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Approbation als Tierarzt in Sachsen: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Sachsen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz75 € bis 270 €siehe unten14
Drittstaat160 € bis 455 €siehe unten14
Berufserlaubnis160 € bis 455 €4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat15
Deutscher Abschluss75 € bis 200 €siehe unten6
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, über den Anerkennungsfinder
Fachsprachenprüfung:
In Sachsen nicht vorgesehen

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Referat 24a (Abteilung Gesundheits- und Veterinärwesen, Gesundheitlicher Verbraucherschutz)

Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Albertstraße 10, 01097 Dresden; Postanschrift: Postfach 100941, 01076 Dresden

Telefon: 0351 564-0 (Zentrale laut Amt24); Telefax 0351 564-55090

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Universität Leipzig, Veterinärmedizinische Fakultät - Prüfungsausschuss für die Tierärztliche Prüfung

Studienbüro VMF; Vorsitz des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung

Zuständig für: Kenntnisprüfung

An den Tierkliniken 19, 04103 Leipzig

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

14 Unterlagen · zuständig: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Über den Antrag ist spätestens vier Monate nach Vorlage aller Unterlagen zu entscheiden.

Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder

Immer erforderlich

  • schriftlicher Antrag

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Handschriftlich unterzeichnetes Antragsschreiben; Vordruck im Formularservice des Freistaates Sachsen.

  • amtlich beglaubigte Kopie des Identifikationsnachweises oder Reisepasses

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Kopien müssen einen amtlichen Beglaubigungsvermerk tragen, der bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original (Name des Schriftstücks) übereinstimmt.

  • eine persönliche Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten)

    Form: im Antragsformular

  • Original der ärztlichen Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs Tierarzt/Tierärztin unfähig oder ungeeignet sind

    Form: Original

    Nicht älter als: 1 Monat

  • ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Verwendungszweck und Empfängerangabe werden nicht wörtlich vorgegeben.

  • das Abschlusszeugnis der tierärztlichen Ausbildung (Diplom und Anlage zum Diplom, Notenübersicht - Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufs als Tierarzt berechtigt)

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Die Apostille muss die letzte offizielle Unterschrift des Original-Dokuments beglaubigen, beim Diplom in der Regel die des Rektors oder Dekans. Übersetzung durch in Deutschland amtlich zugelassene Übersetzer, im Original.

  • Anlage zum Diplom, Notenübersicht

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Kein eigenes Dokument im Sinne des Merkblatts, sondern Bestandteil des Abschlusszeugnisses.

  • ein Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau mindestens B2 nach dem GER)

    Besonderheit: Allgemeinsprachlich; eine Fachsprachenprüfung wird nicht verlangt.

  • eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung, nicht älter als drei Monate bei Vorlage (in Deutschland wäre das die Tierärztekammer), darüber, ob im Herkunftsland oder Land der bisherigen tierärztlichen Berufstätigkeit auf Grund von Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen die Ausübung des tierärztlichen Berufs untersagt worden ist

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate

  • beruflicher Lebenslauf

Nur in bestimmten Fällen

  • gegebenenfalls einen Nachweis über die Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat)

    bei Namensänderung, zum Beispiel durch Heirat

  • entsprechende Bescheinigung aus dem Herkunftsland

    sofern Sie sich noch nicht zwei Jahre in Deutschland aufgehalten haben (zusätzlich zum deutschen Führungszeugnis)

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Ausländische Urkunden, ausdrücklich auch das Führungszeugnis, benötigen Apostille oder Legalisation des Originals.

  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über erworbene Berufserfahrung

    soweit vorhanden; kann wesentliche Unterschiede ausgleichen (§ 4 Abs. 1a Satz 5, Abs. 2 Satz 2 BTÄO)

  • hilfsweise eine persönliche Erklärung zu Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen

    sofern eine solche Einrichtung oder zuständige Behörde im Herkunftsland nicht existiert

    Besonderheit: Sachsen spricht von einer „persönlichen Erklärung“, nicht von einer eidesstattlichen Versicherung.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

14 Unterlagen · zuständig: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat, danach maximal 4 Monate ab Vollständigkeit

Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Immer erforderlich

  • schriftlicher Antrag

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Handschriftlich unterzeichnetes Antragsschreiben; Vordruck im Formularservice des Freistaates Sachsen.

  • amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses und des Aufenthaltstitels

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Kopien müssen einen amtlichen Beglaubigungsvermerk tragen, der bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original (Name des Schriftstücks) übereinstimmt.

  • amtlich beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Im Drittstaatsverfahren ausdrücklich mitverlangt, im EU-Verfahren nicht; im Originaltext zusammen mit dem Reisepass in einer Position.

  • eine persönliche Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten)

    Form: im Antragsformular

  • Original der ärztlichen Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs Tierarzt/Tierärztin unfähig oder ungeeignet sind

    Form: Original

    Nicht älter als: 1 Monat

  • ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Verwendungszweck und Empfängerangabe werden nicht wörtlich vorgegeben.

  • das Abschlusszeugnis der tierärztlichen Ausbildung (Diplom und Anlage zum Diplom, Notenübersicht - Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufs als Tierarzt berechtigt)

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Die Apostille muss die letzte offizielle Unterschrift des Original-Dokuments beglaubigen, beim Diplom in der Regel die des Rektors oder Dekans. Übersetzung durch in Deutschland amtlich zugelassene Übersetzer, im Original.

  • Anlage zum Diplom, Notenübersicht

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Kein eigenes Dokument im Sinne des Merkblatts, sondern Bestandteil des Abschlusszeugnisses.

  • ein Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau mindestens B2 nach dem GER)

    Besonderheit: Allgemeinsprachlich; eine Fachsprachenprüfung wird nicht verlangt.

  • eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung, nicht älter als drei Monate bei Vorlage (in Deutschland wäre das die Tierärztekammer), darüber, ob im Herkunftsland oder Land der bisherigen tierärztlichen Berufstätigkeit auf Grund von Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen die Ausübung des tierärztlichen Berufs untersagt worden ist

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate

  • beruflicher Lebenslauf

Nur in bestimmten Fällen

  • entsprechende Bescheinigung aus dem Herkunftsland

    sofern Sie sich noch nicht zwei Jahre in Deutschland aufgehalten haben (zusätzlich zum deutschen Führungszeugnis)

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Ausländische Urkunden, ausdrücklich auch das Führungszeugnis, benötigen Apostille oder Legalisation des Originals.

  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über erworbene Berufserfahrung

    soweit vorhanden; kann wesentliche Unterschiede ausgleichen (§ 4 Abs. 1a Satz 5, Abs. 2 Satz 2 BTÄO)

  • hilfsweise eine persönliche Erklärung zu Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen

    sofern eine solche Einrichtung oder zuständige Behörde im Herkunftsland nicht existiert

    Besonderheit: Sachsen spricht von einer „persönlichen Erklärung“, nicht von einer eidesstattlichen Versicherung.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

15 Unterlagen · zuständig: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat

Antrag: per Post

Immer erforderlich

  • schriftlicher Antrag (Formular - Beufserlaubnis) [Schreibfehler im Original]

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Handschriftlich unterzeichnetes Antragsschreiben; Vordruck im Formularservice des Freistaates Sachsen.

  • amtlich beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Kopien müssen einen amtlichen Beglaubigungsvermerk tragen, der bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original (Name des Schriftstücks) übereinstimmt.

  • eine persönliche Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten)

    Form: im Antragsformular

  • Original der ärztlichen Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs Tierarzt/Tierärztin unfähig oder ungeeignet sind

    Form: Original

    Nicht älter als: 1 Monat

  • ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Verwendungszweck und Empfängerangabe werden nicht wörtlich vorgegeben.

  • das Abschlusszeugnis der tierärztlichen Ausbildung (Diplom und Anlage zum Diplom, Notenübersicht - Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufs als Tierarzt berechtigt)

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Die Apostille muss die letzte offizielle Unterschrift des Original-Dokuments beglaubigen, beim Diplom in der Regel die des Rektors oder Dekans. Übersetzung durch in Deutschland amtlich zugelassene Übersetzer, im Original.

  • Anlage zum Diplom, Notenübersicht

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Kein eigenes Dokument im Sinne des Merkblatts, sondern Bestandteil des Abschlusszeugnisses.

  • ein Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau mindestens B2 nach dem GER)

    Besonderheit: Allgemeinsprachlich; eine Fachsprachenprüfung wird nicht verlangt.

  • eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung des Herkunftslandes oder Landes der bisherigen tierärztlichen Berufsausübung, nicht älter als drei Monate bei Vorlage (in Deutschland wäre das die Tierärztekammer), darüber, ob im Herkunftsland oder Land der bisherigen tierärztlichen Berufstätigkeit auf Grund von Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen die Ausübung des tierärztlichen Berufs untersagt worden ist

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate

  • beruflicher Lebenslauf
  • Einstellungszusage der tierärztlichen Einrichtung

    Besonderheit: Ohne konkrete Beschäftigungsstelle kein Erlaubnisverfahren; die Erlaubnis wird auf diese Stelle beschränkt.

Nur in bestimmten Fällen

  • ggf. amtlich beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels

    bei Drittstaatsangehörigen

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

  • entsprechende Bescheinigung aus dem Herkunftsland

    sofern Sie sich noch nicht zwei Jahre in Deutschland aufgehalten haben (zusätzlich zum deutschen Führungszeugnis)

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Ausländische Urkunden, ausdrücklich auch das Führungszeugnis, benötigen Apostille oder Legalisation des Originals.

  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über erworbene Berufserfahrung

    soweit vorhanden; kann wesentliche Unterschiede ausgleichen (§ 4 Abs. 1a Satz 5, Abs. 2 Satz 2 BTÄO)

  • hilfsweise eine persönliche Erklärung zu Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen

    sofern eine solche Einrichtung oder zuständige Behörde im Herkunftsland nicht existiert

    Besonderheit: Sachsen spricht von einer „persönlichen Erklärung“, nicht von einer eidesstattlichen Versicherung.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

6 Unterlagen · zuständig: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 3 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat, danach maximal 3 Monate ab Vollständigkeit

Antrag: per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Schriftlicher Antrag (Formular - Approbation Tierarzt)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Handschriftlich unterzeichnet; Formularassistent im Formularservice des Freistaates Sachsen.

  • 2Zeugnis über das Ergebnis der Tierärztlichen Prüfung und das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Prüfung (von der Universität ausgestelltes Duplikat im Original)

    Form: Original

    Besonderheit: Verlangt wird ein Duplikat im Original; eine beglaubigte Kopie genügt nicht.

  • 3amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

  • 4Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten)

    Form: im Antragsformular

  • 5Original der ärztlichen Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs Tierarzt/Tierärztin unfähig oder ungeeignet sind

    Form: Original

    Nicht älter als: 1 Monat

  • 6amtliches Führungszeugnis, in der Ausführung „zur Vorlage bei Behörden“, welches nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Was das Verfahren in Sachsen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss75 € bis 200 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss75 € bis 270 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss160 € bis 455 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)160 € bis 455 €

Rechtsgrundlage: 10. SächsKVZ vom 16.08.2021 (SächsGVBl. S. 898), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 26.03.2025 (SächsGVBl. S. 115), lfd. Nr. 90 „Tierärzte/Tierärztinnen und andere mit der Lebensmittelüberwachung beauftragte Personen“

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Durchführende Stelle
Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig; formloser Antrag an den Vorsitz des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung, Studienbüro VMF, An den Tierkliniken 19, 04103 Leipzig
Gebühr
nicht veröffentlicht

Fachsprachenprüfung

In Sachsen nicht vorgesehen.

Besonderheiten in Sachsen

  • Die tierärztliche Approbation erteilt das Ministerium (SMS, Referat 24a) selbst, keine nachgeordnete Behörde; für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ist dagegen die Landesdirektion Sachsen, Referat 22, zuständig.
  • Mit der Veterinärmedizinischen Fakultät (VMF) der Universität Leipzig gibt es in Sachsen eine vollständige Unterlagenliste für Inlandsabsolventen; das Prüfungszeugnis ist als Duplikat im Original vorzulegen.
  • Apostille bzw. Legalisation ist Pflicht für ausländische Urkunden (insbesondere Diplom, Führungszeugnis); die Apostille muss die letzte offizielle Unterschrift des Originals beglaubigen.
  • Gebühren je Verfahren mit ausdrücklicher Tarifstelle: Inland 75-200 €, EU (automatische Anerkennung) 75-270 €, Drittstaat 160-455 €, Erlaubnis 160-455 €, Verlängerung 60-135 €.
  • Im Drittstaatsverfahren wird der Aufenthaltstitel ausdrücklich als amtlich beglaubigte Kopie verlangt.
  • „Certificate of Good Standing“ mit ausformulierter Ersatzerklärung: Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung (in Deutschland wäre das die Tierärztekammer), höchstens drei Monate alt; hilfsweise persönliche Erklärung.
  • Erlaubnis nur mit Einstellungszusage der tierärztlichen Einrichtung und nur, nachdem die Ausbildung als abgeschlossene tierärztliche Ausbildung anerkannt wurde.
  • Elektronische Formularassistenten im Formularservice des Freistaates (fs.egov.sachsen.de) für Approbation und Erlaubnis sowie sichere Servicekonto-Nachricht an das SMS.
  • Kenntnisstandsprüfungen im eigenen Land an der VMF Leipzig; Anmeldung formlos beim Vorsitz des Prüfungsausschusses mit einfacher Kopie des Bescheides.
  • Rechtsbehelf ist in allen vier Leistungen ausschließlich die Klage; ein Widerspruchsverfahren ist nicht vorgesehen.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 15. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.