Die Kenntnisprüfung in der Zahnmedizin
Drei Abschnitte nacheinander: schriftlich, mündlich und praktisch. Sie dürfen erst zum nächsten Abschnitt, wenn Sie den vorherigen bestanden haben.
Für Abschlüsse außerhalb der EU ist sie der Regelweg zur Approbation. Wer stattdessen seine Unterlagen bewerten lassen will, muss das binnen vier Wochen nach Antragstellung erklären. Wann sich das lohnt, steht auf der Seite Entscheidung.
So ist die Prüfung aufgebaut
- Schriftlicher Abschnitt: Unter Aufsicht entwickeln Sie anhand von Modellunterlagen, Röntgenbefund und Parodontalstatus (dem Befund des Zahnhalteapparats) innerhalb von 45 Minuten mindestens zwei begründete Behandlungsvorschläge (§ 108 ZApprO).
- Mündlicher Abschnitt: ein Prüfungsgespräch über die Prüfungsfächer, mindestens 60 und höchstens 90 Minuten je Person. Die schriftliche Behandlungsplanung kann einbezogen werden (§ 109 ZApprO).
- Praktischer Abschnitt: Sie arbeiten unter simulierten Bedingungen einer zahnärztlichen Praxis. Die drei Teile dauern zusammen rund fünf Stunden (§ 110 ZApprO).
- Praktischer Abschnitt, Prothetik (etwa zwei Stunden): Präparation und Abformung für eine Verblendkrone und für eine Teilkrone sowie eine einfache zahntechnische Arbeit.
- Praktischer Abschnitt, Zahnerhaltung (etwa zwei Stunden): Kavitätenpräparation und Füllung, Kompositfüllung, Wurzelkanalbehandlung an einem natürlichen Zahn, Auswahl und Einsatz der parodontalen Instrumente.
- Praktischer Abschnitt, Oralchirurgie sowie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (zusammen etwa eine Stunde): Auswahl und Einsatz der passenden Instrumente.
- Sie dürfen den mündlichen und den praktischen Abschnitt nur ablegen, wenn Sie den jeweils vorherigen bestanden haben (§ 104 Abs. 2 ZApprO).
- Geprüft wird auf Deutsch (§ 112 Abs. 1a ZApprO) vor einer Kommission aus drei Mitgliedern; die Behörde kann ihre Bestellung der Zahnärztekammer übertragen (§ 111 ZApprO). Die Ladung muss Ihnen spätestens fünf Kalendertage vor dem Termin zugehen (§ 106 ZApprO). Die Prüfung soll mindestens zweimal im Jahr angeboten werden (§ 105 Abs. 1 ZApprO).
Was geprüft wird
- Zahnärztliche Prothetik
- Kieferorthopädie
- Oralchirurgie
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Fächergruppe Zahnerhaltung: Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre
- ergänzend: Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, Hygiene, Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung, zahnärztliche Gesprächsführung
Die Behörde kann im Bescheid ein weiteres Fach oder einen Querschnittsbereich (ein Gebiet, das mehrere Fächer verbindet) festlegen, in dem sie wesentliche Unterschiede zu Ihrer Ausbildung festgestellt hat (§ 107 Abs. 2 ZApprO).
Wie oft Sie antreten dürfen
Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (§ 118 ZApprO). Die Wiederholungen zählen je Abschnitt, nicht für die Prüfung als Ganzes.
Wer alle Versuche verbraucht hat, kann die Approbation auf diesem Weg nicht mehr erhalten. Eine gute Vorbereitung lohnt sich. Vorbereitungskurse kann der Anerkennungszuschuss fördern (bis zu 4.800 € insgesamt). Den Antrag stellen Sie vor dem Approbationsantrag; er setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Mehr dazu auf der Seite Förderung.
Vor und nach der Prüfung
Zur Prüfung lädt Sie die Behörde, bei der Ihr Antrag läuft. Mehrere Länder verlangen vorher den Sprachnachweis (Fachsprachenprüfung). Sachsen-Anhalt vergibt den Termin erst nach Zahlung der Gebühr. Wir klären mit der Behörde für Sie, wann ein Termin in Ihrem Land frei ist.
Nach bestandener Prüfung ist der Nachweis der gleichwertigen Ausbildung erbracht. Die Behörde erteilt dann die Approbation, wenn auch Sprachnachweis, Eignung und Zuverlässigkeit vorliegen.
Wer nicht besteht, wiederholt die Prüfung nach den Regeln im Kasten oben. Welche Länder Fehlversuche anderer Länder anrechnen, steht unter Bundeslandwechsel.
Bis zum Termin können Sie mit einer Berufserlaubnis arbeiten. Sie ist zeitlich begrenzt: Sichern Sie den Prüfungstermin, bevor sie abläuft. Was die Prüfung zusammen mit den übrigen Schritten kostet, zeigen die Seite Kosten und der Kostenrechner. Die ganze Reihenfolge der Schritte steht unter Verfahren.
Gebühr und Wartezeit in den 16 Ländern
Wer die Prüfung abnimmt, was sie kostet und wie lange Sie auf einen Termin warten, bestimmen die Länder. Für 10 von 16 Ländern nennt das Land eine Gebühr, in einem Fall als Rahmen.
| Bundesland | Gebühr | Wartezeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 2.400 € | — |
| Bayern | 1.300 € | 1 bis 6 Monate |
| Berlin | 2.270 € | — |
| Brandenburg | 2.200 € | — |
| Bremen | 3.000 € | Die Prüfung soll innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung durchgeführt werden. |
| Hamburg | — | — |
| Hessen | — | — |
| Mecklenburg-Vorpommern | — | — |
| Niedersachsen | 2.925 € | — |
| Nordrhein-Westfalen | 2.500 € | — |
| Rheinland-Pfalz | — | — |
| Saarland | — | — |
| Sachsen | 2.000 € bis 3.000 €1 | — |
| Sachsen-Anhalt | 2.950 € | — |
| Schleswig-Holstein | — | — |
| Thüringen | 2.830 € | — |
Ein Strich heißt: Das Land nennt dazu nichts. Die Spalte Wartezeit zeigt nur Wartezeiten; Ladungsfristen und Termine stehen in der Länderkarte unter der Tabelle. 1 Rahmen: Das Land nennt eine Spanne statt eines festen Betrags. Stand der Daten: 8. September 2026; Landesangaben geprüft am 15. September 2026.
Die Angaben der Länder im Einzelnen
Baden-WürttembergDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Prüfungskommission der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (zwei Ständige Prüfungskommissionen, je ein Hochschullehrer und zwei praktizierende Zahnärzte); sie dient dem RP Stuttgart als gutachterliche Entscheidungshilfe. Anmeldung durch das RP Stuttgart.
- Gebühr
- 2.400 €
- Termine
- Der schriftliche Abschnitt findet zweimal jährlich statt; an diesen Terminen können alle angemeldeten Personen teilnehmen. Termin und Ort können nicht selbst gewählt werden, eine Verschiebung ist grundsätzlich nicht möglich — auch nicht zur Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Ladung spätestens 5 Tage vor dem Termin.
- Wartezeit
- Der schriftliche Abschnitt kann in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach bestandener Fachsprachenprüfung abgelegt werden
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Dreiteilig in zwingender Reihenfolge
- Die Teilnahme am nächsten Abschnitt setzt das Bestehen des vorherigen voraus. Schriftlicher Abschnitt: 45 Minuten schriftliche Behandlungsplanung unter Aufsicht (Modellunterlagen, Röntgenbefund, Parodontalstatus), mindestens zwei Behandlungsvorschläge entwickeln und begründen. Mündlicher Abschnitt: Prüfungsgespräch, mindestens 60 und höchstens 90 Minuten je Person, in deutscher Sprache
- Auch die zahnmedizinische Fachsprache wird bewertet. Praktischer Abschnitt unter simulierten Praxisbedingungen: Zahnärztliche Prothetik ca. 2 Stunden (Präparation und Abformung für mindestens eine Verblendkrone inkl. temporärer Versorgung, Präparation und Abformung für mindestens eine Teilkrone, einfache zahntechnische Arbeit), Zahnerhaltung ca. 2 Stunden (große dreiflächige Kavität im Seitenzahngebiet mit plastischer Füllung, approximale Kompositfüllung im Frontzahngebiet, endodontische Behandlung eines natürlichen Zahnes mit Trepanation, Wurzelkanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung, Auswahl und Einsatz parodontaler Instrumente), Oralchirurgie/MKG ca. 1 Stunde (Auswahl und richtiger Einsatz des sachgerechten Instrumentariums).
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik; Kieferorthopädie; Oralchirurgie; Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie; Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre/Prävention und Restauration). Ergänzend: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Hygiene, Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung.
- Wiederholungen
- Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (1 regulärer Versuch + 2 Wiederholungen je Abschnitt). Anmeldung zur Wiederholungsprüfung formlos per E-Mail, Brief oder Fax an die LZK BW.
BayernDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission, bestellt von der Berufszulassungsstelle; Organisation und Durchführung durch die zahnmedizinischen Prüfungsämter der Universitäten — nicht durch die Zahnärztekammer
- Prüfungsort
- an einer der vier bayerischen Universitäten mit zahnmedizinischer Fakultät; die Zuteilung erfolgt in der Regel abhängig vom Wohnort
- Gebühr
- 1.300 €
- Termine
- Keine veröffentlichten festen Termine; die Ladung erfolgt durch die zuständige Universität, Wunschtermine sind nicht möglich.
- Wartezeit
- Prüfungsbeginn innerhalb von 1 bis 6 Monaten nach der Anmeldung
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Drei Abschnitte in zwingender Reihenfolge (schriftlich – mündlich – praktisch), Gruppen von höchstens vier antragstellenden Personen gleichzeitig. Schriftlich: schriftliche Behandlungsplanung unter Aufsicht auf Grundlage von Modellunterlagen, Röntgenbefund und Parodontalstatus, innerhalb von 45 Minuten mindestens zwei Behandlungsvorschläge entwickeln und begründen. Mündlich: Prüfungsgespräch, mindestens 60 und höchstens 90 Minuten je Person; die schriftliche Behandlungsplanung kann einbezogen werden, ggf. zusätzliches Fach oder Querschnittsbereich. Praktisch: standardisierte Ausbildungssituationen unter simulierten Praxisbedingungen mit den Leistungen nach § 110 Abs. 1 Nr. 1–3 ZApprO (Approbationsordnung für Zahnärzte) — Zahnärztliche Prothetik ca. 2 Stunden, Fächergruppe Zahnerhaltung ca. 2 Stunden, Oralchirurgie und MKG zusammen ca. 1 Stunde.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Zahnärztliche Chirurgie, Fächergruppe Zahnerhaltung; ergänzend Fragen zu Notfallmedizin, klinischer Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung. Nachzuweisen sind auch Fähigkeiten in der zahnärztlichen Gesprächsführung.
- Wiederholungen
- Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden; bereits bestandene Prüfungsteile müssen nicht wiederholt werden. Für Wiederholungen fallen die Prüfungskosten erneut an; für die weitere Teilnahme ist das schriftliche Einverständnis erforderlich.
BerlinDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Vom LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin) bestellte Prüfungskommission: vorsitzende Person und zwei weitere Mitglieder, jeweils mit Stellvertretung; Hochschullehrer oder andere Lehrkräfte der Prüfungsfächer, auch approbierte Zahnärzte außerhalb des Hochschullehrkörpers. Berlin ist damit ein staatliches Modell ohne Kammerbeteiligung.
- Prüfungsort
- wird von der vorsitzenden Person der Prüfungskommission festgelegt; der praktische Abschnitt findet ausdrücklich am Phantomkopf statt
- Gebühr
- 2.270 €
- Termine
- mindestens zweimal jährlich, in der Regel im Mai und Oktober; Ladung spätestens 5 Tage vor dem Prüfungstermin
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Drei nacheinander abzulegende Abschnitte (schriftlich, mündlich, praktisch) als Einzel- oder Gruppenprüfung mit maximal vier Prüflingen, in deutscher Sprache; der mündliche und der praktische Abschnitt dürfen nur abgelegt werden, wenn der jeweils vorangegangene bestanden wurde. Schriftlich: 45 Minuten Behandlungsplanung unter Aufsicht auf Grundlage von Modellunterlagen, Röntgenbefund und Parodontalstatus, mindestens zwei Behandlungsvorschläge. Mündlich: Prüfungsgespräch, mindestens 60 und höchstens 90 Minuten je Prüfling. Praktisch: standardisierte Ausbildungssituationen am Phantomkopf unter simulierten Praxisbedingungen — Prothetik ca. 2 Stunden (Verblendkrone mit temporärer Versorgung, Teilkrone, einfache zahntechnische Arbeit), Zahnerhaltung ca. 2 Stunden (große dreiflächige Kavität im Seitenzahngebiet, approximale Kompositfüllung im Frontzahngebiet, endodontische Behandlung eines natürlichen Zahnes, parodontale Instrumente), Oralchirurgie/MKG ca. 1 Stunde.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik; Kieferorthopädie; Oralchirurgie; Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie; Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre/Prävention und Restauration). Ergänzend: Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene, Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung. Das LAGeSo kann ein weiteres Fach oder einen Querschnittsbereich festlegen, in dem wesentliche Unterschiede festgestellt wurden.
- Wiederholungen
- Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden. Nicht bestandene Kenntnisprüfungen in anderen Bundesländern werden auf die Anzahl an Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet; eine weitere Wiederholung ist nicht zulässig. Bei endgültigem Nichtbestehen wird der Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis abgelehnt.
BrandenburgDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB); sie lädt im Auftrag des LAVG (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit) und stellt die Prüfungskommission mit vorsitzender Person. Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen LZÄKB und LAVG vom 09.02.2015, zuletzt geändert am 20.12.2018.
- Gebühr
- 2.200 €
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Drei nacheinander abzulegende Abschnitte, in der Regel als Einzelprüfung, im Prüfungsgespräch höchstens vier antragstellende Personen gleichzeitig, in deutscher Sprache. Schriftlich: schriftliche Behandlungsplanung unter Aufsicht auf Grundlage der Modellunterlagen, des Röntgenbefundes und des Parodontalstatus, innerhalb von 45 Minuten mindestens zwei Behandlungsvorschläge. Mündlich: Prüfungsgespräch, mindestens 60 und höchstens 90 Minuten je Person. Praktisch: standardisierte Ausbildungssituationen unter simulierten Praxisbedingungen — Prothetik ca. 2 Stunden (Verblendkrone mit temporärer Versorgung, Teilkrone, einfache zahntechnische Arbeit), Zahnerhaltung ca. 2 Stunden (große dreiflächige Kavität mit plastischer Füllung, approximale Kompositfüllung im Frontzahngebiet, endodontische Behandlung mit Trepanation, Wurzelkanalaufbereitung und Wurzelkanalfüllung, Auswahl und Einsatz parodontaler Instrumente), Oralchirurgie/MKG insgesamt ca. 1 Stunde.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik; Kieferorthopädie; Oralchirurgie; Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie; Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre/Prävention und Restauration). Ergänzend: Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene, Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung. Ein zusätzliches Fach oder ein Querschnittsbereich kann festgelegt werden; die Festlegung hat im Bescheid zu erfolgen.
- Wiederholungen
- Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden. In anderen Bundesländern nicht bestandene Abschnitte einer Kenntnisprüfung bzw. nicht bestandene Kenntnisprüfungen werden auf die zulässige Anzahl an Prüfungsmöglichkeiten angerechnet.
BremenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Prüfungskommission bei der Zahnärztekammer Bremen; mindestens drei Mitglieder, Vorsitz und zwei bis vier Mitglieder werden vom Senator auf Vorschlag der Zahnärztekammer Bremen bestellt. Organisation, Durchführung und Geschäftsführung der Kommission obliegen der Kammer. Über die Anmeldung zur Prüfung entscheidet der Senator für Gesundheit.
- Prüfungsort
- Zahnärztekammer Bremen
- Gebühr
- 3.000 €
- Termine
- Prüfungstermine werden nach Bedarf vereinbart; Ladung durch die Kammer mindestens 7 Tage vor dem Termin.
- Wartezeit
- Die Prüfung soll innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung durchgeführt werden.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration); ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung.
- Wiederholungen
- Jeder Prüfungsabschnitt kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung soll frühestens 3 Monate und spätestens 12 Monate nach der Prüfung stattfinden und kann an den Nachweis erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten geknüpft werden.
HamburgDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Die verbindliche Anmeldung erfolgt beim Landesprüfungsamt (Sozialbehörde, Amt G); die Prüfung wird von der Zahnärztekammer Hamburg koordiniert, die dafür gesondert Gebühren erhebt.
- Prüfungsort
- Zahnärztekammer Hamburg; der praktische Abschnitt findet am Phantomkopf statt (Präparation Teilkrone, vollverblendete Krone, Füllungen, Wurzelkanalbehandlung inkl. Röntgenbilder)
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Dreiteilig: Die Kenntnisprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Abschnitt; der mündliche und der praktische Abschnitt dürfen erst abgelegt werden, wenn der jeweils vorangegangene bestanden wurde. Schriftlich (§ 108 ZApprO (Approbationsordnung für Zahnärzte)): 45 Minuten Behandlungsplanung für eine Befundsituation. Mündlich (§ 109 ZApprO): Prüfungsgespräch, mindestens 60 bis 90 Minuten. Praktisch (§ 110 ZApprO): zahnärztliche Leistungen unter simulierten Bedingungen einer zahnärztlichen Praxis, am Phantomkopf.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung mit den Fächern Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie sowie Zahnhartsubstanzlehre, Prävention und Restauration. Ergänzend Fragen zu Notfallmedizin, klinischer Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und zu Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung. Zusätzlich kann ein weiteres Fach oder ein weiterer Querschnittsbereich festgelegt werden.
- Wiederholungen
- Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zwei Mal wiederholt werden.
HessenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH); Anmeldung und Verfahren: Tel. 069 427275-195. Bei der LZKH besteht eine „Sachverständigenkommission Gleichwertigkeit“.
Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Prüfungskommission der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; Antrag auf Teilnahme beim Landesprüfungsamt für Heilberufe des LAGuS (Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern). Termine, Einladung und Gebührenerhebung laufen über die Kammer.
- Prüfungsort
- Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (ZZMK)
- Termine
- Zweimal jährlich: März (erstes Halbjahr) und September (zweites Halbjahr); Terminmitteilung und Einladung über die Zahnärztekammer M-V; Einweisungstermin am Phantomarbeitsplatz zwei bis vier Wochen vor der Prüfung
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre/Prävention/Restauration); ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung
NiedersachsenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Zahnärztekammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem NiZzA (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung); Anmeldung beim NiZzA, der die Daten nach Zahlungseingang an die ZKN weitergibt
- Prüfungsort
- Hannover
- Gebühr
- 2.925 €
- Termine
- Terminvergabe nach Warteliste in der Reihenfolge der Anmeldung; Wunschtermine können nicht berücksichtigt werden; Ladungsfrist fünf Kalendertage
- Wartezeit
- Zwischen den einzelnen Prüfungsabschnitten kann sich eine Wartezeit von mehreren Monaten ergeben
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Dreitägige, dreiteilige Prüfung aus schriftlichem, mündlichem und praktischem Abschnitt. Schriftlich: Behandlungsplanung, innerhalb von 45 Minuten mindestens zwei begründete Behandlungsvorschläge auf Grundlage von Modellunterlagen, Röntgenbefund und Parodontalstatus. Mündlich: Prüfungsgespräch von mindestens 60 und höchstens 90 Minuten je Person, höchstens vier Personen gleichzeitig. Praktisch: insgesamt fünf Stunden - Zahnärztliche Prothetik ca. 2 Stunden, Fächergruppe Zahnerhaltung ca. 2 Stunden, Oralchirurgie und MKG-Chirurgie ca. 1 Stunde. Der mündliche und der praktische Abschnitt dürfen erst abgelegt werden, wenn der jeweils vorangegangene Abschnitt bestanden wurde.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre/Prävention/Restauration); ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
Nordrhein-WestfalenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Zahnärztekammer Nordrhein für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für Arnsberg, Detmold und Münster; Anmeldung ausschließlich über die Bezirksregierung Münster
- Prüfungsort
- Zahnärztekammer Nordrhein, Hammfelddamm 11, 41460 Neuss (eigene Kammerräume, keine Universität)
- Gebühr
- 2.500 €
- Termine
- Keine festen Termine; nach Gebühreneingang teilt die Kammer den voraussichtlich nächstmöglichen Prüfungstermin per E-Mail mit. Wunschtermine können nicht berücksichtigt werden. Eine Absage bis einen Monat vor Prüfungsbeginn wird nicht als Nichtbestehen gewertet, die entrichtete Gebühr bleibt erhalten; verspätetes oder unentschuldigtes Nichterscheinen gilt als nicht bestanden.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Dreiteilig nach §§ 104, 108-110 ZApprO (Approbationsordnung für Zahnärzte): schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschnitt, jeweils erst nach Bestehen des vorangegangenen Abschnitts. Die drei Abschnitte finden an unterschiedlichen Tagen statt. Es wird vorab nicht mitgeteilt, welche Zähne zu präparieren sind
- Es wird kein Lehrmaterial versendet. Die Kommissionsmitglieder werden mit der Ladung zum mündlichen Teil benannt
- Ein Anspruch auf Wunschprüfer besteht nicht.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre/Prävention/Restauration); ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
Rheinland-PfalzDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche „Prüfungskommission Zahnheilkunde“ beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, nicht die Kammer
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Die Kenntnisprüfung orientiert sich an der zahnärztlichen Abschlussprüfung in Deutschland und besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Abschnitt. Bei der Eignungsprüfung (EU-Fälle) entscheidet die zuständige Stelle auf Grundlage der Gleichwertigkeitsprüfung, welche Abschnitte abzulegen sind.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung; ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung. Die Literaturempfehlungen der Prüfungskommission Zahnheilkunde nennen als Vorbereitungsliteratur: Allgemeine Zahnheilkunde (Zahnärztliche Propädeutik, 14. Auflage 2018, Wenz/Hellwig; Leitlinien der DGZMK), Konservierende Zahnheilkunde (Einführung in die Zahnerhaltung, 8. Auflage 2023, Hellwig/Schäfer/Klimek/Attin), Zahnärztliche Prothetik (Curriculum Prothetik 1-3, 5. Auflage 2022, Kern u. a.), Zahnärztliche Chirurgie und MKG-Chirurgie (Einführung in die Zahnärztliche Chirurgie und Implantologie, 3. Auflage 2018, Gutwald/Gellrich/Schmelzeisen), Kieferorthopädie (Einführung in die Kieferorthopädie, 2017, Kahl-Nieke).
- Wiederholungen
- 2
SaarlandDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Kommission der Zahnärztekammer des Saarlandes; die auf festgestellte Defizite beschränkte Eignungsprüfung für EU-Abschlüsse findet ebenfalls vor der Zahnärztekammer statt
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Dreiteilig nach §§ 104, 108-110 ZApprO (Approbationsordnung für Zahnärzte): schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschnitt, jeweils erst nach Bestehen des vorangegangenen Abschnitts
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung; ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
SachsenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden; Anmeldung nicht direkt beim Landesprüfungsamt, sondern innerhalb des Approbationsverfahrens bei der Landesdirektion Sachsen
- Gebühr
- 2.000 € bis 3.000 €
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Dreiteilig, nacheinander abzulegen: schriftlicher Abschnitt (Behandlungsplanung, 45 Minuten, mindestens zwei begründete Behandlungsvorschläge), mündlicher Abschnitt (60 bis 90 Minuten je Person, höchstens vier Personen gleichzeitig) und praktischer Abschnitt (Prothetik ca. 2 Stunden, Zahnerhaltung ca. 2 Stunden, Oralchirurgie und MKG zusammen ca. 1 Stunde). Der mündliche und der praktische Abschnitt dürfen erst nach Bestehen des jeweils vorangegangenen abgelegt werden.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre/Prävention/Restauration); ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
Sachsen-AnhaltDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Prüfungskommission bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt im Auftrag des Landesprüfungsamtes; Anmeldung über das Landesprüfungsamt
- Prüfungsort
- Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, Große Diesdorfer Straße 162, Magdeburg
- Gebühr
- 2.950 €
- Termine
- Terminmitteilung spätestens fünf Tage vor dem jeweiligen Prüfungsabschnitt, schriftlich durch die Kammer; der Prüfungstermin wird erst nach Zahlungseingang vergeben, womit die Teilnahme verbindlich wird
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Dreiteilig: schriftlicher, mündlicher und praktischer Prüfungsabschnitt, jeweils erst nach Bestehen des vorangegangenen. Terminmitteilung schriftlich durch die Kammer spätestens fünf Tage vor dem jeweiligen Prüfungsabschnitt. Ein Prüfungstermin wird erst nach Zahlungseingang vergeben; die Ergebnismitteilung erfolgt erst nach Beratung der Prüfungskommission und Erstellung des Prüfungsprotokolls.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre/Prävention/Restauration); ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
Schleswig-HolsteinDetails anzeigen
- Termine
- Bei Bedarf sollen jährlich mindestens zwei Prüfungstermine anberaumt werden; die Terminvergabe nimmt ausschließlich die Kammer vor, nicht das Landesamt
- Wartezeit
- Der Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes soll in der Regel innerhalb von 18 Monaten nach der Mitteilung über die festgestellten Unterschiede erbracht werden; eine in einem anderen Bundesland absolvierte entsprechende Berufstätigkeit wird auf den Zeitraum angerechnet
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Dreiteilig, ausdrücklich an §§ 104 ff. ZApprO (Approbationsordnung für Zahnärzte) orientiert: schriftlicher Teil (§ 108) mit 45 Minuten Behandlungsplanung und mindestens zwei begründeten Behandlungsvorschlägen
- Mündlicher Teil (§ 109) von 60 bis 90 Minuten
- Praktischer Teil (§ 110) mit den in der ZApprO genannten Leistungen, für die höchstens fünf Stunden zur Verfügung stehen - wird die Prüfung am Patienten durchgeführt, kann sich die Prüfungszeit nach Maßgabe der Sachverständigenkommission verlängern. Einzelprüfung oder Gruppenprüfung mit bis zu vier Personen. Die Sachverständigenkommission besteht aus drei Mitgliedern (Vorsitz und zwei weitere), Hochschullehrern oder Lehrkräften der Prüfungsfächer oder approbierten Zahnärzten
- Berufung auf Vorschlag der Kammer durch das SHIBB (Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung), Entscheidung mit Stimmenmehrheit, Sitzungen nicht öffentlich.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung; ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
ThüringenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landeszahnärztekammer Thüringen im Auftrag des Thüringer Landesverwaltungsamts; das TLVwA stellt die Gleichwertigkeit anhand der Dokumente fest und erteilt der Kammer den Auftrag zur Abnahme der Kenntnisprüfung
- Gebühr
- 2.830 €
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Dreiteilig und nacheinander abzulegen: schriftlicher Abschnitt (Behandlungsplanung, 45 Minuten, mindestens zwei begründete Behandlungsvorschläge auf Grundlage von Modellunterlagen, Röntgenbefund und Parodontalstatus), mündlicher Abschnitt (60 bis 90 Minuten je Person, höchstens vier Personen gleichzeitig) und praktischer Abschnitt unter simulierten Praxisbedingungen (Prothetik ca. zwei Stunden, Fächergruppe Zahnerhaltung ca. zwei Stunden, Oralchirurgie und MKG zusammen ca. eine Stunde). Der mündliche und der praktische Abschnitt dürfen erst nach Bestehen des jeweils vorangegangenen abgelegt werden. Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgelegt.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Zahnärztliche Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie die Fächergruppe Zahnerhaltung (Endodontologie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre/Prävention/Restauration); ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie, Hygiene und Rechtsfragen der zahnärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2