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Approbation als Tierarzt in Berlin: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Berlin
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz210 €Etwa 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen13
Drittstaat430 €siehe unten16
Berufserlaubnis150 €—4
Deutscher Abschluss139 €—6
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, persönlich
Gebühr Kenntnisprüfung (nur bei wesentlichen Unterschieden):
250 € bis 2.000 €
Fachsprachenprüfung:
In Berlin nicht vorgesehen

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat IV A 2 (Anerkennung ausländischer Abschlüsse)

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Dienstgebäude Turmstraße 21, 10559 Berlin; Postanschrift Postfach 31 09 29 – IV A 2, 10639 Berlin

Telefon: (030) 90229-0, Fax (030) 90229-2094

Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Dienstag und Donnerstag 13:00–15:00 Uhr; persönliches Erscheinen nicht erforderlich

Zur Behördenseite

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Referat IV A — Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Ausbildung im Inland)

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Dienstgebäude Turmstraße 21, 10559 Berlin; Postanschrift Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

Telefon: (030) 90229-0

Sprechzeiten: Persönliche Beratung nur nach individueller Terminvereinbarung

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Berlin zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

13 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Etwa 3 bis 4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen

Antrag: per Post, über das Online-Portal, über BundID

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag auf Erteilung der Approbation bei Ausbildung in der Europäischen Union (EU)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

  • 2Nachweis der Zuständigkeit für das Land Berlin

    Besonderheit: Anerkannt werden Einstellungszusage, Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Berlin bzw. Hauptwohnsitz, Bewerbungen auf offene Stellen im Land Berlin sowie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.

  • 3Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift und Datum

    Form: Original

  • 4Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • 5Geburtsurkunde (bei Namensänderung, z. B. durch Heirat, auch diese Urkunde)

    Form: amtlich beglaubigt

  • 6Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Bei ausländischen Abschlüssen gilt durchgängig ein Höchstalter von drei Monaten (bei einem Abschluss in Deutschland: ein Monat).

  • 7Führungszeugnis/Straffreiheitsbescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes, ggf. des Studienlandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 9Ärztliche Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Arztes

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 10Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (Europäische Union)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Einzelheiten in der Checkliste EU.

  • 11Zertifikat B 2 über Kenntnisse der deutschen Sprache (von telc, TestDaF oder Goethe-Institut)

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Nur drei anerkannte Anbieter. Die Vorlage bereits bei Antragstellung ist ausdrücklich nicht erforderlich.

Nur in bestimmten Fällen

  • 8Leumundszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Beruf ausgeübt wurde

    soweit der Beruf bereits ausgeübt wurde

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    wenn die Ausbildung vor dem EU-/EWR-Beitritt des Ausbildungsstaates begonnen wurde bzw. die Berufsqualifikation nicht den Mindeststandards entspricht

    Besonderheit: Alternativ Nachweis von drei Jahren ununterbrochener berechtigter Berufstätigkeit im Herkunftsstaat innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung.

Freiwillig

  • 12Promotionsurkunde

    Form: beglaubigte Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

16 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Etwa 3 bis 4 Monate bei vollständigen Unterlagen. Laut Checkliste (Stand März 2024) dauert das Verfahren mehrere Monate, in Einzelfällen über ein Jahr, wenn die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) einbezogen werden muss.

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Immer erforderlich

  • Nachweise über die Zuständigkeit

    Besonderheit: Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz im Land Berlin oder aktueller Melderegisterauszug über den Hauptwohnsitz bzw. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts oder — bei Antragstellung aus dem Ausland — Bewerbungen auf offene Stellen im Land Berlin und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.

  • Antrag (bitte Vordruck verwenden)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

  • Tabellarischer und chronologischer Lebenslauf (mit Unterschrift und Datum) mit den absolvierten Ausbildungsgängen, dem beruflichen Werdegang und den ausgeübten Erwerbstätigkeiten bis heute

    Form: Original

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Geburtsurkunde (bei Namensänderung z. B. durch Heirat auch diese Urkunde)

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille

  • Amtliches Führungszeugnis der Belegart 0 aus der Bundesrepublik Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation-BQFG“; Beantragung in Berlin bei den Bürgerämtern, aus dem Ausland über das Bundesamt für Justiz.

  • Führungszeugnis/Straffreiheitsbescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Ärztliche Bescheinigung (bitte Vordruck verwenden) eines in Deutschland zugelassenen Arztes

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Nachweis über den Abschluss des Hochschulstudiums (z. B. Diplom, Prüfungszeugnisse)

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat (z. B. Berufszulassung, Erlaubnis, Lizenz)

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Individualisierte Fächer- und Stundenübersicht pro Semester mit theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden und Prüfungsinhalten

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Verlangt wird eine Übersicht je Semester mit theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden und Prüfungsinhalten.

  • Nachweis über Deutschkenntnisse allgemein – Stufe B 2 (Zertifikat vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF)

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Für Tierärzte genügt ausdrücklich B2; der für die übrigen Heilberufe vorgesehene C1-Fachsprachentest der jeweiligen Kammer entfällt.

Nur in bestimmten Fällen

  • Leumundszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde

    soweit der Beruf bereits ausgeübt wurde

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Nachweis über die praktische Ausbildung (z. B. Internatur, internship, Ordinatur), wenn im Herkunfts-/Studienland zum Abschluss der Ausbildung erforderlich

    wenn im Herkunfts- oder Studienland zum Abschluss der Ausbildung erforderlich

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • ggf. Curriculum/Lehrplan der absolvierten Ausbildung mit detaillierten Inhalten und nachgewiesener Gültigkeit zum Zeitpunkt des Studiums/der Ausbildung

    soweit zur Beurteilung erforderlich

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

Freiwillig

  • Nachweise über die bisherigen Berufserfahrungen und Fortbildungen (z. B. Arbeitsbuch, ausführliche Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber, umfangreiche Fortbildungen)

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

4 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation und Berufserlaubnis

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Voraussetzung ist ausdrücklich nur eine im Ausland abgeschlossene tierärztliche Ausbildung — nicht deren Gleichwertigkeit. Die übrigen Unterlagen entsprechen denen im Drittstaatsverfahren.

Nur in bestimmten Fällen

  • Darstellung, welche weiteren Ausbildungsabschnitte an welchen Ausbildungsstätten nach ausländischem Ausbildungsrecht mit Berufserlaubnis in Deutschland zu absolvieren sind

    Variante „Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung“: nur das Studium ist abgeschlossen, der verpflichtende praktische Teil (Internatur, Ordinatur o. ä.) noch nicht

  • Berechtigung zur beschränkten Ausübung des tierärztlichen Berufs im bisherigen Studienland

    Variante „Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung“

  • Bescheinigung des bisherigen Studienlandes, dass die mit der Berufserlaubnis absolvierte tierärztliche Tätigkeit in Deutschland für den Ausbildungsabschluss anerkannt oder die Durchführung der nach ausländischem Ausbildungsrecht erforderlichen Abschlussprüfung ermöglichen wird

    Variante „Berufserlaubnis zum Abschluss der Ausbildung“

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

6 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: amtlicher Vordruck · Original

  • 1Identitätsnachweis (gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Als amtlich beglaubigte Fotokopie, da alle eingereichten Unterlagen im Landesamt verbleiben müssen.

  • 2behördliches Führungszeugnis

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation als Tierärztin/Tierarzt“; bei jeder Berliner Meldestelle (Bürgerbüro) zu beantragen, Direktübersendung an das LAGeSo.

  • 3Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Formular „Erklärung zu Strafverfahren“. Berlin fragt zusätzlich nach berufsrechtlichen Ermittlungsverfahren und geht damit über den Wortlaut des § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TAppV hinaus.

  • 4ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung bestätigt wird

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

Nur in bestimmten Fällen

  • 5Bescheinigung der Tierärztekammer (wenn bereits eine Tätigkeit als Tierärztin/Tierarzt ausgeübt wurde)

    wenn bereits eine Tätigkeit als Tierarzt ausgeübt wurde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Leumundszeugnis der zuständigen Tierärztekammer darüber, dass keine berufsrechtlichen Pflichtverstöße erfolgt bzw. bekannt sind. Berlin verlangt dies schon bei deutschem Abschluss.

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Was das Verfahren in Berlin insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss139 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss210 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss430 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)150 €

Rechtsgrundlage: GesPflGebO, Tarifstellen 51010–51016

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Gebühr
250 € bis 2.000 €

Fachsprachenprüfung

In Berlin nicht vorgesehen.

Besonderheiten in Berlin

  • Keine Fachsprachenprüfung für Tierärzte: „für Tierärzte genügt B 2“. Berlin führt für alle anderen akademischen Heilberufe einen C1-Fachsprachentest bei der jeweiligen Kammer durch, nimmt Tierärzte aber ausdrücklich aus.
  • Formvorschriften: Ausländische Ausbildungsunterlagen brauchen eine Haager Apostille oder eine Botschaftslegalisation; Übersetzungen aus Drittstaaten werden grundsätzlich nicht anerkannt.
  • „Nachweis der Zuständigkeit für das Land Berlin“ als eigenständige Antragsunterlage — akzeptiert werden aber ausdrücklich auch bloße Bewerbungen und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird.
  • Warnung vor der kostenpflichtigen Ablehnung: Wird die Tierärztliche Prüfung wider Erwarten nicht bestanden, empfiehlt das LAGeSo, den Approbationsantrag schriftlich zurückzuziehen.
  • Die Behörde veröffentlicht Ansprechpartner mit Durchwahl auf ihrer Website.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.