Fachsprachenprüfung für Zahnärzte
Die Fachsprachenprüfung zeigt, dass Sie sich im Berufsalltag sicher auf Deutsch verständigen können. Sie müssen sie ablegen, wenn Ihr Land sie verlangt. Befreit sind Sie zum Beispiel, wenn Sie mindestens zehn Jahre eine deutschsprachige Schule besucht oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung auf Deutsch abgeschlossen haben. Wir klären für Sie, welche Prüfung in Ihrem Bundesland gilt.
Welches Niveau verlangt wird
B2 für die Alltagssprache, C1 für die Sprache im Beruf. B2 und C1 sind Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Die Zahnärztekammern der Länder nehmen die Prüfung in der Regel ab. Ob Sie sich selbst anmelden oder die Behörde Sie anmeldet, regelt jedes Land anders.
Die Prüfung besteht aus einem Zahnarzt-Patienten-Gespräch, einer schriftlichen Dokumentation, etwa einem Kurzbericht an den weiterbehandelnden Zahnarzt, und einem Gespräch unter Zahnärzten. Nach den Angaben der Kammern dauert sie in Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein 60 Minuten (drei Teile von je 20 Minuten) und in Mecklenburg-Vorpommern etwa 90 Minuten. Berlin und Schleswig-Holstein prüfen nach eigener Angabe nicht das zahnmedizinische Fachwissen. Hamburg bewertet nach Punkten (höchstens 72); bestanden ist die Prüfung dort ab 60 Prozent der Punkte.
Sie kann unbegrenzt oft wiederholt werden, in mehreren Ländern aber nur als Ganzes.
Die Anforderungen gehen auf Eckpunkte der Gesundheitsministerkonferenz von 2014 zurück. Sie sind eine Empfehlung; die Länder setzen sie in Landesrecht und Kammersatzungen um. Darum unterscheiden sich Gebühr, Anmeldung und anerkannte Ersatznachweise.
Der Nachweis gilt nach diesen Eckpunkten auch dann als erbracht, wenn Sie eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache abgeschlossen haben.
Ob ein Land die Prüfung eines anderen Landes anerkennt, klären wir für Sie, bevor Sie sich anmelden.
Wie sich ein Wechsel des Bundeslands auf Ihre Prüfung auswirkt, steht auf der Seite Bundeslandwechsel.
Die 16 Länder im Vergleich
| Bundesland | Gebühr | Anmeldung | Wartezeit | Wiederholung | Ersatznachweise | Reihenfolge zur Kenntnisprüfung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 450 € | Die Behörde meldet Sie an | — | unbegrenzt* | ja | davor (empfohlen) |
| Bayern | 450 € | Sie melden sich selbst an | — | unbegrenzt* | im Einzelfall | — |
| Berlin | 450 € | Sie melden sich selbst an | — | unbegrenzt* | — | — |
| Brandenburg | 470 € | Die Behörde meldet Sie an | — | unbegrenzt* | ja | — |
| Bremen | — | Die Behörde meldet Sie an | — | beliebig häufig | — | — |
| Hamburg | 475 € | Die Behörde meldet Sie an | — | beliebig oft* | ja | — |
| Hessen | — | Sie melden sich selbst an | — | — | ja | davor |
| Mecklenburg-Vorpommern | 460 € für die Prüfung, dazu 100 € Verwaltungsgebühr für die Anmeldung | Sie melden sich selbst an | — | unbegrenzt* | — | — |
| Niedersachsen | 580 € | Die Behörde meldet Sie an | — | unbegrenzt | — | — |
| Nordrhein-Westfalen | 450 € | Die Behörde meldet Sie an | — | unbegrenzt | im Einzelfall | — |
| Rheinland-Pfalz | 450 € | Sie melden sich selbst an | — | — | ja | — |
| Saarland | — | — | — | — | — | — |
| Sachsen | 450 € | Die Behörde meldet Sie an | — | — | — | davor |
| Sachsen-Anhalt | 500 € | Sie melden sich selbst an | — | mehrfach | — | — |
| Schleswig-Holstein | — | Die Behörde meldet Sie an | — | unbegrenzt | ja | davor |
| Thüringen | 570 € | Sie melden sich selbst an | — | unbegrenzt* | ja | — |
Ein Strich heißt: Das Land nennt dazu nichts oder nur einen längeren Text; er steht in der Länderkarte unter der Tabelle. „Im Einzelfall“ heißt: Die Behörde entscheidet nach Prüfung. * Weitere Bedingungen, etwa Wartezeiten oder die Wiederholung als Ganzes, stehen in der Länderkarte. Stand der Daten: 8. September 2026; Landesangaben geprüft am 15. September 2026. Die Ländernamen führen zur Landesseite.
In einigen Ländern können Sie sich selbst anmelden, oft aber erst nach dem Approbationsantrag oder mit einem B2-Zertifikat. Welche Bedingung in Ihrem Land gilt, steht in der Länderkarte.
Wer die Prüfung ablegen muss, hängt vom Weg zur Approbation ab: Informationen zu Abschlüssen aus Drittstaaten und zu EU-Abschlüssen. Auch für die Berufserlaubnis verlangen mehrere Länder einen Sprachnachweis. Was die Prüfung kostet, rechnet der Kostenrechner zusammen mit den übrigen Gebühren aus.
Die Angaben der Länder im Einzelnen
Baden-WürttembergDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg, im Auftrag des RP Stuttgart
- Niveau
- Fachsprachkenntnisse Zahnmedizin, orientiert am Sprachniveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), auf Basis eines B2-Zertifikats der Allgemeinsprache
- Gebühr
- 450 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- unbegrenzt; die Prüfung ist stets als Ganzes zu wiederholen, Antrag formlos an die LZK BW, keine erneute Anmeldung über das RP nötig
- Anerkannte Ersatznachweise
- Anerkannt werden Fachsprachenprüfungen anderer Zahnärztekammern bzw. anderer Bundesländer — aber nur, wenn der Nachweis bereits mit dem Antrag eingereicht wird. Gültigkeit der eigenen Prüfung in der Regel 3 Jahre; eine Tätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis verlängert die Gültigkeit um den Zeitraum der tatsächlichen Tätigkeit.
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- vor der Kenntnisprüfung — ausdrückliche Empfehlung; der schriftliche Abschnitt der Kenntnisprüfung kann in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach bestandener Fachsprachenprüfung abgelegt werden
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachkenntnisse Zahnmedizin, orientiert an C1 GER, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg oder durch eine Fachsprachenprüfung einer anderen Zahnärztekammer/eines anderen Bundeslandes, sofern sie mit dem Antrag eingereicht wird.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER; im Drittstaats- und EU-Verfahren ausdrücklich von einem ALTE-(Full-Member-)zertifizierten Institut (z. B. Goethe-Institut, TELC, ÖSD). Entfällt bei Muttersprache Deutsch, deutschsprachiger zahnärztlicher Ausbildung, 10 Jahren deutschsprachiger Schule mit Abschluss oder 3-jähriger abgeschlossener deutschsprachiger Berufsausbildung.
- Gültigkeit des Zertifikats
- Fachsprachenprüfung in der Regel 3 Jahre gültig; eine Tätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis verlängert die Gültigkeit um den Zeitraum der tatsächlichen Tätigkeit
BayernDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) im Auftrag der Regierung; Organisation und Durchführung durch die ausgegründete Dienstleistungsgesellschaft eazf GmbH
- Niveau
- Fachsprachenkenntnisse C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); allgemeine Sprachkenntnisse B2 GER als Grundlage — ein gesonderter Sprachtest hierüber erfolgt nicht, es ist auch kein gesonderter Nachweis vorzulegen
- Gebühr
- 450 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wiederholungen
- unbegrenzt; nur als Ganzes wiederholbar; neuerliche Anmeldung frühestens 2 Monate nach dem letzten Sprachtest
- Anerkannte Ersatznachweise
- Fachsprachentests anderer Zahnärztekammern, zuständiger Stellen anderer Länder und anderer Prüfungseinrichtungen werden anerkannt, sofern gewährleistet ist, dass die dortige Prüfung mit dem Fachsprachentest bei der BLZK gleichwertig ist; ob das im Einzelfall vorliegt, ist vorab mit der zuständigen Berufszulassungsstelle zu klären.
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachenkenntnisse auf Niveau C1 GER, nachzuweisen durch den Sprachtest der eazf GmbH im Auftrag der BLZK; Fachsprachentests anderer Kammern werden bei nachgewiesener Gleichwertigkeit anerkannt.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER als Grundlage; ein gesonderter Sprachtest hierüber erfolgt nicht, und es ist auch kein gesonderter Nachweis vorzulegen.
BerlinDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Zahnärztekammer Berlin, Stallstraße 1, 10585 Berlin
- Niveau
- C1 GER (Fachsprache), auf Basis eines allgemeinsprachlichen B2-Zertifikats
- Gebühr
- 450 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wiederholungen
- unbegrenzt; die Prüfung ist stets insgesamt zu wiederholen, die Wiederholung einzelner Teile ist nicht möglich
- Anerkannte Ersatznachweise
- Befreiung in der Regel bei Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden deutschsprachigen Schule oder einer mindestens dreijährigen deutschsprachigen Berufsausbildung; über die Befreiung entscheidet das LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin).
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachentest C1 bei der Zahnärztekammer Berlin; nicht älter als 3 Jahre. Nach bestandener Prüfung stellt die Kammer ein Zertifikat aus, das dem LAGeSo im Original mit einfacher Kopie vorzulegen ist — alternativ eine beglaubigte Kopie per Post an das LAGeSo, IV A 216.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER, nachzuweisen durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts, von Telc oder TestDaF; nicht älter als 3 Jahre. Die Vorlage bereits bei Antragstellung ist nicht erforderlich.
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre für das B2-Zertifikat und für den Fachsprachentest
BrandenburgDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB); das Merkblatt G1-A-11a gilt ausdrücklich nur für die Prüfung vor der LZÄKB
- Niveau
- C1 GER (Fachsprache) auf Basis eines B2-Zertifikats der Allgemeinsprache
- Gebühr
- 470 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- unbegrenzt; stets als Ganzes zu wiederholen
- Anerkannte Ersatznachweise
- Anerkannt wird der Fachsprachtest der Landeszahnärztekammer Brandenburg, der entsprechenden Berufskammer eines anderen deutschen Bundeslandes oder „einer sonstigen geeigneten Einrichtung/Institution“; ferner entfällt der Nachweis bei mindestens zehnjähriger deutschsprachiger Schulbildung oder mindestens dreijähriger deutschsprachiger Berufsausbildung.
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachtest C1 GER bei der Landeszahnärztekammer Brandenburg, der Berufskammer eines anderen Bundeslandes oder einer sonstigen geeigneten Einrichtung/Institution.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER; Zertifikat des Goethe-Instituts, der telc GmbH, TestDaF, ÖSD oder eines anderen ALTE-zertifizierten Instituts, alle Prüfungsteile mindestens ausreichend, bei Antragstellung nicht älter als 3 Jahre. Entfällt bei mindestens zehnjähriger Schulbildung oder mindestens dreijähriger Berufsausbildung in deutscher Sprache.
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre für das B2-Zertifikat (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung)
BremenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Zahnärztekammer Bremen, Universitätsallee 25, 28359 Bremen; Tel. 0421 33303-20
- Niveau
- C1 Fachsprache auf Grundlage eines allgemeinsprachlichen B2-Nachweises
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- beliebig häufig
- Nachweis der Fachsprache
- C1 Fachsprache, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Zahnärztekammer Bremen; die Anmeldung erfolgt durch die Approbationsbehörde nach Antragstellung.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen durch ein Zertifikat von Goethe-Institut, TestDaF, telc oder ÖSD.
HamburgDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Zahnärztekammer Hamburg, Alstercity, Weidestraße 122 b, 22083 Hamburg; Tel. +49 40 733 405-30
- Niveau
- C1 GER (Fachsprache) auf Basis eines B2-Zertifikats; die Prüfung bezieht sich nur auf die Fachsprache, nicht auf das zahnmedizinische Grundwissen
- Gebühr
- 475 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- beliebig oft; stets vollständig zu wiederholen, Teilprüfungen sind nicht möglich; für jede Wiederholung wird erneut die volle Verwaltungs- und Prüfungsgebühr erhoben
- Anerkannte Ersatznachweise
- Anerkannte Anbieter des Fachsprachzertifikats: Kammern der anderen Bundesländer, Prüfungszentren der telc gGmbH, brmi-Akademie für Heilberufe, Freiburg International Academy (FIA), Panacea 4U. Zertifikate über die Teilnahme an bloßen Fachsprachkursen reichen nicht aus. Befreiung bei Deutsch als Muttersprache (Nachweis: beglaubigte Kopie des deutschen Abiturzeugnisses), Erwerb des universitären Ausbildungsnachweises auf Deutsch oder Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden deutschsprachigen Schulbildung.
- Nachweis der Fachsprache
- C1 GER, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Zahnärztekammer Hamburg oder eines der anerkannten Ersatzzertifikate (Kammern anderer Bundesländer, telc gGmbH, brmi-Akademie für Heilberufe, Freiburg International Academy, Panacea 4U). Für die Berufserlaubnis genügt B2.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER; anerkannte Anbieter in der EU-Fallgruppe: Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF, ÖSD — in der Drittstaatsfallgruppe zusätzlich ECL.
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre für das Fachsprachzertifikat (bei Vorlage)
HessenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH), Rhonestraße 4, 60528 Frankfurt am Main
- Niveau
- C1 Zahnmedizin (Fachsprache) auf Grundlage eines Sprachzertifikats GER-B2 des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH; Zertifikat bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Anerkannte Ersatznachweise
- Anerkannt werden Fachsprachzertifikate der Landeszahnärztekammer Hessen oder anderer Bundesländer, der brmi-Akademie für Heilberufe, der Freiburg International Academy (FIA) und der telc gGmbH; das EU-Merkblatt nennt zusätzlich das telc B2/C1 Fachsprachzertifikat als Alternative. Nach mindestens zehnjähriger Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule genügt das Abiturzeugnis bzw. die Matura.
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- vor der Kenntnisprüfung — das Fachsprachzertifikat C1 Zahnmedizin einer Landeszahnärztekammer ist ausdrücklich Voraussetzung für die Zulassung zur Kenntnisprüfung
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachzertifikat C1 Zahnmedizin einer Landeszahnärztekammer; alternativ telc B2/C1 Fachsprachzertifikat oder Zertifikate der brmi-Akademie für Heilberufe bzw. der Freiburg International Academy. Voraussetzung sowohl für die Zulassung zur Kenntnisprüfung als auch für die Erteilung der befristeten Berufserlaubnis.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- GER-B2, ausdrücklich nur Zertifikate des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH; schon zum Antragszeitpunkt vorzulegen. Alternativ genügt nach mindestens zehnjähriger deutschsprachiger Schulbildung das Abiturzeugnis bzw. die Matura.
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre — sowohl für das B2-Zertifikat als auch für das Fachsprachzertifikat, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung
Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Wismarsche Straße 304, 19055 Schwerin
- Niveau
- Fachsprachenkenntnisse auf C1-Niveau auf der Grundlage eines nachgewiesenen allgemeinsprachlichen Niveaus B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
- Gebühr
- 460 € für die Prüfung, dazu 100 € Verwaltungsgebühr für die Anmeldung
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wiederholungen
- unbegrenzt; die Prüfung ist stets als Ganzes zu wiederholen
- Anerkannte Ersatznachweise
- Befreit ist, wer einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule, eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende deutschsprachige Schulbildung oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache nachweist.
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- Die bestandene Fachsprachenprüfung ist zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Kenntnisprüfung
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachenprüfung C1 bei der Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; Selbstanmeldung mit Bescheinigung des Landesprüfungsamts. Ablauf: 20 Minuten Vorbereitung mit einem standardisierten Aufklärungsbogen, 40 Minuten mündliche Prüfung (Zahnarzt-Patienten-Gespräch und Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch), 30 Minuten schriftliche Prüfung am Computer (Zusammenfassung des Falls als Arztbrief für den weiterbehandelnden Zahnarzt); Gesamtdauer ca. 90 Minuten.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Zertifikat B2 GER; akzeptierte Anbieter: TestDaF-Institut, ÖSD, Goethe-Institut, telc GmbH, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (DSD II)
NiedersachsenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Zahnärztekammer Niedersachsen auf Grundlage eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, für die antragstellenden Personen des NiZzA (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung)
- Niveau
- Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1; allgemeinsprachlich vorab B2
- Gebühr
- 580 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- unbegrenzt
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachenprüfung der Zahnärztekammer Niedersachsen, orientiert am Niveau C1; Einzelprüfung mit mindestens zwei Prüfern, davon mindestens einer selbst Zahnarzt: simuliertes Zahnarzt-Patienten-Gespräch (20 Min.), Zahnarztbericht (20 Min.), Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch (20 Min.). Zahnärztliches Fachwissen wird nicht geprüft.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Niveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); Zertifikat über eine bestandene B2-Prüfung. Ohne diesen Nachweis ist keine Anmeldung zur Fachsprachenprüfung möglich.
Nordrhein-WestfalenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Zahnärztekammer Nordrhein für eine beabsichtigte Tätigkeit in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln; Zahnärztekammer Westfalen-Lippe für Arnsberg, Detmold und Münster
- Niveau
- Fachsprachkenntnisse auf dem Niveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) auf der Grundlage allgemeinsprachlicher Kenntnisse auf dem Niveau B2 GER
- Gebühr
- 450 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- unbegrenzt
- Anerkannte Ersatznachweise
- Alternative Nachweise werden im Einzelfall unter Anlegung eines strengen Maßstabs geprüft
- Nachweis der Fachsprache
- Niveau C1 GER, in der Regel nachgewiesen durch die Fachsprachenprüfung der nach § 3 Abs. 4 ZustVO HB zuständigen Zahnärztekammer (Nordrhein bzw. Westfalen-Lippe). Die Prüfung der Zahnärztekammer Nordrhein orientiert sich an praktischen Szenarien aus dem zahnärztlichen Alltag; die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe prüft die mündliche Verständigung ebenso wie die Fähigkeit, sich schriftlich auszudrücken.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Niveau B2 GER; Bescheinigung eines anerkannten Sprachinstituts. Dem EU-Merkblatt liegt eine Anlage mit den anerkannten Nachweisen bei. Ohne B2-Nachweis wird das Drittstaatsverfahren nicht fortgeführt.
Rheinland-PfalzDetails anzeigen
- Erforderlich
- Nicht für alle Antragstellenden; das LSJV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) entscheidet im Einzelfall
- Prüfende Stelle
- Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz, Langenbeckstraße 2, 55131 Mainz; Anmeldung über das Formular unter lzk-sprachpruefung.de
- Niveau
- Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2, fachsprachliche Kenntnisse auf dem Niveau C1
- Gebühr
- 450 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Anerkannte Ersatznachweise
- Anerkannt werden unter anderem ein zehnjähriger Schulbesuch in Deutschland; die Aufzählung im LSJV-Vordruck ist ausdrücklich nicht abschließend. Als nachgewiesen gelten die Kenntnisse laut Serviceportal ferner bei Deutsch als Muttersprache, bei einem in deutscher Sprache erworbenen zahnärztlichen Ausbildungsnachweis, nach Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden deutschsprachigen Schulbildung oder einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache.
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachliche Kenntnisse auf dem Niveau C1, in der Regel über die Fachsprachenprüfung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz. Ob die Prüfung erforderlich ist, entscheidet das LSJV im Einzelfall.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2. Der Nachweis kann während des Approbationsverfahrens nachgereicht werden. Als erbracht gilt er unter anderem bei Deutsch als Muttersprache, bei einem in deutscher Sprache erworbenen Ausbildungsnachweis, nach Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden deutschsprachigen Schulbildung oder einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache.
SaarlandDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Niveau
- Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2-GER, Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1-GER
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1-GER; dazu ist eine Fachsprachenprüfung bei einer deutschen Zahnärztekammer abzulegen
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Allgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2-GER, nachzuweisen durch Sprachzertifikate in beglaubigter Fotokopie
SachsenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Landeszahnärztekammer Sachsen
- Niveau
- Fachsprachenkenntnisse orientiert am Niveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) auf der Grundlage eines allgemeinsprachlichen Nachweises auf B2-Niveau
- Gebühr
- 450 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- Fachsprachentest vor der Kenntnisprüfung
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachentest bei der Landeszahnärztekammer Sachsen, Gebühr 450 €; Anmeldung durch die Behörde
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Sprachzertifikat Stufe B2 GER; Voraussetzung für den Fachsprachentest bei der Landeszahnärztekammer Sachsen
Sachsen-AnhaltDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt; Prüfungsort sind die Räumlichkeiten der Kammer
- Niveau
- An C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) orientiert, auf der Grundlage eines B2-Zertifikats nach GER
- Gebühr
- 500 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wiederholungen
- mehrfach
- Nachweis der Fachsprache
- Deutsch-Sprachtest für Zahnärzte bei der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt; Einzelprüfung, nicht öffentlich, Gesamtdauer 60 Minuten, beginnt mit dem schriftlichen Teil unter Aufsicht; nur bei bestandenem schriftlichem Teil folgt der mündliche Teil mit simuliertem Zahnarzt-Patienten-Gespräch, kollegialem Fachgespräch, Anfertigen eines elektronisch verfassten Schriftstücks und Auswertung von Befundmaterial. Fachwissen wird nicht geprüft. Prüfungskommission: zwei Prüfer, mindestens zur Hälfte Zahnärzte.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Deutsch-B2-Zertifikat nach GER; Voraussetzung für die Zulassung zum Fachsprachtest
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre für den Fachsprachtest
Schleswig-HolsteinDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Zahnärztekammer Schleswig-Holstein; die Prüfung findet in der Zahnärztekammer statt.
- Niveau
- Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) auf der Grundlage eines Sprachzertifikats Deutsch B2
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- unbegrenzt
- Anerkannte Ersatznachweise
- Ein C1-Fachsprachenzertifikat bzw. eine entsprechende Bestätigung wird anerkannt, wenn die Prüfung nicht durch das Landesamt Schleswig-Holstein veranlasst wurde; vorzulegen in amtlich beglaubigter Kopie.
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- Fachsprachenprüfung zwingend vor der Kenntnisprüfung
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachenprüfung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein: 60 Minuten, drei Teile à 20 Minuten - Arzt-Patienten-Gespräch anhand eines Anamnesebogens und eines Röntgenbildes (Befunde, Diagnose, Therapiemöglichkeiten), Verfassen eines Arztbriefes, der handschriftlich und nicht am Computer zu schreiben ist, sowie Besprechung der ersten beiden Teile mit einem Zahnarzt, wobei Fachwörter zu verwenden und ausgewählte Fachwörter patientenverständlich zu erklären sind. Die Prüfung wird von einem Zahnarzt und einer Deutschlehrkraft abgenommen. Das Ergebnis wird mündlich mitgeteilt und der Approbationsbehörde gemeldet; Fachwissen wird nicht geprüft.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- GER-B2-Zertifikat in amtlich beglaubigter Kopie; im Drittstaatsverfahren und für die Berufserlaubnis ausdrücklich gefordert. Im EU-Formular ist das B2-Zertifikat ausdrücklich nur „für Hebammen“ vorgesehen.
ThüringenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Landeszahnärztekammer Thüringen, Barbarossahof 16, 99092 Erfurt
- Niveau
- Fachsprachenkenntnisse auf C1-Niveau auf der Grundlage eines allgemeinsprachlichen Nachweises von mindestens B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
- Gebühr
- 570 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wartezeit und Termine
- Die Prüfungseinladung ergeht per Briefpost bis 14 Tage vor dem Termin; der Zulassungsbescheid mit Gebührenbescheid geht vorher zu, die Gebühr ist binnen 14 Tagen zu zahlen
- Wiederholungen
- unbegrenzt; jede Wiederholung erfordert eine neue Anmeldung und die erneute Gebühr von 570,00 €
- Anerkannte Ersatznachweise
- Anerkannt werden Fachsprachenzertifikate der Berufskammern anderer Bundesländer sowie die Fachsprachzertifikate der digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH, die auf der von dieser Einrichtung ab dem 15.05.2024 angebotenen Fachsprachenprüfung FaMed basieren. Vom Nachweis ausgenommen ist, wer fließend Deutsch spricht, den zahnärztlichen Ausbildungsabschluss in deutscher Sprache erworben hat, eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache nachweist.
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachenprüfung C1 bei der Landeszahnärztekammer Thüringen, Gebühr 570,00 €, Selbstanmeldung per Briefpost. Ablauf in drei Teilen: Zahnarzt-Patient-Gespräch (Anamnese mit simuliertem Patienten, Verdachtsdiagnosen, Vorschläge zu Diagnostik und Therapie in patientenverständlicher Sprache, Notizen erlaubt), schriftlicher Bericht in ganzen Sätzen in einem separaten Raum unter Nutzung der Notizen und Zahnarzt-Zahnarzt-Kommunikation (prägnante Informationsweitergabe, Fachgespräch, abschließend schriftliche Auflistung deutschsprachiger Fachbegriffe). Bewertung nach einem einheitlichen strukturierten Schema; das Ergebnis wird unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Allgemeinsprachliches Zertifikat mindestens B2 GER
Sprachkurse und die Gebühren für Sprachprüfungen fördert der Anerkennungszuschuss nicht (Nr. 4.4 der Förderrichtlinie). Näheres steht auf der Seite Förderung.