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Approbation als Tierarzt in Nordrhein-Westfalen: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Nordrhein-Westfalen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz110 € bis 400 €siehe unten11
Drittstaat110 € bis 400 €—16
Berufserlaubnis88 € bis 500 €bis zu 3 Monate9
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, per E-Mail
Gebühr Kenntnisprüfung (nur bei wesentlichen Unterschieden):
80 € je Prüfungsfach
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW)

Fachbereich 1.1 - Fachberufe

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Fachsprachenprüfung

Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen; Postanschrift: LAVE NRW, Fachbereich 1.1 - Fachberufe, 40208 Düsseldorf

Telefon: 02361 305-1493

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Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich Veterinärmedizin

Dekanat des Fachbereichs Veterinärmedizin

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Frankfurter Str. 94, 35392 Gießen

Telefon: 0641 99-38000 oder -38001

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Tierärztekammer Westfalen-Lippe

Meyerbeerstr. 21, 48163 Münster

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Tierärztekammer Nordrhein

St. Töniser Straße 15, 47906 Kempen

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Nordrhein-Westfalen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

11 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen; in den Fällen des § 63 Abs. 5 Satz 2 TAppV 4 Monate

Antrag: per Post, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular „Antrag auf Approbation“

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Formular „Antrag auf Erteilung der tierärztlichen Approbation“, Stand 23.01.2026; Download über die Themenseite des LAVE.

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG, Belegart O

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Empfänger wörtlich vorgegeben: „LAVE NRW Fachbereich 1.1/Fachberufe 40208 Düsseldorf“; Betreff „Berufserlaubnis“ oder „Approbation“; ausdrücklich ohne Nennung eines Sachbearbeiters; kein Geschäftszeichen.

  • eine ärztliche Bescheinigung, wonach Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufs ungeeignet sind

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Hausarzt oder LAVE-Vordruck. FAQ: „Alternativ verwenden Sie die Vorlage auf unserer Homepage, dann ist keine beglaubigte Übersetzung … erforderlich.“

  • Zeugnisse über die tierärztliche Prüfung / des tierärztlichen Diploms (Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufes berechtigt)

    Form: amtlich beglaubigt

  • inkl. Transkript (Supplement, Leistungsnachweis, Fächerübersicht)

    Form: amtlich beglaubigt

  • ein Identitätsnachweis, Ausweis oder ein sonst geeigneter Nachweis über die Staatsangehörigkeit

    Form: amtlich beglaubigt

Nur in bestimmten Fällen

  • entsprechender Strafregisterauszug aus dem Herkunftsstaat und allen Staaten, in denen Sie sich in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung aufgehalten haben

    bei Aufenthalt von weniger als zwei Jahren in Deutschland

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

  • Certificate of good standing

    nach der FAQ zusätzlich zum ausländischen Strafregisterauszug bei Aufenthalt unter zwei Jahren

  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B2-Sprachniveau von einer ALTE-anerkannten Institution oder Schulabschluss)

    wenn das Studium nicht in deutscher Sprache absolviert wurde bzw. das Examen nicht an einer deutschsprachigen Hochschule abgelegt wurde

    Besonderheit: Anerkannt sind Zertifikate der ALTE-Mitglieder AFU-GmbH, TestDaF-Institut (Niveaustufe 4), ÖSD, Goethe-Institut, telc-GmbH (auch VHS), DSD II - KMK, DSH-2, ferner deutsche/österreichische/deutschsprachig-schweizerische bzw. deutschsprachig-belgische Schulabgangszeugnisse und eine in deutscher Sprache verfasste Doktorarbeit an einer deutschen Hochschule.

  • Konformitätsbescheinigung

    wenn die Diplombezeichnung nicht der Anlage zu § 4 Abs. 1a Satz 1 BTÄO / Anhang V 5.4.2 RL 2005/36/EG entspricht oder die Ausbildung vor dem Stichtag begonnen wurde

    Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungslandes; Deutsch oder Englisch genügt. Für Tierärzte ist Art. 38 RL 2005/36/EG maßgeblich, nicht Art. 24.

Freiwillig

  • Vollmacht (LAVE-Vordruck)

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: FAQ: „für jeden Antrag wird eine neue Vollmacht benötigt“.

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

16 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW)

Antrag: per Post, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Immer erforderlich

  • Formular „Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit“ (Stufe 1) bzw. „Antrag auf Approbation“ (Stufe 2)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Zwei getrennte Formulare für die beiden Verfahrensstufen; zusätzlich existiert ein eigenes Formular „Antrag auf Erlass von Kenntnisstandprüfungen“.

  • Zeugnisse über die tierärztliche Prüfung / des tierärztlichen Diploms

    Stufe 1 (Gleichwertigkeitsfeststellung)

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • inkl. Transkript (Supplement, Leistungsnachweis, Fächerübersicht)

    Stufe 1 (Gleichwertigkeitsfeststellung)

    Form: amtlich beglaubigt

  • detaillierte Übersichten aus der die theoretischen und praktischen Unterrichtsfächer (auch inhaltlich) mit Stundenumfang des Studiums hervorgehen (Curriculum)

    Stufe 1 (Gleichwertigkeitsfeststellung)

    Besonderheit: Kernstück der Gleichwertigkeitsprüfung.

  • Stundenumfang je theoretischem und praktischem Unterrichtsfach

    Stufe 1; Bestandteil des geforderten Curriculums

  • ein kurzgefasster, aktueller Lebenslauf, der auch die Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit beinhaltet
  • ein Identitätsnachweis, Ausweis oder ein sonst geeigneter Nachweis über die Staatsangehörigkeit

    Form: amtlich beglaubigt

  • eine Erklärung, dass bisher kein weiterer Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt wurde (kein Antrag auf Erteilung der Approbation bei einer anderen deutschen Behörde)

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Ankreuzfeld im Formular; gilt für beide Verfahrensstufen.

  • eine Erklärung, dass die antragstellende Person beabsichtigt, in Nordrhein-Westfalen, Deutschland zu arbeiten

    Form: im Antragsformular

  • Führungszeugnis Belegart O nach § 30 Abs. 5 BZRG

    Stufe 2 (Approbationsantrag)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Empfänger wörtlich „LAVE NRW Fachbereich 1.1/Fachberufe 40208 Düsseldorf“.

  • ärztliche Bescheinigung

    Stufe 2 (Approbationsantrag)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • den Feststellungs- oder Defizitbescheid

    Stufe 2 (Approbationsantrag); Ergebnis der Stufe 1

  • Zeugnis über die bestandenen Kenntnisstandprüfungen der jeweiligen deutschen Hochschule

    Stufe 2 (Approbationsantrag), soweit Defizite festgestellt wurden

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: „die Uni Gießen sendet die Zeugnisse über die Kenntnisstandprüfungen direkt zum LAVE“.

Nur in bestimmten Fällen

  • ausländische Strafregisterauszüge

    Stufe 2, bei Aufenthalt von weniger als zwei Jahren in Deutschland

  • Nachweis Deutschkenntnisse B2 (ALTE-anerkannt)

    Stufe 2, wenn das Studium nicht auf Deutsch absolviert wurde; für Stufe 1 ausdrücklich nicht erforderlich

Freiwillig

  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über die erworbene Berufserfahrung innerhalb der EU

    Besonderheit: Entscheidend für den Erlass der klinischen Kenntnisstandprüfungen. Verlangt werden Nachweise über „die genauen tierärztlichen Tätigkeiten (Behandlungen / Operationen / Tierarten) und deren Häufigkeit (wie täglich, wöchentlich, halbjährlich)“.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

9 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE NRW)

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: bis zu 3 Monate

Antrag: per Post, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antragsformular „Antrag auf Berufserlaubnis“

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • den Feststellungsbescheid oder Defizitbescheid

    Besonderheit: Das Gleichwertigkeitsverfahren muss der Berufserlaubnis vorausgegangen sein.

  • Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweis

    Form: amtlich beglaubigt

  • Nachweis einer in Aussicht gestellten Beschäftigungsstelle als Tierarzt oder Tierärztin (z. B. Arbeitsvertrag/Bestätigung über das Arbeitsverhältnis)

    Besonderheit: FAQ: „Nein, die Berufserlaubnis ist immer auf Ihren Arbeitgeber beschränkt.“ Ohne Arbeitgeber ist kein Antrag möglich.

  • die Bestätigung zur Benennung des verantwortlichen Tierarztes oder der verantwortlichen Tierärztin

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: LAVE-Vordruck „Vorlage Bestätigung verantwortliche/r Tierarzt/Tierärztin“.

  • Führungszeugnis Belegart O

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Empfänger „LAVE NRW Fachbereich 1.1/Fachberufe 40208 Düsseldorf“, Betreff „Berufserlaubnis“.

  • ärztliche Bescheinigung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

Nur in bestimmten Fällen

  • ausländische Strafregisterauszüge

    bei Aufenthalt von weniger als zwei Jahren in Deutschland

  • Nachweis Deutschkenntnisse B2

    wenn das Studium nicht auf Deutsch absolviert wurde

    Besonderheit: „Für die Tätigkeit in einer Praxis ist mindestens ein B2-Sprachniveau (GER) erforderlich.“

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

Diese Fallgruppe gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. In Nordrhein-Westfalen praktisch nicht einschlägig: Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 TAppV ist der Antrag an die Behörde des Landes zu richten, in dem die Tierärztliche Prüfung bestanden wurde. In NRW gibt es keine veterinärmedizinische Bildungsstätte (die fünf Standorte sind München, Gießen, Hannover, Leipzig, Berlin). Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) richtet sich ausschließlich an Auslandsabschlüsse; eine NRW-Unterlagenliste für inländische Absolventen gibt es nicht. Es gilt unmittelbar § 63 Abs. 1 Satz 2 TAppV.

Was das Verfahren in Nordrhein-Westfalen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss110 € bis 400 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss110 € bis 400 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss110 € bis 400 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)88 € bis 500 €

Rechtsgrundlage: AVwGebO NRW, Tarifstelle 6.2.3

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Durchführende Stelle
Justus-Liebig-Universität Gießen, Fachbereich Veterinärmedizin
Gebühr
80 € je Prüfungsfach

Fachsprachenprüfung

Erforderlich
Keine Regelvoraussetzung, aber im Einzelfall möglich
Gebühr
308 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

  • Seit dem 01.04.2025 ist das LAVE NRW (zuvor LANUV) zuständig. Ältere Merkblätter, Formulare und Fremdseiten nennen noch lanuv.nrw.de bzw. lanuk.nrw.de; für die tierärztliche Berufsanerkennung ist ausschließlich das LAVE zuständig.
  • Zuständig ist die Veterinärverwaltung (Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung), nicht die Bezirksregierung wie bei Ärzten.
  • Eigene Fächersystematik „rechtsrelevant / klinisch“: Die zehn rechtsrelevanten Fächer sind niemals erlassfähig („Die Anerkennung rechtsrelevanter Fächer ist grundsätzlich nicht möglich!“); die fünf klinischen Fächer können bei Abschlüssen aus USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Südafrika oder an EAEVE-geprüften Hochschulen bzw. bei drei Jahren einschlägiger EU-Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren erlassen werden.
  • Detaillierte E-Mail-Formvorgaben: nur PDF, sprechende Dateinamen, mehrseitige Dokumente in einer Datei, keine ZIP-Dateien oder Cloud-Links, höchstens 20 MB je E-Mail, Mehrfachsendungen als „Teil 1, Teil 2 …“, keine Doppeleinreichung per Post.
  • § 11a BTÄO (grenzüberschreitende Dienstleistung): Meldungen gehen nicht an das LAVE, sondern an die Tierärztekammern Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe.
  • Kenntnisstandprüfungen außerhalb des Landes an der JLU Gießen; die Zeugnisse gehen direkt von Gießen an das LAVE.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.