Approbation als Tierarzt in Hamburg: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 125 € bis 360 € | — | 7 |
| Drittstaat | 125 € bis 360 € | — | 9 |
| Berufserlaubnis | 80 € bis 360 € | — | 8 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, per E-Mail, über das Online-Portal
- Gebühr Kenntnisprüfung (nur bei wesentlichen Unterschieden):
- 80 € je Prüfungsfach
- Fachsprachenprüfung:
- In Hamburg nicht vorgesehen
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) der Freien und Hansestadt Hamburg
Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen — V1107 / V1108
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Postfach 302822, 20310 Hamburg
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo)
Zuständig für: Kenntnisprüfung
Bünteweg 2, 30559 Hannover; Postfach 71 11 80, 30545 Hannover
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Hamburg zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BTÄO:
- Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
7 Unterlagen · zuständig: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) der Freien und Hansestadt Hamburg
Antrag: per Post, per E-Mail, über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)
Form: amtlicher Vordruck · amtlich beglaubigt
Besonderheit: Antrag und Straferklärung in einem Vordruck (PDF, 358,7 KB).
- 2Ärztliche Bescheinigung (Vordruck 3)
Form: amtlicher Vordruck · amtlich beglaubigt
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Ärztliche Bescheinigungen von Familienangehörigen und Lebenspartnern werden nicht anerkannt.
- 3Geburtsurkunde — bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
Form: amtlich beglaubigt
- 4Nachweis über die Staatsangehörigkeit — Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis
Form: amtlich beglaubigt
- 5Amtliches Führungszeugnis (Belegart 0)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Beim Bezirksamt des Wohnorts zu beantragen; Direktversand an die Behörde. Die Empfängeradresse ist zwingend anzugeben: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen -V1107-, Postfach 302822, 20310 Hamburg. Ersatzregelung: Bei einer Einreise nach Deutschland vor weniger als drei Monaten genügt alternativ eine entsprechende Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftslandes.
- 6Nachweis über den Abschluss der tierärztlichen Ausbildung (zum Beispiel: Zeugnis über die Tierärztliche Prüfung, Diplom, Bachelor-Urkunde)
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 7Nachweis über Deutschkenntnisse — Zertifikat mindestens Stufe B2
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Kein C1-Niveau, keine Fachsprachenprüfung.
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
9 Unterlagen · zuständig: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) der Freien und Hansestadt Hamburg
Antrag: per Post, per E-Mail, über das Online-Portal
In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)
Form: amtlicher Vordruck · amtlich beglaubigt
- 3Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 4Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- 6Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 7Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Mindestens Stufe B2; keine Fachsprachenprüfung.
Kann nachgereicht werden
- 2Ärztliche Bescheinigung (Vordruck 3)
muss erst vorgelegt werden, wenn die Kenntnisprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind
Form: amtlicher Vordruck · amtlich beglaubigt
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Das Dokument ist erst nach den Prüfungen vorzulegen; so müssen Sie es nicht mehrfach beschaffen, während sich das Prüfungsverfahren über Monate hinzieht. Bescheinigungen von Familienangehörigen und Lebenspartnern werden nicht anerkannt.
- 5Amtliches Führungszeugnis (Belegart 0)
muss erst vorgelegt werden, wenn die Kenntnisprüfungen erfolgreich abgeschlossen sind
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Empfängeradresse zwingend anzugeben (BJV, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen -V1107-, Postfach 302822, 20310 Hamburg). Ersatz bei einer Einreise vor weniger als drei Monaten: Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftslandes.
Nur in bestimmten Fällen
- Lebenslauf
wenn die Befreiung von den klinischen Prüfungsfächern beantragt wird
Besonderheit: Aus dem Lebenslauf muss sich ergeben, wann und wo welche tierärztlichen Tätigkeiten ausgeübt wurden; die einzelnen Tätigkeiten sind durch Nachweise zu belegen.
- Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)
wenn die Befreiung von den klinischen Prüfungsfächern beantragt wird (mindestens 3 Jahre praktische Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre)
Besonderheit: Nachweise wie Arbeitszeugnisse oder Ähnliches.
Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO
8 Unterlagen · zuständig: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post, per E-Mail, über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 2)
Form: amtlicher Vordruck · Original
- 2Ein Identitätsnachweis, zum Beispiel: Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis
Form: Original · amtlich beglaubigt
- 3Eine Ärztliche Bescheinigung (siehe Vordruck 3)
Form: amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Die ärztliche Bescheinigung darf höchstens einen Monat alt sein; bei der Approbation gelten drei Monate.
- 4Geburtsurkunde und bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
Form: Original · amtlich beglaubigt
- 5Ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
Form: Übersendung durch die Behörde
- 6Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- 7Ein Arbeitsvertrag oder die entsprechende schriftliche Zusage des künftigen Arbeitgebers
Nur in bestimmten Fällen
- 8Ggf. Kopie(n) der bisher in der Bundesrepublik Deutschland erteilten tierärztlichen Berufsausübungserlaubnisse
wenn bereits Berufsausübungserlaubnisse in Deutschland erteilt wurden
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Dient der Anrechnung auf die bundesweite Vier-Jahres-Höchstdauer des § 11 Abs. 2 Satz 2 BTÄO.
Abschluss an einer deutschen Universität
Diese Fallgruppe gibt es in Hamburg nicht. In Hamburg strukturell nicht einschlägig: Das Land hat keine veterinärmedizinische Ausbildungsstätte. Zuständig ist nach § 13 Abs. 1 BTÄO das Land der Prüfungsablegung (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin). Die Seite der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) behandelt ausschließlich die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Was das Verfahren in Hamburg insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 125 € bis 360 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 125 € bis 360 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 125 € bis 360 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO) | 80 € bis 360 € |
Rechtsgrundlage: GebOöV, Anlage, Nr. 6.1 bis 6.6; § 6 GebOöV
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.
- Durchführende Stelle
- Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), Bünteweg 2, 30559 Hannover — von der BJV ausdrücklich benannt.
- Gebühr
- 80 € je Prüfungsfach
Fachsprachenprüfung
In Hamburg nicht vorgesehen.
Besonderheiten in Hamburg
- Zuständig ist die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (V1107/V1108), nicht die Gesundheitsverwaltung. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz.
- Bei der Anerkennung eines Drittlandsabschlusses sind Attest und Führungszeugnis erst nach bestandener Kenntnisprüfung vorzulegen. So müssen Sie die kurzlebigen Dokumente nicht mehrfach beschaffen.
- Ausschluss von Attesten aus dem persönlichen Umfeld: „Ärztliche Bescheinigungen von Familienangehörigen und Lebenspartnern werden nicht anerkannt.“
- Unterschiedliche Höchstalter für dasselbe Dokument: ärztliche Bescheinigung drei Monate bei der Approbation, aber nur ein Monat bei der Berufsausübungserlaubnis.
- Ersatzregelung für Neueingereiste: Wer weniger als drei Monate in Deutschland ist, legt statt des deutschen Führungszeugnisses eine Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftslandes vor.
- Einreichung per einfacher E-Mail ausdrücklich zugelassen, zusätzlich Online-Dienst über „Anerkennung in Deutschland“.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.