Approbation​-beantragen.de

Als Zahnarzt: Drei Prüfungsabschnitte oder Unterlagenbewertung?

Haben Sie Zahnmedizin außerhalb der EU studiert, legen Sie im Regelfall die zahnärztliche Kenntnisprüfung ab. Sie besteht aus drei Abschnitten, die aufeinander aufbauen, und verlangt auch praktisches Arbeiten. Auf Ihren Antrag bewertet die Behörde stattdessen Ihre Studienunterlagen (dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung). Sie wählen genau einmal, innerhalb einer gesetzlichen Frist.

Vier Wochen ab Antragstellung

Die Unterlagenbewertung statt der Kenntnisprüfung müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erklären (§ 12b Abs. 2 ZHG). Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Danach bleibt es bei der Prüfung.

Die Wahl bindet für das ganze Verfahren, und die Behörde muss Sie über diese Möglichkeit und ihre Folgen aufklären. Entscheiden Sie deshalb vor dem Antrag. Auch den Anerkennungszuschuss beantragen Sie vor dem Approbationsantrag: Förderung im Überblick.

Der Regelweg

Die Kenntnisprüfung für Zahnärzte

Die zahnärztliche Kenntnisprüfung besteht aus drei Abschnitten, die Sie nacheinander ablegen: schriftlich, mündlich und praktisch (§ 104 ZApprO). Zum mündlichen und zum praktischen Abschnitt dürfen Sie erst, wenn Sie den vorherigen bestanden haben.

Im schriftlichen Abschnitt entwickeln Sie in 45 Minuten mindestens zwei begründete Behandlungsvorschläge. Grundlage sind Modellunterlagen, ein Röntgenbefund und ein Parodontalstatus, also der Befund des Zahnhalteapparats (§ 108 ZApprO). Im mündlichen Abschnitt folgt ein Prüfungsgespräch von 60 bis 90 Minuten über Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Zahnerhaltung (§§ 107 und 109 ZApprO).

Im praktischen Abschnitt arbeiten Sie unter den simulierten Bedingungen einer Zahnarztpraxis, zusammen etwa fünf Stunden (§ 110 ZApprO). Sie präparieren Zähne für Kronen, legen Füllungen, behandeln einen Wurzelkanal und wählen Instrumente für chirurgische Fälle. Berlin nennt den Phantomkopf als Arbeitsplatz. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen Phantomarbeitsplatz mit Einweisung zwei bis vier Wochen vor der Prüfung.

Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (§ 118 ZApprO). Die Prüfungsgebühr liegt in den neun Ländern mit festem Betrag zwischen 1.300 € (Bayern) und 3.000 € (Bremen). In Sachsen-Anhalt setzt sie sich aus 500 € für den schriftlichen, 1.150 € für den mündlichen und 1.300 € für den praktischen Abschnitt zusammen. Wiederholen Sie einen Abschnitt, fällt seine Gebühr erneut an.

Bis alle drei Abschnitte geschafft sind, vergeht Zeit. Bayern nennt für den Prüfungsbeginn 1 bis 6 Monate nach der Anmeldung, Niedersachsen spricht von mehreren Monaten zwischen den einzelnen Abschnitten und Bremen soll die Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung durchführen.

Dafür spricht
Sie brauchen kein Curriculum, und jeder Abschnitt bewertet, was Sie dort zeigen. Wiederholt wird nur der Abschnitt, den Sie nicht bestanden haben.
Dagegen spricht
Die Gebühr liegt höher als bei Ärzten und Apothekern, und die Prüfung zieht sich über mehrere Termine. Der praktische Abschnitt verlangt Übung an Kronen, Füllungen und Wurzelkanälen.

Auf Ihren Antrag

Die Unterlagenbewertung für Zahnärzte

Die Behörde vergleicht Ihr Zahnmedizinstudium mit dem deutschen. Ist es gleichwertig, bekommen Sie die Approbation ohne Kenntnisprüfung. Bleiben wesentliche Unterschiede, legen Sie die dreiteilige Prüfung trotzdem ab. Berufserfahrung kann Unterschiede ausgleichen (§ 12a Abs. 5 und 6 ZHG).

Acht Länder führen die Stundenübersicht je Fach als Pflichtunterlage. Niedersachsen verlangt außerdem ein personalisiertes Curriculum mit deutscher Übersetzung und Nachweise über Berufspraxis. Schleswig-Holstein misst Ihr Studium an einem deutschen Zahnmedizinstudium von mindestens fünf Jahren und vergleicht Inhalte, Stundenumfang und den Anteil praktischer Ausbildung.

Das Gutachten kostet in fünf Ländern 1.773 €. Höhere Beträge nennen Bayern (bis zu 3.000 €), Baden-Württemberg (bis zu 2.500 €) und das Saarland (bis zu 2.000 €). Hamburg nennt für Zahnärzte nur 145 € für die Echtheitsprüfung und 417 € für die Feststellung der Referenzqualifikation.

Baden-Württemberg nennt derzeit etwa 12 Monate auf das Gutachten, Berlin und Bayern rechnen in Einzelfällen mit mehr als einem Jahr und Rheinland-Pfalz gibt höchstens vier Monate ab vollständigen Unterlagen an.

Dafür spricht
Bei erfolgreicher Bewertung entfallen alle drei Prüfungsabschnitte, auch der praktische. Das Gutachten kostet meist weniger als die Prüfung.
Dagegen spricht
Sie beschaffen, übersetzen und beglaubigen alle Nachweise. Bei wesentlichen Unterschieden zahlen Sie das Gutachten und legen trotzdem alle drei Abschnitte ab.

Besonderheit in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen prüfen seit dem 1. Januar 2026 die Ärztekammern die Gleichwertigkeit für Ärzte. Für Zahnärzte bleibt die Bezirksregierung Münster zuständig. Wir klären das für Sie, bevor Sie Ihren Antrag stellen.

Welche Ausgangslage zu welchem Weg passt

Diese fünf Lagen kommen bei Zahnärzten am häufigsten vor:

  1. 1. Sie haben lange praktiziert, aber nicht mehr am Phantomkopf gearbeitet.

    Der praktische Abschnitt dauert etwa fünf Stunden und verlangt Kronenpräparation, Füllungen und eine Wurzelkanalbehandlung unter Prüfungsbedingungen. Rechnen Sie mit Übungszeit. Wiederholt wird nur der nicht bestandene Abschnitt (§ 118 ZApprO).

  2. 2. Sie können Ihr Studium lückenlos belegen.

    Fragen Sie Ihre Hochschule, ob sie das Curriculum mit Stundennachweisen ausstellt, in welcher Frist und zu welchen Kosten. Klären Sie früh, ob sie die Stundenübersicht je Fach mit Theorie- und Praxisanteilen ausstellt. Ob Ihre Unterlagen beschaffbar sind, prüfen wir mit Ihnen vor dem Antrag.

  3. 3. Sie rechnen mit spitzem Stift.

    In der Zahnmedizin ist die Unterlagenbewertung bei Erfolg meist der günstigere Weg: Das Gutachten kostet in fünf Ländern 1.773 €, die Prüfung 1.300 € bis 3.000 €. Scheitert die Bewertung an wesentlichen Unterschieden, zahlen Sie beides. Das Rechenbeispiel unten zeigt beide Fälle.

  4. 4. Ihre Hochschule kann keine Unterlagen ausstellen.

    Dann kommt die Kenntnisprüfung auch ohne Ihre Wahl. Sie ist vorgesehen, wenn Sie Unterlagen aus Gründen nicht vorlegen können, die nicht bei Ihnen liegen, und die Behörde Ihren Antrag nur mit unangemessenem Aufwand prüfen könnte (§ 12b Abs. 3 ZHG). Beispiele sind zerstörte Hochschularchive oder ein Herkunftsstaat ohne funktionierende Verwaltung. Wählen Sie dann gleich die Prüfung.

  5. 5. Sie wollen bald wieder als Zahnarzt arbeiten.

    Bis zur Approbation können Sie eine befristete Berufserlaubnis nach § 13 ZHG beantragen, insgesamt höchstens zwei Jahre. Mehrere Länder erteilen sie nur für eine nicht selbständige Tätigkeit unter Aufsicht. Voraussetzungen und Grenzen stehen auf der Seite Berufserlaubnis. Die Fachsprachenprüfung ist auf beiden Wegen nötig. Aufbau und Wiederholungen der Prüfung beschreibt die Seite Kenntnisprüfung.

Rechenbeispiel aus den Ländern der Zahnärzte

Ein Zahnarzt stellt seinen Antrag in Sachsen-Anhalt. Die Kenntnisprüfung kostet dort 2.950 €, das Gutachten 1.773 €. Gilt das Studium als gleichwertig, sparen Sie 1.177 €. Stellt die Behörde wesentliche Unterschiede fest, zahlen Sie das Gutachten zusätzlich zur Prüfung, zusammen 4.723 €. Das sind 1.773 € mehr als auf dem direkten Prüfungsweg.

In Brandenburg ist der Abstand kleiner: Prüfung 2.200 €, Gutachten 1.773 €, also 427 € Ersparnis bei Erfolg und 3.973 € bei wesentlichen Unterschieden. Übersetzungen, Beglaubigungen und die Fachsprachenprüfung sind in keiner der Zahlen enthalten.

Im Kostenrechner können Sie beide Wege für Ihr Land durchrechnen: Die Option „Meine Ausbildung wird anhand der Unterlagen bewertet“ schaltet das Gutachten dazu.

Häufige Fragen

Wie ist die zahnärztliche Kenntnisprüfung aufgebaut?
Sie besteht aus drei Abschnitten nacheinander: schriftlich (45 Minuten), mündlich (60 bis 90 Minuten) und praktisch (rund fünf Stunden). Die Grundlage sind die §§ 104 bis 110 ZApprO. Die zahnärztliche Kenntnisprüfung im Detail
Wie lange habe ich Zeit für die Entscheidung?
Bis vier Wochen nach Antragstellung (§ 12b Abs. 2 ZHG). Wer die Frist verstreichen lässt, bleibt beim Regelweg, also bei der Kenntnisprüfung.
Wie erkläre ich als Zahnarzt der Behörde meine Entscheidung?
Das Gesetz schreibt dafür keine Form vor. Fragen Sie die zuständige Behörde nach einem Vordruck. Wie Sie die zuständige Behörde finden, steht auf der Seite zur Zuständigkeit. Zuständigkeit und Wechsel des Bundeslandes
Was kostet die Unterlagenbewertung für Zahnärzte im Vergleich zur Prüfung?
Das Gutachten kostet in fünf Ländern 1.773 €. Die Prüfung kostet in den neun Ländern mit festem Betrag zwischen 1.300 € und 3.000 €. Bei erfolgreicher Bewertung ist das Gutachten damit meist günstiger. Was beide Wege kosten
Muss ich nach einem Fehlversuch die ganze Prüfung wiederholen?
Nein. Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (§ 118 ZApprO). Die Gebühr des wiederholten Abschnitts fällt dann erneut an.
Wer prüft die Gleichwertigkeit in Nordrhein-Westfalen?
Für Zahnärzte die Bezirksregierung Münster. Die Übertragung auf die Ärztekammern zum 1. Januar 2026 gilt nur für Ärzte.
Was passiert, wenn ich meine Unterlagen nicht beschaffen kann?
Dann legen Sie die Kenntnisprüfung ab. § 12b Abs. 3 ZHG sieht sie vor, wenn Unterlagen aus Gründen fehlen, die nicht bei Ihnen liegen.