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Approbation als Tierarzt in Bremen: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Bremen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz305 € (Rahmen 192 € bis 850 €)einzelfallabhängig19
Drittstaat305 € (Rahmen 192 € bis 850 €)einzelfallabhängig18
Berufserlaubnis197 € bis 500 €—4
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
über das Online-Portal, persönlich
Gebühr Kenntnisprüfung (nur bei wesentlichen Unterschieden):
80 € je Prüfungsfach
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Referat 20 — Anerkennung ausländischer Approbationen in Heilberufen, Konzessionen für Gesundheitseinrichtungen

Faulenstraße 9/15, 28195 Bremen

Telefon: +49 421 361 0

Zur Behördenseite

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo)

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Bünteweg 2, 30559 Hannover; Postfach 71 11 80, 30545 Hannover

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Bremen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

19 Unterlagen · zuständig: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bearbeitungsdauer laut Behörde: einzelfallabhängig

Antrag: über das Online-Portal, persönlich

Antrag nicht möglich: per Post

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung einer Approbation (gemeinsames Formular für Arzt, Zahnarzt, Tierarzt und Apotheker, Ankreuzfeld „Tierarzt § 3 BTÄO“)

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Das Formular fragt zusätzlich ab: genaue Bezeichnung der Klinik oder Praxis bzw. Niederlassungswunsch, Zeitraum praktische Ausbildung/Ordinatur/Internatur/Residentur, Abschluss des Studiums nach dem Recht des Herkunftslandes sowie „Ziel und Zweck Ihrer beabsichtigten Tätigkeit im Lande Bremen“ mit den Ankreuzoptionen Weiterbildung und Praktikum.

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis)

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Das Antragsformular verlangt zusätzlich einen gültigen Pass bzw. deutschen Personalausweis „mit zur Arbeitsaufnahme berechtigender Aufenthaltserlaubnis“, falls vorhanden bzw. erforderlich. In bestimmten Fällen kann die zuständige Stelle beglaubigte Kopien verlangen.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Das Antragsformular verlangt Geburtsurkunde, Heiratsurkunde/Namensänderungsurkunde und ggf. einen Staatsangehörigkeitsnachweis; das Serviceportal nennt nur die Eheurkunde bei Namensänderung.

  • tabellarischer Lebenslauf

    Form: einfache Kopie

  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)

    Form: einfache Kopie

  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records); im Antragsformular „Fächer- und Notenübersicht“

    Form: einfache Kopie

  • Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Im Antragsformular als Versicherung ausgestaltet, ergänzt um den Hinweis, dass ein etwaiger Antrag in einem anderen Bundesland vor Bearbeitung dieses Antrags zurückgezogen worden sein muss.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Bremen fragt ausdrücklich nach dem Aktenzeichen laufender oder früherer Verfahren und erstreckt die Erklärung auf abgeschlossene Verfahren („anhängig ist oder war“).

  • Konformitätsbescheinigung gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG

    nur bei EU-Studiengängen

    Form: einfache Kopie

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat

    Form: einfache Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Wörtlich „Diese Dokumente geben Sie meistens später ab.“

  • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung (siehe Seite 3 des Antrags)

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Wörtlich „Diese Dokumente geben Sie meistens später ab.“

  • Sprachzertifikat mit Niveau mindestens B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen

    Besonderheit: B2 ist Voraussetzung zur Antragstellung und damit zur Teilnahme an der Fachsprachenprüfung.

  • Sprachtest (C1 und Fachsprache) bei der jeweils zuständigen Kammer — erfolgt nach Anmeldung durch meine Behörde

    Voraussetzung für die Erteilung der Approbation, nicht schon für die Antragstellung

    Besonderheit: Die Anmeldung erfolgt durch die Approbationsbehörde, nicht durch den Antragsteller selbst.

  • Einverständniserklärung zur Weitergabe der antragsbezogenen Daten an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und an das IMI-Binnenmarkt-Informationssystem

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)

    bei Namensänderung durch Heirat

    Form: einfache Kopie

  • Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung als Tierärzt:in (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)

    soweit relevante Berufserfahrung vorliegt

    Form: einfache Kopie

  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0“ (Führungszeugnis für Behörden) aus Deutschland

    sofern der Wohnsitz in Deutschland länger als 6 Monate besteht bzw. der Wohnsitz grundsätzlich in Deutschland ist

    Form: Übersendung durch die Behörde

  • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes über die Berechtigung zur nach wie vor uneingeschränkten Ausübung des Berufs — „Certificate of good standing“

    entfällt, wenn die Ausbildung vor längstens einem Jahr abgeschlossen wurde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Ausnahme vom Certificate of Good Standing bei einem Ausbildungsabschluss vor höchstens einem Jahr (im Formular mit Ausrufezeichen hervorgehoben).

  • ggf. Anstellungsbestätigung der Einrichtung, in der die Tätigkeit ausgeübt werden soll, bzw. anderer Nachweis darüber, wo genau die Tätigkeit im Land Bremen ausgeübt werden soll

    soweit eine Anstellung bereits in Aussicht steht

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

18 Unterlagen · zuständig: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bearbeitungsdauer laut Behörde: einzelfallabhängig

Antrag: über das Online-Portal, persönlich

Antrag nicht möglich: per Post

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: amtlicher Vordruck

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: einfache Kopie

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

  • Lebenslauf

    Form: einfache Kopie

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: einfache Kopie

  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)

    Form: einfache Kopie

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

  • Sie müssen nachweisen: Sie dürfen in Ihrem Ausbildungsland in dem Beruf arbeiten.

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Ausdrücklich nur im Drittstaatsverfahren genannt.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: einfache Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache
  • bestandene Fachsprachenprüfung auf dem Niveau C1

    Voraussetzung für die Erteilung der Approbation

  • Einverständniserklärung zur Datenweitergabe an ZAB und IMI

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    bei Namensänderung durch Heirat

    Form: einfache Kopie

  • Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    soweit relevante Berufserfahrung vorliegt

    Form: einfache Kopie

  • Nachweis, dass Sie in Deutschland in dem Beruf arbeiten wollen — zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder ein Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

    wenn der Antragsteller aus einem Drittstaat kommt und noch nicht in der EU, dem EWR oder der Schweiz wohnt oder arbeitet

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Als Zuständigkeitsnachweis gilt auch der Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0“ aus Deutschland

    sofern der Wohnsitz in Deutschland länger als 6 Monate besteht bzw. grundsätzlich in Deutschland liegt

    Form: Übersendung durch die Behörde

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    entfällt, wenn die Ausbildung vor längstens einem Jahr abgeschlossen wurde

    Nicht älter als: 3 Monate

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

4 Unterlagen · zuständig: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Immer erforderlich

  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • Nachweis der persönlichen Eignung
  • Deutschkenntnisse, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind

    Besonderheit: Für die Berufserlaubnis gilt ausdrücklich nicht das C1-Erfordernis der Approbation, sondern nur „die Deutschkenntnisse, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind“.

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

Diese Fallgruppe gibt es in Bremen nicht. In Bremen strukturell nicht einschlägig: Das Land hat keine veterinärmedizinische Ausbildungsstätte. Zuständig ist nach § 13 Abs. 1 BTÄO das Land der Prüfungsablegung (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin). Ein eigenes Merkblatt oder Formular für deutsche Absolventen liegt nicht vor; das vorhandene Antragsformular ist auf ausländische Ausbildungsverläufe zugeschnitten (Abfrage von „Ort/Land des Studiums“, „Ordinatur, Internatur, Residentur“ und „Haben Sie nach Recht Ihres Herkunftslandes Ihr Studium abgeschlossen?“).

Was das Verfahren in Bremen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss192 € bis 850 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss305 € (Rahmen 192 € bis 850 €)
Approbation mit Drittstaats-Abschluss305 € (Rahmen 192 € bis 850 €)
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)197 € bis 500 €

Rechtsgrundlage: GesundKostV, Anlage, Abschnitt B, Nr. 502.02 bis 502.05, 502.13, 502.16, 502.18

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Durchführende Stelle
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), Bünteweg 2, 30559 Hannover; zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein.
Gebühr
80 € je Prüfungsfach

Fachsprachenprüfung

Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Bremen

  • Ausschließlich elektronische Antragstellung mit anschließender Originalvorlage bei einem persönlichen Termin.
  • Ein gemeinsames Antragsformular für vier Heilberufe (Arzt § 3 BÄO, Zahnarzt § 2 ZHG, Tierarzt § 3 BTÄO, Apotheker § 4 BApO) mit Ankreuzfeld und Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
  • Ausnahme vom Certificate of Good Standing bei einem Ausbildungsabschluss vor höchstens einem Jahr (im Formular mit Ausrufezeichen hervorgehoben).
  • Aktenzeichen-Abfrage bei Straf- und Berufsverfahren, erstreckt auf abgeschlossene Verfahren („anhängig ist oder war“).
  • Abfrage von „Ziel und Zweck Ihrer beabsichtigten Tätigkeit im Lande Bremen“ mit den Ankreuzoptionen „Weiterbildung“ und „Praktikum“.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.