Approbation als Tierarzt in Mecklenburg-Vorpommern: Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 164 € bis 205 € | Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat; bei vollständigen Unterlagen maximal 3 Monate | 13 |
| Drittstaat | 164 € bis 205 € | Mehrere Wochen, je nach Einzelfall und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen | 15 |
| Berufserlaubnis | 82 € bis 123 € | — | 9 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, per E-Mail, persönlich
- Fachsprachenprüfung:
- In Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Referat VI 510 — Rechtsangelegenheiten der Abteilung 5 und Referat VI 520 — Veterinärwesen
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Dreescher Markt 2, 19061 Schwerin
Telefon: Referat VI 510: +49 385 588-16510; Behördennummer 115 (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr, außer Feiertage)
Sprechzeiten: Mo–Do 09:00–11:30 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 09:00–11:30 Uhr; rollstuhlgerecht, Aufzug vorhanden
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Mecklenburg-Vorpommern zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- § 11 BTÄO:
- Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
13 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat; bei vollständigen Unterlagen maximal 3 Monate
Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder
Immer erforderlich
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: einfache Kopie
- Lebenslauf
Form: einfache Kopie
- Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)
Form: einfache Kopie
- Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung als Tierärztin oder Tierarzt (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)
Form: einfache Kopie
- Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben
- Nachweis der Deutschkenntnisse (in der Regel B2 GER) oder Nachweis im Rahmen eines persönlichen Gesprächs
Besonderheit: Kein eigenes Dokument in der Unterlagenliste, sondern Voraussetzung mit Nachweisalternative persönliches Gespräch.
Kann nachgereicht werden
- Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: amtliches Führungszeugnis
alternativ zum Strafregisterauszug; „Diese Dokumente geben Sie meistens später ab“
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TAppV verlangt für das deutsche Führungszeugnis einen Monat; das Zeugnis sollte deshalb höchstens einen Monat alt sein.
- Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug
alternativ zum amtlichen Führungszeugnis; meistens später abzugeben
Form: qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Meistens später abzugeben; § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TAppV nennt einen Monat.
Nur in bestimmten Fällen
- Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
bei Namensänderung durch Heirat
Form: einfache Kopie
- Konformitätsbescheinigung: Bescheinigung Ihres Ausbildungsstaates, dass Ihre Ausbildung den Mindeststandards der EU entspricht
nur wenn die Berufsqualifikation vor einem bestimmten Stichtag abgeschlossen wurde; die zuständige Stelle informiert
- Bescheinigung, dass Sie in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung mindestens 3 Jahre ununterbrochen und rechtmäßig in dem Beruf gearbeitet haben
falls keine Konformitätsbescheinigung vorhanden ist; die Bestätigung stellt die zuständige Behörde des Ausbildungsstaates aus
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
15 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Mehrere Wochen, je nach Einzelfall und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen
Antrag: per Post, per E-Mail, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Identitätsnachweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis); landesspezifisch ergänzt: Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Form: einfache Kopie
- aktuelle Meldebestätigung (zusammen mit Personalausweis bzw. Reisepass)
Besonderheit: Landesspezifische Zusatzunterlage neben dem bundesweit standardisierten Unterlagenblock.
- 3Lebenslauf; landesspezifisch ergänzt: kurzer Lebenslauf
Form: einfache Kopie
- 4Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
Form: einfache Kopie
- 5Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)
Form: einfache Kopie
- 6Nachweise über Ihre relevante Berufserfahrung als Tierärztin oder Tierarzt (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)
Form: einfache Kopie
- 7Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben bzw. dass in der Bundesrepublik Deutschland kein weiterer Antrag auf Approbation gestellt wurde
- 8Sie müssen nachweisen: Sie dürfen in Ihrem Ausbildungsland in dem Beruf arbeiten.
Form: einfache Kopie
- 10Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder amtliches Führungszeugnis
Form: einfache Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Wörtlich „geben Sie meistens später ab“.
- 11Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung
Form: einfache Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Wörtlich „geben Sie meistens später ab“. Bei der Berufserlaubnis stellt Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich klar, dass kein amtsärztliches Zeugnis erforderlich ist.
- Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse — in Mecklenburg-Vorpommern auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs möglich
Besonderheit: Der landesspezifische Zusatz eröffnet bei der Approbation die Wahl zwischen Zertifikat und persönlichem Gespräch („kann … auch … erfolgen“); bei der Berufserlaubnis ist das Gespräch dagegen zwingend („ist … zu erbringen“).
Nur in bestimmten Fällen
- gegebenenfalls Aufenthaltstitel
soweit ein Aufenthaltstitel vorliegt bzw. erforderlich ist
- 2Eheurkunde (wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
bei Namensänderung durch Heirat
Form: einfache Kopie
- 9Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder ein Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird und noch kein Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der EU, dem EWR oder der Schweiz besteht
Form: einfache Kopie
- gegebenenfalls Nachweis über erfolgreich bestandene Kenntnisprüfungen an einer deutschen Hochschule
wenn bereits Kenntnisprüfungen an einer deutschen Hochschule abgelegt wurden
Besonderheit: Ermöglicht die Anrechnung von Teilprüfungen aus anderen Ländern.
Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO
9 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post, per E-Mail, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
Form: amtlicher Vordruck · Original
Besonderheit: Schriftform erforderlich; die Formulare sind bei der Behörde anzufordern, sie werden nicht zum Download angeboten.
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie des Personalausweises, Passes oder Identitätsnachweis)
Form: beglaubigte Kopie
- Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung für den tierärztlichen Beruf (tierärztliches Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger tierärztlicher Befähigungsnachweis/Ausbildungsnachweis)
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf: aktuell, kurzgefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungswegs und beruflichen Werdegangs
Form: Original
- Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers über die Anstellungsmöglichkeit und Begründung (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Bedarfsprüfung)
Besonderheit: Die Bescheinigung muss nicht nur die Anstellungsmöglichkeit belegen, sondern auch eine Begründung enthalten — ausdrücklich genannt wird eine Bedarfsprüfung. Das knüpft an § 11 Abs. 3 Nr. 1 BTÄO an („wenn es im Interesse der tierärztlichen Versorgung liegt“).
- Nachweis der Straffreiheit, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
- Ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufes geeignet sind
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Ein amtsärztliches Zeugnis ist ausdrücklich nicht erforderlich.
- gegebenenfalls Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse — in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen eines persönlichen Gesprächs zu erbringen
Besonderheit: Bei der Berufserlaubnis ist das persönliche Gespräch zwingend („ist … zu erbringen“), bei der Approbation dagegen eine Wahlmöglichkeit neben dem Zertifikat.
Nur in bestimmten Fällen
- gegebenenfalls beglaubigter Nachweis der Asylanerkennung, Erlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz oder Besitz einer Einbürgerungssicherung
bei Asylanerkennung, Aufenthaltserlaubnis oder Einbürgerungszusicherung
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Direkte Umsetzung des § 11 Abs. 3 Nr. 2 BTÄO.
Abschluss an einer deutschen Universität
Diese Fallgruppe gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. In Mecklenburg-Vorpommern strukturell nicht einschlägig: Das Land hat keine veterinärmedizinische Ausbildungsstätte. Zuständig ist nach § 13 Abs. 1 BTÄO das Land der Prüfungsablegung (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Berlin). Eine eigene Leistungsbeschreibung oder ein Formular für deutsche Absolventen liegt nicht vor.
Was das Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 164 € bis 205 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 164 € bis 205 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 164 € bis 205 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO) | 82 € bis 123 € |
Rechtsgrundlage: VetKostVO M-V, Anlage, Nr. 1.2.1 bis 1.2.9; § 3 Abs. 4 und 5 VetKostVO M-V
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.
- Gebühr
- nicht veröffentlicht
Fachsprachenprüfung
In Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen.
Keine Fachsprachenprüfung; stattdessen ein Sprachgespräch bei der Behörde
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
- Zuständigkeit unmittelbar beim Landwirtschafts- und Umweltministerium (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt), Referate VI 510 und VI 520 (Veterinärwesen).
- Der Sprachnachweis erfolgt im persönlichen Gespräch statt in einer Fachsprachenprüfung (§ 4 Abs. 3a BTÄO). Bei der Berufserlaubnis ist das Gespräch Pflicht, bei der Approbation eine Alternative zum Zertifikat.
- „Kein amtsärztliches Zeugnis erforderlich“ — ausdrückliche Klarstellung bei der Berufserlaubnis, die den Weg zum Gesundheitsamt erspart.
- Arbeitgeberbescheinigung mit Begründung und Bedarfsprüfung für die Berufserlaubnis; sie knüpft an das Versorgungsinteresse nach § 11 Abs. 3 Nr. 1 BTÄO an.
- Formfreie Übersendung der Unterlagen bei gleichzeitiger Schriftform- und Formularpflicht für den Antrag selbst; elektronische Form ausdrücklich als eine von vier gleichwertigen Urkundsformen zugelassen. Kein Online-Dienst; persönliches Erscheinen im Einzelfall notwendig.
- Beratungsangebote: kostenlose persönliche Beratung durch eine IQ-Beratungsstelle, auch vor der Antragstellung und mit Hilfe bei den Unterlagen; Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“; über die Hotline auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) mit Standortberatung. Die Berufserlaubnis-Seite verweist zusätzlich auf „FU Berlin – support4vetmed“ und das IQ-Netzwerk.
- Die amtlichen Leistungsbeschreibungen tragen den Stand 13.07.2023 (fachlich freigegeben); prüfen Sie vor der Abgabe auf neuere Angaben.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.