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Approbation als Arzt in Bayern: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Bayern
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz200 € bis 500 €mehrere Monate9
Drittstaat400 € (Rahmen 280 € bis 500 €)siehe unten15
Berufserlaubnis100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauersiehe unten10
Deutscher Abschluss200 €siehe unten8
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
über das Online-Portal, per Post, persönlich
Gebühr Kenntnisprüfung:
bis zu 1.200 € pro Teilnahme
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern

ZAABY

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Maximilianstraße 39, 80538 München

Telefon: +49 89 2176-2634; Fax +49 89 2176-402634

Sprechzeiten: Telefonzeit Montag bis Freitag 09:00–11:00 Uhr; Abgabe von Papierunterlagen an der Pforte Mo–Do 07:00–17:45, Fr 07:00–14:45 Uhr; der Publikumsschalter bleibt geschlossen

Zur Behördenseite

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.3 – Rechtsfragen Gesundheitsberufe

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Maximilianstraße 39, 80538 München

Telefon: +49 89 2176-1203

Sprechzeiten: Telefonzeit Mittwoch 09:00–11:00 Uhr

Zur Behördenseite

Regierung von Unterfranken

Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Telefon: +49 931 380-1768 (FAU Erlangen-Nürnberg); +49 931 380-1766 (Universität Würzburg)

Sprechzeiten: Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag 10:00–12:00 Uhr

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Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Haidenaueplatz 5, München (Prüfungsort Fachsprachenprüfung)

Telefon: +49 89 4147 166

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Bayern zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

9 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern

Bearbeitungsdauer laut Behörde: mehrere Monate

Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich

Immer erforderlich

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Lückenlos und eigenhändig unterschrieben.

  • Ärztliches Attest

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Strafregisterauszüge aus allen Ländern mit Aufenthalten über 6 Monate

    Form: beglaubigte Kopie

  • Ausbildungsnachweis/Diplom

    Form: beglaubigte Kopie

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachenkenntnisse C1 GER; alternativ genügt die behördliche Feststellung fließender Deutschkenntnisse, ein deutschsprachiger Ausbildungsabschluss, mindestens 10 Jahre deutschsprachige Schulbildung oder 3 Jahre deutsche Berufsausbildung.

Nur in bestimmten Fällen

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    bei früherem Aufenthalt in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

15 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern

Bearbeitungsdauer laut Behörde: kann in Einzelfällen über ein Jahr dauern, wegen der notwendigen Einholung eines Gutachtens zur Gleichwertigkeit der Ausbildung

Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Ausbildungsnachweise: Diplom, landesspezifische Nachweise, ggf. Praktikanachweise

    Form: beglaubigte Kopie

  • Fächerübersicht mit Stundenzahlen und Noten

    Form: beglaubigte Kopie

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: „Lückenloser, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf“ mit Zeiträumen und Nachweisen.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Aus allen Ländern außerhalb Deutschlands, in denen sich der Antragsteller in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate aufgehalten hat.

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: beglaubigte Kopie

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Aus allen Ländern, in denen in den letzten fünf Jahren ärztlich gearbeitet wurde.

  • Nachweise über ärztliche Tätigkeit: Arbeitszeugnisse, Weiterbildungszeugnisse

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Curriculum/Studienbuch

    Form: Original

    Besonderheit: Im Original einzureichen, nicht nur beim Gutachtenweg. Das personalisierte Ausbildungscurriculum ist die einzige Ausnahme von der Regel, keine Originale einzureichen; es kann zurückgegeben werden.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachenkenntnisse C1 GER, in der Regel über die Fachsprachenprüfung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    bei erfolgter Namensänderung

    Form: beglaubigte Kopie

  • Praktikanachweise

    soweit im Ausbildungsstaat vorgesehen

    Form: beglaubigte Kopie

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    auf gesonderte Anforderung der Behörde

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart „O“.

  • Ärztliches Attest

    auf gesonderte Anforderung der Behörde

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Von einem in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz niedergelassenen Arzt.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

10 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: in der Regel mehr als sechs Wochen vom Eingang des Antrags bis zur Entscheidung

Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich

Immer erforderlich

  • Geburtsurkunde oder Familienbuchauszug

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Lückenlos und eigenhändig unterschrieben.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Aus allen Ländern mit Aufenthalt ab sechs Monaten in den letzten fünf Jahren.

  • Diplom

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: beglaubigte Kopie

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Deutsche Sprachkenntnisse Niveau C1.

Nur in bestimmten Fällen

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    auf gesonderte Anforderung der Behörde

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    auf gesonderte Anforderung der Behörde

    Form: Original

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

8 Unterlagen · zuständig: Regierung von Oberbayern, Regierung von Unterfranken

Bearbeitungsdauer laut Behörde: wenige Wochen bei Studium an den Universitäten München und Regensburg bzw. Staatlicher Prüfung an der Regierung von Oberbayern

Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich

Immer erforderlich

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Gültiger Identitätsnachweis, z. B. Reisepass.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: „Lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf“ mit Ausbildungs- und Erwerbstätigkeitsnachweisen; die Regierung von Unterfranken verlangt einen „handschriftlichen, lückenlosen Lebenslauf“.

  • Ärztliches Attest (Vordruck „Akademischer Heilberuf Zulassung – Anlage 1 – Ärztliches Attest“)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Von einem in Deutschland oder im EWR niedergelassenen Arzt.

  • Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung

    Form: beglaubigte Kopie · Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Wird bei Ausbildung in Bayern vom Landesprüfungsamt direkt an die Berufszulassungsstelle übermittelt.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    bei erfolgten Namensänderungen

    Form: beglaubigte Kopie

  • Strafregisterauszüge aus allen Ländern außerhalb Deutschlands mit Aufenthalt über 6 Monate

    Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in einem Land außerhalb Deutschlands

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    wenn in der Vergangenheit länger als sechs Monate Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland bestand

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“; bei der Meldestelle des Wohnorts zu beantragen.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Bayern insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss200 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss200 € bis 500 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss400 € (Rahmen 280 € bis 500 €)
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer

Rechtsgrundlage: Kostenverzeichnis (KVz) zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 7.IX.1

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Staatliche Prüfungskommissionen an einer von sechs bayerischen Universitäten oder bei der Bayerischen Landesärztekammer; die Zuteilung erfolgt in der Regel abhängig vom nächstmöglichen Prüfungstermin
Gebühr
bis zu 1.200 € pro Teilnahme
Wartezeit
förmliche Ladung 1 bis 6 Monate nach der Anmeldung

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), Prüfungsort ausschließlich München, Haidenaueplatz 5
Gebühr
550 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Bayern

  • ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern: eine einzige Stelle für alle Approbationsberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten) und alle ausländischen Abschlüsse, zusätzlich für den Europäischen Berufsausweis.
  • Durchgängiges Online-Antragsverfahren für Approbation und Berufserlaubnis über den Formularserver Bayern, inklusive Nutzerkonto („Die Adressänderung können Sie selbst im Benutzerportal vornehmen“) und Funktion „Vorgang fortsetzen“ (Speichern als HTML-Datei und späteres Hochladen). Den Online-Antrag erreichen Sie über die Leistungsbeschreibung im BayernPortal (direkte Formularlinks funktionieren nicht).
  • Curriculum/Studienbuch im Original ist bei Drittstaatenanträgen Pflichtbestandteil, nicht nur beim Gutachtenweg.
  • Die Facharztanerkennung ist ein separates Verfahren (BayernPortal-Leistung „Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus einem Drittstaat“).
  • Die Fachsprachenprüfung findet ausschließlich in München statt, bei ca. 300 Prüfungen pro Monat. Das Ergebnis wird mündlich direkt nach der Prüfung mitgeteilt und am nächsten Arbeitstag an die Anerkennungsstelle übermittelt; ein separates Zertifikat wird nicht ausgestellt.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.