € je Prüfungsfach
Ablauf nach Angabe des Landes
  • Die Kenntnisprüfung orientiert sich an der Abschlussprüfung als Tierarzt in Deutschland
  • Für die Durchführung gelten die allgemeinen Bestimmungen der TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten). An der TiHo ist zusätzlich ein Antrag auf Gasthörerschaft zu stellen
  • Ein Semesterticket wird ausdrücklich nicht ausgegeben. Erforderlich sind dort: Bescheid der zuständigen Stelle über das Niveau der Ausbildung und die zugehörigen Auflagen, Nachweis über den Studienabschluss aus dem Drittland (Original und deutsche Übersetzung, jeweils in Kopie), Ausweis oder Reisepass in Kopie, Sprachnachweis mindestens B2, aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) und der Antrag auf Gasthörerschaft.

Alle Angaben zu Bremen

HamburgDetails anzeigen
Durchführende Stelle
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), Bünteweg 2, 30559 Hannover — von der BJV (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz) ausdrücklich benannt.
Prüfungsort
Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover
Gebühr
80 € je Prüfungsfach
Ablauf nach Angabe des Landes
  • Befreiung von den fünf klinischen Fächern auf Antrag, wenn durch eine langjährige praktische Tätigkeit als Tierarzt (mindestens 3 Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre) die Befähigung auf diesen Gebieten nachgewiesen wird
  • Vorzulegen sind ein Lebenslauf mit Angabe, wann und wo welche tierärztlichen Tätigkeiten ausgeübt wurden, sowie Nachweise (z. B. Arbeitszeugnisse). Länderprivileg: Für USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika und Norwegen wird die Gleichwertigkeit in den klinischen Fächern unterstellt, eine Nachprüfung dort ist entbehrlich. An der TiHo ist zusätzlich ein Antrag auf Gasthörerschaft zu stellen (kein Semesterticket)
  • Erforderlich sind dort der Bescheid der zuständigen Stelle über das Niveau der Ausbildung und die Auflagen, der Studienabschlussnachweis (Original und deutsche Übersetzung, jeweils in Kopie), Ausweis oder Reisepass in Kopie, Sprachnachweis mindestens B2 und eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate).
Fächer nach Angabe des Landes
16 Fächer: Tierschutz und Ethologie; Tierernährung; Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie; Arznei- und Betäubungsmittelrecht; Radiologie; Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene; Fleischhygiene; Milchkunde; Gerichtliche Veterinärmedizin; Tierzucht; Berufs- und Standesrecht; Geflügelkrankheiten*; Reproduktionsmedizin*; allgemeine Pathologie und spezielle pathologische Anatomie und Histologie*; Innere Medizin*; Chirurgie und Anästhesiologie*. Die mit * gekennzeichneten fünf Fächer sind die „klinischen Fächer“.

Alle Angaben zu Hamburg

HessenDetails anzeigen
Durchführende Stelle
Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich Veterinärmedizin (Prüfungsamt Veterinärmedizin), Frankfurter Str. 94, 35392 Gießen
Prüfungsort
Justus-Liebig-Universität Gießen, Frankfurter Str. 94, 35392 Gießen
Gebühr
80 € je Prüfungsfach
Ablauf nach Angabe des Landes
Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede und muss dem Verfahren genügen, das für das Ablegen der Tierärztlichen Prüfung nach der TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten) gilt. Befreiung von den fünf klinischen Fächern: Die Gleichwertigkeit kann unterstellt werden für die Länder USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika und Norwegen sowie für tierärztliche Bildungsstätten, die vom EAEVE/FVE-Bildungskomitee nach den Anforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien positiv evaluiert, anerkannt und in die entsprechende Liste aufgenommen wurden. Auf die Prüfungen in den rechtsrelevanten Fächern kann dagegen nicht verzichtet werden.
Fächer nach Angabe des Landes
15 Fächer mit ausdrücklicher Kennzeichnung als rechtsrelevant (R) oder klinisch (K): Tierzucht (R); Tierschutz und Ethologie (R); Tierernährung (R); Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie (R); Arznei- und Betäubungsmittelrecht (R); Geflügelkrankheiten (K); Radiologie (R); Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie (K); Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene (R); Fleischhygiene (R); Milchkunde (R); Reproduktionsmedizin (K); Innere Medizin (K); Chirurgie und Anästhesiologie (K); Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht (R). Also 10 rechtsrelevante und 5 klinische Fächer.

Alle Angaben zu Hessen

Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
Ablauf nach Angabe des Landes
Wenn die Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, kann eine Ausgleichsmaßnahme in Form einer Kenntnisprüfung abgelegt werden, um die wesentlichen Unterschiede auszugleichen; die Kenntnisprüfung orientiert sich an der Abschlussprüfung als Tierarzt in Deutschland. Wesentliche Unterschiede können zuvor durch Berufspraxis, andere tierärztliche Kenntnisse oder Fähigkeiten ausgeglichen werden.

Alle Angaben zu Mecklenburg-Vorpommern

NiedersachsenDetails anzeigen
Durchführende Stelle
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein; Zugang über einen Antrag auf Gasthörerschaft
Prüfungsort
Hannover, Stiftung Tierärztliche Hochschule
Gebühr
80 € je Prüfungsfach
Ablauf nach Angabe des Landes
Prüfung fachweise vor den bei der Universität gebildeten Prüfungsausschüssen; verfahrensmäßig gelten die Vorschriften über die Tierärztliche Prüfung (Abschnitt 2 der TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten), §§ 5-18 sowie §§ 29 f.). Bestehensschwelle „ausreichend“ nach § 14 TAppV.
Fächer nach Angabe des Landes
Fächerkatalog des § 29 TAppV (20 Fächer der Tierärztlichen Prüfung): Tierhaltung und Tierhygiene, Tierschutz und Ethologie, Tierernährung, Klinische Propädeutik, Virologie, Bakteriologie und Mykologie, Parasitologie, Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie, Pharmakologie und Toxikologie, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Geflügelkrankheiten, Radiologie, Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene, Fleischhygiene, Milchkunde, Reproduktionsmedizin, Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie, Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht. Im Einzelfall begrenzt auf die im Bescheid benannten Defizitfächer.
Wiederholungen
Je Fach zweimalige Wiederholung; danach endgültig nicht bestanden, eine weitere Wiederholung ist auch nach erneutem Studium nicht möglich

Alle Angaben zu Niedersachsen

Nordrhein-WestfalenDetails anzeigen
Durchführende Stelle
Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich Veterinärmedizin
Prüfungsort
Gießen (Hessen), Dekanat des Fachbereichs Veterinärmedizin, Frankfurter Str. 94, 35392 Gießen
Gebühr
80 € je Prüfungsfach
Ablauf nach Angabe des Landes
Rechtsrelevante Fächer sind in jedem Fall abzulegen; auf die klinischen Fächer (Nr. 11-15) kann bei einem Abschluss an einer anerkannten Hochschule der USA, Kanadas, Australiens, Neuseelands oder Südafrikas sowie an EAEVE-geprüften Hochschulen verzichtet werden, ferner auf Antrag bei mindestens drei Jahren einschlägiger tierärztlicher Berufserfahrung in der EU innerhalb der letzten fünf Jahre. Für Reproduktionsmedizin, Innere Medizin sowie Chirurgie und Anästhesiologie ist der Erlass nur möglich, wenn Ausbildung oder Tätigkeit mindestens die Tierarten Einhufer, Wiederkäuer, Schweine sowie Klein- und Heimtiere umfasste.
Fächer nach Angabe des Landes
15 Kenntnisstandprüfungen, aufgeteilt in zehn rechtsrelevante Fächer (1. Tierzucht und Genetik einschließlich Tierbeurteilung [§ 28 TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten)], 2. Tierschutz und Ethologie, 3. Tierernährung, 4. Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie, 5. Arznei- und Betäubungsmittelrecht, 6. Radiologie, 7. Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene, 8. Fleischhygiene, 9. Milchkunde, 10. Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht) und fünf klinische Fächer (11. Geflügelkrankheiten, 12. Allgemeine Pathologie und spezielle Anatomie und Histologie, 13. Reproduktionsmedizin, 14. Innere Medizin, 15. Chirurgie und Anästhesiologie).
Wiederholungen
Je Fach zweimalige Wiederholung, Wiederholungsprüfung frühestens drei Wochen nach der erfolglosen Prüfung; Bestehensschwelle „ausreichend“

Alle Angaben zu Nordrhein-Westfalen

Rheinland-PfalzDetails anzeigen
Durchführende Stelle
Eine der fünf tierärztlichen Bildungsstätten in Deutschland: Gießen, Berlin, Hannover, Leipzig oder München. Rheinland-Pfalz legt keine feste Prüfungshochschule fest.
Prüfungsort
Gießen, Berlin, Hannover, Leipzig oder München — nach Wahl bzw. Aufnahmebereitschaft der Bildungsstätte
Ablauf nach Angabe des Landes
Nachprüfung an der gewählten Bildungsstätte; verfahrensmäßig gelten die Vorschriften über die Tierärztliche Prüfung (§§ 5-18 TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten)). Über Inhalt und Umfang entscheidet die jeweilige Bildungsstätte.
Fächer nach Angabe des Landes
Fächerkatalog des § 29 TAppV (20 Fächer der Tierärztlichen Prüfung); im Einzelfall auf die festgestellten Defizitfächer begrenzt (§ 4 Abs. 2 Satz 6 BTÄO (Bundes-Tierärzteordnung)).
Wiederholungen
Je Fach zweimalige Wiederholung; Wiederholungsprüfung frühestens drei Wochen nach der erfolglosen Prüfung

Alle Angaben zu Rheinland-Pfalz

SaarlandDetails anzeigen
Gebühr
400 € bis 800 €
Fächer nach Angabe des Landes
Fächerkatalog des § 29 TAppV (20 Fächer der Tierärztlichen Prüfung); im Einzelfall auf die festgestellten Defizitfächer begrenzt (§ 4 Abs. 2 Satz 6 BTÄO (Bundes-Tierärzteordnung)).
Wiederholungen
Je Fach zweimalige Wiederholung; Wiederholungsprüfung frühestens drei Wochen nach der erfolglosen Prüfung

Alle Angaben zu dem Saarland

SachsenDetails anzeigen
Durchführende Stelle
Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig; formloser Antrag an den Vorsitz des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung, Studienbüro VMF, An den Tierkliniken 19, 04103 Leipzig
Prüfungsort
Leipzig, Veterinärmedizinische Fakultät
Ablauf nach Angabe des Landes
Anmeldung durch formloses Antragsschreiben nebst einfacher Kopie des Bescheides der approbationserteilenden Behörde über die notwendigen Kenntnisstandsprüfungen; die Prüfung richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen der TAppV (fachweise vor dem Prüfungsausschuss, Bestehen mit mindestens „ausreichend“ nach § 14 TAppV).
Fächer nach Angabe des Landes
Fächerkatalog des § 29 TAppV (20 Fächer der Tierärztlichen Prüfung): Tierhaltung und Tierhygiene, Tierschutz und Ethologie, Tierernährung, Klinische Propädeutik, Virologie, Bakteriologie und Mykologie, Parasitologie, Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie, Pharmakologie und Toxikologie, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Geflügelkrankheiten, Radiologie, Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene, Fleischhygiene, Milchkunde, Reproduktionsmedizin, Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie, Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht. Im Einzelfall begrenzt auf die im Bescheid benannten Defizitfächer.
Wiederholungen
Je Fach zweimalige Wiederholung; danach endgültig nicht bestanden. Wiederholungsprüfung frühestens drei Wochen nach der erfolglos abgelegten Prüfung.

Alle Angaben zu Sachsen

Sachsen-AnhaltDetails anzeigen
Ablauf nach Angabe des Landes
Prüfung fachweise vor den bei der Universität gebildeten Prüfungsausschüssen; verfahrensmäßig gelten die Vorschriften über die Tierärztliche Prüfung (Abschnitt 2 der TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten), §§ 5-18 sowie §§ 29 f.). Bestehensschwelle „ausreichend“ nach § 14 TAppV.
Fächer nach Angabe des Landes
In der Regel mehrere, insbesondere rechtsrelevante Fächer; die konkrete Benennung erfolgt im Einzelfall. Rahmen ist der Fächerkatalog des § 29 TAppV.
Wiederholungen
Je Fach zweimalige Wiederholung; danach endgültig nicht bestanden. Wiederholungsprüfung frühestens drei Wochen nach der erfolglos abgelegten Prüfung.

Alle Angaben zu Sachsen-Anhalt

Schleswig-HolsteinDetails anzeigen
Durchführende Stelle
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein; Zugang über Antrag auf Gasthörerschaft
Prüfungsort
Hannover, Stiftung Tierärztliche Hochschule
Gebühr
80 € je Prüfungsfach
Ablauf nach Angabe des Landes
Prüfung fachweise vor den bei der Universität gebildeten Prüfungsausschüssen; verfahrensmäßig gelten die Vorschriften über die Tierärztliche Prüfung (Abschnitt 2 der TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten), §§ 5-18 sowie §§ 29 f.). Bestehensschwelle „ausreichend“ nach § 14 TAppV.
Fächer nach Angabe des Landes
Fächerkatalog des § 29 TAppV (20 Fächer der Tierärztlichen Prüfung): Tierhaltung und Tierhygiene, Tierschutz und Ethologie, Tierernährung, Klinische Propädeutik, Virologie, Bakteriologie und Mykologie, Parasitologie, Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie, Pharmakologie und Toxikologie, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Geflügelkrankheiten, Radiologie, Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene, Fleischhygiene, Milchkunde, Reproduktionsmedizin, Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie, Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht. Im Einzelfall begrenzt auf die im Bescheid benannten Defizitfächer.
Wiederholungen
Je Fach zweimalige Wiederholung; danach endgültig nicht bestanden. Wiederholungsprüfung frühestens drei Wochen nach der erfolglos abgelegten Prüfung.

Alle Angaben zu Schleswig-Holstein

ThüringenDetails anzeigen
Ablauf nach Angabe des Landes
Prüfung fachweise vor den bei der Universität gebildeten Prüfungsausschüssen; verfahrensmäßig gelten die Vorschriften über die Tierärztliche Prüfung (Abschnitt 2 der TAppV (Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten), §§ 5-18 sowie §§ 29 f.). Bestehensschwelle „ausreichend“ nach § 14 TAppV.
Fächer nach Angabe des Landes
Fächerkatalog des § 29 TAppV (20 Fächer der Tierärztlichen Prüfung): Tierhaltung und Tierhygiene, Tierschutz und Ethologie, Tierernährung, Klinische Propädeutik, Virologie, Bakteriologie und Mykologie, Parasitologie, Tierseuchenbekämpfung und Infektionsepidemiologie, Pharmakologie und Toxikologie, Arznei- und Betäubungsmittelrecht, Geflügelkrankheiten, Radiologie, Allgemeine Pathologie und Spezielle pathologische Anatomie und Histologie, Lebensmittelkunde einschließlich Lebensmittelhygiene, Fleischhygiene, Milchkunde, Reproduktionsmedizin, Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesiologie, Gerichtliche Veterinärmedizin, Berufs- und Standesrecht. Im Einzelfall begrenzt auf die im Bescheid benannten Defizitfächer.
Wiederholungen
Je Fach zweimalige Wiederholung; danach endgültig nicht bestanden. Wiederholungsprüfung frühestens drei Wochen nach der erfolglos abgelegten Prüfung.

Alle Angaben zu Thüringen