Approbation als Tierarzt in Sachsen: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 75 € bis 270 € | siehe unten | 14 |
| Drittstaat | 160 € bis 455 € | siehe unten | 14 |
| Berufserlaubnis | 160 € bis 455 € | 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat | 15 |
| Deutscher Abschluss | 75 € bis 200 € | siehe unten | 6 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, über den Anerkennungsfinder
- Fachsprachenprüfung:
- In Sachsen nicht vorgesehen
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Referat 24a (Abteilung Gesundheits- und Veterinärwesen, Gesundheitlicher Verbraucherschutz)
Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Albertstraße 10, 01097 Dresden; Postanschrift: Postfach 100941, 01076 Dresden
Telefon: 0351 564-0 (Zentrale laut Amt24); Telefax 0351 564-55090
Universität Leipzig, Veterinärmedizinische Fakultät - Prüfungsausschuss für die Tierärztliche Prüfung
Studienbüro VMF; Vorsitz des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung
Zuständig für: Kenntnisprüfung
An den Tierkliniken 19, 04103 Leipzig
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BTÄO:
- Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
14 Unterlagen · zuständig: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Über den Antrag ist spätestens vier Monate nach Vorlage aller Unterlagen zu entscheiden.
Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder
Immer erforderlich
- schriftlicher Antrag
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Handschriftlich unterzeichnetes Antragsschreiben; Vordruck im Formularservice des Freistaates Sachsen.
- amtlich beglaubigte Kopie des Identifikationsnachweises oder Reisepasses
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Kopien müssen einen amtlichen Beglaubigungsvermerk tragen, der bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original (Name des Schriftstücks) übereinstimmt.
- eine persönliche Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten)
Form: im Antragsformular
- Original der ärztlichen Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs Tierarzt/Tierärztin unfähig oder ungeeignet sind
Form: Original
Nicht älter als: 1 Monat
- ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Verwendungszweck und Empfängerangabe werden nicht wörtlich vorgegeben.
- das Abschlusszeugnis der tierärztlichen Ausbildung (Diplom und Anlage zum Diplom, Notenübersicht - Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufs als Tierarzt berechtigt)
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Die Apostille muss die letzte offizielle Unterschrift des Original-Dokuments beglaubigen, beim Diplom in der Regel die des Rektors oder Dekans. Übersetzung durch in Deutschland amtlich zugelassene Übersetzer, im Original.
- Anlage zum Diplom, Notenübersicht
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Kein eigenes Dokument im Sinne des Merkblatts, sondern Bestandteil des Abschlusszeugnisses.
- ein Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau mindestens B2 nach dem GER)
Besonderheit: Allgemeinsprachlich; eine Fachsprachenprüfung wird nicht verlangt.
- eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung, nicht älter als drei Monate bei Vorlage (in Deutschland wäre das die Tierärztekammer), darüber, ob im Herkunftsland oder Land der bisherigen tierärztlichen Berufstätigkeit auf Grund von Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen die Ausübung des tierärztlichen Berufs untersagt worden ist
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
- beruflicher Lebenslauf
Nur in bestimmten Fällen
- gegebenenfalls einen Nachweis über die Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat)
bei Namensänderung, zum Beispiel durch Heirat
- entsprechende Bescheinigung aus dem Herkunftsland
sofern Sie sich noch nicht zwei Jahre in Deutschland aufgehalten haben (zusätzlich zum deutschen Führungszeugnis)
Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Ausländische Urkunden, ausdrücklich auch das Führungszeugnis, benötigen Apostille oder Legalisation des Originals.
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über erworbene Berufserfahrung
soweit vorhanden; kann wesentliche Unterschiede ausgleichen (§ 4 Abs. 1a Satz 5, Abs. 2 Satz 2 BTÄO)
- hilfsweise eine persönliche Erklärung zu Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen
sofern eine solche Einrichtung oder zuständige Behörde im Herkunftsland nicht existiert
Besonderheit: Sachsen spricht von einer „persönlichen Erklärung“, nicht von einer eidesstattlichen Versicherung.
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
14 Unterlagen · zuständig: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat, danach maximal 4 Monate ab Vollständigkeit
Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder
In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick
Immer erforderlich
- schriftlicher Antrag
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Handschriftlich unterzeichnetes Antragsschreiben; Vordruck im Formularservice des Freistaates Sachsen.
- amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses und des Aufenthaltstitels
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Kopien müssen einen amtlichen Beglaubigungsvermerk tragen, der bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original (Name des Schriftstücks) übereinstimmt.
- amtlich beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Im Drittstaatsverfahren ausdrücklich mitverlangt, im EU-Verfahren nicht; im Originaltext zusammen mit dem Reisepass in einer Position.
- eine persönliche Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten)
Form: im Antragsformular
- Original der ärztlichen Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs Tierarzt/Tierärztin unfähig oder ungeeignet sind
Form: Original
Nicht älter als: 1 Monat
- ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Verwendungszweck und Empfängerangabe werden nicht wörtlich vorgegeben.
- das Abschlusszeugnis der tierärztlichen Ausbildung (Diplom und Anlage zum Diplom, Notenübersicht - Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufs als Tierarzt berechtigt)
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Die Apostille muss die letzte offizielle Unterschrift des Original-Dokuments beglaubigen, beim Diplom in der Regel die des Rektors oder Dekans. Übersetzung durch in Deutschland amtlich zugelassene Übersetzer, im Original.
- Anlage zum Diplom, Notenübersicht
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Kein eigenes Dokument im Sinne des Merkblatts, sondern Bestandteil des Abschlusszeugnisses.
- ein Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau mindestens B2 nach dem GER)
Besonderheit: Allgemeinsprachlich; eine Fachsprachenprüfung wird nicht verlangt.
- eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung, nicht älter als drei Monate bei Vorlage (in Deutschland wäre das die Tierärztekammer), darüber, ob im Herkunftsland oder Land der bisherigen tierärztlichen Berufstätigkeit auf Grund von Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen die Ausübung des tierärztlichen Berufs untersagt worden ist
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
- beruflicher Lebenslauf
Nur in bestimmten Fällen
- entsprechende Bescheinigung aus dem Herkunftsland
sofern Sie sich noch nicht zwei Jahre in Deutschland aufgehalten haben (zusätzlich zum deutschen Führungszeugnis)
Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Ausländische Urkunden, ausdrücklich auch das Führungszeugnis, benötigen Apostille oder Legalisation des Originals.
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über erworbene Berufserfahrung
soweit vorhanden; kann wesentliche Unterschiede ausgleichen (§ 4 Abs. 1a Satz 5, Abs. 2 Satz 2 BTÄO)
- hilfsweise eine persönliche Erklärung zu Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen
sofern eine solche Einrichtung oder zuständige Behörde im Herkunftsland nicht existiert
Besonderheit: Sachsen spricht von einer „persönlichen Erklärung“, nicht von einer eidesstattlichen Versicherung.
Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO
15 Unterlagen · zuständig: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis
Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat
Antrag: per Post
Immer erforderlich
- schriftlicher Antrag (Formular - Beufserlaubnis) [Schreibfehler im Original]
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Handschriftlich unterzeichnetes Antragsschreiben; Vordruck im Formularservice des Freistaates Sachsen.
- amtlich beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Kopien müssen einen amtlichen Beglaubigungsvermerk tragen, der bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Original (Name des Schriftstücks) übereinstimmt.
- eine persönliche Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten)
Form: im Antragsformular
- Original der ärztlichen Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs Tierarzt/Tierärztin unfähig oder ungeeignet sind
Form: Original
Nicht älter als: 1 Monat
- ein amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor Antragstellung ausgestellt sein darf
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Verwendungszweck und Empfängerangabe werden nicht wörtlich vorgegeben.
- das Abschlusszeugnis der tierärztlichen Ausbildung (Diplom und Anlage zum Diplom, Notenübersicht - Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des entsprechenden Berufs als Tierarzt berechtigt)
Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Die Apostille muss die letzte offizielle Unterschrift des Original-Dokuments beglaubigen, beim Diplom in der Regel die des Rektors oder Dekans. Übersetzung durch in Deutschland amtlich zugelassene Übersetzer, im Original.
- Anlage zum Diplom, Notenübersicht
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Kein eigenes Dokument im Sinne des Merkblatts, sondern Bestandteil des Abschlusszeugnisses.
- ein Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau mindestens B2 nach dem GER)
Besonderheit: Allgemeinsprachlich; eine Fachsprachenprüfung wird nicht verlangt.
- eine Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung des Herkunftslandes oder Landes der bisherigen tierärztlichen Berufsausübung, nicht älter als drei Monate bei Vorlage (in Deutschland wäre das die Tierärztekammer), darüber, ob im Herkunftsland oder Land der bisherigen tierärztlichen Berufstätigkeit auf Grund von Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen die Ausübung des tierärztlichen Berufs untersagt worden ist
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
- beruflicher Lebenslauf
- Einstellungszusage der tierärztlichen Einrichtung
Besonderheit: Ohne konkrete Beschäftigungsstelle kein Erlaubnisverfahren; die Erlaubnis wird auf diese Stelle beschränkt.
Nur in bestimmten Fällen
- ggf. amtlich beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels
bei Drittstaatsangehörigen
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
- entsprechende Bescheinigung aus dem Herkunftsland
sofern Sie sich noch nicht zwei Jahre in Deutschland aufgehalten haben (zusätzlich zum deutschen Führungszeugnis)
Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Ausländische Urkunden, ausdrücklich auch das Führungszeugnis, benötigen Apostille oder Legalisation des Originals.
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über erworbene Berufserfahrung
soweit vorhanden; kann wesentliche Unterschiede ausgleichen (§ 4 Abs. 1a Satz 5, Abs. 2 Satz 2 BTÄO)
- hilfsweise eine persönliche Erklärung zu Disziplinar- oder Verwaltungsmaßnahmen
sofern eine solche Einrichtung oder zuständige Behörde im Herkunftsland nicht existiert
Besonderheit: Sachsen spricht von einer „persönlichen Erklärung“, nicht von einer eidesstattlichen Versicherung.
Abschluss an einer deutschen Universität
6 Unterlagen · zuständig: Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: 3 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat, danach maximal 3 Monate ab Vollständigkeit
Antrag: per Post
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Schriftlicher Antrag (Formular - Approbation Tierarzt)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Handschriftlich unterzeichnet; Formularassistent im Formularservice des Freistaates Sachsen.
- 2Zeugnis über das Ergebnis der Tierärztlichen Prüfung und das Gesamtergebnis der Tierärztlichen Prüfung (von der Universität ausgestelltes Duplikat im Original)
Form: Original
Besonderheit: Verlangt wird ein Duplikat im Original; eine beglaubigte Kopie genügt nicht.
- 3amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
- 4Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (im Antragsformular enthalten)
Form: im Antragsformular
- 5Original der ärztlichen Bescheinigung, die nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufs Tierarzt/Tierärztin unfähig oder ungeeignet sind
Form: Original
Nicht älter als: 1 Monat
- 6amtliches Führungszeugnis, in der Ausführung „zur Vorlage bei Behörden“, welches nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Was das Verfahren in Sachsen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 75 € bis 200 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 75 € bis 270 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 160 € bis 455 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO) | 160 € bis 455 € |
Rechtsgrundlage: 10. SächsKVZ vom 16.08.2021 (SächsGVBl. S. 898), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 26.03.2025 (SächsGVBl. S. 115), lfd. Nr. 90 „Tierärzte/Tierärztinnen und andere mit der Lebensmittelüberwachung beauftragte Personen“
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.
- Durchführende Stelle
- Veterinärmedizinische Fakultät der Universität Leipzig; formloser Antrag an den Vorsitz des Prüfungsausschusses für die Tierärztliche Prüfung, Studienbüro VMF, An den Tierkliniken 19, 04103 Leipzig
- Gebühr
- nicht veröffentlicht
Fachsprachenprüfung
In Sachsen nicht vorgesehen.
Besonderheiten in Sachsen
- Die tierärztliche Approbation erteilt das Ministerium (SMS, Referat 24a) selbst, keine nachgeordnete Behörde; für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ist dagegen die Landesdirektion Sachsen, Referat 22, zuständig.
- Mit der Veterinärmedizinischen Fakultät (VMF) der Universität Leipzig gibt es in Sachsen eine vollständige Unterlagenliste für Inlandsabsolventen; das Prüfungszeugnis ist als Duplikat im Original vorzulegen.
- Apostille bzw. Legalisation ist Pflicht für ausländische Urkunden (insbesondere Diplom, Führungszeugnis); die Apostille muss die letzte offizielle Unterschrift des Originals beglaubigen.
- Gebühren je Verfahren mit ausdrücklicher Tarifstelle: Inland 75-200 €, EU (automatische Anerkennung) 75-270 €, Drittstaat 160-455 €, Erlaubnis 160-455 €, Verlängerung 60-135 €.
- Im Drittstaatsverfahren wird der Aufenthaltstitel ausdrücklich als amtlich beglaubigte Kopie verlangt.
- „Certificate of Good Standing“ mit ausformulierter Ersatzerklärung: Bescheinigung der zuständigen Behörde oder Einrichtung (in Deutschland wäre das die Tierärztekammer), höchstens drei Monate alt; hilfsweise persönliche Erklärung.
- Erlaubnis nur mit Einstellungszusage der tierärztlichen Einrichtung und nur, nachdem die Ausbildung als abgeschlossene tierärztliche Ausbildung anerkannt wurde.
- Elektronische Formularassistenten im Formularservice des Freistaates (fs.egov.sachsen.de) für Approbation und Erlaubnis sowie sichere Servicekonto-Nachricht an das SMS.
- Kenntnisstandsprüfungen im eigenen Land an der VMF Leipzig; Anmeldung formlos beim Vorsitz des Prüfungsausschusses mit einfacher Kopie des Bescheides.
- Rechtsbehelf ist in allen vier Leistungen ausschließlich die Klage; ein Widerspruchsverfahren ist nicht vorgesehen.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 15. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.