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Zahnarzt mit Abschluss außerhalb der EU: so läuft die Approbation

Als Zahnarzt mit einem Abschluss außerhalb der EU legen Sie im Regelfall die Kenntnisprüfung ab. Sie hat drei Abschnitte: schriftlich, mündlich und praktisch. Der praktische Abschnitt dauert rund fünf Stunden. Wer seine Unterlagen bewerten lassen möchte, erklärt das innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung. Die Behörde prüft dann in einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, ob Ihr Studium der deutschen Zahnmedizin entspricht.

Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb von EU, EWR und Schweiz. Haben Sie Ihr Zahnmedizinstudium in der EU, im EWR oder in der Schweiz abgeschlossen, finden Sie alles Wichtige auf der Seite zum EU-Abschluss. Bei Zahnärzten unterscheiden sich in den 16 Ländern vor allem Prüfungsgebühren und Termine; die Zahlen stehen im Bundesländervergleich.

Die Schritte bis zur zahnärztlichen Approbation

  1. 1. Zuständige Behörde klären

    Wohnen Sie in Deutschland, entscheidet die Behörde Ihres Wohnortlandes. Wohnen Sie im Ausland, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie als Zahnarzt arbeiten wollen. Bei Zahnärzten ist der Landesbezug häufig ein eigener Punkt: 12 Länder verlangen einen Nachweis dafür. Die Länder lassen meist mehrere Möglichkeiten zu, nämlich eine Einstellungszusage, eine familiäre Bindung oder einen Wohnsitz mit Meldebestätigung.

    Typische Stolperstelle: Nordrhein-Westfalen hat zwei Zahnärztekammern. Die Zahnärztekammer Nordrhein ist für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zuständig, die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für Arnsberg, Detmold und Münster. Der geplante Tätigkeitsort entscheidet, bei welcher Kammer Sie die Fachsprachenprüfung ablegen.

    Zuständigkeit und Wechsel des Bundeslandes · Behörden der Bundesländer

  2. 2. Förderung beantragen, bevor Sie den Antrag stellen

    Der Anerkennungszuschuss beträgt bis zu 4.800 €. Sie beantragen ihn vor dem Approbationsantrag, und er setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Die dreiteilige Kenntnisprüfung der Zahnärzte kostet nach den Festbeträgen von 9 Ländern 1.300 € bis 3.000 €. Die Fachsprachenprüfung liegt bei 450 € bis 580 €.

    Typische Stolperstelle: Hamburg und Thüringen erheben bei jeder Wiederholung der Fachsprachenprüfung die Gebühr erneut. Rechnen Sie das in Ihre Planung ein.

    Förderung im Überblick · Gebühren und Kosten

  3. 3. Unterlagen für den zahnärztlichen Antrag beschaffen

    In allen 16 Ländern gehören Abschlussdiplom, Lebenslauf und Identitätsnachweis zum Antrag. 15 Länder fordern ein Führungszeugnis aus dem Heimat- oder Ausbildungsland, 15 eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung. 12 Länder wollen einen Nachweis, dass Sie in Ihrem Ausbildungsland als Zahnarzt zugelassen oder registriert sind. Die Fächer- und Notenliste verlangen 11 Länder, eine Stundenübersicht 8. Ausländische Urkunden brauchen beglaubigte Kopien und Übersetzungen, je nach Herkunftsland mit Apostille oder Legalisation.

    Typische Stolperstelle: Die Stundenübersicht ist etwas anderes als die Fächer- und Notenliste. Sie zeigt den zeitlichen Umfang je Fach, getrennt nach Theorie und Praxis. Die praktische Ausbildung heißt je nach Ausbildungsstaat Internship, Praxisjahr oder anders; 7 Länder führen sie als eigene Position neben dem Diplom.

    Regeln nach Herkunftsland

  4. 4. Deutsch auf Niveau B2 nachweisen

    15 Länder verlangen schon mit dem Antrag ein Zertifikat auf Niveau B2. B2 steht für sicheres Deutsch im Alltag nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Die zahnärztliche Fachsprache folgt in einer eigenen Prüfung.

    Typische Stolperstelle: 6 Länder legen ein Höchstalter für das Zertifikat fest, häufig drei Jahre. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum, bevor Sie den Antrag abgeben.

  5. 5. Antrag stellen

    Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde, mit den Unterlagen und dem Sprachnachweis. 15 Länder verlangen ein amtliches Formblatt. Mit der Antragstellung beginnt die Vier-Wochen-Frist.

    Typische Stolperstelle: 6 Länder verlangen eine Erklärung über frühere oder laufende Anträge in anderen Bundesländern. Sie soll Parallelverfahren verhindern; Niedersachsen untersagt Parallelanträge ausdrücklich.

    Gebühren und Kosten

  6. 6. Innerhalb von vier Wochen: Kenntnisprüfung oder Unterlagenbewertung

    Wer die Bewertung seiner Unterlagen will, erklärt das innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung (§ 12b Abs. 2 ZHG). Die Entscheidung bindet für das ganze Verfahren, und die Behörde muss Sie über diese Möglichkeit und ihre Folgen aufklären.

    Typische Stolperstelle: Denken Sie bei der Wahl an den praktischen Abschnitt: Er findet am Phantomkopf statt, einem Übungsmodell des Kopfes, und dauert rund fünf Stunden.

    Vier Fragen zur Entscheidung

  7. 7. Bescheid bei Unterlagenbewertung: gleichwertig oder wesentliche Unterschiede

    Ist Ihr Studium gleichwertig, erhalten Sie die Approbation ohne Kenntnisprüfung. Stellt die Behörde wesentliche Unterschiede fest, also bedeutende Abweichungen bei Inhalten oder Art der Ausbildung, die Ihre Berufserfahrung nicht ausgleicht, folgt die Kenntnisprüfung.

    Typische Stolperstelle: Im Bescheid kann die Behörde ein weiteres Fach oder einen Querschnittsbereich festlegen, in dem sie Unterschiede gesehen hat (§ 107 Abs. 2 ZApprO). Es wird zusätzlich zu den Prüfungsfächern der Zahnmedizin geprüft.

  8. 8. Fachsprachenprüfung bei der Zahnärztekammer

    Die Zahnärztekammern nehmen die Prüfung in der Regel ab; in 15 Ländern ist sie Regelvoraussetzung. Sie besteht aus einem Zahnarzt-Patienten-Gespräch, einer schriftlichen Dokumentation (etwa einem Kurzbericht an den weiterbehandelnden Zahnarzt) und einem Gespräch unter Zahnärzten. In Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein dauert sie 60 Minuten, in Mecklenburg-Vorpommern etwa 90 Minuten.

    Typische Stolperstelle: In 5 Ländern liegt die Fachsprachenprüfung ausdrücklich vor der Kenntnisprüfung. Baden-Württemberg empfiehlt das und lässt den schriftlichen Abschnitt in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach bestandener Fachsprachenprüfung zu. Mehrere Länder verlangen bei einer Wiederholung, die ganze Prüfung erneut abzulegen.

    Fachsprachenprüfung

  9. 9. Kenntnisprüfung in drei Abschnitten

    Sie legen die Abschnitte nacheinander ab und dürfen erst weiter, wenn Sie den vorherigen bestanden haben (§ 104 Abs. 2 ZApprO). Im schriftlichen Abschnitt entwickeln Sie in 45 Minuten mindestens zwei begründete Behandlungsvorschläge. Im mündlichen Abschnitt folgt ein Prüfungsgespräch von 60 bis 90 Minuten. Der praktische Abschnitt umfasst Prothetik, Zahnerhaltung sowie Oralchirurgie und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Jeder Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (§ 118 ZApprO).

    Typische Stolperstelle: Nordrhein-Westfalen teilt vorab nicht mit, welche Zähne Sie präparieren, und verschickt kein Lehrmaterial. Mecklenburg-Vorpommern prüft zweimal jährlich im März und im September, Berlin in der Regel im Mai und im Oktober.

    Kenntnisprüfung im Detail

  10. 10. Berufserlaubnis als Zwischenschritt

    Bis zur Approbation können Sie eine befristete Berufserlaubnis nach § 13 ZHG beantragen. Sie ist widerruflich und gilt insgesamt höchstens zwei Jahre zahnärztlicher Tätigkeit in Deutschland, unabhängig vom Land.

    Typische Stolperstelle: Mehrere Länder erteilen sie nur für eine nicht selbständige Tätigkeit unter Aufsicht, also nicht für eine eigene Praxis.

    Berufserlaubnis im Detail

  11. 11. Approbation und Strahlenschutz

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Behörde die Approbation. Die Fachkunde im Strahlenschutz, die Sie zum Röntgen brauchen, gehört nicht zur Approbation selbst. Sie ist aber für die spätere Berufsausübung nötig; ein Land verlangt den Nachweis schon mit dem Antrag.

Der praktische Abschnitt am Phantomkopf

Sie arbeiten unter simulierten Bedingungen einer Zahnarztpraxis; Berlin und Hamburg nennen ausdrücklich den Phantomkopf. Die drei Teile dauern zusammen rund fünf Stunden (§ 110 ZApprO).

In der Prothetik (etwa zwei Stunden) präparieren Sie für eine Verblendkrone und eine Teilkrone, formen ab und fertigen eine einfache zahntechnische Arbeit. Die Zahnerhaltung (etwa zwei Stunden) umfasst Kavitätenpräparation und Füllung, eine Kompositfüllung, eine Wurzelkanalbehandlung an einem natürlichen Zahn und die Wahl der Instrumente für die Parodontologie. In der Oralchirurgie und der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (zusammen etwa eine Stunde) wählen Sie die passenden Instrumente aus.

Was Sie selbst tun und was wir mit Ihnen klären

Wir prüfen vorab, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist, und klären mit Ihnen den Landesbezug, den viele Länder von Zahnärzten verlangen. Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe. Termine und Prüfungsorte für die drei Abschnitte besprechen wir mit Ihnen, bevor Sie sich anmelden. Den Förderantrag stellen Sie selbst, und die Prüfungen legen Sie selbst ab.

Häufige Fragen von Zahnärzten zum Ablauf

Wie läuft die Kenntnisprüfung für Zahnärzte ab?
In drei Abschnitten nacheinander: schriftlich (45 Minuten Behandlungsplanung), mündlich (60 bis 90 Minuten) und praktisch (rund fünf Stunden). Sie dürfen erst zum nächsten Abschnitt, wenn Sie den vorherigen bestanden haben (§§ 104 bis 118 ZApprO). Kenntnisprüfung im Detail
Was passiert, wenn ich einen Abschnitt nicht bestehe?
Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (§ 118 ZApprO). Die Wiederholungen zählen je Abschnitt. In 2 Ländern (Berlin und Brandenburg) ist ausdrücklich geregelt, dass Fehlversuche aus anderen Bundesländern angerechnet werden.
Wie lange dauert die Fachsprachenprüfung für Zahnärzte?
Nach den Angaben der Kammern 60 Minuten in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein, in Mecklenburg-Vorpommern etwa 90 Minuten. Hamburg bewertet nach Punkten (höchstens 72) und verlangt 60 Prozent zum Bestehen. Fachsprachenprüfung
Brauche ich als Zahnarzt einen Nachweis des Landesbezugs?
12 Länder verlangen ihn. Die Länder lassen dafür meist eine Einstellungszusage, eine familiäre Bindung oder einen Wohnsitz mit Meldebestätigung zu.
Wie lange gilt die Berufserlaubnis für Zahnärzte?
Höchstens zwei Jahre zahnärztlicher Tätigkeit in Deutschland, über alle Länder zusammengerechnet (§ 13 Abs. 2 ZHG). Danach ist sie nur ausnahmsweise möglich (§ 13 Abs. 3 ZHG). Berufserlaubnis im Detail