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Approbation als Tierarzt in Rheinland-Pfalz: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Rheinland-Pfalz
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz130 € bis 750 €maximal 3 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen19
Drittstaat130 € bis 750 €maximal 3 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen18
Berufserlaubnis210 € bis 420 €—13
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, per E-Mail, über den Anerkennungsfinder
Fachsprachenprüfung:
In Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)

Referat 13, Abteilung Tiermedizin

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Mainzer Straße 112, 56068 Koblenz

Telefon: 0261 9149-0 (Zentrale); 0261 914-9113

Sprechzeiten: Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Vereinbarung; Termine per E-Mail anfragen

Zur Behördenseite

Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Rheinland-Pfalz zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

19 Unterlagen · zuständig: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: maximal 3 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen

Antrag: per Post, per E-Mail, über den Anerkennungsfinder

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (je Verfahrensart ein eigenes Formular)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Handschriftlich zu unterschreiben oder mit qualifizierter elektronischer Signatur; Abschnitt IV sieht die Benennung einer bevollmächtigten Person vor — ein separates Vollmachtsformular gibt es nicht.

  • Personalausweis oder bei Ausländerinnen oder Ausländern der Reisepass oder ein sonstiger Identitätsausweis

    Form: einfache Kopie

  • eine abzugebende Erklärung, ob gegen die Antragstellerin den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Bei anhängigem Verfahren sind Gericht/Staatsanwaltschaft und Aktenzeichen anzugeben (Abschnitt IV des Formulars).

  • ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet ist

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: LUA-Vordruck „Ärztliches Attest“. Nach § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TAppV darf die Bescheinigung nicht älter als ein Monat sein.

  • ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0, gem. § 30 Abs. 5 BZRG)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Kein Geschäftszeichen und kein vorgegebener Verwendungszweck angegeben.

  • aktueller lückenloser Lebenslauf mit ausführlichen Angaben über den tierärztlichen Werdegang
  • Kopie der Befähigungsnachweise oder des Ausbildungsnachweises, der zur Aufnahme des tierärztlichen Berufs berechtigt

    Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: „Eine amtliche Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache ist zwingend erforderlich“; eine Ausnahme für Englisch gibt es nicht.

  • Nachweise über die berufliche Tätigkeit nach Bestehen der tierärztlichen Prüfung

    Besonderheit: Für die Anerkennung von Berufserfahrung zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede existiert ein eigenes Formular „Antrag zur Anerkennung von Berufserfahrungen im Zusammenhang mit der Erteilung der Approbation“ (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BTÄO).

  • Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachzertifikat B2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen)
  • Geburtsurkunde

    Besonderheit: Nur in der amtlichen Leistungsbeschreibung service.rlp.de gefordert, nicht im LUA-Merkblatt; geht über § 63 Abs. 1a TAppV hinaus, der Personenstandsurkunden nur bei Identitätszweifeln vorsieht.

  • Meldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde
  • schriftliche Erklärung, wonach Sie nur bei dem Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz die Approbation beantragt haben

Nur in bestimmten Fällen

  • Unterlagen nach § 63 Abs. 3 Satz 1 TAppV i. V. m. § 4 Abs. 6 Nr. 3 BTÄO des Herkunftsmitgliedstaats (Berufsuntersagung/Vorstrafen)

    wenn kein deutsches Führungszeugnis vorgelegt werden kann

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • eidesstattliche Erklärung bzw. — in Staaten ohne eidesstattliche Erklärung — feierliche Erklärung vor Justiz-/Verwaltungsbehörde, Notar oder bevollmächtigter Berufsorganisation nebst bestätigender Bescheinigung

    wenn die Unterlagen nach Nr. 4a nicht ausgestellt werden

    Form: Original

    Besonderheit: Wörtliche Umsetzung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 BTÄO.

  • Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates über die Gleichwertigkeit der Ausbildung

    alternativ zum Ausbildungsnachweis, wenn dieser allein die automatische Anerkennung nicht trägt

  • ggfs. Zeugnisse über die abgelegten Prüfungen zum Nachweis der gleichwertigen Ausbildung

    soweit bereits Kenntnis- oder Nachprüfungen an einer tierärztlichen Bildungsstätte abgelegt wurden

  • bei beantragter Einbürgerung: Nachweis über den Stand des Antrages auf Einbürgerung bzw. eine Einbürgerungszusicherung

    soweit eine Einbürgerung beantragt ist

    Besonderheit: Knüpft an § 11 Abs. 3 Nr. 2 lit. c BTÄO an (Verlängerung der Berufserlaubnis über die Regelhöchstdauer hinaus).

  • ggf. Eheurkunde; sofern der geführte Name von der Geburtsurkunde abweicht, entsprechende Nachweise (z. B. Heiratsurkunde oder offizielle Bescheinigung über eine Namensänderung)

    bei abweichender Namensführung oder Schreibweise

Freiwillig

  • E-Mail-Einwilligung mit Risikohinweis im Antragsformular

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Wörtlich: „Mir ist bewusst, dass E-Mails, die das sichere RLP-Netzwerk verlassen, jederzeit von Dritten gelesen und verändert werden können.“

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

18 Unterlagen · zuständig: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: maximal 3 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen

Antrag: per Post, per E-Mail, über den Anerkennungsfinder

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular Approbation

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 1Personalausweis oder bei Ausländerinnen oder Ausländern der Reisepass oder ein sonstiger Identitätsausweis

    Form: einfache Kopie

  • 2Erklärung über anhängige Straf- oder Ermittlungsverfahren

    Form: im Antragsformular

  • 3ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (LUA-Vordruck „Ärztliches Attest“)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • 4amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

  • 5aktueller lückenloser Lebenslauf mit ausführlichen Angaben über den tierärztlichen Werdegang
  • 6Kopie der Befähigungsnachweise oder des Ausbildungsnachweises mit amtlicher Übersetzung

    Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Amtliche Übersetzung zwingend; keine Englisch-Ausnahme.

  • 8Nachweise über die berufliche Tätigkeit nach Bestehen der tierärztlichen Prüfung

    Besonderheit: Für den Ausgleich wesentlicher Unterschiede durch Berufserfahrung gibt es ein eigenes Antragsformular (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BTÄO).

  • 9Sprachzertifikat B2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen
  • Geburtsurkunde

    Besonderheit: Nur in der amtlichen Leistungsbeschreibung gefordert, nicht im Merkblatt.

  • Meldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde
  • schriftliche Erklärung, nur beim Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz die Approbation beantragt zu haben

Nur in bestimmten Fällen

  • 4aStrafregisterauszug bzw. Bescheinigung des Herkunftsstaats über Vorstrafen und Berufsuntersagungen

    wenn kein deutsches Führungszeugnis vorgelegt werden kann

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 4cErklärung über Vorstrafen, anhängige Verfahren und Berufsuntersagungen im bisherigen Aufenthaltsstaat

    Drittstaatsangehörige mit weniger als zwei Jahren polizeilicher Meldung im Inland, wenn keine Bescheinigung nach § 63 Abs. 3 Satz 1 TAppV vorgelegt wird

  • 4beidesstattliche bzw. feierliche Erklärung

    wenn der Herkunftsstaat die Unterlagen nach 4a nicht ausstellt

  • 7ggfs. Zeugnisse über die abgelegten Prüfungen zum Nachweis der gleichwertigen Ausbildung

    soweit bereits Nach- oder Kenntnisprüfungen abgelegt wurden

  • 11Nachweis über den Stand des Einbürgerungsantrags bzw. Einbürgerungszusicherung

    bei beantragter Einbürgerung

  • ggf. Eheurkunde oder offizielle Bescheinigung über eine Namensänderung

    bei abweichender Namensführung

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

13 Unterlagen · zuständig: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post, per E-Mail

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antragsformular Berufserlaubnis

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 1Personalausweis, Reisepass oder sonstiger Identitätsausweis

    Form: einfache Kopie

  • 2Schriftliche Erklärung, wonach zurzeit/innerhalb der letzten 6 Monate kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist/war

    Besonderheit: Für die Erlaubnis fordert service.rlp.de ausdrücklich den Sechsmonatszeitraum — über den Wortlaut des § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TAppV hinaus.

  • 3Ärztliches Attest, ausgestellt von einer Ärztin/einem Arzt aus einem EU-Mitgliedstaat

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: „Das ärztliche Attest darf bei Antragseingang nicht älter als ein Monat sein.“ Für die Erlaubnis nennt service.rlp.de zusätzlich die Anforderung, dass die ausstellende Person aus einem EU-Mitgliedstaat stammt.

  • 4amtliches Führungszeugnis Belegart 0

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • 5aktueller lückenloser Lebenslauf
  • 6Kopie des Ausbildungsnachweises mit amtlicher Übersetzung

    Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • 9Sprachzertifikat B2 (GER)
  • 10Nachweis eines Arbeitsvertrages bzw. Nachweis der Zusicherung des Abschlusses eines Arbeitsvertrages mit einer in Rheinland-Pfalz niedergelassenen Tierärztin oder einem in Rheinland-Pfalz niedergelassenen Tierarzt oder einem hier ansässigen Unternehmen bzw. Institut o. ä.

    Besonderheit: Nur für die Berufserlaubnis; der Arbeitgeber muss in Rheinland-Pfalz ansässig sein.

Nur in bestimmten Fällen

  • 4aausländischer Straffreiheitsnachweis

    wenn kein deutsches Führungszeugnis vorgelegt werden kann

    Nicht älter als: 3 Monate

  • ggfs. Heiratsurkunde

    bei abweichender Namensführung

  • 11Nachweis über den Stand des Einbürgerungsantrags bzw. Einbürgerungszusicherung

    bei beantragter Einbürgerung; Anknüpfung an § 11 Abs. 3 Nr. 2 lit. c BTÄO

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

Diese Fallgruppe gibt es in Rheinland-Pfalz nicht. In Rheinland-Pfalz gibt es keine veterinärmedizinische Bildungsstätte; § 63 Abs. 1 Satz 1 TAppV (Zuständigkeit des Prüfungslandes) führt daher nicht nach Rheinland-Pfalz. Wer in Deutschland die Tierärztliche Prüfung bestanden hat und in Rheinland-Pfalz arbeiten will, kommt über § 63 Abs. 2 TAppV (Land der beabsichtigten Berufsausübung) zum Landesuntersuchungsamt (LUA). Eine gesonderte Unterlagenliste für Inlandsabsolventen gibt es nicht; es gilt das gemeinsame Merkblatt.

Was das Verfahren in Rheinland-Pfalz insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss130 € bis 750 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss130 € bis 750 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss130 € bis 750 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)210 € bis 420 €

Rechtsgrundlage: Besonderes Gebührenverzeichnis RP, Nr. 1.4

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Durchführende Stelle
Eine der fünf tierärztlichen Bildungsstätten in Deutschland: Gießen, Berlin, Hannover, Leipzig oder München. Rheinland-Pfalz legt keine feste Prüfungshochschule fest.
Gebühr
nicht veröffentlicht

Fachsprachenprüfung

In Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen.

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

  • Die Berufszulassung der Tierärzte liegt in der Abteilung Tiermedizin des Landesuntersuchungsamts (LUA, Referat 13), nicht beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), das für die Humanmedizin zuständig ist.
  • Alle vier BTÄO-Verfahren aus einer Hand: Approbation (§ 4), Berufserlaubnis (§ 11), Meldungen zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung (§ 11a) und gesonderte Gleichwertigkeitsfeststellung (§ 4 Abs. 3b).
  • Ein einziges Merkblatt für alle Verfahrensarten; RP differenziert die Unterlagen nicht nach EU und Drittstaat. Approbation und Berufserlaubnis verlangen ausdrücklich „die gleichen Unterlagen“.
  • Keine feste Prüfungshochschule: Die Nachprüfung kann an einer der fünf Bildungsstätten Gießen, Berlin, Hannover, Leipzig oder München abgelegt werden.
  • Personenstandsurkunden werden regelmäßig verlangt (Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde/Namensänderung, Meldebestätigung) — das geht über § 63 Abs. 1a TAppV hinaus, der sie nur bei Identitätszweifeln vorsieht.
  • Erklärung zur Alleinantragstellung ausdrücklich auf das LUA bezogen („nur bei dem Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz“).
  • Elektronischer Antragsweg über das BIBB-Portal „Anerkennung in Deutschland“ wird von der Behörde selbst verlinkt; ein eigenes Landesportal gibt es nicht.
  • Die Gebühr darf nach Art. 13 Abs. 2 Satz 2 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG die Kosten des Verfahrens nicht übersteigen; Bedeutung, wirtschaftlicher Wert und sonstiger Nutzen bleiben bei der Gebührenfestsetzung unberücksichtigt.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.