Approbation​-beantragen.de

Fachsprachenprüfung für Zahnärzte

Die Fachsprachenprüfung zeigt, dass Sie sich im Berufsalltag sicher auf Deutsch verständigen können. Sie müssen sie ablegen, wenn Ihr Land sie verlangt. Befreit sind Sie zum Beispiel, wenn Sie mindestens zehn Jahre eine deutschsprachige Schule besucht oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung auf Deutsch abgeschlossen haben. Wir klären für Sie, welche Prüfung in Ihrem Bundesland gilt.

Welches Niveau verlangt wird

B2 für die Alltagssprache, C1 für die Sprache im Beruf. B2 und C1 sind Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).

Die Zahnärztekammern der Länder nehmen die Prüfung in der Regel ab. Ob Sie sich selbst anmelden oder die Behörde Sie anmeldet, regelt jedes Land anders.

Die Prüfung besteht aus einem Zahnarzt-Patienten-Gespräch, einer schriftlichen Dokumentation, etwa einem Kurzbericht an den weiterbehandelnden Zahnarzt, und einem Gespräch unter Zahnärzten. Nach den Angaben der Kammern dauert sie in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein 60 Minuten (drei Teile von je 20 Minuten) und in Mecklenburg-Vorpommern etwa 90 Minuten. Berlin und Schleswig-Holstein prüfen nach eigener Angabe nicht das zahnmedizinische Fachwissen. Hamburg bewertet nach Punkten (höchstens 72); bestanden ist die Prüfung dort ab 60 Prozent der Punkte.

Sie kann unbegrenzt oft wiederholt werden, in mehreren Ländern aber nur als Ganzes.

Die Anforderungen gehen auf Eckpunkte der Gesundheitsministerkonferenz von 2014 zurück. Sie sind eine Empfehlung; die Länder setzen sie in Landesrecht und Kammersatzungen um. Darum unterscheiden sich Gebühr, Anmeldung und anerkannte Ersatznachweise.

Der Nachweis gilt nach diesen Eckpunkten auch dann als erbracht, wenn Sie eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache abgeschlossen haben.

Ob ein Land die Prüfung eines anderen Landes anerkennt, klären wir für Sie, bevor Sie sich anmelden.

Wie sich ein Wechsel des Bundeslands auf Ihre Prüfung auswirkt, steht auf der Seite Bundeslandwechsel.

Die 16 Länder im Vergleich

Gebühr, Anmeldung, Wartezeit, Wiederholung, Ersatznachweise und Reihenfolge der Fachsprachenprüfung je Bundesland
BundeslandGebührAnmeldungWartezeitWiederholungErsatznachweiseReihenfolge zur Kenntnisprüfung
Baden-Württemberg450 €Die Behörde meldet Sie an—unbegrenzt*jadavor (empfohlen)
Bayern450 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt*im Einzelfall—
Berlin450 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt*——
Brandenburg470 €Die Behörde meldet Sie an—unbegrenzt*ja—
Bremen—Die Behörde meldet Sie an—beliebig häufig——
Hamburg475 €Die Behörde meldet Sie an—beliebig oft*ja—
Hessen—Sie melden sich selbst an——jadavor
Mecklenburg-Vorpommern460 € für die Prüfung, dazu 100 € Verwaltungsgebühr für die AnmeldungSie melden sich selbst an—unbegrenzt*——
Niedersachsen580 €Die Behörde meldet Sie an—unbegrenzt——
Nordrhein-Westfalen450 €Die Behörde meldet Sie an—unbegrenztim Einzelfall—
Rheinland-Pfalz450 €Sie melden sich selbst an——ja—
Saarland——————
Sachsen450 €Die Behörde meldet Sie an———davor
Sachsen-Anhalt500 €Sie melden sich selbst an—mehrfach——
Schleswig-Holstein—Die Behörde meldet Sie an—unbegrenztjadavor
Thüringen570 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt*ja—

Ein Strich heißt: Das Land nennt dazu nichts oder nur einen längeren Text; er steht in der Länderkarte unter der Tabelle. „Im Einzelfall“ heißt: Die Behörde entscheidet nach Prüfung. * Weitere Bedingungen, etwa Wartezeiten oder die Wiederholung als Ganzes, stehen in der Länderkarte. Stand der Daten: 8. September 2026; Landesangaben geprüft am 15. September 2026. Die Ländernamen führen zur Landesseite.

In einigen Ländern können Sie sich selbst anmelden, oft aber erst nach dem Approbationsantrag oder mit einem B2-Zertifikat. Welche Bedingung in Ihrem Land gilt, steht in der Länderkarte.

Wer die Prüfung ablegen muss, hängt vom Weg zur Approbation ab: Informationen zu Abschlüssen aus Drittstaaten und zu EU-Abschlüssen. Auch für die Berufserlaubnis verlangen mehrere Länder einen Sprachnachweis. Was die Prüfung kostet, rechnet der Kostenrechner zusammen mit den übrigen Gebühren aus.

Die Angaben der Länder im Einzelnen

Baden-WürttembergDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg, im Auftrag des RP Stuttgart
Niveau
Fachsprachkenntnisse Zahnmedizin, orientiert am Sprachniveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), auf Basis eines B2-Zertifikats der Allgemeinsprache
Gebühr
450 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
unbegrenzt; die Prüfung ist stets als Ganzes zu wiederholen, Antrag formlos an die LZK BW, keine erneute Anmeldung über das RP nötig
Anerkannte Ersatznachweise
Anerkannt werden Fachsprachenprüfungen anderer Zahnärztekammern bzw. anderer Bundesländer — aber nur, wenn der Nachweis bereits mit dem Antrag eingereicht wird. Gültigkeit der eigenen Prüfung in der Regel 3 Jahre; eine Tätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis verlängert die Gültigkeit um den Zeitraum der tatsächlichen Tätigkeit.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
vor der Kenntnisprüfung — ausdrückliche Empfehlung; der schriftliche Abschnitt der Kenntnisprüfung kann in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach bestandener Fachsprachenprüfung abgelegt werden
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachkenntnisse Zahnmedizin, orientiert an C1 GER, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg oder durch eine Fachsprachenprüfung einer anderen Zahnärztekammer/eines anderen Bundeslandes, sofern sie mit dem Antrag eingereicht wird.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER; im Drittstaats- und EU-Verfahren ausdrücklich von einem ALTE-(Full-Member-)zertifizierten Institut (z. B. Goethe-Institut, TELC, ÖSD). Entfällt bei Muttersprache Deutsch, deutschsprachiger zahnärztlicher Ausbildung, 10 Jahren deutschsprachiger Schule mit Abschluss oder 3-jähriger abgeschlossener deutschsprachiger Berufsausbildung.
Gültigkeit des Zertifikats
Fachsprachenprüfung in der Regel 3 Jahre gültig; eine Tätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis verlängert die Gültigkeit um den Zeitraum der tatsächlichen Tätigkeit

Alle Angaben zu Baden-Württemberg

BayernDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) im Auftrag der Regierung; Organisation und Durchführung durch die ausgegründete Dienstleistungsgesellschaft eazf GmbH
Niveau
Fachsprachenkenntnisse C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); allgemeine Sprachkenntnisse B2 GER als Grundlage — ein gesonderter Sprachtest hierüber erfolgt nicht, es ist auch kein gesonderter Nachweis vorzulegen
Gebühr
450 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wiederholungen
unbegrenzt; nur als Ganzes wiederholbar; neuerliche Anmeldung frühestens 2 Monate nach dem letzten Sprachtest
Anerkannte Ersatznachweise
Fachsprachentests anderer Zahnärztekammern, zuständiger Stellen anderer Länder und anderer Prüfungseinrichtungen werden anerkannt, sofern gewährleistet ist, dass die dortige Prüfung mit dem Fachsprachentest bei der BLZK gleichwertig ist; ob das im Einzelfall vorliegt, ist vorab mit der zuständigen Berufszulassungsstelle zu klären.
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenkenntnisse auf Niveau C1 GER, nachzuweisen durch den Sprachtest der eazf GmbH im Auftrag der BLZK; Fachsprachentests anderer Kammern werden bei nachgewiesener Gleichwertigkeit anerkannt.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER als Grundlage; ein gesonderter Sprachtest hierüber erfolgt nicht, und es ist auch kein gesonderter Nachweis vorzulegen.

Alle Angaben zu Bayern

BerlinDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Zahnärztekammer Berlin, Stallstraße 1, 10585 Berlin
Niveau
C1 GER (Fachsprache), auf Basis eines allgemeinsprachlichen B2-Zertifikats
Gebühr
450 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wiederholungen
unbegrenzt; die Prüfung ist stets insgesamt zu wiederholen, die Wiederholung einzelner Teile ist nicht möglich
Anerkannte Ersatznachweise
Befreiung in der Regel bei Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden deutschsprachigen Schule oder einer mindestens dreijährigen deutschsprachigen Berufsausbildung; über die Befreiung entscheidet das LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin).
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachentest C1 bei der Zahnärztekammer Berlin; nicht älter als 3 Jahre. Nach bestandener Prüfung stellt die Kammer ein Zertifikat aus, das dem LAGeSo im Original mit einfacher Kopie vorzulegen ist — alternativ eine beglaubigte Kopie per Post an das LAGeSo, IV A 216.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER, nachzuweisen durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts, von Telc oder TestDaF; nicht älter als 3 Jahre. Die Vorlage bereits bei Antragstellung ist nicht erforderlich.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für das B2-Zertifikat und für den Fachsprachentest

Alle Angaben zu Berlin

BrandenburgDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB); das Merkblatt G1-A-11a gilt ausdrücklich nur für die Prüfung vor der LZÄKB
Niveau
C1 GER (Fachsprache) auf Basis eines B2-Zertifikats der Allgemeinsprache
Gebühr
470 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
unbegrenzt; stets als Ganzes zu wiederholen
Anerkannte Ersatznachweise
Anerkannt wird der Fachsprachtest der Landeszahnärztekammer Brandenburg, der entsprechenden Berufskammer eines anderen deutschen Bundeslandes oder „einer sonstigen geeigneten Einrichtung/Institution“; ferner entfällt der Nachweis bei mindestens zehnjähriger deutschsprachiger Schulbildung oder mindestens dreijähriger deutschsprachiger Berufsausbildung.
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachtest C1 GER bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg, der Berufskammer eines anderen Bundeslandes oder einer sonstigen geeigneten Einrichtung/Institution.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER; Zertifikat des Goethe-Instituts, der telc GmbH, TestDaF, ÖSD oder eines anderen ALTE-zertifizierten Instituts, alle Prüfungsteile mindestens ausreichend, bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre. Entfällt bei mindestens zehnjähriger Schulbildung oder mindestens dreijähriger Berufsausbildung in deutscher Sprache.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für das B2-Zertifikat (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung)

Alle Angaben zu Brandenburg

BremenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Zahnärztekammer Bremen, Universitätsallee 25, 28359 Bremen; Tel. 0421 33303-20
Niveau
C1 Fachsprache auf Grundlage eines allgemeinsprachlichen B2-Nachweises
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
beliebig häufig
Nachweis der Fachsprache
C1 Fachsprache, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Zahnärztekammer Bremen; die Anmeldung erfolgt durch die Approbationsbehörde nach Antragstellung.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen durch ein Zertifikat von Goethe-Institut, TestDaF, telc oder ÖSD.

Alle Angaben zu Bremen

HamburgDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Zahnärztekammer Hamburg, Alstercity, Weidestraße 122 b, 22083 Hamburg; Tel. +49 40 733 405-30
Niveau
C1 GER (Fachsprache) auf Basis eines B2-Zertifikats; die Prüfung bezieht sich nur auf die Fachsprache, nicht auf das zahnmedizinische Grundwissen
Gebühr
475 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
beliebig oft; stets vollständig zu wiederholen, Teilprüfungen sind nicht möglich; für jede Wiederholung wird erneut die volle Verwaltungs- und Prüfungsgebühr erhoben
Anerkannte Ersatznachweise
Anerkannte Anbieter des Fachsprachzertifikats: Kammern der anderen Bundesländer, Prüfungszentren der telc gGmbH, brmi-Akademie für Heilberufe, Freiburg International Academy (FIA), Panacea 4U. Zertifikate über die Teilnahme an bloßen Fachsprachkursen reichen nicht aus. Befreiung bei Deutsch als Muttersprache (Nachweis: beglaubigte Kopie des deutschen Abiturzeugnisses), Erwerb des universitären Ausbildungsnachweises auf Deutsch oder Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden deutschsprachigen Schulbildung.
Nachweis der Fachsprache
C1 GER, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Zahnärztekammer Hamburg oder eines der anerkannten Ersatzzertifikate (Kammern anderer Bundesländer, telc gGmbH, brmi-Akademie für Heilberufe, Freiburg International Academy, Panacea 4U). Für die Berufserlaubnis genügt B2.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER; anerkannte Anbieter in der EU-Fallgruppe: Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF, ÖSD — in der Drittstaatsfallgruppe zusätzlich ECL.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für das Fachsprachzertifikat (bei Vorlage)

Alle Angaben zu Hamburg

HessenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH), Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main
Niveau
C1 Zahnmedizin (Fachsprache) auf Grundlage eines Sprachzertifikats GER-B2 des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH; Zertifikat bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Anerkannte Ersatznachweise
Anerkannt werden Fachsprachzertifikate der Landeszahnärztekammer Hessen oder anderer Bundesländer, der brmi-Akademie für Heilberufe, der Freiburg International Academy (FIA) und der telc gGmbH; das EU-Merkblatt nennt zusätzlich das telc B2/C1 Fachsprachzertifikat als Alternative. Nach mindestens zehnjähriger Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule genügt das Abiturzeugnis bzw. die Matura.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
vor der Kenntnisprüfung — das Fachsprachzertifikat C1 Zahnmedizin einer Landeszahnärztekammer ist ausdrücklich Voraussetzung für die Zulassung zur Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachzertifikat C1 Zahnmedizin einer Landeszahnärztekammer; alternativ telc B2/C1 Fachsprachzertifikat oder Zertifikate der brmi-Akademie für Heilberufe bzw. der Freiburg International Academy. Voraussetzung sowohl für die Zulassung zur Kenntnisprüfung als auch für die Erteilung der befristeten Berufserlaubnis.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
GER-B2, ausdrücklich nur Zertifikate des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH; schon zum Antragszeitpunkt vorzulegen. Alternativ genügt nach mindestens zehnjähriger deutschsprachiger Schulbildung das Abiturzeugnis bzw. die Matura.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre — sowohl für das B2-Zertifikat als auch für das Fachsprachzertifikat, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung

Alle Angaben zu Hessen

Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin
Niveau
Fachsprachenkenntnisse auf C1-Niveau auf der Grundlage eines nachgewiesenen allgemeinsprachlichen Niveaus B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
Gebühr
460 € für die Prüfung, dazu 100 € Verwaltungsgebühr für die Anmeldung
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wiederholungen
unbegrenzt; die Prüfung ist stets als Ganzes zu wiederholen
Anerkannte Ersatznachweise
Befreit ist, wer einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule, eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende deutschsprachige Schulbildung oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache nachweist.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Die bestandene Fachsprachenprüfung ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenprüfung C1 bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; Selbstanmeldung mit Bescheinigung des Landesprüfungsamts. Ablauf: 20 Minuten Vorbereitung mit einem standardisierten Aufklärungsbogen, 40 Minuten mündliche Prüfung (Zahnarzt-Patienten-Gespräch und Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch), 30 Minuten schriftliche Prüfung am Computer (Zusammenfassung des Falls als Arztbrief für den weiterbehandelnden Zahnarzt); Gesamtdauer ca. 90 Minuten.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Zertifikat B2 GER; akzeptierte Anbieter: TestDaF-Institut, ÖSD, Goethe-Institut, telc GmbH, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (DSD II)

Alle Angaben zu Mecklenburg-Vorpommern

NiedersachsenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Zahnärztekammer Niedersachsen auf Grundlage eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für die antragstellenden Personen des NiZzA (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung)
Niveau
Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1; allgemeinsprachlich vorab B2
Gebühr
580 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
unbegrenzt
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenprüfung der Zahnärztekammer Niedersachsen, orientiert am Niveau C1; Einzelprüfung mit mindestens zwei Prüfern, davon mindestens einer selbst Zahnarzt: simuliertes Zahnarzt-Patienten-Gespräch (20 Min.), Zahnarztbericht (20 Min.), Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch (20 Min.). Zahnärztliches Fachwissen wird nicht geprüft.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Niveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); Zertifikat über eine bestandene B2-Prüfung. Ohne diesen Nachweis ist keine Anmeldung zur Fachsprachenprüfung möglich.

Alle Angaben zu Niedersachsen

Nordrhein-WestfalenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Zahnärztekammer Nordrhein für eine beabsichtigte Tätigkeit in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln; Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für Arnsberg, Detmold und Münster
Niveau
Fachsprachkenntnisse auf dem Niveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) auf der Grundlage allgemeinsprachlicher Kenntnisse auf dem Niveau B2 GER
Gebühr
450 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
Alternative Nachweise werden im Einzelfall unter Anlegung eines strengen Maßstabs geprüft
Nachweis der Fachsprache
Niveau C1 GER, in der Regel nachgewiesen durch die Fachsprachenprüfung der nach § 3 Abs. 4 ZustVO HB zuständigen Zahnärztekammer (Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe). Die Prüfung der Zahnärztekammer Nordrhein orientiert sich an praktischen Szenarien aus dem zahnärztlichen Alltag; die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe prüft die mündliche Verständigung ebenso wie die Fähigkeit, sich schriftlich auszudrücken.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Niveau B2 GER; Bescheinigung eines anerkannten Sprachinstituts. Dem EU-Merkblatt liegt eine Anlage mit den anerkannten Nachweisen bei. Ohne B2-Nachweis wird das Drittstaatsverfahren nicht fortgeführt.

Alle Angaben zu Nordrhein-Westfalen

Rheinland-PfalzDetails anzeigen
Erforderlich
Nicht für alle Antragstellenden; das LSJV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) entscheidet im Einzelfall
Prüfende Stelle
Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Langenbeckstraße 2, 55131 Mainz; Anmeldung über das Formular unter lzk-sprachpruefung.de
Niveau
Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2, fachsprachliche Kenntnisse auf dem Niveau C1
Gebühr
450 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Anerkannte Ersatznachweise
Anerkannt werden unter anderem ein zehnjähriger Schulbesuch in Deutschland; die Aufzählung im LSJV-Vordruck ist ausdrücklich nicht abschließend. Als nachgewiesen gelten die Kenntnisse laut Serviceportal ferner bei Deutsch als Muttersprache, bei einem in deutscher Sprache erworbenen zahnärztlichen Ausbildungsnachweis, nach Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden deutschsprachigen Schulbildung oder einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache.
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachliche Kenntnisse auf dem Niveau C1, in der Regel über die Fachsprachenprüfung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz. Ob die Prüfung erforderlich ist, entscheidet das LSJV im Einzelfall.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2. Der Nachweis kann während des Approbationsverfahrens nachgereicht werden. Als erbracht gilt er unter anderem bei Deutsch als Muttersprache, bei einem in deutscher Sprache erworbenen Ausbildungsnachweis, nach Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden deutschsprachigen Schulbildung oder einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache.

Alle Angaben zu Rheinland-Pfalz

SaarlandDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Niveau
Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2-GER, Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1-GER
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1-GER; dazu ist eine Fachsprachenprüfung bei einer deutschen Zahnärztekammer abzulegen
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2-GER, nachzuweisen durch Sprachzertifikate in beglaubigter Fotokopie

Alle Angaben zu dem Saarland

SachsenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landeszahnärztekammer Sachsen
Niveau
Fachsprachenkenntnisse orientiert am Niveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) auf der Grundlage eines allgemeinsprachlichen Nachweises auf B2-Niveau
Gebühr
450 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Fachsprachentest vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachentest bei der Landeszahnärztekammer Sachsen, Gebühr 450 €; Anmeldung durch die Behörde
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Sprachzertifikat Stufe B2 GER; Voraussetzung für den Fachsprachentest bei der Landeszahnärztekammer Sachsen

Alle Angaben zu Sachsen

Sachsen-AnhaltDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt; Prüfungsort sind die Räumlichkeiten der Kammer
Niveau
An C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) orientiert, auf der Grundlage eines B2-Zertifikats nach GER
Gebühr
500 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wiederholungen
mehrfach
Nachweis der Fachsprache
Deutsch-Sprachtest für Zahnärzte bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt; Einzelprüfung, nicht öffentlich, Gesamtdauer 60 Minuten, beginnt mit dem schriftlichen Teil unter Aufsicht; nur bei bestandenem schriftlichem Teil folgt der mündliche Teil mit simuliertem Zahnarzt-Patienten-Gespräch, kollegialem Fachgespräch, Anfertigen eines elektronisch verfassten Schriftstücks und Auswertung von Befundmaterial. Fachwissen wird nicht geprüft. Prüfungskommission: zwei Prüfer, mindestens zur Hälfte Zahnärzte.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Deutsch-B2-Zertifikat nach GER; Voraussetzung für die Zulassung zum Fachsprachtest
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für den Fachsprachtest

Alle Angaben zu Sachsen-Anhalt

Schleswig-HolsteinDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Zahnärztekammer Schleswig-Holstein; die Prüfung findet in der Zahnärztekammer statt.
Niveau
Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) auf der Grundlage eines Sprachzertifikats Deutsch B2
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
Ein C1-Fachsprachenzertifikat bzw. eine entsprechende Bestätigung wird anerkannt, wenn die Prüfung nicht durch das Landesamt Schleswig-Holstein veranlasst wurde; vorzulegen in amtlich beglaubigter Kopie.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Fachsprachenprüfung zwingend vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenprüfung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein: 60 Minuten, drei Teile à 20 Minuten - Arzt-Patienten-Gespräch anhand eines Anamnesebogens und eines Röntgenbildes (Befunde, Diagnose, Therapiemöglichkeiten), Verfassen eines Arztbriefes, der handschriftlich und nicht am Computer zu schreiben ist, sowie Besprechung der ersten beiden Teile mit einem Zahnarzt, wobei Fachwörter zu verwenden und ausgewählte Fachwörter patientenverständlich zu erklären sind. Die Prüfung wird von einem Zahnarzt und einer Deutschlehrkraft abgenommen. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt und der Approbationsbehörde gemeldet; Fachwissen wird nicht geprüft.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
GER-B2-Zertifikat in amtlich beglaubigter Kopie; im Drittstaatsverfahren und für die Berufserlaubnis ausdrücklich gefordert. Im EU-Formular ist das B2-Zertifikat ausdrücklich nur „für Hebammen“ vorgesehen.

Alle Angaben zu Schleswig-Holstein

ThüringenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landeszahnärztekammer Thüringen, Barbarossahof 16, 99092 Erfurt
Niveau
Fachsprachenkenntnisse auf C1-Niveau auf der Grundlage eines allgemeinsprachlichen Nachweises von mindestens B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
Gebühr
570 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
Die Prüfungseinladung ergeht per Briefpost bis 14 Tage vor dem Termin; der Zulassungsbescheid mit Gebührenbescheid geht vorher zu, die Gebühr ist binnen 14 Tagen zu zahlen
Wiederholungen
unbegrenzt; jede Wiederholung erfordert eine neue Anmeldung und die erneute Gebühr von 570,00 €
Anerkannte Ersatznachweise
Anerkannt werden Fachsprachenzertifikate der Berufskammern anderer Bundesländer sowie die Fachsprachzertifikate der digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH, die auf der von dieser Einrichtung ab dem 15.05.2024 angebotenen Fachsprachenprüfung FaMed basieren. Vom Nachweis ausgenommen ist, wer fließend Deutsch spricht, den zahnärztlichen Ausbildungsabschluss in deutscher Sprache erworben hat, eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache nachweist.
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenprüfung C1 bei der Landeszahnärztekammer Thüringen, Gebühr 570,00 €, Selbstanmeldung per Briefpost. Ablauf in drei Teilen: Zahnarzt-Patient-Gespräch (Anamnese mit simuliertem Patienten, Verdachtsdiagnosen, Vorschläge zu Diagnostik und Therapie in patientenverständlicher Sprache, Notizen erlaubt), schriftlicher Bericht in ganzen Sätzen in einem separaten Raum unter Nutzung der Notizen und Zahnarzt-Zahnarzt-Kommunikation (prägnante Informationsweitergabe, Fachgespräch, abschließend schriftliche Auflistung deutschsprachiger Fachbegriffe). Bewertung nach einem einheitlichen strukturierten Schema; das Ergebnis wird unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Allgemeinsprachliches Zertifikat mindestens B2 GER

Alle Angaben zu Thüringen

Sprachkurse und die Gebühren für Sprachprüfungen fördert der Anerkennungszuschuss nicht (Nr. 4.4 der Förderrichtlinie). Näheres steht auf der Seite Förderung.