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Approbation als Tierarzt in Mecklenburg-Vorpommern: Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Mecklenburg-Vorpommern
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz164 € bis 205 €Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat; bei vollständigen Unterlagen maximal 3 Monate13
Drittstaat164 € bis 205 €Mehrere Wochen, je nach Einzelfall und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen15
Berufserlaubnis82 € bis 123 €—9
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, per E-Mail, persönlich
Fachsprachenprüfung:
In Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Referat VI 510 — Rechtsangelegenheiten der Abteilung 5 und Referat VI 520 — Veterinärwesen

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Dreescher Markt 2, 19061 Schwerin

Telefon: Referat VI 510: +49 385 588-16510; Behördennummer 115 (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr, außer Feiertage)

Sprechzeiten: Mo–Do 09:00–11:30 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 09:00–11:30 Uhr; rollstuhlgerecht, Aufzug vorhanden

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Mecklenburg-Vorpommern zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

13 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat; bei vollständigen Unterlagen maximal 3 Monate

Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder

Immer erforderlich

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: einfache Kopie

  • Lebenslauf

    Form: einfache Kopie

  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)

    Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)

    Form: einfache Kopie

  • Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung als Tierärztin oder Tierarzt (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)

    Form: einfache Kopie

  • Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben
  • Nachweis der Deutschkenntnisse (in der Regel B2 GER) oder Nachweis im Rahmen eines persönlichen Gesprächs

    Besonderheit: Kein eigenes Dokument in der Unterlagenliste, sondern Voraussetzung mit Nachweisalternative persönliches Gespräch.

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: amtliches Führungszeugnis

    alternativ zum Strafregisterauszug; „Diese Dokumente geben Sie meistens später ab“

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TAppV verlangt für das deutsche Führungszeugnis einen Monat; das Zeugnis sollte deshalb höchstens einen Monat alt sein.

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug

    alternativ zum amtlichen Führungszeugnis; meistens später abzugeben

    Form: qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Meistens später abzugeben; § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TAppV nennt einen Monat.

Nur in bestimmten Fällen

  • Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)

    bei Namensänderung durch Heirat

    Form: einfache Kopie

  • Konformitätsbescheinigung: Bescheinigung Ihres Ausbildungsstaates, dass Ihre Ausbildung den Mindeststandards der EU entspricht

    nur wenn die Berufsqualifikation vor einem bestimmten Stichtag abgeschlossen wurde; die zuständige Stelle informiert

  • Bescheinigung, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 3 Jahre ununterbrochen und rechtmäßig in dem Beruf gearbeitet haben

    falls keine Konformitätsbescheinigung vorhanden ist; die Bestätigung stellt die zuständige Behörde des Ausbildungsstaates aus

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

15 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Mehrere Wochen, je nach Einzelfall und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen

Antrag: per Post, per E-Mail, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Identitätsnachweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis); landesspezifisch ergänzt: Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

    Form: einfache Kopie

  • aktuelle Meldebestätigung (zusammen mit Personalausweis bzw. Reisepass)

    Besonderheit: Landesspezifische Zusatzunterlage neben dem bundesweit standardisierten Unterlagenblock.

  • 3Lebenslauf; landesspezifisch ergänzt: kurzer Lebenslauf

    Form: einfache Kopie

  • 4Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)

    Form: einfache Kopie

  • 5Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)

    Form: einfache Kopie

  • 6Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung als Tierärztin oder Tierarzt (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)

    Form: einfache Kopie

  • 7Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben bzw. dass in der Bundesrepublik Deutschland kein weiterer Antrag auf Approbation gestellt wurde
  • 8Sie müssen nachweisen: Sie dürfen in Ihrem Ausbildungsland in dem Beruf arbeiten.

    Form: einfache Kopie

  • 10Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder amtliches Führungszeugnis

    Form: einfache Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Wörtlich „geben Sie meistens später ab“.

  • 11Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung

    Form: einfache Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Wörtlich „geben Sie meistens später ab“. Bei der Berufserlaubnis stellt Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich klar, dass kein amtsärztliches Zeugnis erforderlich ist.

  • Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse — in Mecklenburg-Vorpommern auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs möglich

    Besonderheit: Der landesspezifische Zusatz eröffnet bei der Approbation die Wahl zwischen Zertifikat und persönlichem Gespräch („kann … auch … erfolgen“); bei der Berufserlaubnis ist das Gespräch dagegen zwingend („ist … zu erbringen“).

Nur in bestimmten Fällen

  • gegebenenfalls Aufenthaltstitel

    soweit ein Aufenthaltstitel vorliegt bzw. erforderlich ist

  • 2Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)

    bei Namensänderung durch Heirat

    Form: einfache Kopie

  • 9Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder ein Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

    wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird und noch kein Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der EU, dem EWR oder der Schweiz besteht

    Form: einfache Kopie

  • gegebenenfalls Nachweis über erfolgreich bestandene Kenntnisprüfungen an einer deutschen Hochschule

    wenn bereits Kenntnisprüfungen an einer deutschen Hochschule abgelegt wurden

    Besonderheit: Ermöglicht die Anrechnung von Teilprüfungen aus anderen Ländern.

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

9 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post, per E-Mail, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Schriftform erforderlich; die Formulare sind bei der Behörde anzufordern, sie werden nicht zum Download angeboten.

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie des Personalausweises, Passes oder Identitätsnachweis)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung für den tierärztlichen Beruf (tierärztliches Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger tierärztlicher Befähigungsnachweis/Ausbildungsnachweis)
  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf: aktuell, kurzgefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungswegs und beruflichen Werdegangs

    Form: Original

  • Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers über die Anstellungsmöglichkeit und Begründung (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Bedarfsprüfung)

    Besonderheit: Die Bescheinigung muss nicht nur die Anstellungsmöglichkeit belegen, sondern auch eine Begründung enthalten — ausdrücklich genannt wird eine Bedarfsprüfung. Das knüpft an § 11 Abs. 3 Nr. 1 BTÄO an („wenn es im Interesse der tierärztlichen Versorgung liegt“).

  • Nachweis der Straffreiheit, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufes geeignet sind

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Ein amtsärztliches Zeugnis ist ausdrücklich nicht erforderlich.

  • gegebenenfalls Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse — in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu erbringen

    Besonderheit: Bei der Berufserlaubnis ist das persönliche Gespräch zwingend („ist … zu erbringen“), bei der Approbation dagegen eine Wahlmöglichkeit neben dem Zertifikat.

Nur in bestimmten Fällen

  • gegebenenfalls beglaubigter Nachweis der Asylanerkennung, Erlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz oder Besitz einer Einbürgerungssicherung

    bei Asylanerkennung, Aufenthaltserlaubnis oder Einbürgerungszusicherung

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Direkte Umsetzung des § 11 Abs. 3 Nr. 2 BTÄO.

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

Diese Fallgruppe gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. In Mecklenburg-Vorpommern strukturell nicht einschlägig: Das Land hat keine veterinärmedizinische Ausbildungsstätte. Zuständig ist nach § 13 Abs. 1 BTÄO das Land der Prüfungsablegung (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin). Eine eigene Leistungsbeschreibung oder ein Formular für deutsche Absolventen liegt nicht vor.

Was das Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss164 € bis 205 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss164 € bis 205 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss164 € bis 205 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)82 € bis 123 €

Rechtsgrundlage: VetKostVO M-V, Anlage, Nr. 1.2.1 bis 1.2.9; § 3 Abs. 4 und 5 VetKostVO M-V

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Gebühr
nicht veröffentlicht

Fachsprachenprüfung

In Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen.

Keine Fachsprachenprüfung; stattdessen ein Sprachgespräch bei der Behörde

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

  • Zuständigkeit unmittelbar beim Landwirtschafts- und Umweltministerium (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt), Referate VI 510 und VI 520 (Veterinärwesen).
  • Der Sprachnachweis erfolgt im persönlichen Gespräch statt in einer Fachsprachenprüfung (§ 4 Abs. 3a BTÄO). Bei der Berufserlaubnis ist das Gespräch Pflicht, bei der Approbation eine Alternative zum Zertifikat.
  • „Kein amtsärztliches Zeugnis erforderlich“ — ausdrückliche Klarstellung bei der Berufserlaubnis, die den Weg zum Gesundheitsamt erspart.
  • Arbeitgeberbescheinigung mit Begründung und Bedarfsprüfung für die Berufserlaubnis; sie knüpft an das Versorgungsinteresse nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 BTÄO an.
  • Formfreie Übersendung der Unterlagen bei gleichzeitiger Schriftform- und Formularpflicht für den Antrag selbst; elektronische Form ausdrücklich als eine von vier gleichwertigen Urkundsformen zugelassen. Kein Online-Dienst; persönliches Erscheinen im Einzelfall notwendig.
  • Beratungsangebote: kostenlose persönliche Beratung durch eine IQ-Beratungsstelle, auch vor der Antragstellung und mit Hilfe bei den Unterlagen; Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“; über die Hotline auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) mit Standortberatung. Die Berufserlaubnis-Seite verweist zusätzlich auf „FU Berlin – support4vetmed“ und das IQ-Netzwerk.
  • Die amtlichen Leistungsbeschreibungen tragen den Stand 13.07.2023 (fachlich freigegeben); prüfen Sie vor der Abgabe auf neuere Angaben.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.