Approbation als Tierarzt in Thüringen: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 90 € bis 240 € | siehe unten | 10 |
| Drittstaat | — | siehe unten | 13 |
| Berufserlaubnis | 60 € bis 170 € | siehe unten | 12 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, über den Anerkennungsfinder
- Fachsprachenprüfung:
- In Thüringen nicht vorgesehen
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Dezernat 22 - Allgemeines Veterinärwesen, Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung (Abteilung 2 Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz)
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza
Telefon: 0361 57-3815220 (Dezernat 22, Kontaktblock Approbation); 0361 57-3815200 (Abteilung 2, Kontaktblock Erlaubnis); Telefax 0361 57-3815020
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Thüringen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 11 BTÄO:
- Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
10 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: 1 bis 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat, bei vollständigen Unterlagen maximal 4 Monate
Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder
Immer erforderlich
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie)
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
- eine Kopie Ihres Ausbildungsnachweises
Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Nachweise über die Inhalte Ihrer Ausbildung: Aufstellung der Studienfächer und Ausbildungsstunden, die Sie absolviert haben
- Ausbildungsstunden je Studienfach (Bestandteil derselben Aufstellung)
- Nachweise über Ihre relevante Berufspraxis als Tierarzt oder Tierärztin
- Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat als Nachweis Ihrer Würdigkeit und Zuverlässigkeit
Form: qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Ärztliche Bescheinigung Ihrer gesundheitlichen Eignung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: „Der Nachweis kann von einer Behörde aus Ihrem Ausbildungsstaat sein.“
- Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben
Kann nachgereicht werden
- Nachweis allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2
Nur in bestimmten Fällen
- Konformitätsbescheinigung des Ausbildungsstaates, dass die Berufsqualifikation den Mindeststandards der EU entspricht
bei Ausbildungsbeginn vor dem EU/EWR-Beitritt des Ausbildungsstaates oder abweichender Bezeichnung des Nachweises
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
13 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: 1 bis 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat, bei vollständigen Unterlagen maximal 4 Monate
Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder
In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick
Immer erforderlich
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie)
Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie
- Lebenslauf
Besonderheit: Ohne nähere Formvorgabe.
- Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
Form: qualifizierte Übersetzung
- Nachweise über die Inhalte und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)
- Bescheinigung, dass Sie in Ihrem Ausbildungsstaat als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten dürfen
- Nachweise über Ihre relevante Berufspraxis als Tierarzt oder Tierärztin (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)
- Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben
- Nachweis, dass Sie in Deutschland in dem Beruf arbeiten wollen (zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen)
Kann nachgereicht werden
- Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: amtliches Führungszeugnis
alternativ zum Strafregisterauszug; wird später eingereicht
Nicht älter als: 3 Monate
- Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug
alternativ zum amtlichen Führungszeugnis; wird später eingereicht
Form: qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Die Behörde nennt „maximal 3 Monate“ (im Original mit Tippfehler). § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TAppV nennt einen Monat.
- Nachweis allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2
Freiwillig
- Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)
Besonderheit: Ausdrücklich als taugliches Beweismittel für die Arbeitsabsicht genannt, alternativ zu Bewerbungen und Einladungen.
Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO
12 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)
Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen; die Frist kann um einen Monat verlängert werden.
Antrag: per Post, über das Online-Portal
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs
Besonderheit: Kein Formular; Unterlagen formfrei.
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie des Personalausweises, Passes oder Identitätsnachweis)
Form: beglaubigte Kopie
- die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Besonderheit: Unbedingt verlangt, nicht nur bei Identitätszweifeln wie in § 63 Abs. 1a TAppV.
- einen Berufsqualifikationsnachweis (tierärztliches Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger tierärztlicher Befähigungsnachweis/Ausbildungsnachweis)
Form: qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Diplome und Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung in beglaubigter Übersetzung.
- unterschriebener tabellarischer Lebenslauf: aktuell, kurzgefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungswegs und beruflichen Werdegangs
Form: Original
- Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers über die Anstellungsmöglichkeit und Begründung (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Bedarfsprüfung)
- Nachweis der Straffreiheit, Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart nicht benannt.
- Ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufes geeignet sind (kein amtsärztliches Zeugnis erforderlich)
Nicht älter als: 3 Monate
Nur in bestimmten Fällen
- bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
bei Verheirateten
- gegebenenfalls beglaubigter Nachweis der Asylanerkennung oder Erlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz
soweit eine Erteilung über die Regeldauer hinaus nach § 11 Abs. 3 BTÄO in Betracht kommt
Form: beglaubigte Kopie
- gegebenenfalls beglaubigter Nachweis über den Besitz einer Einbürgerungszusicherung
soweit einschlägig
Form: beglaubigte Kopie
- ein Nachweis über die für die Ausübung der beabsichtigten Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
nur bei Antragstellern aus nicht deutschsprachigen EU-/Nicht-EU-/EWR-Staaten; Voraussetzung ist Niveau B2 GER
Abschluss an einer deutschen Universität
Diese Fallgruppe gibt es in Thüringen nicht. In Thüringen strukturell nicht einschlägig: Das Land hat keine veterinärmedizinische Ausbildungsstätte (die fünf Standorte sind München, Gießen, Hannover, Leipzig und Berlin). Zuständig für die Approbation nach bestandener Tierärztlicher Prüfung ist nach § 13 Abs. 1 BTÄO bzw. § 63 Abs. 1 Satz 1 TAppV das Land der Prüfungsablegung. Die drei Leistungsbeschreibungen des Serviceportals betreffen ausschließlich Auslandsqualifikationen und die Erlaubnis.
Was das Verfahren in Thüringen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 90 € bis 240 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO) | 60 € bis 170 € |
Rechtsgrundlage: Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 11.12.2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 15.12.2019 (GVBl. S. 521), Anlage zu § 1 Teil C „Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherinformation“, Nr. 7.2 „Bundes-Tierärzteordnung“
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.
- Gebühr
- nicht veröffentlicht
Fachsprachenprüfung
In Thüringen nicht vorgesehen.
Besonderheiten in Thüringen
- Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV, Dezernat 22), nicht die Gesundheitsverwaltung. Die Leistungen hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie fachlich freigegeben. Für Ärzte ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
- Die Genehmigung nach § 15b BTÄO wird aktiv angeboten: Kann weder Approbation noch Erlaubnis erteilt werden, prüft das Landesamt (TLV) von Amts wegen eine befristete Genehmigung bestimmter tierärztlicher Tätigkeiten.
- Landesrechtliche Zuständigkeitsnorm ausdrücklich zitiert: § 2 Abs. 2 ThürHeilBG i. V. m. § 1 Abs. 2 ThürHeilBZustVO.
- Gebührenrahmen nach der Verwaltungskostenordnung: Approbation 90-240 €, Erlaubnis 60-170 € (das Serviceportal nennt 60-120 €), Verlängerung der Erlaubnis 30-100 €. Für die Approbation bei einem Drittstaatsabschluss weichen Serviceportal und Verordnung voneinander ab; der Betrag wird im Bescheid festgesetzt.
- Zweistufige Unterlagenliste im Drittstaatsverfahren; ein Standortvermerk der ZSBA wird ausdrücklich als Nachweis der Arbeitsabsicht anerkannt.
- Im Erlaubnisverfahren sind Geburtsurkunde (und bei Verheirateten Heiratsurkunde) immer vorzulegen; ein amtsärztliches Zeugnis ist ausdrücklich nicht erforderlich; die Arbeitgeberbescheinigung soll eine Begründung enthalten (zum Beispiel Bedarfsprüfung).
- Drei-Monats-Fristen für Führungszeugnis bzw. Strafregisterauszug und ärztliche Bescheinigung statt eines Monats nach § 63 Abs. 1 TAppV; planen Sie daher mit einem Monat.
- Widerspruchsverfahren und Rechtsbehelf gegen nicht fristgerecht getroffene Entscheidungen ausdrücklich benannt.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 15. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.