Approbation als Tierarzt in Bayern: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 200 € bis 500 € | — | 10 |
| Drittstaat | 250 € bis 500 € | — | 15 |
| Berufserlaubnis | 100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer | — | 11 |
| Deutscher Abschluss | 200 € | — | 8 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- über das Online-Portal, per Post, persönlich
- Fachsprachenprüfung:
- In Bayern nicht vorgesehen
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Regierung von Oberbayern
ZAABY — Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (Bereich Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz)
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Maximilianstraße 39, 80538 München; Postanschrift 80534 München
Telefon: +49 (0)89 2176-2634 (Fax -402634); Zentrale +49 (0)89 2176-0
Sprechzeiten: Telefonzeit Montag bis Freitag 09:00–11:00 Uhr; Parteiverkehr bis auf Weiteres geschlossen, Unterlagenabgabe gegen Eingangsbestätigung am Empfang (Pforte Mo–Do 07:00–17:45 Uhr, Fr 07:00–14:45 Uhr)
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 55.3 — Rechtsfragen Gesundheitsberufe (Approbationserteilung bei inländischem Abschluss)
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Maximilianstraße 39, 80538 München; Postanschrift 80534 München
Telefon: +49 (0)89 2176-1203
Sprechzeiten: Telefonzeit Mittwoch 09:00–11:00 Uhr
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Bayern zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BTÄO:
- Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
10 Unterlagen · zuständig: Regierung von Oberbayern
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie
- 3Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- 4Lebenslauf
Form: Original
- 5Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Ausstellerqualifikation wie bei einem Abschluss in Deutschland (niedergelassene Allgemeinmedizin oder internistisch tätig, Praxis- oder Klinikstempel, fremdsprachiger Stempel ist zu übersetzen).
- 8Ausbildungsnachweis wie z. B. Diplom oder ggf. weitere landesspezifische Nachweise gemäß Anhang 5 der Richtlinie 2005/36/EG
Form: beglaubigte Kopie
- 10Nachweis erforderlicher deutscher Sprachkenntnisse
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Zertifikat eines ALTE-zertifizierten Sprachinstituts auf dem Niveau B2 des GER.
Nur in bestimmten Fällen
- 2Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
abweichender Name gegenüber der Geburtsurkunde
Form: beglaubigte Kopie
- 6Führungszeugnis der Belegart „O“
bei früherem Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland von mehr als sechs Monaten
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation als Tierarzt/Tierärztin“; Direktversand durch das Bundesamt für Justiz.
- 7Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Aufenthalt von mehr als sechs Monaten außerhalb Deutschlands
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- 9Unbedenklichkeitsbescheinigung/„Certificate of good standing“
aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit bereits ausgeübt wurde
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Im EU-Verfahren ohne Begrenzung auf fünf Jahre und ohne Höchstalter; im Drittstaatsverfahren ist die Anforderung auf die letzten fünf Jahre begrenzt, und es gilt ein Höchstalter von drei Monaten.
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
15 Unterlagen · zuständig: Regierung von Oberbayern
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick
Immer erforderlich
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Lebenslauf
Form: Original
- Nachweis der Straffreiheit — Strafregisterauszüge aus allen Ländern außerhalb Deutschlands, in denen sich der Antragsteller länger als sechs Monate aufgehalten hat
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung: Ausbildungsnachweis wie z. B. Diplom; ggf. weitere landesspezifische Nachweise
Form: beglaubigte Kopie
- Übersicht über die während des Studiums absolvierten Fächer mit Stundenzahl und Noten
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Grundlage der Gleichwertigkeitsprüfung; ausdrücklich mit Stundenzahl.
- Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs im Ausbildungs- und/oder Herkunftsstaat
Form: beglaubigte Kopie
- Nachweis erforderlicher deutscher Sprachkenntnisse — Zertifikat eines ALTE-zertifizierten Spracheninstituts auf dem Niveau B2 (GER)
Form: beglaubigte Kopie
Kann nachgereicht werden
- Führungszeugnis Belegart „O“ (auf gesonderte Anforderung)
auf gesonderte Anforderung der Behörde
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation als Tierarzt/Tierärztin“.
- Ärztliches Attest (auf gesonderte Anforderung)
auf gesonderte Anforderung der Behörde
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Das Höchstalter beträgt bei Drittstaaten drei Monate; § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TAppV nennt einen Monat.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
abweichender Name gegenüber der Geburtsurkunde
Form: beglaubigte Kopie
- ggf. Nachweis über abgeleistete Pflichtpraktika
soweit im Ausbildungsland Pflichtpraktika vorgesehen sind
Form: beglaubigte Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit in den letzten fünf Jahren ausgeübt wurde
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Freiwillig
- ggf. Nachweise über Tätigkeit im Heilberuf (z. B. Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse)
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Grundlage für den Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BTÄO.
- ggf. Curriculum/Studienbuch
Form: Original
Besonderheit: Neben dem ärztlichen Attest das einzige Dokument, das Bayern im Original verlangt.
Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO
11 Unterlagen · zuständig: Regierung von Oberbayern
Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Immer erforderlich
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Lebenslauf
Form: Original
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Wesentliche Voraussetzung ist eine vollständig abgeschlossene tierärztliche Ausbildung nach dem Recht des Ausbildungsstaates.
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: beglaubigte Kopie
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau B2 des GER, Zertifikat eines anerkannten Spracheninstituts.
Kann nachgereicht werden
- Führungszeugnis Belegart „O“ (auf gesonderte Anforderung)
auf gesonderte Anforderung der Behörde
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Abweichender Verwendungszweck: „Erlaubnis als Tierarzt/Tierärztin“.
- Ärztliches Attest (auf gesonderte Anforderung)
auf gesonderte Anforderung der Behörde
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
abweichender Name gegenüber der Geburtsurkunde
Form: beglaubigte Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit in den letzten fünf Jahren ausgeübt wurde
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Abschluss an einer deutschen Universität
8 Unterlagen · zuständig: Regierung von Oberbayern
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Bayern verlangt die Geburtsurkunde generell, nicht nur bei Identitätszweifeln — strenger als § 63 Abs. 1a TAppV.
- 3gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- 4lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf (tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr) unter Beifügung der entsprechenden Nachweise)
Form: Original
Besonderheit: Auch bei deutschem Abschluss verlangt.
- 5ärztliches Attest (Formular „Akademischer Heilberuf Zulassung – Anlage 1 – Ärztliches Attest“)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Ausstellerqualifikation vorgeschrieben: in Deutschland, einem anderen EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz niedergelassener Allgemeinmediziner oder internistisch tätiger Arzt, mit Praxis- oder Klinikstempel; ein fremdsprachiger Stempel ist zu übersetzen. Bei einem Abschluss in Deutschland nennt Bayern kein Höchstalter.
- 8Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung
Form: beglaubigte Kopie · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Verfahrenserleichterung für LMU-Absolventen: „wird bei Ausbildung in Bayern vom Landesprüfungsamt direkt an die Berufszulassungsstelle übermittelt“.
Nur in bestimmten Fällen
- 2wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
abweichender Name gegenüber der Geburtsurkunde
Form: beglaubigte Kopie
- 6Führungszeugnis der Belegart „O“
wenn sich die Person bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder hat
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Bei der Meldestelle des Wohnorts unter Angabe des Verwendungszwecks „Approbation als Tierarzt/Tierärztin“ zu beantragen; das Bundesamt für Justiz übermittelt es direkt an die Behörde.
- 7Nachweis der Straffreiheit — Vorlage von Strafregisterauszügen aus allen Ländern außerhalb Deutschlands, in denen der Antragsteller/die Antragstellerin sich länger als sechs Monate aufgehalten hat
Aufenthalt von mehr als sechs Monaten außerhalb Deutschlands
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Was das Verfahren in Bayern insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 200 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 200 € bis 500 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 250 € bis 500 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO) | 100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer |
Rechtsgrundlage: KVz Tarif-Nr. 7.IX.5; Art. 10 KG
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.
- Gebühr
- nicht veröffentlicht
Fachsprachenprüfung
In Bayern nicht vorgesehen.
Keine Fachsprachenprüfung vorgesehen; Nachweis durch B2-Zertifikat, daher keine Prüfungsgebühr
Besonderheiten in Bayern
- Seit dem 01.07.2025 ist die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (ZAABY) zentral zuständig, rückwirkend auch für Altverfahren. Vorher waren die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken zuständig. Auf den Websites anderer Regierungen sind die Leistungsbeschreibungen noch abrufbar; sie führen auf dieselbe zentrale Zuständigkeit.
- Online-Antrag über den bayerischen Formularserver.
- Ärztliches Attest mit vorgeschriebener Ausstellerqualifikation (Allgemeinmedizin oder internistisch tätig, niedergelassen in Deutschland/EWR/Schweiz, mit Praxis- oder Klinikstempel; fremdsprachiger Stempel ist zu übersetzen).
- Beratungsangebote: Verweise auf die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) bei der Regierung von Mittelfranken mit kostenlosen Webinaren, die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA), die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) sowie die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen der Landeshauptstadt München.
- Die Leistungsbeschreibungen verantwortet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (über das BayernPortal), mit regionalen Ergänzungen der Regierung von Oberbayern. In Bayern ist die Gesundheits-, nicht die Veterinärverwaltung zuständig.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.