Ärzte: die 16 Bundesländer im Vergleich
Ärzte mit einem Abschluss außerhalb der EU legen in der Regel die Kenntnisprüfung nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte ab. Das ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Die Approbation erteilt das Bundesland. Wer prüft, was die Prüfung kostet und wie lange Sie warten, regelt jedes Land für sich. Die Tabelle stellt alle 16 Länder nebeneinander.
Für Abschlüsse außerhalb der EU bearbeitet in 15 von 16 Ländern genau eine Behörde den Antrag. Nur Rheinland-Pfalz nennt mehrere Stellen. Als Prüfstelle der Kenntnisprüfung ist in 10 Ländern die Landesärztekammer eingetragen. In Sachsen-Anhalt und Thüringen liegt die Prüfung bei einer Universität oder einem Universitätsklinikum.
So lesen Sie die Tabelle für Ärzte
Die erste Gebührenspalte nennt die Gebühr für den mündlich-praktischen Prüfungstag. 11 Länder nennen einen festen Betrag, ein Land einen Rahmen und 2 Länder einen Höchstbetrag. In Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist keine Gebühr veröffentlicht.
Die Fachsprachenprüfung für Ärzte nimmt in 15 Ländern eine Ärztekammer ab. Die Spalte „Fachsprachenprüfung: wer meldet an?“ zeigt, wer den Termin anstößt. In 8 Ländern meldet die Behörde Sie an, in 7 Ländern melden Sie sich selbst an. Im Saarland entfällt die Prüfung.
Die beiden Gebührenspalten nennen die Prüfungsgebühr des Landes. Die Antragsgebühr steht auf der jeweiligen Landesseite und im Bundeslandvergleich. Wartezeiten stehen nur dort, wo das Land sie veröffentlicht. Wir prüfen vorab, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist; was das Verfahren in Ihrem Land insgesamt kostet, rechnet der Kostenrechner durch.
| Bundesland | Gebühr Kenntnisprüfung | Wartezeit Kenntnisprüfung | Gebühr Fachsprachenprüfung | Fachsprachenprüfung: wer meldet an? | Unterlagen Drittstaat |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1.100 € | siehe Landesseite | 420 € | Die Behörde meldet Sie an | 18 |
| Bayern | bis zu 1.200 € pro Teilnahme | förmliche Ladung 1 bis 6 Monate nach der Anmeldung | 550 € | Die Behörde meldet Sie an | 15 |
| Berlin | 540 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €) | ca. 6 Monate ab Erlass des Feststellungsbescheides | 550 € | Sie melden sich selbst an | 18 |
| Brandenburg | 799 € | — | 487 € | Sie melden sich selbst an | 23 |
| Bremen | 730 € | siehe Landesseite | 530 € | Die Behörde meldet Sie an | 21 |
| Hamburg | 900 € | — | 550 € | Die Behörde meldet Sie an | 21 |
| Hessen | 1.350 € | — | 650 € (Rahmen 500 € bis 800 €) | Sie melden sich selbst an | 24 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 640 € | — | 700 € | Sie melden sich selbst an | 22 |
| Niedersachsen | 980 € | mehrere Monate | 595 € | Die Behörde meldet Sie an | 17 |
| Nordrhein-Westfalen | 1.050 € | derzeit keine Wartezeiten | 400 € bis 430 € | Die Behörde meldet Sie an | 27 |
| Rheinland-Pfalz | — | 16 Monate | 470 € | Sie melden sich selbst an | 18 |
| Saarland | 400 € bis 800 € | — | keine Prüfung vorgesehen | entfällt (keine Prüfung) | 18 |
| Sachsen | 850 € | — | 590 € | Die Behörde meldet Sie an | 22 |
| Sachsen-Anhalt | — | — | 500 € | Sie melden sich selbst an | 25 |
| Schleswig-Holstein | 400 € | ca. 12 Monate | 700 € | Die Behörde meldet Sie an | 20 |
| Thüringen | Auslagen in tatsächlicher Höhe, höchstens 450 € | — | 600 € | Sie melden sich selbst an | 23 |
Ein Strich bedeutet: Das Land hat die Angabe nicht veröffentlicht. Steht bei der Fachsprachenprüfung „keine Prüfung vorgesehen“, verlangt das Land die Prüfung nicht. Zwei Beträge mit „bis“ sind ein Gebührenrahmen; die Behörde setzt den Betrag im Einzelfall fest. „Siehe Landesseite“ steht dort, wo die Angabe länger ist; die Landesseite nennt dann auch die Quelle. Die Zahl unter „Unterlagen Drittstaat“ zählt alle Positionen der Landesliste, auch freiwillige und solche, die nur in bestimmten Fällen verlangt werden.
Was sich bei Ärzten am stärksten unterscheidet
Die größte Spreizung zeigt die Kenntnisprüfung. Wo ein fester Betrag veröffentlicht ist, reicht er von 400 € in Schleswig-Holstein bis 1.350 € in Hessen. Das ist rund das 3,4-Fache für dieselbe Prüfung nach § 37 ÄApprO. Hinzu kommen das Saarland, Bayern und Thüringen mit einem Rahmen oder Höchstbetrag.
Auch Prüfstelle und Anmeldeweg wechseln: In 10 Ländern prüft die Landesärztekammer, in Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Hochschule.
Beim Sprachnachweis liegen die Länder ebenfalls auseinander. Die Fachsprachenprüfung kostet zwischen 420 € in Baden-Württemberg und 700 € in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Im Saarland verlangt das Land sie nicht.
Bei den Unterlagen für Abschlüsse außerhalb der EU reichen die Landeslisten von 15 Positionen (Bayern) bis 27 (Nordrhein-Westfalen). Die Zahl enthält auch freiwillige und bedingte Positionen.
Nur 8 Länder machen Angaben zur Wartezeit oder zu den Terminen der Kenntnisprüfung.
Können Sie Ihr Bundesland wählen?
Das hängt davon ab, wo Sie wohnen.
- Sie wohnen noch im Ausland
- Dann stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten. Der Vergleich oben hilft Ihnen bei dieser Wahl.
- Sie wohnen bereits in Deutschland
- Dann ist das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig, also dort, wo Sie tatsächlich leben. Die Zuständigkeit ändert sich nur, wenn Sie tatsächlich umziehen. Planen Sie einen Umzug deshalb vor dem Antrag.
- Sie haben in Deutschland studiert
- Dann erteilt das Land die Approbation, in dem Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.
Für Ärzte spielen Fehlversuche bei der Wahl des Landes eine Rolle. Die Kenntnisprüfung kann nach § 37 Abs. 7 ÄApprO zweimal wiederholt werden. Mehrere Länder rechnen Fehlversuche aus anderen Bundesländern an. Eine niedrigere Gebühr in einem anderen Land bringt Ihnen deshalb keinen frischen Versuch. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Land mit festem Betrag liegen 950 €.
Zwei Anträge gleichzeitig in verschiedenen Ländern sind nicht möglich. Bei einem Wechsel nehmen Sie den bisherigen Antrag zurück und stellen im neuen Land einen neuen; ob die neue Behörde die Akte der alten übernimmt, regeln die Länder unterschiedlich. Die Einzelheiten und die Rechtsgrundlagen stehen unter Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Häufige Fragen von Ärzten zu den Bundesländern
- Wie viel kostet die Kenntnisprüfung für Ärzte je Bundesland?
- Wo ein fester Betrag veröffentlicht ist, liegt die Gebühr zwischen 400 € und 1.350 €. Das Saarland, Bayern und Thüringen nennen einen Rahmen oder Höchstbetrag, in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist keine Gebühr veröffentlicht. Die Prüfung selbst ist in allen Ländern dieselbe mündlich-praktische Prüfung nach § 37 ÄApprO. Kosten für Ärzte im Überblick
- Wer nimmt die Kenntnisprüfung für Ärzte ab?
- Es prüft eine staatliche Kommission aus drei Mitgliedern, Hochschullehrern oder Fachärzten. Die Landesseiten nennen in 10 Ländern die Landesärztekammer als Prüfstelle, in Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Hochschule. Kenntnisprüfung für Ärzte
- Brauche ich als Arzt in jedem Land eine Fachsprachenprüfung?
- Das Saarland sieht keine Fachsprachenprüfung vor. Die übrigen Länder verlangen den Nachweis der Sprache im Beruf, der dem Niveau C1 entspricht. Ob ein Ersatznachweis anerkannt wird, steht auf der Landesseite. Fachsprachenprüfung für Ärzte
- Lohnt sich der Wechsel in ein Land mit niedrigerer Gebühr?
- Der Unterschied kann bis zu 950 € betragen. Dagegen stehen die Wartezeit und die Anrechnung von Fehlversuchen: Mehrere Länder zählen Versuche aus anderen Bundesländern mit. Wir klären vorab mit der Behörde, welche Regeln in Ihrem Fall gelten. Bundesland wechseln
Die Gebühren aller vier Berufe nebeneinander zeigt der Bundeslandvergleich. Die vollständige Gebührentabelle dieses Berufs steht unter Kosten, die Sprachanforderungen der Länder unter Fachsprachenprüfung.