Approbation​-beantragen.de

Approbation als Tierarzt in Thüringen: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Thüringen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz90 € bis 240 €siehe unten10
Drittstaat—siehe unten13
Berufserlaubnis60 € bis 170 €siehe unten12
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, über den Anerkennungsfinder
Fachsprachenprüfung:
In Thüringen nicht vorgesehen

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Dezernat 22 - Allgemeines Veterinärwesen, Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung (Abteilung 2 Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz)

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza

Telefon: 0361 57-3815220 (Dezernat 22, Kontaktblock Approbation); 0361 57-3815200 (Abteilung 2, Kontaktblock Erlaubnis); Telefax 0361 57-3815020

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Thüringen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 11 BTÄO:
Paragraf der Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

10 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 1 bis 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat, bei vollständigen Unterlagen maximal 4 Monate

Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder

Immer erforderlich

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie)

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

  • eine Kopie Ihres Ausbildungsnachweises

    Form: einfache Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweise über die Inhalte Ihrer Ausbildung: Aufstellung der Studienfächer und Ausbildungsstunden, die Sie absolviert haben
  • Ausbildungsstunden je Studienfach (Bestandteil derselben Aufstellung)
  • Nachweise über Ihre relevante Berufspraxis als Tierarzt oder Tierärztin
  • Strafregisterauszug oder Führungszeugnis aus Ihrem Herkunftsstaat als Nachweis Ihrer Würdigkeit und Zuverlässigkeit

    Form: qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Ärztliche Bescheinigung Ihrer gesundheitlichen Eignung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: „Der Nachweis kann von einer Behörde aus Ihrem Ausbildungsstaat sein.“

  • Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2

Nur in bestimmten Fällen

  • Konformitätsbescheinigung des Ausbildungsstaates, dass die Berufsqualifikation den Mindeststandards der EU entspricht

    bei Ausbildungsbeginn vor dem EU/EWR-Beitritt des Ausbildungsstaates oder abweichender Bezeichnung des Nachweises

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

13 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 1 bis 4 Monate; Eingangsbestätigung nach maximal einem Monat, bei vollständigen Unterlagen maximal 4 Monate

Antrag: per Post, über den Anerkennungsfinder

In der Tiermedizin ist die Bewertung Ihrer Unterlagen der Regelweg. Diese Liste gilt deshalb für alle Antragsteller; eine Kenntnisprüfung folgt nur, wenn wesentliche Unterschiede bleiben. Der Ablauf im Überblick

Immer erforderlich

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Kopie)

    Form: amtlich beglaubigt · beglaubigte Kopie

  • Lebenslauf

    Besonderheit: Ohne nähere Formvorgabe.

  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)

    Form: qualifizierte Übersetzung

  • Nachweise über die Inhalte und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)
  • Bescheinigung, dass Sie in Ihrem Ausbildungsstaat als Tierarzt oder Tierärztin arbeiten dürfen
  • Nachweise über Ihre relevante Berufspraxis als Tierarzt oder Tierärztin (zum Beispiel Arbeitszeugnisse)
  • Erklärung, dass Sie in Deutschland noch keinen Antrag auf Erteilung der Approbation gestellt haben
  • Nachweis, dass Sie in Deutschland in dem Beruf arbeiten wollen (zum Beispiel Bewerbungen auf einen Arbeitsplatz, Einladungen zu Vorstellungsgesprächen)

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: amtliches Führungszeugnis

    alternativ zum Strafregisterauszug; wird später eingereicht

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug

    alternativ zum amtlichen Führungszeugnis; wird später eingereicht

    Form: qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Die Behörde nennt „maximal 3 Monate“ (im Original mit Tippfehler). § 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TAppV nennt einen Monat.

  • Nachweis allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2

Freiwillig

  • Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

    Besonderheit: Ausdrücklich als taugliches Beweismittel für die Arbeitsabsicht genannt, alternativ zu Bewerbungen und Einladungen.

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 11 BTÄO

12 Unterlagen · zuständig: Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Die Berufserlaubnis gilt höchstens vier Jahre; für eine Weiterbildung zum Fachtierarzt ist eine Verlängerung um bis zu drei Jahre möglich. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen; die Frist kann um einen Monat verlängert werden.

Antrag: per Post, über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs

    Besonderheit: Kein Formular; Unterlagen formfrei.

  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (beglaubigte Kopie des Personalausweises, Passes oder Identitätsnachweis)

    Form: beglaubigte Kopie

  • die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Besonderheit: Unbedingt verlangt, nicht nur bei Identitätszweifeln wie in § 63 Abs. 1a TAppV.

  • einen Berufsqualifikationsnachweis (tierärztliches Diplom, Prüfungszeugnis oder ein sonstiger tierärztlicher Befähigungsnachweis/Ausbildungsnachweis)

    Form: qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Diplome und Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung in beglaubigter Übersetzung.

  • unterschriebener tabellarischer Lebenslauf: aktuell, kurzgefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungswegs und beruflichen Werdegangs

    Form: Original

  • Bescheinigung des zukünftigen Arbeitgebers über die Anstellungsmöglichkeit und Begründung (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Bedarfsprüfung)
  • Nachweis der Straffreiheit, Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart nicht benannt.

  • Ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufes geeignet sind (kein amtsärztliches Zeugnis erforderlich)

    Nicht älter als: 3 Monate

Nur in bestimmten Fällen

  • bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch

    bei Verheirateten

  • gegebenenfalls beglaubigter Nachweis der Asylanerkennung oder Erlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz

    soweit eine Erteilung über die Regeldauer hinaus nach § 11 Abs. 3 BTÄO in Betracht kommt

    Form: beglaubigte Kopie

  • gegebenenfalls beglaubigter Nachweis über den Besitz einer Einbürgerungszusicherung

    soweit einschlägig

    Form: beglaubigte Kopie

  • ein Nachweis über die für die Ausübung der beabsichtigten Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache

    nur bei Antragstellern aus nicht deutschsprachigen EU-/Nicht-EU-/EWR-Staaten; Voraussetzung ist Niveau B2 GER

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

Diese Fallgruppe gibt es in Thüringen nicht. In Thüringen strukturell nicht einschlägig: Das Land hat keine veterinärmedizinische Ausbildungsstätte (die fünf Standorte sind München, Gießen, Hannover, Leipzig und Berlin). Zuständig für die Approbation nach bestandener Tierärztlicher Prüfung ist nach § 13 Abs. 1 BTÄO bzw. § 63 Abs. 1 Satz 1 TAppV das Land der Prüfungsablegung. Die drei Leistungsbeschreibungen des Serviceportals betreffen ausschließlich Auslandsqualifikationen und die Erlaubnis.

Was das Verfahren in Thüringen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zum Sprachnachweis. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss90 € bis 240 €
Befristete Erlaubnis (§ 11 BTÄO)60 € bis 170 €

Rechtsgrundlage: Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 11.12.2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 15.12.2019 (GVBl. S. 521), Anlage zu § 1 Teil C „Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Verbraucherinformation“, Nr. 7.2 „Bundes-Tierärzteordnung“

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Sie folgt nur, wenn nach der Bewertung Ihrer Unterlagen wesentliche Unterschiede bleiben.

Gebühr
nicht veröffentlicht

Fachsprachenprüfung

In Thüringen nicht vorgesehen.

Besonderheiten in Thüringen

  • Zuständig ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV, Dezernat 22), nicht die Gesundheitsverwaltung. Die Leistungen hat das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie fachlich freigegeben. Für Ärzte ist das Landesverwaltungsamt zuständig.
  • Die Genehmigung nach § 15b BTÄO wird aktiv angeboten: Kann weder Approbation noch Erlaubnis erteilt werden, prüft das Landesamt (TLV) von Amts wegen eine befristete Genehmigung bestimmter tierärztlicher Tätigkeiten.
  • Landesrechtliche Zuständigkeitsnorm ausdrücklich zitiert: § 2 Abs. 2 ThürHeilBG i. V. m. § 1 Abs. 2 ThürHeilBZustVO.
  • Gebührenrahmen nach der Verwaltungskostenordnung: Approbation 90-240 €, Erlaubnis 60-170 € (das Serviceportal nennt 60-120 €), Verlängerung der Erlaubnis 30-100 €. Für die Approbation bei einem Drittstaatsabschluss weichen Serviceportal und Verordnung voneinander ab; der Betrag wird im Bescheid festgesetzt.
  • Zweistufige Unterlagenliste im Drittstaatsverfahren; ein Standortvermerk der ZSBA wird ausdrücklich als Nachweis der Arbeitsabsicht anerkannt.
  • Im Erlaubnisverfahren sind Geburtsurkunde (und bei Verheirateten Heiratsurkunde) immer vorzulegen; ein amtsärztliches Zeugnis ist ausdrücklich nicht erforderlich; die Arbeitgeberbescheinigung soll eine Begründung enthalten (zum Beispiel Bedarfsprüfung).
  • Drei-Monats-Fristen für Führungszeugnis bzw. Strafregisterauszug und ärztliche Bescheinigung statt eines Monats nach § 63 Abs. 1 TAppV; planen Sie daher mit einem Monat.
  • Widerspruchsverfahren und Rechtsbehelf gegen nicht fristgerecht getroffene Entscheidungen ausdrücklich benannt.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 15. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.