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Ärzte: die 16 Bundesländer im Vergleich

Ärzte mit einem Abschluss außerhalb der EU legen in der Regel die Kenntnisprüfung nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte ab. Das ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Die Approbation erteilt das Bundesland. Wer prüft, was die Prüfung kostet und wie lange Sie warten, regelt jedes Land für sich. Die Tabelle stellt alle 16 Länder nebeneinander.

Für Abschlüsse außerhalb der EU bearbeitet in 15 von 16 Ländern genau eine Behörde den Antrag. Nur Rheinland-Pfalz nennt mehrere Stellen. Als Prüfstelle der Kenntnisprüfung ist in 10 Ländern die Landesärztekammer eingetragen. In Sachsen-Anhalt und Thüringen liegt die Prüfung bei einer Universität oder einem Universitätsklinikum.

So lesen Sie die Tabelle für Ärzte

Die erste Gebührenspalte nennt die Gebühr für den mündlich-praktischen Prüfungstag. 11 Länder nennen einen festen Betrag, ein Land einen Rahmen und 2 Länder einen Höchstbetrag. In Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist keine Gebühr veröffentlicht.

Die Fachsprachenprüfung für Ärzte nimmt in 15 Ländern eine Ärztekammer ab. Die Spalte „Fachsprachenprüfung: wer meldet an?“ zeigt, wer den Termin anstößt. In 8 Ländern meldet die Behörde Sie an, in 7 Ländern melden Sie sich selbst an. Im Saarland entfällt die Prüfung.

Die beiden Gebührenspalten nennen die Prüfungsgebühr des Landes. Die Antragsgebühr steht auf der jeweiligen Landesseite und im Bundeslandvergleich. Wartezeiten stehen nur dort, wo das Land sie veröffentlicht. Wir prüfen vorab, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist; was das Verfahren in Ihrem Land insgesamt kostet, rechnet der Kostenrechner durch.

Vergleich der 16 Bundesländer nach Prüfungsgebühren, Wartezeit, Anmeldeweg zur Fachsprachenprüfung und Unterlagenzahl
BundeslandGebühr KenntnisprüfungWartezeit KenntnisprüfungGebühr FachsprachenprüfungFachsprachenprüfung: wer meldet an?Unterlagen Drittstaat
Baden-Württemberg1.100 €siehe Landesseite420 €Die Behörde meldet Sie an18
Bayernbis zu 1.200 € pro Teilnahmeförmliche Ladung 1 bis 6 Monate nach der Anmeldung550 €Die Behörde meldet Sie an15
Berlin540 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €)ca. 6 Monate ab Erlass des Feststellungsbescheides550 €Sie melden sich selbst an18
Brandenburg799 €—487 €Sie melden sich selbst an23
Bremen730 €siehe Landesseite530 €Die Behörde meldet Sie an21
Hamburg900 €—550 €Die Behörde meldet Sie an21
Hessen1.350 €—650 € (Rahmen 500 € bis 800 €)Sie melden sich selbst an24
Mecklenburg-Vorpommern640 €—700 €Sie melden sich selbst an22
Niedersachsen980 €mehrere Monate595 €Die Behörde meldet Sie an17
Nordrhein-Westfalen1.050 €derzeit keine Wartezeiten400 € bis 430 €Die Behörde meldet Sie an27
Rheinland-Pfalz—16 Monate470 €Sie melden sich selbst an18
Saarland400 € bis 800 €—keine Prüfung vorgesehenentfällt (keine Prüfung)18
Sachsen850 €—590 €Die Behörde meldet Sie an22
Sachsen-Anhalt——500 €Sie melden sich selbst an25
Schleswig-Holstein400 €ca. 12 Monate700 €Die Behörde meldet Sie an20
ThüringenAuslagen in tatsächlicher Höhe, höchstens 450 €—600 €Sie melden sich selbst an23

Ein Strich bedeutet: Das Land hat die Angabe nicht veröffentlicht. Steht bei der Fachsprachenprüfung „keine Prüfung vorgesehen“, verlangt das Land die Prüfung nicht. Zwei Beträge mit „bis“ sind ein Gebührenrahmen; die Behörde setzt den Betrag im Einzelfall fest. „Siehe Landesseite“ steht dort, wo die Angabe länger ist; die Landesseite nennt dann auch die Quelle. Die Zahl unter „Unterlagen Drittstaat“ zählt alle Positionen der Landesliste, auch freiwillige und solche, die nur in bestimmten Fällen verlangt werden.

Was sich bei Ärzten am stärksten unterscheidet

Die größte Spreizung zeigt die Kenntnisprüfung. Wo ein fester Betrag veröffentlicht ist, reicht er von 400 € in Schleswig-Holstein bis 1.350 € in Hessen. Das ist rund das 3,4-Fache für dieselbe Prüfung nach § 37 ÄApprO. Hinzu kommen das Saarland, Bayern und Thüringen mit einem Rahmen oder Höchstbetrag.

Auch Prüfstelle und Anmeldeweg wechseln: In 10 Ländern prüft die Landesärztekammer, in Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Hochschule.

Beim Sprachnachweis liegen die Länder ebenfalls auseinander. Die Fachsprachenprüfung kostet zwischen 420 € in Baden-Württemberg und 700 € in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Im Saarland verlangt das Land sie nicht.

Bei den Unterlagen für Abschlüsse außerhalb der EU reichen die Landeslisten von 15 Positionen (Bayern) bis 27 (Nordrhein-Westfalen). Die Zahl enthält auch freiwillige und bedingte Positionen.

Nur 8 Länder machen Angaben zur Wartezeit oder zu den Terminen der Kenntnisprüfung.

Können Sie Ihr Bundesland wählen?

Das hängt davon ab, wo Sie wohnen.

Sie wohnen noch im Ausland
Dann stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie arbeiten möchten. Der Vergleich oben hilft Ihnen bei dieser Wahl.
Sie wohnen bereits in Deutschland
Dann ist das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig, also dort, wo Sie tatsächlich leben. Die Zuständigkeit ändert sich nur, wenn Sie tatsächlich umziehen. Planen Sie einen Umzug deshalb vor dem Antrag.
Sie haben in Deutschland studiert
Dann erteilt das Land die Approbation, in dem Sie Ihre Prüfung abgelegt haben.

Für Ärzte spielen Fehlversuche bei der Wahl des Landes eine Rolle. Die Kenntnisprüfung kann nach § 37 Abs. 7 ÄApprO zweimal wiederholt werden. Mehrere Länder rechnen Fehlversuche aus anderen Bundesländern an. Eine niedrigere Gebühr in einem anderen Land bringt Ihnen deshalb keinen frischen Versuch. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Land mit festem Betrag liegen 950 €.

Zwei Anträge gleichzeitig in verschiedenen Ländern sind nicht möglich. Bei einem Wechsel nehmen Sie den bisherigen Antrag zurück und stellen im neuen Land einen neuen; ob die neue Behörde die Akte der alten übernimmt, regeln die Länder unterschiedlich. Die Einzelheiten und die Rechtsgrundlagen stehen unter Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Häufige Fragen von Ärzten zu den Bundesländern

Wie viel kostet die Kenntnisprüfung für Ärzte je Bundesland?
Wo ein fester Betrag veröffentlicht ist, liegt die Gebühr zwischen 400 € und 1.350 €. Das Saarland, Bayern und Thüringen nennen einen Rahmen oder Höchstbetrag, in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist keine Gebühr veröffentlicht. Die Prüfung selbst ist in allen Ländern dieselbe mündlich-praktische Prüfung nach § 37 ÄApprO. Kosten für Ärzte im Überblick
Wer nimmt die Kenntnisprüfung für Ärzte ab?
Es prüft eine staatliche Kommission aus drei Mitgliedern, Hochschullehrern oder Fachärzten. Die Landesseiten nennen in 10 Ländern die Landesärztekammer als Prüfstelle, in Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Hochschule. Kenntnisprüfung für Ärzte
Brauche ich als Arzt in jedem Land eine Fachsprachenprüfung?
Das Saarland sieht keine Fachsprachenprüfung vor. Die übrigen Länder verlangen den Nachweis der Sprache im Beruf, der dem Niveau C1 entspricht. Ob ein Ersatznachweis anerkannt wird, steht auf der Landesseite. Fachsprachenprüfung für Ärzte
Lohnt sich der Wechsel in ein Land mit niedrigerer Gebühr?
Der Unterschied kann bis zu 950 € betragen. Dagegen stehen die Wartezeit und die Anrechnung von Fehlversuchen: Mehrere Länder zählen Versuche aus anderen Bundesländern mit. Wir klären vorab mit der Behörde, welche Regeln in Ihrem Fall gelten. Bundesland wechseln

Die Gebühren aller vier Berufe nebeneinander zeigt der Bundeslandvergleich. Die vollständige Gebührentabelle dieses Berufs steht unter Kosten, die Sprachanforderungen der Länder unter Fachsprachenprüfung.