Approbation als Tierarzt in Saarland: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) | siehe unten | 17 |
| Drittstaat | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) | siehe unten | 17 |
| Berufserlaubnis | 150 € (Rahmen 150 € bis 250 €) | — | 15 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, persönlich
- Gebühr Kenntnisprüfung (nur bei wesentlichen Unterschieden):
- 400 € bis 800 €
- Fachsprachenprüfung:
- In Saarland nicht vorgesehen
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Soziales (LAS)
Zentralstelle und Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (auch: Zentralstelle für Gesundheitsberufe - Landesprüfungsamt)
Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken
Telefon: 0681 9978-4304; Telefax 0681 9978-4399
Sprechzeiten: Aktuelle Telefonservicezeiten und Besuchszeiten laut Homepage
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Saarland zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BTÄO:
- Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen (bundesrechtlich); im Fall der Anerkennung eines Ausbildungsnachweises nach § 4 Abs. 1a Satz 3 bzw. § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BTÄO 4 Monate
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Immer erforderlich
- Ein schriftlicher Antrag nach Formblatt (§ 4 BTÄO / § 11 BTÄO) im Original.
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Formular „Antrag auf Erteilung der Approbation für ausländische Studienabschlüsse“, Stand 06/2024, mit eigenhändiger Unterschrift. Es enthält die Erklärung zu Anträgen in anderen Bundesländern (mit Aktenzeichen), die Erklärung zu Straf-, Ermittlungs- und berufsrechtlichen Verfahren, die Versandanschrift für die Urkunde sowie die Bestätigung, dass die Nachweise „in der Reihenfolge der Ziffern“ beigefügt sind.
- Ein tabellarischer und chronologischer Lebenslauf. Darin sollen der genaue Studiengang, der berufliche Werdegang sowie sonstige Zeiten dargelegt werden (aktuell und lückenlos).
- Eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Ein gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Ausdrücklich: „Aufenthaltstitel sind nicht ausreichend.“
- Ein amtliches Führungszeugnis oder Auszug aus dem Justizregister der zuständigen Behörde des Heimat- und/oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Ein amtliches Führungszeugnis aus Deutschland zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 S. 1 BZRG (Belegart OB)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Belegartangabe „OB“, so wörtlich im Merkblatt. Höchstalter aus § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TAppV.
- Eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: LAS-Vordruck „Formular Ärztliches Attest“; „Die Bescheinigung muss von einem in Deutschland ansässigen Arzt ausgestellt sein.“ Der Verweis des Merkblatts auf „§ 34 ÄApprO“ ist ein Fehler im Merkblatt; für Tierärzte gilt § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TAppV.
- Tierärztliches Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis sowie akademische Grade mit Haager Apostille bzw. Legalisation
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Apostille bzw. Legalisation ist ausdrücklich vorgeschrieben.
- Fächer- und Notenliste mit Haager Apostille bzw. Legalisation
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Eine schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers über die beabsichtigte Beschäftigung im Original.
Form: Original
Besonderheit: Wird im Saarland auch für die Approbation verlangt, nicht nur für die Berufserlaubnis.
- Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift - Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 - GER
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Ausdrücklich allgemeine Sprachkenntnisse, keine Fachsprache.
- Angabe, in welchen Bundesländern bereits eine Berufserlaubnis oder Approbation beantragt wurde (Bundesland, Ort, Name der Behörde, Aktenzeichen) bzw. Gegenerklärung
Form: im Antragsformular
- Erklärung zu anhängigen Straf-, Ermittlungs- oder berufsrechtlichen Verfahren, ggf. mit Aktenzeichen und Ermittlungsbehörde
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- Ein standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung, sofern der derzeit geführte Name oder die Schreibweise von dem in der Geburtsurkunde abweicht (z. B. Heiratsurkunde, Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, Urkunde über die Änderung der Schreibweise)
bei abweichendem Namen oder abweichender Schreibweise
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing) aus den Ländern, in denen der tierärztliche Beruf bereits ausgeübt wurde
entfällt, sofern der tierärztliche Beruf noch nicht ausgeübt wurde
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Muss bestätigen, „dass der/die Antragsteller/in zur Ausübung des tierärztlichen Berufs uneingeschränkt berechtigt ist und dass gegen ihn/sie keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen eingeleitet worden sind“.
- ggfs. Promotionsurkunde
sofern vorhanden
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille
- Ggfs. eine Konformitätsbescheinigung darüber, dass die Ausbildung den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht
bei Ausbildungen innerhalb der EU, wenn die Diplombezeichnung nicht exakt der Anlage entspricht
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Fehlerhafte Verweise im Merkblatt: Für Tierärzte ist Artikel 38 (nicht 24) der Richtlinie und die Anlage zur BTÄO (nicht die Bundesärzteordnung) maßgeblich.
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, in den Fällen des § 63 Abs. 5 Satz 2 TAppV 4 Monate
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick
Immer erforderlich
- Ein schriftlicher Antrag nach Formblatt (§ 4 BTÄO / § 11 BTÄO) im Original.
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Ein tabellarischer und chronologischer Lebenslauf (aktuell und lückenlos)
- Eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Ein gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: „Aufenthaltstitel sind nicht ausreichend.“
- Amtliches Führungszeugnis oder Auszug aus dem Justizregister der zuständigen Behörde des Heimat- und/oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Amtliches Führungszeugnis aus Deutschland zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 S. 1 BZRG (Belegart OB)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Belegartangabe „OB“ abweichend von der sonst üblichen Belegart „O“.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Von einem in Deutschland ansässigen Arzt auszustellen.
- Tierärztliches Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis sowie akademische Grade mit Haager Apostille bzw. Legalisation
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Fächer- und Notenliste mit Haager Apostille bzw. Legalisation
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Ein Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs im Ausbildungs- bzw. Heimatland (z. B. Approbationsurkunde, Lizenz)
bei Ausbildungen außerhalb der EU
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers über die beabsichtigte Beschäftigung im Original
Form: Original
- Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 - GER
Form: beglaubigte Kopie
- Angabe früherer oder laufender Anträge in anderen Bundesländern (mit Aktenzeichen) bzw. Gegenerklärung
Form: im Antragsformular
- Erklärung zu anhängigen Straf-, Ermittlungs- oder berufsrechtlichen Verfahren
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
bei abweichendem Namen oder abweichender Schreibweise
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing) aus den Ländern, in denen der tierärztliche Beruf bereits ausgeübt wurde
entfällt, sofern der Beruf noch nicht ausgeübt wurde
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- ggfs. Promotionsurkunde
sofern vorhanden
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille
Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO
15 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Immer erforderlich
- Schriftlicher Antrag nach Formblatt (§ 11 BTÄO) im Original
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Tabellarischer und chronologischer Lebenslauf (aktuell und lückenlos)
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: „Aufenthaltstitel sind nicht ausreichend.“
- Amtliches Führungszeugnis oder Auszug aus dem Justizregister des Heimat- und/oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Amtliches Führungszeugnis aus Deutschland (Belegart OB)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung, von einem in Deutschland ansässigen Arzt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
- Tierärztliches Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis mit Haager Apostille bzw. Legalisation
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Fächer- und Notenliste mit Haager Apostille bzw. Legalisation
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- Schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers über die beabsichtigte Beschäftigung im Original
Form: Original
- Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 - GER
Form: beglaubigte Kopie
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
bei abweichendem Namen oder abweichender Schreibweise
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing)
entfällt, sofern der tierärztliche Beruf noch nicht ausgeübt wurde
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des tierärztlichen Berufs im Ausbildungs- bzw. Heimatland
bei Ausbildungen außerhalb der EU
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Konformitätsbescheinigung
bei Ausbildungen innerhalb der EU, wenn die Diplombezeichnung nicht exakt der Anlage entspricht
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Abschluss an einer deutschen Universität
Diese Fallgruppe gibt es in Saarland nicht. Im Saarland gibt es keine veterinärmedizinische Bildungsstätte; § 63 Abs. 1 Satz 1 TAppV (Zuständigkeit des Prüfungslandes) führt daher nicht ins Saarland. Das Landesamt für Soziales (LAS) veröffentlicht zwar ein Formular „Antrag auf Erteilung der Approbation für saarländische Studienabschlüsse“, für Tierärzte ist es aber praktisch gegenstandslos; ein tierärztliches Merkblatt „nach Studium im Saarland“ gibt es nicht.
Was das Verfahren in Saarland insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO) | 150 € (Rahmen 150 € bis 250 €) |
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 800 (SaarlGebG) i. V. m. Allgemeinem Gebührenverzeichnis (Anlage GebVerzV SL, Fassung vom 29.10.2024, gültig ab 22.11.2024), Abschnitt 20
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.
- Gebühr
- 400 € bis 800 €
Fachsprachenprüfung
In Saarland nicht vorgesehen.
Besonderheiten in Saarland
- Das Landesamt für Soziales ist zugleich Approbationsbehörde für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten; auch Tierärzte sind hier nicht bei der Veterinärverwaltung angesiedelt.
- Apostille bzw. Legalisation ist Pflicht für Abschlussdiplom, Prüfungszeugnis, akademische Grade und die Fächer-/Notenliste.
- Zwei Führungszeugnisse: ein ausländisches (Nr. 7, höchstens drei Monate alt, im Original) und ein deutsches (Nr. 8, Belegart OB).
- Arbeitgeberbestätigung auch für die Approbation (Nr. 13), nicht nur für die Berufserlaubnis.
- Aufenthaltstitel genügt nicht als Identitätsnachweis — ausdrücklich ausgeschlossen.
- Keine Urkundenversendung ins Ausland; eine inländische Zustellanschrift ist erforderlich.
- Verzicht auf die Approbation (freiwillige Rückgabe) ist beim LAS zu erklären, wenn der letzte Dienstort im Saarland lag — mit Originalurkunde und allen beglaubigten Kopien auf dem Postweg.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.