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Approbation als Tierarzt in Schleswig-Holstein: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Schleswig-Holstein
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz117 € bis 400 €siehe unten13
Drittstaat117 € bis 400 €etwa 4 bis 6 Wochen ab Vollständigkeit der Unterlagen13
Berufserlaubnis117 € bis 400 €Etwa 4 bis 6 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen11
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, über das Online-Portal
Gebühr Kenntnisprüfung (nur bei wesentlichen Unterschieden):
80 € je Prüfungsfach
Fachsprachenprüfung:
In Schleswig-Holstein nicht vorgesehen

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)

Referat Veterinärwesen

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

Telefon: 0431 988-5238 (Berufsanerkennung); Zentrale 0431 988-0

Zur Behördenseite

Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo)

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Bünteweg 2, 30559 Hannover

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Schleswig-Holstein zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

13 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: etwa 4 bis 6 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen; die Approbation wird am Tag der Ausstellung wirksam

Antrag: per Post, über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie.

  • Handschriftlich unterschriebener Lebenslauf mit Schwerpunkt auf der bisherigen beruflichen Ausbildung und Tätigkeit

    Form: Original

  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (tierärztliches Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger tierärztlicher Befähigungsnachweis/Ausbildungsnachweis)

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Erklärung darüber, an welchem Ort (Bundesland) die künftige Berufstätigkeit ausgeübt werden soll

    Besonderheit: Zuständigkeitsanker nach § 63 Abs. 2 Satz 1 TAppV.

  • Erklärung darüber, dass nur im Bundesland Schleswig-Holstein ein Antrag auf Approbation gestellt wurde

    Besonderheit: Doppelantragserklärung ausdrücklich landesbezogen formuliert.

  • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Kein Landesvordruck ausgewiesen.

Nur in bestimmten Fällen

  • Gegebenenfalls Geburts- beziehungsweise Eheurkunde, falls der Name in den Dokumenten vom jetzigen Namen abweicht

    bei Namensabweichung in den Dokumenten

    Form: Original · amtlich beglaubigt

  • Eheurkunde (bei Namensabweichung)

    bei Namensabweichung durch Heirat

    Form: Original · amtlich beglaubigt

  • Gegebenenfalls Nachweis über die für die Ausübung des tierärztlichen Berufes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse

    soweit die Sprachkenntnisse nachzuweisen sind; Voraussetzung ist „in der Regel“ Niveau B2 GER

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: amtliches Führungszeugnis

    alternativ zum Strafregisterauszug („Strafregisterauszug oder amtliches Führungszeugnis“)

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Keine Belegart und kein Verwendungszweck vorgegeben.

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug

    alternativ zum amtlichen Führungszeugnis

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 1 Monat

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

13 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: etwa 4 bis 6 Wochen ab Vollständigkeit der Unterlagen

Antrag: per Post, über das Online-Portal

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Immer erforderlich

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie.

  • Handschriftlich unterschriebener Lebenslauf mit Schwerpunkt auf der bisherigen beruflichen Ausbildung und Tätigkeit

    Form: Original

  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Erklärung darüber, an welchem Ort (Bundesland) die künftige Berufstätigkeit ausgeübt werden soll

    Besonderheit: Zuständigkeitsanker nach § 63 Abs. 2 Satz 1 TAppV.

  • Erklärung darüber, dass nur im Bundesland Schleswig-Holstein ein Antrag auf Approbation gestellt wurde

    Besonderheit: Doppelantragserklärung ausdrücklich landesbezogen formuliert.

  • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Kein Landesvordruck ausgewiesen.

Nur in bestimmten Fällen

  • Gegebenenfalls Geburts- beziehungsweise Eheurkunde, falls der Name in den Dokumenten vom jetzigen Namen abweicht

    bei Namensabweichung in den Dokumenten

    Form: Original · amtlich beglaubigt

  • Eheurkunde (bei Namensabweichung)

    bei Namensabweichung durch Heirat

    Form: Original · amtlich beglaubigt

  • Gegebenenfalls Nachweis über die für die Ausübung des tierärztlichen Berufes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse

    soweit die Sprachkenntnisse nachzuweisen sind; Voraussetzung ist „in der Regel“ Niveau B2 GER

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: amtliches Führungszeugnis

    alternativ zum Strafregisterauszug („Strafregisterauszug oder amtliches Führungszeugnis“)

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Keine Belegart und kein Verwendungszweck vorgegeben.

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug

    alternativ zum amtlichen Führungszeugnis

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 1 Monat

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

11 Unterlagen · zuständig: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV)

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Etwa 4 bis 6 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Antrag: per Post

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs

    Besonderheit: Schriftlicher Antrag; ein Landesformular ist nicht veröffentlicht.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (tierärztliches Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger tierärztlicher Befähigungsnachweis/Ausbildungsnachweis)

    Form: qualifizierte Übersetzung

  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)
  • Handschriftlich unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Schwerpunkt auf der bisherigen beruflichen Ausbildung und Tätigkeit

    Form: Original

    Besonderheit: „tabellarisch“ nur in der EU-Fassung ausdrücklich.

  • Arbeitsvertrag

    Besonderheit: Der Arbeitsvertrag über die Tätigkeit als Tierarzt ist zugleich Voraussetzung und Unterlage.

  • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung

    Nicht älter als: 1 Monat

Nur in bestimmten Fällen

  • Gegebenenfalls Geburts- bzw. Eheurkunde, falls der Name in den Dokumenten vom jetzigen Namen abweicht

    bei Namensabweichung

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    alternativ zum Strafregisterauszug des Herkunftslandes

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Drittstaatsfassung: „darf nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt worden sein“.

  • Strafregisterauszug des Herkunftslandes

    alternativ zum amtlichen Führungszeugnis

    Form: qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 1 Monat

  • Gegebenenfalls Nachweis über die für die Ausübung des tierärztlichen Berufs erforderlichen Sprachkenntnisse

    soweit Sprachkenntnisse nachzuweisen sind

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

Diese Fallgruppe gibt es in Schleswig-Holstein nicht. In Schleswig-Holstein strukturell nicht einschlägig: Das Land hat keine veterinärmedizinische Ausbildungsstätte (die fünf Standorte sind München, Gießen, Hannover, Leipzig und Berlin). Zuständig für die Approbation nach bestandener Tierärztlicher Prüfung ist nach § 13 Abs. 1 BTÄO bzw. § 63 Abs. 1 Satz 1 TAppV das Land der Prüfungsablegung. Die vier Leistungen des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) betreffen ausschließlich ausländische Berufsqualifikationen.

Was das Verfahren in Schleswig-Holstein insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss117 € bis 400 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss117 € bis 400 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)117 € bis 400 €

Rechtsgrundlage: Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung (VetVwGebV SH 2020) vom 05.08.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 455), Anlage Gebührentarif Nr. 3 „Tierärztliches Berufsrecht“ (GVOBl. Schl.-H. 2020 S. 466)

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Durchführende Stelle
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein; Zugang über Antrag auf Gasthörerschaft
Gebühr
80 € je Prüfungsfach

Fachsprachenprüfung

In Schleswig-Holstein nicht vorgesehen.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Veterinärverwaltung statt Gesundheitsverwaltung: Der Behördenwechsel für die akademischen Gesundheitsberufe (Anfang 2026) betrifft Tierärzte nicht; sie bleiben beim MLLEV, Referat Veterinärwesen.
  • Zugesagte Bearbeitungsdauer: etwa 4 bis 6 Wochen ab Vollständigkeit, für Approbation und Erlaubnis.
  • Eigene Veterinär-Gebührenverordnung: VetVwGebV SH 2020, Approbation Tarifstelle 3.1.1 und Erlaubnis Tarifstelle 3.1.6, jeweils 117 bis 400 €, ohne Vorkasse.
  • Vier getrennte Leistungsbeschreibungen (Approbation und Erlaubnis jeweils nach Drittstaat und EU) und eine Ansprechperson mit Durchwahl.
  • Ein-Monats-Fristen für Führungszeugnis bzw. Strafregisterauszug und ärztliche Bescheinigung; deckungsgleich mit § 63 Abs. 1 TAppV.
  • Doppelantragserklärung ausdrücklich landesbezogen („nur im Bundesland Schleswig-Holstein“) plus Erklärung, in welchem Bundesland künftig gearbeitet werden soll.
  • Erlaubnis nur mit Arbeitsvertrag.
  • Prüfungshochschule außerhalb des Landes: Kenntnisprüfungen für SH-Wohnsitz an der TiHo Hannover, 80 € je Prüfung.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 15. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.