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Was kostet die Approbation als Zahnarzt? Gebühren je Prüfungsabschnitt

Die Gebühren hängen vom Bundesland ab; eine bundesweite Gebühr gibt es nicht. Die Antragsgebühr für einen Abschluss außerhalb der EU reicht von 100 € bis 872 €. Antrag, Berufserlaubnis und Prüfungen zusammen kosten in den sieben Ländern mit vollständigen Angaben zwischen 3.175 € und 4.305 €. Bei Zahnärzten fällt die Kenntnisprüfung besonders ins Gewicht. Sie besteht aus drei Abschnitten, und jeder Abschnitt löst eigene Gebühren aus. Übersetzungen, Beglaubigungen und Anreise kommen hinzu. Der Kostenrechner addiert die Posten für Ihr Bundesland.

Die vier Kostenblöcke bei Zahnärzten

  1. Die Antragsgebühr der Approbationsbehörde für Zahnärzte. Sie fällt auch an, wenn der Antrag abgelehnt wird. In zwölf Ländern steht in der Gebührenordnung ein Rahmen; den genauen Betrag setzt die Behörde im Bescheid fest.
  2. Die Gebühr für die befristete Berufserlaubnis (§ 13 ZHG), wenn Sie schon vor der Approbation als Zahnarzt tätig werden wollen. Sie gilt höchstens zwei Jahre und wird zusätzlich zur Antragsgebühr berechnet. Ihre Grenzen beschreibt die Seite zur Berufserlaubnis.
  3. Die Prüfungsgebühren. Die Fachsprachenprüfung testet Ihr Deutsch im Zahnarztberuf mit einem Zahnarzt-Patienten-Gespräch, einer schriftlichen Dokumentation und einem Gespräch unter Zahnärzten; in der Regel nimmt die Zahnärztekammer sie ab. Die Kenntnisprüfung hat drei Abschnitte, schriftlich, mündlich und praktisch (§§ 104 bis 118 ZApprO), und mehrere Länder berechnen sie je Abschnitt. Mehr dazu: Fachsprachenprüfung und Kenntnisprüfung.
  4. Das Gleichwertigkeitsgutachten bewertet Ihre Unterlagen. Bei Zahnärzten fällt es nur an, wenn Sie die Unterlagenbewertung statt der Kenntnisprüfung wählen, also die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung. Der Regelweg kommt ohne Gutachten aus. Die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) berechnet laut Landesangaben in fünf Ländern 1.773 €. Höhere Beträge nennen Bayern (bis 3.000 €), Baden-Württemberg (bis 2.500 €) und Saarland (bis 2.000 €). Wie Sie zwischen den beiden Wegen wählen, steht unter Kenntnisprüfung oder Unterlagenbewertung.

Was die Kosten bei Zahnärzten prägt

Die Kenntnisprüfung für Zahnärzte besteht aus drei Abschnitten, die Sie nacheinander ablegen: schriftlich, mündlich und praktisch. Den nächsten Abschnitt dürfen Sie erst ablegen, wenn Sie den vorherigen bestanden haben (§ 104 Abs. 2 ZApprO). Die Gebühr in der Tabelle oben ist deshalb meist eine Summe aus drei Beträgen. Die Länder legen diese Beträge sehr unterschiedlich fest, wie die Tabelle der Abschnittsgebühren weiter unten zeigt.

Der praktische Abschnitt dauert rund fünf Stunden und findet unter simulierten Bedingungen einer Zahnarztpraxis statt (§ 110 ZApprO). In fünf der acht Länder mit Abschnittsangaben ist er der teuerste Abschnitt (Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen). In Baden-Württemberg kostet der mündliche Abschnitt am meisten. In Bremen kosten alle drei Abschnitte gleich viel.

Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (§ 118 ZApprO). Die Wiederholungen zählen je Abschnitt und nicht für die ganze Prüfung. In Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fällt der Betrag eines Abschnitts bei jeder Wiederholung erneut an. Bayern berechnet die Kosten erneut für die Teile, die Sie wiederholen. Ein Rechenbeispiel zeigt die Spannweite: Der praktische Abschnitt kostet in Niedersachsen 1.600 €. Bei drei Versuchen wären das allein für diesen Abschnitt 4.800 €.

Drei Länder weichen vom Muster der Abschnittsgebühren ab. Brandenburg nennt eine Gesamtgebühr und keine Aufteilung; nur für die ausschließliche Teilnahme am praktischen Abschnitt nennt das Land 1.450 €. Sachsen berechnet eine staatliche Rahmengebühr nach Tarifstelle 10 des Kostenverzeichnisses, deren genauen Betrag der Bescheid festlegt. In Bayern kommen zu den Abschnittsgebühren etwa 150 € Materialkosten hinzu.

In sechs Ländern (Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) veröffentlichen Behörde und Kammer keinen Betrag für die zahnärztliche Kenntnisprüfung. Dort steht in der Tabelle ein Strich. Wir klären für Sie mit der Behörde, was die Kammer erhebt, bevor Sie sich anmelden.

Die Gebühren je Abschnitt der Kenntnisprüfung

Gebühren der drei Abschnitte der zahnärztlichen Kenntnisprüfung nach Bundesland
BundeslandSchriftlichMündlichPraktischSumme
Baden-Württemberg400 €1.100 €900 €2.400 €
Bayern120 €510 €510 €1.140 €(zuzüglich etwa 150 € Material)
Berlin335 €445 €1.490 €2.270 €
Bremen1.000 €1.000 €1.000 €3.000 €
Niedersachsen475 €850 €1.600 €2.925 €
Nordrhein-Westfalen330 €960 €1.210 €2.500 €
Sachsen-Anhalt500 €1.150 €1.300 €2.950 €
Thüringen520 €800 €1.510 €2.830 €

Gezeigt sind die Länder, deren Kammer oder Behörde die Beträge je Abschnitt veröffentlicht. In der großen Tabelle weiter unten steht für Bayern etwa 1.300 €, das sind die Abschnittsgebühren und die Materialkosten, gerundet. Brandenburg und Sachsen nennen keine Aufteilung.

Auffällige Länder bei Zahnärzten

  • Die Gesamtgebühr der Kenntnisprüfung reicht von 1.300 € in Bayern bis 3.000 € in Bremen. Einen Festbetrag nennen neun Länder.
  • Statt eines Festbetrags nennt Sachsen (2.000 € bis 3.000 €) nur einen Rahmen oder eine Grenze.
  • Die Antragsgebühr für Abschlüsse außerhalb der EU beginnt bei 100 € (Niedersachsen) und endet bei 872 € (Brandenburg). Einen Festbetrag nennen vier Länder, einen Rahmen zwölf Länder.
  • Für die Berufserlaubnis berechnen Bayern und Schleswig-Holstein die Gebühr nach der Geltungsdauer. Bei zwei Jahren Höchstdauer (§ 13 ZHG) steigt sie mit.
  • Die Fachsprachenprüfung kostet 450 € bis 580 € in elf Ländern. Bremen, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein nennen keinen Betrag.

Die Gebühren aller 16 Bundesländer

Alle Beträge stammen aus dem Kostenrecht der Länder oder den Gebührenangaben der zuständigen Behörden, abgerufen im September 2026.

Verfahrensgebühren für die Approbation als Zahnarzt in den 16 Bundesländern
BundeslandAntrag DrittstaatAntrag EUBerufserlaubnisGutachtenKenntnisprüfungSprachprüfung
Baden-Württemberg450 €(Rahmen 300 € bis 500 €)300 €(Rahmen 100 € bis 630 €)25 € bis 500 €in der Regel bis zu 2.500 €, in Einzelfällen mehr; Vorschuss bis zu 2.500 €2.400 €450 €
Bayern280 € bis 500 €200 € bis 500 €100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer1.000 € bis 3.000 €1.300 €450 €
Berlin430 €210 €150 €(Rahmen 100 € bis 360 €)1.773 €2.270 €450 €
Brandenburg173 € bis 872 €173 € bis 872 €340 € bis 680 €1.773 €2.200 €470 €
Bremen192 € bis 850 €192 € bis 850 €197 € bis 500 €Auslagen in tatsächlicher Höhe (Gutachter bzw. ZAB-Stellungnahme); Betrag nicht veröffentlicht3.000 €—
Hamburg500 € bis 750 €350 € bis 600 €500 € bis 750 €145 € bis 417 €—475 €
Hessen380 € bis 600 €200 € bis 600 €190 € bis 350 €145 € bis 1.773 €——
Mecklenburg-Vorpommern200 € bis 225 €130 €170 € bis 345 €siehe Landesseite—460 € für die Prüfung, dazu 100 € Verwaltungsgebühr für die Anmeldung
Niedersachsen100 € bis 600 €260 €200 €—2.925 €580 €
Nordrhein-Westfalen150 € bis 700 €150 € bis 700 €100 €—2.500 €450 €
Rheinland-Pfalz155 € bis 300 €155 € bis 300 €150 €——450 €
Saarland200 €(Rahmen 200 € bis 300 €)200 €(Rahmen 200 € bis 300 €)150 €(Rahmen 150 € bis 250 €)20 € bis 2.000 €——
Sachsen490 €300 €490 €1.773 €2.000 € bis 3.000 €450 €
Sachsen-Anhalt157 € bis 525 €157 € bis 525 €197 € bis 307 €1.773 €2.950 €500 €
Schleswig-Holstein320 €130 €100 € + 50 € je weiteres Jahrbis 1.773 €——
Thüringen320 €230 €175 €1.773 €2.830 €570 €

Bei Zahnärzten steht in der Spalte Kenntnisprüfung die Gesamtgebühr aller drei Abschnitte. Die Aufteilung zeigt die Tabelle der Abschnittsgebühren weiter oben. GfG ist die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe, ZAB die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Eine Zelle mit langem Text zeigt nur den Verweis auf die Landesseite, auf der die vollständige Angabe mit Quelle steht. Die Summe für Ihr Land und Ihren Weg rechnet der Kostenrechner.

Ein Strich bedeutet: keine Angabe. Bei Zahnärzten betrifft das die Kenntnisprüfung in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein; dort nennt keine Behörde und keine Kammer einen Betrag. Die Tabelle enthält keinen Schätzwert. Einige Länder arbeiten mit Gebührenrahmen, deren Betrag erst der Bescheid festlegt.

Womit Sie realistisch rechnen müssen

Die Tabelle zeigt Einzelposten. Bei Zahnärzten hängt die Summe davon ab, wie viele Abschnitte der Kenntnisprüfung Sie wiederholen müssen und was die Kammer Ihres Landes je Abschnitt berechnet. Welches Land zuständig ist, erklärt die Seite zum Bundeslandwechsel.

Zwei Beispiele aus der Tabelle

Abschluss außerhalb der EU, Weg über die dreiteilige Kenntnisprüfung mit je einem Versuch je Abschnitt, mit Berufserlaubnis. Aufgenommen sind nur Länder, für die alle Posten angegeben sind. Das erste Beispiel zeigt ein Land mit Festbeträgen, das zweite das Land mit der höchsten Obergrenze.

Beispielrechnung der Behördengebühren für die Approbation als Zahnarzt
PostenThüringenNiedersachsen
Antragsgebühr (Abschluss außerhalb der EU)320 €100 € bis 600 €
Befristete Berufserlaubnis175 €200 €
Fachsprachenprüfung570 €580 €
Kenntnisprüfung2.830 €2.925 €
Summe3.895 €3.805 € bis 4.305 €

Wo ein Land einen Gebührenrahmen nennt, steht auch hier ein Rahmen; den genauen Betrag setzt die Behörde im Bescheid fest. Übersetzungen, Beglaubigungen und Anreise kommen hinzu. Für Ihr Bundesland rechnet der Kostenrechner.

Die Beispiele zählen die Kenntnisprüfung als eine Summe. Bei einer Wiederholung zahlen Sie in mehreren Ländern den Betrag des betroffenen Abschnitts erneut, nicht die ganze Summe. Die Tabelle der Abschnittsgebühren oben zeigt, welcher Abschnitt wie viel kostet.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

Ist Ihr zahnärztlicher Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz in Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG gelistet, erkennt die Behörde ihn ohne Prüfung der Ausbildungsinhalte an. Geprüft werden Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und Deutschkenntnisse. Die Antragsgebühr beginnt hier bei 100 € (Baden-Württemberg) und reicht bis 872 € (Brandenburg).

Die drei Abschnitte der Kenntnisprüfung fallen in diesem Fall in der Regel nicht an, ebenso wenig ein Gutachten. Übersetzungen, Beglaubigungen und ein Sprachnachweis kosten trotzdem Geld. Bei einer Einzelfallprüfung für ältere oder aus Beitrittsstaaten stammende Abschlüsse prüft die Behörde die Gleichwertigkeit, und es kann eine Eignungsprüfung folgen.

Abschluss außerhalb der EU

Haben Sie als Zahnarzt außerhalb der EU studiert, durchlaufen Sie in der Regel die dreiteilige Kenntnisprüfung. Dazu kommen die Antragsgebühr, die Fachsprachenprüfung und bei Bedarf die befristete Berufserlaubnis. Die Kenntnisprüfung allein kostet in den neun Ländern mit Festbetrag zwischen 1.300 € und 3.000 €.

Kosten außerhalb der Gebührenordnungen bei Zahnärzten

Neben den Gebühren der Behörden und Kammern fallen Kosten an, die in keiner Gebührenordnung stehen. Für Zahnärzte sind das beglaubigte Übersetzungen des Abschlusszeugnisses und, wo verlangt, der Stundenübersicht sowie Beglaubigungen von Kopien. Eine Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie dem Original entspricht. Manche Herkunftsstaaten müssen die Echtheit eines Dokuments durch eine Apostille bestätigen, einen Stempel des Ausstellungsstaates nach dem Haager Übereinkommen. Die Beträge hängen vom Übersetzer, vom Notar und vom Herkunftsstaat ab.

Nach den Landesangaben verlangen 14 von 16 Ländern für Zahnärzte mindestens eine Pflichtunterlage in qualifizierter Übersetzung, also von einem in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. Am meisten fordert Sachsen mit 10 Pflichtunterlagen.

Eine Stundenübersicht je Fach, getrennt nach Theorie und Praxis, ist in 8 Ländern Pflicht, ein Nachweis der praktischen Ausbildungsphase in 7 Ländern. Beide Dokumente sind lang und teuer zu übersetzen, weil sie viele Fächer und Stunden aufführen. Holen Sie sie bei Ihrer Hochschule früh an. Wir klären mit der Behörde, welche Unterlagen Ihr Land tatsächlich verlangt.

Die drei Abschnitte finden nacheinander statt, der praktische Abschnitt allein dauert rund fünf Stunden. Anreise und Übernachtung am Prüfungsort können deshalb mehrfach anfallen. Bayern nennt Materialkosten von etwa 150 € zusätzlich zu den Abschnittsgebühren.

Was der Anerkennungszuschuss bei Zahnärzten abdeckt

Förderfähig (Förderrichtlinie, Nr. 4.3)

  • Übersetzungen des Abschlusszeugnisses, der Stundenübersicht und weiterer Unterlagen sowie Beglaubigungen (Nr. 4.3 Buchstabe a)
  • Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens, zum Beispiel für die Gleichwertigkeitsprüfung, für Gutachten und für die ZAB-Zeugnisbewertung (Nr. 4.3 Buchstabe b); Gebühren für die Approbation selbst sind ausgeschlossen (Nr. 4.4 Buchstabe e)
  • Ein Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung (Nr. 4.3 Buchstabe d)
  • Die Gebühren der drei Prüfungsabschnitte (Nr. 4.3 Buchstabe e)
  • Fahrten und eine auswärtige Unterbringung, wenn die Qualifizierung sie notwendig macht (Nr. 4.3 Buchstabe f)

Nicht förderfähig (Förderrichtlinie, Nr. 4.4)

  • Sprachkurse und die Gebühr der Fachsprachenprüfung (Nr. 4.4 Buchstabe d)
  • Die Beschaffung von Nachweisen im Herkunftsland, etwa der Stundenübersicht von Ihrer Hochschule (Nr. 4.4 Buchstabe c)
  • Gebühren und Ausgaben für die Berufszulassung selbst, zum Beispiel Führungszeugnis und Attest (Nr. 4.4 Buchstabe e)
  • Lernmittel, Lebenshaltungs- und Betreuungskosten (Nr. 4.4 Buchstabe a)

Ein Teil dieser Kosten ist förderfähig

Die Förderung gliedert sich so: bis 600 € für Verfahrenskosten wie Übersetzungen und Beglaubigungen, bis 1.200 € für eine Qualifikationsanalyse und bis 3.000 € für Qualifizierung wie Vorbereitungskurse.

Der Anerkennungszuschuss des Bundes zahlt bis zu 4.800 €. Für Zahnärzte zählt die Qualifizierungsförderung von bis zu 3.000 €, denn zu ihr gehören die Gebühren der Kenntnisprüfung und ein Vorbereitungskurs (Nr. 4.2 und 4.3). In Bremen entspricht die Prüfungsgebühr allein mit 3.000 € dem Höchstbetrag.

Hat Ihnen die Behörde wesentliche Unterschiede bescheinigt, etwa durch die Zulassung zur Kenntnisprüfung, entscheidet die Förderstelle über die Qualifizierungsförderung (Nr. 6.2). Die Aufnahme in die Förderung beantragen Sie vor Beginn der kostenbegründenden Maßnahme, nach der Richtlinie letztmalig zum 30. Juni 2027 (Nr. 6.2.1). Ein Wohnsitz in Deutschland ist Voraussetzung. Wir klären mit Ihnen vorab, welche Kosten Sie geltend machen können; den Antrag stellen Sie selbst.

Welche Förderung Ihnen zusteht

Auf welcher Rechtsgrundlage die Länder abrechnen

Gebühren dürfen Behörden nur erheben, wenn eine Rechtsvorschrift sie vorsieht. Sie können die Vorschrift nachlesen und mit Ihrem Gebührenbescheid vergleichen. Die Kürzel sind amtliche Fundstellen, zum Beispiel GVBl. (Gesetz- und Verordnungsblatt), KVz (Kostenverzeichnis) und LAGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin).

Baden-Württemberg
GebVerz SM Nr. 12.1 (Behörde); Gebührenordnung LZK BW Anlage 1 Nr. 2 (Kammer)
Bayern
KVz Tarif-Nr. 7.IX.2; Art. 10 KG
Berlin
Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (GesPflGebO) in der jeweils geltenden Fassung; Gebührenübersicht des LAGeSo, Stand 11/2021
Brandenburg
GebOMGS, Anlage, Tarifstelle 7.1; § 26 Abs. 2 HeilBerG
Bremen
GesundKostV, Anlage, Abschnitt B, Nr. 502.02 bis 502.05, 502.13, 502.16, 502.18
Hamburg
GebOöG, Anlage, Nr. 1.1.1 bis 1.1.6.2
Hessen
VwKostO-MFG, Anlage, Nr. 1161, 1165, 1171–1173, 1181
Mecklenburg-Vorpommern
GesKostVO M-V, Anlage, Tarifstelle 5.1
Niedersachsen
Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen vom 5. Juni 1997 (Nds. GVBl. S. 171; 1998 S. 501), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.12.2025 (Nds. GVBl. Nr. 98); Anlage, Abschnitt 7 'Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte', Unterabschnitt 7.2 'Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde'
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) vom 8. August 2023 (GV. NRW. S. 490), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. April 2026 (GV. NRW. S. 240); Allgemeiner Gebührentarif (AGT), Tarifstelle 12, Stand 25.04.2026
Rheinland-Pfalz
Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) - GesVwGebV RP - vom 28. März 2013, Anlage 'Besonderes Gebührenverzeichnis der Gesundheitsverwaltung', Abschnitt 1 'Approbationen, Erlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen und dergleichen für Berufe des Gesundheitswesens'
Saarland
Gesetz Nr. 800 über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG vom 24. Juni 1964), zuletzt geändert durch Artikel 65 des Gesetzes vom 27. August 2025
Sachsen
Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis (10. SächsKVZ) vom 16.08.2021 (SächsGVBl. S. 898), rechtsbereinigt mit Stand vom 09.04.2025, Anlage 1, lfd. Nr. 9
Sachsen-Anhalt
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
VerwGebVO Schleswig-Holstein vom 26.09.2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018, S. 476), Anlage „Allgemeiner Gebührentarif“ in der Fassung vom 24.08.2026, gültig ab 01.09.2026, Tarifstelle 9.2
Thüringen
ThürVwKostG; ThürVwKostOMASGFF

Häufige Fragen

Was kostet die Approbation als Zahnarzt insgesamt?
Die Behördengebühren für Antrag, Berufserlaubnis und Prüfungen liegen in den Ländern mit vollständigen Angaben zwischen 3.175 € und 4.305 €. Übersetzungen, Beglaubigungen und Anreise kommen hinzu. Der Kostenrechner addiert die Posten für Ihr Bundesland. Zum Kostenrechner
Warum kostet die Kenntnisprüfung für Zahnärzte mehr als in anderen Berufen?
Sie besteht aus drei Abschnitten, und jeder Abschnitt wird einzeln berechnet. Der praktische Abschnitt dauert rund fünf Stunden und ist in fünf von acht Ländern mit Abschnittsangaben der teuerste. Die Gesamtgebühr liegt in den neun Ländern mit Festbetrag zwischen 1.300 € und 3.000 €. Zur Kenntnisprüfung
Was kostet es, einen Abschnitt zu wiederholen?
Jeder nicht bestandene Abschnitt kann zweimal wiederholt werden (§ 118 ZApprO). Bei einer Wiederholung zahlen Sie in mehreren Ländern den Betrag des betroffenen Abschnitts erneut, nicht die Gebühr der ganzen Prüfung. In Niedersachsen kostet der praktische Abschnitt zum Beispiel jedes Mal 1.600 €. Bestandene Abschnitte müssen Sie nicht wiederholen. Die Tabelle der Abschnittsgebühren nennt die Beträge der acht Länder, die sie aufschlüsseln.
Welche Länder nennen keinen Betrag für die zahnärztliche Kenntnisprüfung?
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein veröffentlichen keinen Betrag. Sachsen (2.000 € bis 3.000 €) nennt nur einen Rahmen. Wir klären den Betrag für Sie mit der Behörde oder der Kammer, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden.
Fördert der Anerkennungszuschuss die Kenntnisprüfung für Zahnärzte?
Ja, die Gebühr der Kenntnisprüfung und ein Vorbereitungskurs gehören zur Qualifizierungsförderung von bis zu 3.000 € (Nr. 4.2 und 4.3). Sprachkurse und Sprachprüfungsgebühren fördert die Richtlinie nicht (Nr. 4.4 Buchstabe d). Die Förderstelle entscheidet erst, wenn ein Bescheid über wesentliche Unterschiede vorliegt. Den Antrag stellen Sie selbst; wir beraten Sie dazu. Mehr zur Förderung
Warum stehen in der Tabelle für Zahnärzte Striche statt Beträge?
Ein Strich bedeutet: keine Angabe. Bei Zahnärzten fehlt der Betrag für die Kenntnisprüfung in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein, weil dort keine Behörde und keine Kammer einen Betrag veröffentlicht. Schätzwerte und Werte der Nachbarländer enthält die Tabelle nicht. Die Landesseite, erreichbar über den Ländernamen, nennt Quelle, Rechtsgrundlage und Abrufdatum. Woher unsere Angaben stammen