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Approbation als Tierarzt in Niedersachsen: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Niedersachsen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz80 € bis 550 €innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen11
Drittstaat80 € bis 550 €innerhalb von 4 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen17
Berufserlaubnis95 € bis 250 €innerhalb von 3 Monaten; Verlängerung ebenfalls innerhalb von 3 Monaten12
Deutscher Abschluss80 € bis 550 €innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen8
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, persönlich, per E-Mail
Gebühr Kenntnisprüfung (nur bei wesentlichen Unterschieden):
80 € je Prüfungsfach
Fachsprachenprüfung:
In Niedersachsen nicht vorgesehen

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Tierärztekammer Niedersachsen

Geschäftsstelle, Sachgebiet Approbation / Erlaubnis

Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Fichtestraße 13, 30625 Hannover; Postanschrift für Anträge: Postfach 69 02 39, 30611 Hannover

Telefon: 0511 655 118-20 (Approbation/Anerkennung), dienstags und donnerstags 10:00-12:00 Uhr; Telefax (0511) 655 118-28

Sprechzeiten: Persönliche Abgabe von Approbationsanträgen montags 11:00-14:00 Uhr; außerhalb dieser Zeit und für Erlaubnisanträge nur nach Terminvereinbarung

Zur Behördenseite

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo)

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Bünteweg 2, 30559 Hannover

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Niedersachsen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

11 Unterlagen · zuständig: Tierärztekammer Niedersachsen

Bearbeitungsdauer laut Behörde: innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen

Antrag: per Post, persönlich, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag auf Erteilung der Approbation als Tierärztin/Tierarzt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 2Ausweisdokument (Personalausweis, Nationalpass o. anderes amtliches Ausweisdokument)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Dient zugleich als Staatsangehörigkeitsnachweis nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BTÄO.

  • 5Ärztliche Bescheinigung (Kammerformular)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • 6Zeugnis über die tierärztliche Prüfung und tierärztliches Diplom

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bundesrechtlich der Ausbildungsnachweis nach der Anlage zur BTÄO (§ 4 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 BTÄO).

  • 7lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf (chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr) unter Beifügung der entsprechenden Nachweise

    Form: Original

    Besonderheit: Eine rein tabellarische Aufstellung genügt nicht — die entsprechenden Nachweise sind beizufügen.

  • 8Zertifikat der B2-Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)

    Besonderheit: Ausdrücklich allgemeinsprachliches B2; eine Fachsprachenprüfung ist in Niedersachsen für Tierärzte nicht vorgesehen.

  • 11Erklärung, in keinem anderen Bundesland die Approbation beantragt zu haben

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • 3Führungszeugnis der Belegart 0 nach § 30 Abs. 5 BZRG

    bei mehr als zwei Jahren polizeilicher Meldung in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Verwendungszweck „Approbation Tierärztin/Tierarzt“, Empfänger „Tierärztekammer Niedersachsen“; kein Geschäftszeichen.

  • 4Kopien der Strafregisterauszüge der Länder, in denen Sie in den letzten zwei Jahren gemeldet waren

    bei weniger als zwei Jahren polizeilicher Meldung in Deutschland

    Form: einfache Kopie

  • 9Absichtserklärung, in Niedersachsen eine tierärztliche Tätigkeit ausüben zu wollen, und Unterlagen, die dies belegen (z. B. Einstellungszusage, Bewerbungsschreiben)

    wenn noch kein Wohnsitz in Niedersachsen besteht

    Besonderheit: Begründet die örtliche Zuständigkeit; § 63 Abs. 2 TAppV verlangt das nicht ausdrücklich; die Kammer verlangt es zusätzlich.

  • 10Konformitäts- bzw. Gleichstellungsbescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaats

    wenn die Ausbildung vor dem in der Anlage zur BTÄO genannten Stichtag begonnen wurde oder der Ausbildungsnachweis dort nicht aufgeführt ist

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

17 Unterlagen · zuständig: Tierärztekammer Niedersachsen

Bearbeitungsdauer laut Behörde: innerhalb von 4 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen

Antrag: per Post, persönlich, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation als Tierärztin/Tierarzt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Nationalpass o. anderes amtliches Ausweisdokument)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

  • Ärztliche Bescheinigung (Kammerformular)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • Zeugnis über die tierärztliche Prüfung und tierärztliches Diplom

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Nachweisen
  • Zertifikat der B2-Niveaustufe des GER
  • Übersicht über die während des Studiums absolvierten Fächer mit Stundenzahl und Noten

    Besonderheit: Grundlage der Gleichwertigkeitsprüfung nach § 4 Abs. 1b BTÄO.

  • Stundenzahl je Fach innerhalb der Fächerübersicht

    Besonderheit: In Niedersachsen nicht als eigenes Dokument verlangt, sondern als Bestandteil derselben Fächerübersicht (Fächer mit Stundenzahl und Noten).

  • Nachweis über abgeleistete Pflichtpraktika
  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat (z. B. Berufszulassung, Erlaubnis, Lizenz)
  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- oder Standesverfahren

    Form: im Antragsformular

  • Erklärung, in keinem anderen Bundesland die Approbation beantragt zu haben

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • Führungszeugnis der Belegart 0 nach § 30 Abs. 5 BZRG

    bei mehr als zwei Jahren polizeilicher Meldung in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

  • Kopien der Strafregisterauszüge der Länder, in denen Sie in den letzten zwei Jahren gemeldet waren

    bei weniger als zwei Jahren polizeilicher Meldung in Deutschland

    Form: einfache Kopie

  • Absichtserklärung nebst Belegen (Einstellungszusage, Bewerbungsschreiben)

    wenn noch kein Wohnsitz in Niedersachsen besteht

  • Nachweise über die bisherigen Berufserfahrungen (z. B. Arbeitsbuch, ausführliche Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber)

    soweit vorhanden

    Besonderheit: Dient dem Ausgleich wesentlicher Unterschiede nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BTÄO.

Freiwillig

  • umfangreiche Fortbildungen – wenn vorhanden

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

12 Unterlagen · zuständig: Tierärztekammer Niedersachsen

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: innerhalb von 3 Monaten; Verlängerung ebenfalls innerhalb von 3 Monaten

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Verlangt zusätzlich Angaben zum Arbeitgeber, zum geplanten Arbeitsbeginn und zum verantwortlichen Tierarzt.

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Nationalpass o. anderes amtliches Ausweisdokument)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

  • Gültiger Aufenthaltstitel, aus dem sich die Gestattung tierärztlicher Erwerbstätigkeit ergibt

    Besonderheit: Nur im Erlaubnisverfahren gefordert; im Approbationsformular wird der Aufenthaltstitel nicht verlangt.

  • Ärztliche Bescheinigung (Kammerformular)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • Zeugnis über die tierärztliche Prüfung und tierärztliches Diplom

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
  • Übersicht über die während des Studiums absolvierten Fächer mit Stundenzahl und Noten
  • Nachweis über abgeleistete Pflichtpraktika
  • Zertifikat der B2-Niveaustufe des GER
  • Erklärung verantwortliche Tierärztin/verantwortlicher Tierarzt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Eigenes Kammerformular. Die Erlaubnis wird damit faktisch an eine Beschäftigungsstelle unter Aufsicht gebunden (§ 11 Abs. 2 BTÄO).

Nur in bestimmten Fällen

  • Führungszeugnis der Belegart 0 nach § 30 Abs. 5 BZRG

    bei mehr als zwei Jahren polizeilicher Meldung in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Verwendungszweck hier abweichend „Erlaubnis Tierärztin/Tierarzt“, Empfänger „Tierärztekammer Niedersachsen“.

  • Strafregisterauszüge der letzten Aufenthaltsstaaten

    bei weniger als zwei Jahren polizeilicher Meldung in Deutschland

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

8 Unterlagen · zuständig: Tierärztekammer Niedersachsen

Bearbeitungsdauer laut Behörde: innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen

Antrag: per Post, persönlich, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag auf Erteilung der Approbation als Tierärztin/Tierarzt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: „vollständig in Blockschrift“ auszufüllen und zu unterschreiben; das Formular enthält zugleich ein SEPA-Lastschriftmandat für eine einmalige Zahlung (Gläubiger-Identifikationsnummer der Kammer DE85ZZZ00000031322), alternativ ergeht ein Gebührenbescheid.

  • 2Ausweisdokument (Personalausweis, Nationalpass o. anderes amtliches Ausweisdokument)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage des Originals erforderlich.

  • 5Ärztliche Bescheinigung, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Eigenes Kammerformular „Ärztliche Bescheinigung“; „darf nicht früher als einen Monat vor der Antragsstellung ausgestellt sein“.

  • 6Zeugnis über die tierärztliche Prüfung und tierärztliches Diplom

    Form: Original · amtlich beglaubigt

  • 7Erklärung, dass kein Straf-, Ermittlungs- oder Standesverfahren anhängig ist

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Abschnitt IV des Formulars; dort zugleich die Kenntnisnahme des § 132a StGB und der Gebühr. Änderungen sind „umgehend und unaufgefordert“ mitzuteilen.

  • 8Erklärung, in keinem anderen Bundesland die Erteilung der tierärztlichen Approbation beantragt zu haben

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • 3Führungszeugnis der Belegart 0 nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz

    bei mehr als zwei Jahren polizeilicher Meldung in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Beantragung beim Einwohnermeldeamt des Wohnorts; Verwendungszweck wörtlich „Approbation Tierärztin/Tierarzt“, Empfänger „Tierärztekammer Niedersachsen“. Ein Geschäftszeichen wird ausdrücklich nicht verlangt.

  • 4Kopien der Strafregisterauszüge der Länder, in denen Sie in den letzten zwei Jahren gemeldet waren

    bei weniger als zwei Jahren polizeilicher Meldung in Deutschland; ersetzt das deutsche Führungszeugnis

    Form: einfache Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Niedersachsen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss80 € bis 550 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss80 € bis 550 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss80 € bis 550 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)95 € bis 250 €

Rechtsgrundlage: GOVV Niedersachsen, Anlage zu § 1, Nr. I.1

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Durchführende Stelle
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein; Zugang über einen Antrag auf Gasthörerschaft
Gebühr
80 € je Prüfungsfach

Fachsprachenprüfung

In Niedersachsen nicht vorgesehen.

Besonderheiten in Niedersachsen

  • Niedersachsen ist eines der Länder, in denen die Tierärztekammer, nicht eine Landesbehörde, die Approbation erteilt.
  • Absichtserklärung als Zuständigkeitsanker: Wer noch keinen niedersächsischen Wohnsitz hat, muss eine Absichtserklärung nebst Belegen (Einstellungszusage, Bewerbungsschreiben) beifügen. § 63 Abs. 2 TAppV verlangt das nicht ausdrücklich.
  • Doppelantragssperre wird ausdrücklich abgefragt: Erklärung, in keinem anderen Bundesland die Erteilung der tierärztlichen Approbation beantragt zu haben.
  • Führungszeugnis Belegart 0 mit wörtlich vorgegebenem Verwendungszweck („Approbation Tierärztin/Tierarzt“ bzw. „Erlaubnis Tierärztin/Tierarzt“) und Empfänger; ein Geschäftszeichen wird nicht verlangt.
  • Kenntnisprüfung an der TiHo Hannover, die zugleich Prüfungshochschule für Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ist. Zugang über Gasthörerschaft, 80 € je Prüfung plus Gasthörer-Semesterbeitrag.
  • Keine Fachsprachenprüfung: Es genügt ein allgemeinsprachliches B2-Zertifikat.
  • Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat direkt im Antragsformular (Gläubiger-Identifikationsnummer DE85ZZZ00000031322), alternativ Gebührenbescheid.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.