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Approbation als Arzt mit Abschluss außerhalb der EU: der Ablauf

Als Arzt mit einem Abschluss außerhalb der EU legen Sie im Regelfall die Kenntnisprüfung ab. Sie ist mündlich-praktisch, dauert 60 bis 90 Minuten und findet an einem Tag statt. Wer lieber seine Unterlagen bewerten lässt, erklärt das innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung. Die Behörde prüft dann in einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung, ob Ihr Medizinstudium dem deutschen gleichwertig ist.

Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb von EU, EWR und Schweiz. Haben Sie Ihr Medizinstudium in der EU, im EWR oder in der Schweiz abgeschlossen, lesen Sie die Seite zum EU-Abschluss. Die 16 Länder regeln Gebühren, Wartezeiten und Unterlagen für Ärzte unterschiedlich; die Zahlen stehen im Bundesländervergleich.

Die Schritte bis zur ärztlichen Approbation

  1. 1. Zuständige Behörde klären

    Wohnen Sie in Deutschland, ist die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (dort, wo Sie tatsächlich leben). Wohnen Sie im Ausland, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie als Arzt arbeiten wollen. In 6 Ländern verlangt die Behörde dafür einen Nachweis des Landesbezugs, zum Beispiel eine Einstellungszusage, eine familiäre Bindung oder einen Wohnsitz mit Meldebestätigung.

    Typische Stolperstelle: Nordrhein-Westfalen hat für Ärzte zwei Kammern. Der geplante Tätigkeitsort bestimmt, ob die Ärztekammer Nordrhein (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) oder die Ärztekammer Westfalen-Lippe (Arnsberg, Detmold und Münster) die Fachsprachenprüfung abnimmt. Nach der Anmeldung ist ein Wechsel der Kammer nicht mehr möglich.

    Zuständigkeit und Wechsel des Bundeslandes · Behörden der Bundesländer

  2. 2. Förderung beantragen, bevor Sie den Antrag stellen

    Der Anerkennungszuschuss beträgt bis zu 4.800 €. Sie beantragen ihn vor dem Approbationsantrag, und er setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Für Ärzte nennen 14 Länder einen Festbetrag für die Fachsprachenprüfung (420 € bis 700 €) und 11 Länder einen für die Kenntnisprüfung (400 € bis 1.350 €).

    Typische Stolperstelle: Die Prüfungsgebühren hängen am Land der Prüfung. Vergleichen Sie die Beträge, bevor Sie sich für ein Land entscheiden.

    Förderung im Überblick · Gebühren und Kosten

  3. 3. Unterlagen für den ärztlichen Antrag beschaffen

    In allen 16 Ländern verlangen die Behörden Ihr Abschlussdiplom, einen Lebenslauf und einen Identitätsnachweis. 15 Länder fordern ein Führungszeugnis oder einen Strafregisterauszug aus dem Heimat- oder Ausbildungsland. In 14 Ländern gehört eine ärztliche Bescheinigung über Ihre gesundheitliche Eignung dazu, in 14 Ländern die Fächer- und Notenliste (Transcript of Records). Ausländische Urkunden brauchen in der Regel beglaubigte Kopien und Übersetzungen. Je nach Herkunftsland kommt eine Apostille (Beglaubigung durch eine Behörde des Ausstellerstaats) oder eine Legalisation (Bestätigung der Echtheit durch die deutsche Botschaft) hinzu.

    Typische Stolperstelle: Das Certificate of Good Standing verlangen 12 Länder. Es bestätigt, dass Sie in diesem Staat uneingeschränkt als Arzt arbeiten dürfen und kein berufsrechtliches Verfahren läuft. Sie brauchen es aus jedem Staat, in dem Sie bereits als Arzt gearbeitet haben, und es darf meist höchstens drei Monate alt sein. Wer noch nie als Arzt gearbeitet hat, braucht keines. Die ärztliche Bescheinigung stellt ein Arzt auf dem Vordruck der Behörde aus; sie darf meist höchstens einen Monat alt sein.

    Regeln nach Herkunftsland

  4. 4. Deutsch auf Niveau B2 nachweisen

    15 Länder verlangen mit dem Antrag ein Zertifikat über allgemeine Deutschkenntnisse auf Niveau B2. B2 ist eine Stufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) und bedeutet sicheres Deutsch im Alltag. Welche Zertifikate gelten, legt jedes Land fest.

    Typische Stolperstelle: 8 Länder nennen für das Zertifikat ein Höchstalter, häufig drei Jahre. Das B2-Zertifikat ersetzt die ärztliche Fachsprachenprüfung nicht. Nordrhein-Westfalen führt telc Deutsch B2-C1 Medizin in seiner Nachweisliste nur als B2-Nachweis.

  5. 5. Antrag stellen

    Sie stellen den Antrag auf Approbation bei der zuständigen Behörde, mit den Unterlagen aus dem Unterlagenschritt und dem Sprachnachweis. 14 Länder verlangen ein amtliches Formblatt, das Sie fast immer eigenhändig unterschreiben. Mit der Antragstellung beginnt die Vier-Wochen-Frist.

    Typische Stolperstelle: 11 Länder fordern zusätzlich ein deutsches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Sie beantragen es bei Ihrer Meldebehörde, die es direkt an die Approbationsbehörde sendet. Sie erhalten es also nicht selbst.

    Gebühren und Kosten

  6. 6. Innerhalb von vier Wochen: Kenntnisprüfung oder Unterlagenbewertung

    Wer statt der Kenntnisprüfung die Bewertung seiner Unterlagen will, erklärt das innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung (§ 9d Abs. 2 BÄO). Die Entscheidung bindet für das ganze Verfahren. Die Behörde muss Sie über diese Möglichkeit und ihre Folgen aufklären.

    Typische Stolperstelle: Berufserfahrung kann wesentliche Unterschiede ausgleichen. Den Nachweis über Ihre ärztliche Tätigkeit verlangen aber nur 3 Länder als Pflichtunterlage. Halten Sie Arbeitszeugnisse bereit, bevor Sie sich für die Unterlagenbewertung entscheiden.

    Vier Fragen zur Entscheidung

  7. 7. Bescheid bei Unterlagenbewertung: gleichwertig oder wesentliche Unterschiede

    Die Behörde prüft, ob Ihr Medizinstudium gleichwertig ist. Ist es das, erhalten Sie die Approbation ohne Kenntnisprüfung. Wesentliche Unterschiede sind bedeutende Abweichungen bei den Inhalten oder der Art der Ausbildung. Gleicht Ihre Berufserfahrung sie nicht aus, folgt die Kenntnisprüfung.

    Typische Stolperstelle: Im Bescheid benennt die Behörde das Fach oder den Querschnittsbereich (ein Gebiet, das mehrere Fächer verbindet), in dem sie Unterschiede festgestellt hat. Es kommt zu Innerer Medizin und Chirurgie hinzu (§ 37 Abs. 1 ÄApprO).

  8. 8. Fachsprachenprüfung bei der Ärztekammer

    Neben B2 weisen Sie die Fachsprache auf Niveau C1 nach, in der Regel in einer Prüfung der Landesärztekammer. In 14 Ländern ist sie Regelvoraussetzung. Das Saarland sieht keine vor, und in Rheinland-Pfalz entscheidet die Behörde im Einzelfall. Die Prüfung simuliert den Berufsalltag: ein Arzt-Patienten-Gespräch, ein Arzt-Arzt-Gespräch und eine schriftliche Dokumentation, zum Beispiel ein Arztbericht. Die Festbeträge liegen bei 420 € bis 700 €.

    Typische Stolperstelle: In 8 Ländern ist ausdrücklich festgelegt, dass die Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung liegt. Bremen lässt Ihnen die Wahl. In Sachsen ersetzt eine bestandene Kenntnisprüfung den Fachsprachentest.

    Fachsprachenprüfung

  9. 9. Kenntnisprüfung mit Patientenvorstellung

    Vor dem Termin weist die Kommission Ihnen Patienten zu. Sie erheben die Anamnese (das Gespräch über die Krankengeschichte), untersuchen die Patienten und stellen sie vor. Geprüft werden Innere Medizin und Chirurgie, dazu Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 7 ÄApprO). In 4 Ländern (Berlin, Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern) ist ausdrücklich geregelt, dass Fehlversuche aus anderen Bundesländern zählen.

    Typische Stolperstelle: Die Wartezeit unterscheidet sich stark. Nordrhein-Westfalen nennt derzeit keine Wartezeiten, Schleswig-Holstein rund 12 Monate und Rheinland-Pfalz etwa 16 Monate. Baden-Württemberg verschiebt einen zugeteilten Termin grundsätzlich nicht, und Bremen vergibt die Termine in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

    Kenntnisprüfung im Detail

  10. 10. Berufserlaubnis als Zwischenschritt

    Bis zur Approbation können Sie eine befristete Berufserlaubnis nach § 10 BÄO beantragen. Sie ist widerruflich und gilt insgesamt höchstens zwei Jahre ärztlicher Tätigkeit in Deutschland. Ein Wechsel des Bundeslandes setzt die Frist nicht zurück.

    Typische Stolperstelle: Mehrere Länder erteilen die Erlaubnis nur für eine bestimmte Stelle im eigenen Land und für eine Tätigkeit unter Aufsicht. Wer einen Ausbildungsnachweis aus der EU, dem EWR oder der Schweiz besitzt, bekommt sie in der Regel nicht.

    Berufserlaubnis im Detail

  11. 11. Approbation und Facharztbezeichnung

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt die Behörde die Approbation. Wer im Ausland schon Facharzt war, beantragt die Facharztbezeichnung danach bei der Ärztekammer. Wir klären das für Sie mit Ihrer Kammer, bevor Sie sich für Kenntnisprüfung oder Unterlagenbewertung entscheiden.

    Facharztanerkennung in allen Kammern

Was die Kenntnisprüfung für Ärzte besonders macht

Bei Ärzten steht der Patient im Mittelpunkt. Die Fragen der Kommission beziehen sich zunächst auf den Patienten, den Sie vorgestellt haben. Der Bericht über den Patienten mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise (der abschließenden Zusammenfassung des Falls) wird Teil der Prüfung (§ 37 Abs. 5 ÄApprO).

Statt echter Patienten können Simulationspatienten eingesetzt werden, das sind geschulte Darsteller. Es prüft eine staatliche Kommission aus drei Mitgliedern auf Deutsch.

Was Sie selbst tun und was wir mit Ihnen klären

Wir prüfen vorab, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist, und besprechen mit Ihnen die Reihenfolge von Fachsprachenprüfung, Antrag und Kenntnisprüfung. Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe. Ob Ihre Kammer eine Fachsprachenprüfung aus einem anderen Land anerkennt, klären wir für Sie. Den Förderantrag stellen Sie selbst, und die Prüfungen legen Sie selbst ab.

Häufige Fragen von Ärzten zum Ablauf

Wie lange dauert die Kenntnisprüfung für Ärzte?
Die Prüfung dauert für jede Person mindestens 60 und höchstens 90 Minuten und findet an einem Tag statt. Es prüft eine Kommission aus drei Mitgliedern, bis zu vier Personen werden gleichzeitig geprüft (§ 37 Abs. 2 und 4 ÄApprO). Kenntnisprüfung im Detail
Wie oft kann ich die ärztliche Kenntnisprüfung wiederholen?
Zweimal (§ 37 Abs. 7 ÄApprO). Hessen und Mecklenburg-Vorpommern sprechen von höchstens drei Versuchen bundesweit. In 4 Ländern zählen Fehlversuche aus anderen Bundesländern, ein Wechsel verschafft Ihnen dort keinen frischen Versuch.
Muss ich die Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung ablegen?
In 8 Ländern ist das ausdrücklich festgelegt. In Bremen haben Sie die Wahl, und in Sachsen ersetzt eine bestandene Kenntnisprüfung den Fachsprachentest. Fragen Sie vor der Anmeldung nach der Reihenfolge, die in Ihrem Land gilt. Fachsprachenprüfung
Wie lange gilt die Berufserlaubnis für Ärzte?
Höchstens zwei Jahre ärztlicher Tätigkeit in Deutschland, über alle Länder zusammengerechnet (§ 10 Abs. 2 BÄO). Darüber hinaus ist sie nur ausnahmsweise möglich (§ 10 Abs. 3 BÄO). Berufserlaubnis im Detail
Kann ich meinen Facharzttitel aus dem Ausland in Deutschland führen?
Die Facharztbezeichnung beantragen Sie nach der Approbation bei der Ärztekammer. Welche Unterlagen die Kammer verlangt, hängt von Ihrem Fach und Ihrem Land ab. Facharztanerkennung in allen Kammern