Approbation als Tierarzt in Berlin: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 210 € | Etwa 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen | 13 |
| Drittstaat | 430 € | siehe unten | 16 |
| Berufserlaubnis | 150 € | — | 4 |
| Deutscher Abschluss | 139 € | — | 6 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, persönlich
- Gebühr Kenntnisprüfung (nur bei wesentlichen Unterschieden):
- 250 € bis 2.000 €
- Fachsprachenprüfung:
- In Berlin nicht vorgesehen
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat IV A 2 (Anerkennung ausländischer Abschlüsse)
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Dienstgebäude Turmstraße 21, 10559 Berlin; Postanschrift Postfach 31 09 29 – IV A 2, 10639 Berlin
Telefon: (030) 90229-0, Fax (030) 90229-2094
Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Dienstag und Donnerstag 13:00–15:00 Uhr; persönliches Erscheinen nicht erforderlich
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Referat IV A — Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Ausbildung im Inland)
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Dienstgebäude Turmstraße 21, 10559 Berlin; Postanschrift Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Telefon: (030) 90229-0
Sprechzeiten: Persönliche Beratung nur nach individueller Terminvereinbarung
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Berlin zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BTÄO:
- Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
13 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Etwa 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen
Antrag: per Post, über das Online-Portal, über BundID
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag auf Erteilung der Approbation bei Ausbildung in der Europäischen Union (EU)
Form: amtlicher Vordruck · Original
- 2Nachweis der Zuständigkeit für das Land Berlin
Besonderheit: Anerkannt werden Einstellungszusage, Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Berlin bzw. Hauptwohnsitz, Bewerbungen auf offene Stellen im Land Berlin sowie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.
- 3Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
Form: Original
- 4Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- 5Geburtsurkunde (bei Namensänderung, z. B. durch Heirat, auch diese Urkunde)
Form: amtlich beglaubigt
- 6Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Bei ausländischen Abschlüssen gilt durchgängig ein Höchstalter von drei Monaten (bei einem Abschluss in Deutschland: ein Monat).
- 7Führungszeugnis/Straffreiheitsbescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes, ggf. des Studienlandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 9Ärztliche Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Arztes
Form: amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- 10Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (Europäische Union)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Einzelheiten in der Checkliste EU.
- 11Zertifikat B 2 über Kenntnisse der deutschen Sprache (von telc, TestDaF oder Goethe-Institut)
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Nur drei anerkannte Anbieter. Die Vorlage bereits bei Antragstellung ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Nur in bestimmten Fällen
- 8Leumundszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wurde
soweit der Beruf bereits ausgeübt wurde
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
wenn die Ausbildung vor dem EU-/EWR-Beitritt des Ausbildungsstaates begonnen wurde bzw. die Berufsqualifikation nicht den Mindeststandards entspricht
Besonderheit: Alternativ Nachweis von drei Jahren ununterbrochener berechtigter Berufstätigkeit im Herkunftsstaat innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung.
Freiwillig
- 12Promotionsurkunde
Form: beglaubigte Kopie
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
16 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Etwa 3 bis 4 Monate bei vollständigen Unterlagen. Laut Checkliste (Stand März 2024) dauert das Verfahren mehrere Monate, in Einzelfällen über ein Jahr, wenn die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) einbezogen werden muss.
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick
Immer erforderlich
- Nachweise über die Zuständigkeit
Besonderheit: Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz im Land Berlin oder aktueller Melderegisterauszug über den Hauptwohnsitz bzw. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts oder — bei Antragstellung aus dem Ausland — Bewerbungen auf offene Stellen im Land Berlin und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.
- Antrag (bitte Vordruck verwenden)
Form: amtlicher Vordruck · Original
- Tabellarischer und chronologischer Lebenslauf (mit Unterschrift und Datum) mit den absolvierten Ausbildungsgängen, dem beruflichen Werdegang und den ausgeübten Erwerbstätigkeiten bis heute
Form: Original
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- Geburtsurkunde (bei Namensänderung z. B. durch Heirat auch diese Urkunde)
Form: amtlich beglaubigt · Apostille
- Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 aus der Bundesrepublik Deutschland
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation-BQFG“; Beantragung in Berlin bei den Bürgerämtern, aus dem Ausland über das Bundesamt für Justiz.
- Führungszeugnis/Straffreiheitsbescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Ärztliche Bescheinigung (bitte Vordruck verwenden) eines in Deutschland zugelassenen Arztes
Form: amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- Nachweis über den Abschluss des Hochschulstudiums (z. B. Diplom, Prüfungszeugnisse)
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat (z. B. Berufszulassung, Erlaubnis, Lizenz)
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Individualisierte Fächer- und Stundenübersicht pro Semester mit theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden und Prüfungsinhalten
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Verlangt wird eine Übersicht je Semester mit theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden und Prüfungsinhalten.
- Nachweis über Deutschkenntnisse allgemein – Stufe B 2 (Zertifikat vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF)
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Für Tierärzte genügt ausdrücklich B2; der für die übrigen Heilberufe vorgesehene C1-Fachsprachentest der jeweiligen Kammer entfällt.
Nur in bestimmten Fällen
- Leumundszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde
soweit der Beruf bereits ausgeübt wurde
Form: amtlich beglaubigt
Nicht älter als: 3 Monate
- Nachweis über die praktische Ausbildung (z. B. Internatur, internship, Ordinatur), wenn im Herkunfts-/Studienland zum Abschluss der Ausbildung erforderlich
wenn im Herkunfts- oder Studienland zum Abschluss der Ausbildung erforderlich
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- ggf. Curriculum/Lehrplan der absolvierten Ausbildung mit detaillierten Inhalten und nachgewiesener Gültigkeit zum Zeitpunkt des Studiums/der Ausbildung
soweit zur Beurteilung erforderlich
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Freiwillig
- Nachweise über die bisherigen Berufserfahrungen und Fortbildungen (z. B. Arbeitsbuch, ausführliche Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber, umfangreiche Fortbildungen)
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO
4 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation und Berufserlaubnis
Form: amtlicher Vordruck · Original
Besonderheit: Voraussetzung ist ausdrücklich nur eine im Ausland abgeschlossene tierärztliche Ausbildung — nicht deren Gleichwertigkeit. Die übrigen Unterlagen entsprechen denen im Drittstaatsverfahren.
Nur in bestimmten Fällen
- Darstellung, welche weiteren Ausbildungsabschnitte an welchen Ausbildungsstätten nach ausländischem Ausbildungsrecht mit Berufserlaubnis in Deutschland zu absolvieren sind
Variante „Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung“: nur das Studium ist abgeschlossen, der verpflichtende praktische Teil (Internatur, Ordinatur o. ä.) noch nicht
- Berechtigung zur beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufs im bisherigen Studienland
Variante „Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung“
- Bescheinigung des bisherigen Studienlandes, dass die mit der Berufserlaubnis absolvierte tierärztliche Tätigkeit in Deutschland für den Ausbildungsabschluss anerkannt oder die Durchführung der nach ausländischem Ausbildungsrecht erforderlichen Abschlussprüfung ermöglichen wird
Variante „Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung“
Abschluss an einer deutschen Universität
6 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: amtlicher Vordruck · Original
- 1Identitätsnachweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Als amtlich beglaubigte Fotokopie, da alle eingereichten Unterlagen im Landesamt verbleiben müssen.
- 2behördliches Führungszeugnis
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation als Tierärztin/Tierarzt“; bei jeder Berliner Meldestelle (Bürgerbüro) zu beantragen, Direktübersendung an das LAGeSo.
- 3Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
Form: amtlicher Vordruck
Besonderheit: Formular „Erklärung zu Strafverfahren“. Berlin fragt zusätzlich nach berufsrechtlichen Ermittlungsverfahren und geht damit über den Wortlaut des § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TAppV hinaus.
- 4ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung bestätigt wird
Form: amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Nur in bestimmten Fällen
- 5Bescheinigung der Tierärztekammer (wenn bereits eine Tätigkeit als Tierärztin/Tierarzt ausgeübt wurde)
wenn bereits eine Tätigkeit als Tierarzt ausgeübt wurde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Leumundszeugnis der zuständigen Tierärztekammer darüber, dass keine berufsrechtlichen Pflichtverstöße erfolgt bzw. bekannt sind. Berlin verlangt dies schon bei deutschem Abschluss.
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Was das Verfahren in Berlin insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 139 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 210 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 430 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO) | 150 € |
Rechtsgrundlage: GesPflGebO, Tarifstellen 51010–51016
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.
- Gebühr
- 250 € bis 2.000 €
Fachsprachenprüfung
In Berlin nicht vorgesehen.
Besonderheiten in Berlin
- Keine Fachsprachenprüfung für Tierärzte: „für Tierärzte genügt B 2“. Berlin führt für alle anderen akademischen Heilberufe einen C1-Fachsprachentest bei der jeweiligen Kammer durch, nimmt Tierärzte aber ausdrücklich aus.
- Formvorschriften: Ausländische Ausbildungsunterlagen brauchen eine Haager Apostille oder eine Botschaftslegalisation; Übersetzungen aus Drittstaaten werden grundsätzlich nicht anerkannt.
- „Nachweis der Zuständigkeit für das Land Berlin“ als eigenständige Antragsunterlage — akzeptiert werden aber ausdrücklich auch bloße Bewerbungen und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird.
- Warnung vor der kostenpflichtigen Ablehnung: Wird die Tierärztliche Prüfung wider Erwarten nicht bestanden, empfiehlt das LAGeSo, den Approbationsantrag schriftlich zurückzuziehen.
- Die Behörde veröffentlicht Ansprechpartner mit Durchwahl auf ihrer Website.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.