Approbation als Arzt in Bayern: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 200 € bis 500 € | mehrere Monate | 9 |
| Drittstaat | 400 € (Rahmen 280 € bis 500 €) | siehe unten | 15 |
| Berufserlaubnis | 100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer | siehe unten | 10 |
| Deutscher Abschluss | 200 € | siehe unten | 8 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- über das Online-Portal, per Post, persönlich
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- bis zu 1.200 € pro Teilnahme
- Fachsprachenprüfung:
- Die Behörde meldet Sie an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern
ZAABY
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Maximilianstraße 39, 80538 München
Telefon: +49 89 2176-2634; Fax +49 89 2176-402634
Sprechzeiten: Telefonzeit Montag bis Freitag 09:00–11:00 Uhr; Abgabe von Papierunterlagen an der Pforte Mo–Do 07:00–17:45, Fr 07:00–14:45 Uhr; der Publikumsschalter bleibt geschlossen
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 55.3 – Rechtsfragen Gesundheitsberufe
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Maximilianstraße 39, 80538 München
Telefon: +49 89 2176-1203
Sprechzeiten: Telefonzeit Mittwoch 09:00–11:00 Uhr
Regierung von Unterfranken
Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Telefon: +49 931 380-1768 (FAU Erlangen-Nürnberg); +49 931 380-1766 (Universität Würzburg)
Sprechzeiten: Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag 10:00–12:00 Uhr
Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung
Haidenaueplatz 5, München (Prüfungsort Fachsprachenprüfung)
Telefon: +49 89 4147 166
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Bayern zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 10 BÄO:
- Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
9 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Bearbeitungsdauer laut Behörde: mehrere Monate
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Immer erforderlich
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Lückenlos und eigenhändig unterschrieben.
- Ärztliches Attest
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Strafregisterauszüge aus allen Ländern mit Aufenthalten über 6 Monate
Form: beglaubigte Kopie
- Ausbildungsnachweis/Diplom
Form: beglaubigte Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Fachsprachenkenntnisse C1 GER; alternativ genügt die behördliche Feststellung fließender Deutschkenntnisse, ein deutschsprachiger Ausbildungsabschluss, mindestens 10 Jahre deutschsprachige Schulbildung oder 3 Jahre deutsche Berufsausbildung.
Nur in bestimmten Fällen
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
bei früherem Aufenthalt in Deutschland
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“.
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
15 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Bearbeitungsdauer laut Behörde: kann in Einzelfällen über ein Jahr dauern, wegen der notwendigen Einholung eines Gutachtens zur Gleichwertigkeit der Ausbildung
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Ausbildungsnachweise: Diplom, landesspezifische Nachweise, ggf. Praktikanachweise
Form: beglaubigte Kopie
- Fächerübersicht mit Stundenzahlen und Noten
Form: beglaubigte Kopie
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: „Lückenloser, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf“ mit Zeiträumen und Nachweisen.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Aus allen Ländern außerhalb Deutschlands, in denen sich der Antragsteller in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate aufgehalten hat.
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: beglaubigte Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Aus allen Ländern, in denen in den letzten fünf Jahren ärztlich gearbeitet wurde.
- Nachweise über ärztliche Tätigkeit: Arbeitszeugnisse, Weiterbildungszeugnisse
Form: Original · beglaubigte Kopie
- Curriculum/Studienbuch
Form: Original
Besonderheit: Im Original einzureichen, nicht nur beim Gutachtenweg. Das personalisierte Ausbildungscurriculum ist die einzige Ausnahme von der Regel, keine Originale einzureichen; es kann zurückgegeben werden.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Fachsprachenkenntnisse C1 GER, in der Regel über die Fachsprachenprüfung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
bei erfolgter Namensänderung
Form: beglaubigte Kopie
- Praktikanachweise
soweit im Ausbildungsstaat vorgesehen
Form: beglaubigte Kopie
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
auf gesonderte Anforderung der Behörde
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Belegart „O“.
- Ärztliches Attest
auf gesonderte Anforderung der Behörde
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Von einem in Deutschland, im EWR oder in der Schweiz niedergelassenen Arzt.
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO
10 Unterlagen · zuständig: ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern bei der Regierung von Oberbayern
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Bearbeitungsdauer laut Behörde: in der Regel mehr als sechs Wochen vom Eingang des Antrags bis zur Entscheidung
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Immer erforderlich
- Geburtsurkunde oder Familienbuchauszug
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Lückenlos und eigenhändig unterschrieben.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Aus allen Ländern mit Aufenthalt ab sechs Monaten in den letzten fünf Jahren.
- Diplom
Form: beglaubigte Kopie
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: beglaubigte Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Deutsche Sprachkenntnisse Niveau C1.
Nur in bestimmten Fällen
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
auf gesonderte Anforderung der Behörde
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
auf gesonderte Anforderung der Behörde
Form: Original
Abschluss an einer deutschen Universität
8 Unterlagen · zuständig: Regierung von Oberbayern, Regierung von Unterfranken
Bearbeitungsdauer laut Behörde: wenige Wochen bei Studium an den Universitäten München und Regensburg bzw. Staatlicher Prüfung an der Regierung von Oberbayern
Antrag: über das Online-Portal, per Post, persönlich
Immer erforderlich
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Gültiger Identitätsnachweis, z. B. Reisepass.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: „Lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf“ mit Ausbildungs- und Erwerbstätigkeitsnachweisen; die Regierung von Unterfranken verlangt einen „handschriftlichen, lückenlosen Lebenslauf“.
- Ärztliches Attest (Vordruck „Akademischer Heilberuf Zulassung – Anlage 1 – Ärztliches Attest“)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Von einem in Deutschland oder im EWR niedergelassenen Arzt.
- Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung
Form: beglaubigte Kopie · Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Wird bei Ausbildung in Bayern vom Landesprüfungsamt direkt an die Berufszulassungsstelle übermittelt.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
bei erfolgten Namensänderungen
Form: beglaubigte Kopie
- Strafregisterauszüge aus allen Ländern außerhalb Deutschlands mit Aufenthalt über 6 Monate
Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in einem Land außerhalb Deutschlands
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
wenn in der Vergangenheit länger als sechs Monate Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland bestand
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „O“; bei der Meldestelle des Wohnorts zu beantragen.
Was das Verfahren in Bayern insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 200 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 200 € bis 500 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 400 € (Rahmen 280 € bis 500 €) |
| Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO) | 100 € je angefangenes Jahr der Geltungsdauer |
Rechtsgrundlage: Kostenverzeichnis (KVz) zum Kostengesetz, Tarif-Nr. 7.IX.1
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommissionen an einer von sechs bayerischen Universitäten oder bei der Bayerischen Landesärztekammer; die Zuteilung erfolgt in der Regel abhängig vom nächstmöglichen Prüfungstermin
- Gebühr
- bis zu 1.200 € pro Teilnahme
- Wartezeit
- förmliche Ladung 1 bis 6 Monate nach der Anmeldung
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), Prüfungsort ausschließlich München, Haidenaueplatz 5
- Gebühr
- 550 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
Besonderheiten in Bayern
- ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern: eine einzige Stelle für alle Approbationsberufe (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten) und alle ausländischen Abschlüsse, zusätzlich für den Europäischen Berufsausweis.
- Durchgängiges Online-Antragsverfahren für Approbation und Berufserlaubnis über den Formularserver Bayern, inklusive Nutzerkonto („Die Adressänderung können Sie selbst im Benutzerportal vornehmen“) und Funktion „Vorgang fortsetzen“ (Speichern als HTML-Datei und späteres Hochladen). Den Online-Antrag erreichen Sie über die Leistungsbeschreibung im BayernPortal (direkte Formularlinks funktionieren nicht).
- Curriculum/Studienbuch im Original ist bei Drittstaatenanträgen Pflichtbestandteil, nicht nur beim Gutachtenweg.
- Die Facharztanerkennung ist ein separates Verfahren (BayernPortal-Leistung „Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus einem Drittstaat“).
- Die Fachsprachenprüfung findet ausschließlich in München statt, bei ca. 300 Prüfungen pro Monat. Das Ergebnis wird mündlich direkt nach der Prüfung mitgeteilt und am nächsten Arbeitstag an die Anerkennungsstelle übermittelt; ein separates Zertifikat wird nicht ausgestellt.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.