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Approbation als Tierarzt in Sachsen-Anhalt: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Sachsen-Anhalt
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz157 € bis 525 €siehe unten11
Drittstaat157 € bis 525 €Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat; bei vollständigen Unterlagen maximal 4 Monate.12
Berufserlaubnis197 € bis 307 €—12
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Fachsprachenprüfung:
In Sachsen-Anhalt nicht vorgesehen

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL)

Referat 45 - Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierarzneimittel, Tierschutzbeauftragter

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Fachsprachenprüfung

Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg

Telefon: +49 391 567-4333; Telefax +49 391 615072 (Kontaktblock des Bürger- und Unternehmensservice)

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen-Anhalt zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

11 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat; bei vollständigen Unterlagen dauert das Verfahren maximal 4 Monate.

Antrag: per Post

Immer erforderlich

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie)

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

  • eine Kopie Ihres Ausbildungsnachweises

    Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Eine Beglaubigung wird hier nicht ausdrücklich verlangt; die zuständige Stelle teilt im Einzelfall mit, welche Dokumente im Original oder als Kopie einzureichen sind.

  • Nachweise über die Inhalte Ihrer Ausbildung: Aufstellung der Studienfächer und Ausbildungsstunden, die Sie absolviert haben
  • Ausbildungsstunden je Studienfach (Bestandteil derselben Aufstellung)

    Besonderheit: Nicht als eigenes Dokument verlangt, sondern Teil der Aufstellung der Studienfächer und Ausbildungsstunden.

  • Nachweise über Ihre relevante Berufspraxis als Tierarzt oder Tierärztin

    Besonderheit: Dient dem Ausgleich wesentlicher Unterschiede; Kenntnisse und Fähigkeiten muss die zuständige Behörde des Herkunftslandes bescheinigen („Diese Bestätigung reicht generell aus.“).

  • Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat als Nachweis Ihrer Würdigkeit und Zuverlässigkeit

    Form: qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Ärztliche Bescheinigung Ihrer gesundheitlichen Eignung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: „Der Nachweis kann von einer Behörde aus Ihrem Ausbildungsstaat sein.“

  • Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis allgemeiner Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem GER

    Besonderheit: Kann während des Approbationsverfahrens nachgereicht werden; alternativ Fachgesprächsprüfung beim Ministerium. In der Unterlagenliste selbst nicht aufgeführt, sondern unter Voraussetzungen und weiteren Hinweisen.

Nur in bestimmten Fällen

  • Konformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaates

    bei Ausbildungsbeginn vor dem EU/EWR-Beitritt des Ausbildungsstaates oder wenn der Nachweis nicht den gesetzlichen Bezeichnungen entspricht

  • Bestätigung der zuständigen Behörde des Herkunftsstaates über drei Jahre ununterbrochene, berechtigte tierärztliche Tätigkeit in den letzten fünf Jahren

    wenn die Berufsqualifikation den EU-Mindeststandards nicht entspricht (keine Konformitätsbescheinigung)

Merkblatt der Behörde

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

12 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat; bei vollständigen Unterlagen maximal 4 Monate.

Antrag: per Post

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Immer erforderlich

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie)

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

  • eine Kopie Ihres Ausbildungsnachweises

    Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Eine Beglaubigung wird hier nicht ausdrücklich verlangt; die zuständige Stelle teilt im Einzelfall mit, welche Dokumente im Original oder als Kopie einzureichen sind.

  • Nachweise über die Inhalte Ihrer Ausbildung: Aufstellung der Studienfächer und Ausbildungsstunden, die Sie absolviert haben
  • Ausbildungsstunden je Studienfach (Bestandteil derselben Aufstellung)

    Besonderheit: Nicht als eigenes Dokument verlangt, sondern Teil der Aufstellung der Studienfächer und Ausbildungsstunden.

  • Bescheinigung, dass Sie in Ihrem Ausbildungsstaat als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten dürfen
  • Nachweise über Ihre relevante Berufspraxis als Tierarzt oder Tierärztin

    Besonderheit: Dient dem Ausgleich wesentlicher Unterschiede; Kenntnisse und Fähigkeiten muss die zuständige Behörde des Herkunftslandes bescheinigen („Diese Bestätigung reicht generell aus.“).

  • Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat als Nachweis Ihrer Würdigkeit und Zuverlässigkeit

    Form: qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Ärztliche Bescheinigung Ihrer gesundheitlichen Eignung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: „Der Nachweis kann von einer Behörde aus Ihrem Ausbildungsstaat sein.“

  • Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben
  • Meldebescheinigung oder Erklärung, dass Sie dort arbeiten wollen, wo Sie den Antrag stellen

    Besonderheit: Zuständigkeitsanker (§ 63 Abs. 2 Satz 1 TAppV); in der EU-Fassung fehlt diese Position.

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis allgemeiner Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem GER

    Besonderheit: Kann während des Approbationsverfahrens nachgereicht werden; alternativ Fachgesprächsprüfung beim Ministerium. In der Unterlagenliste selbst nicht aufgeführt, sondern unter Voraussetzungen und weiteren Hinweisen.

Nur in bestimmten Fällen

  • Meldebescheinigung (alternativ zur Erklärung über den Arbeitsort)

    alternativ zur Erklärung, im Land arbeiten zu wollen

Merkblatt der Behörde

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

12 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL)

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Schriftform; formlose Antragstellung nicht möglich. Vordruck nicht veröffentlicht.

  • einen gültigen Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Kopie des Personalausweises, Reisepass)

    Form: einfache Kopie

  • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, wonach keine Anhaltspunkte vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs ungeeignet sind

    Nicht älter als: 1 Monat

  • eine Kopie des Befähigungsnachweises oder Ausbildungsnachweises, der zur Aufnahme des tierärztlichen Berufes berechtigt, falls diese nicht in deutscher Sprache verfasst ist, zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung ins Deutsche

    Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der Belegart O (dieses muss über das für Ihren Wohnsitz zuständige Einwohnermeldeamt angefordert werden)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Kein Verwendungszweck und kein Empfängername vorgegeben.

  • Zeitennachweis (Semesterübersicht als Nachweis des mind. 5-jährigen Studiums (Transcript of Records))
  • eine schriftliche Bestätigung des verantwortlichen approbierten Tierarztes, dass er in der Berufserlaubnis entsprechend benannt werden darf
  • einen kurzgefassten Lebenslauf (Schwerpunkt - berufliche Bildung)
  • Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, z. B. Zertifikat auf dem Niveau B2 (ALTE-Mitgliedsinstitution) oder entsprechender Schulabschluss

Nur in bestimmten Fällen

  • Europäisches Führungszeugnis

    bei Aufenthalt kürzer als zwei Jahre in Deutschland, aber in EU-Mitgliedstaaten

  • Strafregisterauszug aus dem Herkunftsstaat (falls nicht in deutscher Sprache, zusätzlich amtlich beglaubigte Übersetzung)

    sofern Sie weniger als zwei Jahre in der Bundesrepublik Deutschland polizeilich gemeldet sind

    Form: qualifizierte Übersetzung

  • gegebenenfalls Nachweis einer Möglichkeit zur Ausübung des tierärztlichen Berufs in nichtselbständiger Tätigkeit (z. B. Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage)

    „gegebenenfalls“; ein Hinweis, dass ohne Arbeitgeberangabe nicht weiterbearbeitet wird, fehlt in der Leistung des Landes

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

Diese Fallgruppe gibt es in Sachsen-Anhalt nicht. In Sachsen-Anhalt strukturell nicht einschlägig: Das Land hat keine veterinärmedizinische Ausbildungsstätte (die fünf Standorte sind München, Gießen, Hannover, Leipzig und Berlin). Zuständig für die Approbation nach bestandener Tierärztlicher Prüfung ist nach § 13 Abs. 1 BTÄO bzw. § 63 Abs. 1 Satz 1 TAppV das Land der Prüfungsablegung. Die drei amtlichen Leistungsbeschreibungen Sachsen-Anhalts betreffen ausschließlich Auslandsqualifikationen und die Erlaubnis.

Was das Verfahren in Sachsen-Anhalt insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss157 € bis 525 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss157 € bis 525 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)197 € bis 307 €

Rechtsgrundlage: AllGO LSA vom 10.10.2012 (GVBl. LSA Nr. 20 vom 26.10.2012), zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026 (GVBl. LSA S. 203); Anlage (Kostentarif) in der ab 21.05.2026 geltenden Fassung, lfd. Nr. 1 „Allgemeine Amtshandlungen“

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Gebühr
nicht veröffentlicht

Fachsprachenprüfung

In Sachsen-Anhalt nicht vorgesehen.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

  • Veterinärverwaltung statt Gesundheitsverwaltung: Zuständig ist Referat 45 des Wirtschafts-, Tourismus-, Landwirtschafts- und Forstressorts; der Übergang des Landesprüfungsamts für Gesundheitsberufe zum Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit betrifft Tierärzte nicht.
  • Die einzige amtliche Verfahrensdarstellung ist der Bürger- und Unternehmensservice; die Approbations-Leistungen wurden zuletzt am 26.04.2018 fachlich freigegeben (durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie).
  • Fachgesprächsprüfung durch das Ministerium als Alternative zum B2-Zertifikat; der Sprachnachweis darf während des Verfahrens nachgereicht werden.
  • Drei-Monats-Fristen für Strafregisterauszug und ärztliche Bescheinigung in den Approbations-Leistungen, Ein-Monats-Frist in der Erlaubnis-Leistung und in § 63 Abs. 1 TAppV; planen Sie daher mit einem Monat. Die ärztliche Bescheinigung darf von einer Behörde des Ausbildungsstaates stammen.
  • Europäisches Führungszeugnis wird im Erlaubnisverfahren ausdrücklich benannt; die Erlaubnis setzt eine schriftliche Bestätigung des verantwortlichen approbierten Tierarztes voraus.
  • Gebühren nach dem allgemeinen Kostentarif der AllGO LSA: Approbation 157-525 € (Tarifstelle 5.2.1), Erlaubnis 197-307 € (5.2.2), Verlängerung 65,50-153 € (5.2.2.1). Die Gebührenangaben im Bürgerservice (120-401 € bzw. NRW-Tarif 80-500 €) sind veraltet bzw. landesfremd.
  • Die Leistungsbeschreibung zur Erlaubnis ist ein bundesweit nachgenutzter NRW-Textbaustein (Freigabe MLV NRW 28.02.2025) mit NRW-Gebührenrecht und einem Hinweissatz, der Sachsen-Anhalt nicht nennt.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 15. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.