Als Arzt: Prüfung am Patienten oder Unterlagenbewertung?
Haben Sie Medizin außerhalb der EU studiert, legen Sie im Regelfall die ärztliche Kenntnisprüfung ab. Sie ist mündlich-praktisch und dreht sich um einen Patienten, den Sie selbst untersuchen. Auf Ihren Antrag bewertet die zuständige Behörde stattdessen Ihre Studienunterlagen (dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung). Sie wählen genau einmal, innerhalb einer gesetzlichen Frist.
Vier Wochen ab Antragstellung
Die Unterlagenbewertung statt der Kenntnisprüfung müssen Sie innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung erklären (§ 9d Abs. 2 BÄO). Maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Danach bleibt es bei der Prüfung.
Die Wahl bindet für das ganze Verfahren, und die Behörde muss Sie über diese Möglichkeit und ihre Folgen aufklären. Entscheiden Sie deshalb vor dem Antrag. Auch den Anerkennungszuschuss beantragen Sie vor dem Approbationsantrag: Förderung im Überblick.
Der Regelweg
Die Kenntnisprüfung für Ärzte
Die ärztliche Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Sie findet an einem Tag statt und dauert 60 bis 90 Minuten je Person (§ 37 ÄApprO).
Vor dem Termin weist die Kommission Ihnen einen oder mehrere Patienten zu. Sie erheben die Anamnese, das ist das Gespräch über die Krankengeschichte, und untersuchen die Patienten unter Aufsicht eines Kommissionsmitglieds. Über den Fall schreiben Sie einen Bericht mit Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise, der abschließenden Zusammenfassung. Der Bericht fließt in die Bewertung ein.
Geprüft werden Innere Medizin und Chirurgie, auf Deutsch, vor einer Kommission aus drei Mitgliedern. Ergänzend können Notfallmedizin, Pharmakologie, Bildgebung, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung vorkommen. Hat die Behörde in einem weiteren Fach wesentliche Unterschiede festgestellt, kann sie es zur Prüfung hinzunehmen.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 7 ÄApprO). Berlin, Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern rechnen nach eigener Angabe Fehlversuche aus anderen Bundesländern an. Ein Länderwechsel verschafft Ihnen dann keinen frischen Versuch.
Die Prüfungsgebühr liegt in den elf Ländern mit festem Betrag zwischen 400 € (Schleswig-Holstein) und 1.350 € (Hessen). Die Wartezeit auf einen Termin ist sehr verschieden: Nordrhein-Westfalen meldet derzeit keine Wartezeit, Rheinland-Pfalz nennt 16 Monate und Schleswig-Holstein etwa 12 Monate.
- Dafür spricht
- Sie brauchen kein Curriculum und keine Stundennachweise, also auch keine Übersetzungen und Beglaubigungen dieser Unterlagen. Ihre klinische Erfahrung in Innerer Medizin und Chirurgie zählt unmittelbar.
- Dagegen spricht
- Sie müssen am Prüfungstag am Patienten bestehen und die Gebühr zahlen. Insgesamt haben Sie drei Versuche.
Auf Ihren Antrag
Die Unterlagenbewertung für Ärzte
Die Behörde vergleicht Ihr Medizinstudium mit dem deutschen. Ist es gleichwertig, bekommen Sie die Approbation ohne Kenntnisprüfung. Bleiben wesentliche Unterschiede, legen Sie die Prüfung trotzdem ab. Wesentliche Unterschiede sind bedeutende Abweichungen von der deutschen Ausbildung, die Ihre Berufserfahrung nicht ausgleicht (§ 9c Abs. 5 und 6 BÄO).
Für den Vergleich holen die meisten Länder ein Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) ein. Sie arbeitet bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn. Neun Länder beauftragen die GfG nach eigenen Angaben. Bremen holt stattdessen eine Stellungnahme der Zentralstelle ein.
Das Gutachten kostet in sechs Ländern 1.773 €. Höhere Beträge nennen Bayern (bis zu 3.000 €), Baden-Württemberg (bis zu 2.500 €) und das Saarland (bis zu 2.000 €). Niedriger liegt Nordrhein-Westfalen mit 1.150 €. Brandenburg nennt für den Ausbildungsvergleich zusätzlich eine Behördengebühr von 130 bis 895 €.
Baden-Württemberg nennt derzeit etwa 15 Monate auf das Gutachten. Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein geben vier Monate nach vollständigen Unterlagen an, bei externen Gutachten länger.
- Dafür spricht
- Bei lückenlos dokumentiertem Studium und einem Curriculum, das dem deutschen nahekommt, kann die Prüfung am Patienten entfallen.
- Dagegen spricht
- Sie beschaffen, übersetzen und beglaubigen alle Nachweise und zahlen das Gutachten. Bei wesentlichen Unterschieden haben Sie das Gutachten bezahlt und legen trotzdem die Prüfung ab.
Wenn Sie schon Facharzt sind
Mehrere Landesärztekammern verlangen für die Facharztanerkennung, dass die Gleichwertigkeit Ihres Studiums festgestellt wurde. Über die Kenntnisprüfung bekommen Sie diese Feststellung nicht. Wir klären das für Sie mit Ihrer Kammer, bevor Sie sich für einen Weg entscheiden.
Welche Ausgangslage zu welchem Weg passt
Diese fünf Lagen kommen bei Ärzten am häufigsten vor:
1. Sie haben viele Jahre in einem engen Fachgebiet gearbeitet.
Die Prüfung verlangt Innere Medizin und Chirurgie am Patienten. Wer lange nur in einem Gebiet wie Radiologie oder Pathologie tätig war, braucht Zeit für die Auffrischung. Die Unterlagenbewertung kann diese Zeit sparen, wenn Ihr Studium als gleichwertig gilt.
2. Sie erreichen Ihre Hochschule und bekommen das Curriculum.
Fragen Sie Ihre Hochschule, ob sie das Curriculum mit Stundennachweisen ausstellt, in welcher Frist und zu welchen Kosten. Sind die Antworten klar und ähnelt Ihr Studium dem deutschen, lohnt sich die Bewertung. Ob Ihre Unterlagen beschaffbar sind, prüfen wir mit Ihnen vor dem Antrag.
3. Ihre Hochschule kann keine Unterlagen ausstellen.
Dann kommt die Kenntnisprüfung auch ohne Ihre Wahl. Sie ist vorgesehen, wenn Sie Unterlagen aus Gründen nicht vorlegen können, die nicht bei Ihnen liegen, und die Behörde Ihren Antrag nur mit unangemessenem Aufwand prüfen könnte (§ 9d Abs. 3 BÄO). Beispiele sind zerstörte Hochschularchive oder ein Herkunftsstaat ohne funktionierende Verwaltung. Wählen Sie dann gleich die Prüfung.
4. Sie wollen bald wieder als Arzt arbeiten.
Bis zur Approbation können Sie eine befristete Berufserlaubnis nach § 10 BÄO beantragen, insgesamt höchstens zwei Jahre. Mehrere Länder erteilen sie nur für eine bestimmte Stelle unter Aufsicht. Eine Wartezeit von 16 Monaten auf die Prüfung, wie sie Rheinland-Pfalz nennt, entspricht zwei Dritteln dieser Höchstdauer. Voraussetzungen und Grenzen stehen auf der Seite Berufserlaubnis.
5. Ihr Fachdeutsch ist noch unsicher.
Die Prüfung findet auf Deutsch statt, und die Fachsprachenprüfung ist auf beiden Wegen nötig. Planen Sie vor dem Prüfungsweg Zeit für die Vorbereitung ein. Aufbau, Fächer und Wiederholungen beschreibt die Seite Kenntnisprüfung.
Rechenbeispiel aus den Ländern der Ärzte
Ein Arzt stellt seinen Antrag in Sachsen. Die Kenntnisprüfung kostet dort 850 €. Die Unterlagenbewertung läuft über ein Gutachten für 1.773 €. Gilt das Studium als gleichwertig, zahlen Sie also 923 € mehr als auf dem Prüfungsweg. Stellt die Behörde wesentliche Unterschiede fest, kommen die 850 € für die Prüfung hinzu, zusammen 2.623 €.
In Nordrhein-Westfalen liegen beide Wege dichter beieinander: Das Gutachten kostet 1.150 €, die Prüfung 1.050 €, ein Unterschied von 100 €. Übersetzungen, Beglaubigungen und die Fachsprachenprüfung sind in keiner der Zahlen enthalten.
Im Kostenrechner können Sie beide Wege für Ihr Land durchrechnen: Die Option „Meine Ausbildung wird anhand der Unterlagen bewertet“ schaltet das Gutachten dazu.
Häufige Fragen
- Was prüft die Kenntnisprüfung für Ärzte?
- Innere Medizin und Chirurgie, in einer mündlich-praktischen Prüfung mit Patientenvorstellung. Sie dauert 60 bis 90 Minuten je Person (§ 37 ÄApprO). Die ärztliche Kenntnisprüfung im Detail
- Wie lange habe ich Zeit für die Entscheidung?
- Bis vier Wochen nach Antragstellung (§ 9d Abs. 2 BÄO). Wer die Frist verstreichen lässt, bleibt beim Regelweg, also bei der Kenntnisprüfung.
- Wie erkläre ich als Arzt der Behörde meine Entscheidung?
- Das Gesetz schreibt dafür keine Form vor. Fragen Sie die zuständige Behörde nach einem Vordruck. Wie Sie die zuständige Behörde finden, steht auf der Seite zur Zuständigkeit. Zuständigkeit und Wechsel des Bundeslandes
- Was kostet das Gutachten bei der Unterlagenbewertung für Ärzte?
- Das Gutachten kostet in sechs Ländern 1.773 €. Höhere Beträge nennen Bayern (bis zu 3.000 €), Baden-Württemberg (bis zu 2.500 €) und das Saarland (bis zu 2.000 €). Niedriger liegt Nordrhein-Westfalen mit 1.150 €. Was beide Wege kosten
- Wie oft kann ich die ärztliche Kenntnisprüfung wiederholen?
- Zweimal (§ 37 Abs. 7 ÄApprO), insgesamt haben Sie also drei Versuche. Berlin, Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern rechnen nach eigener Angabe Fehlversuche aus anderen Bundesländern an. Ein Länderwechsel verschafft Ihnen dann keinen frischen Versuch.
- Brauche ich als Facharzt die Unterlagenbewertung?
- Mehrere Landesärztekammern verlangen für die Facharztanerkennung die festgestellte Gleichwertigkeit Ihres Studiums. Über die Kenntnisprüfung bekommen Sie diese Feststellung nicht. Wir klären das für Sie mit Ihrer Kammer. Facharztanerkennung in allen Kammern
- Was passiert, wenn ich meine Unterlagen nicht beschaffen kann?
- Dann legen Sie die Kenntnisprüfung ab. § 9d Abs. 3 BÄO sieht sie vor, wenn Unterlagen aus Gründen fehlen, die nicht bei Ihnen liegen.