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Fachsprachenprüfung für Ärzte

Die Fachsprachenprüfung zeigt, dass Sie sich im Berufsalltag sicher auf Deutsch verständigen können. Sie müssen sie ablegen, wenn Ihr Land sie verlangt. Befreit sind Sie zum Beispiel, wenn Sie mindestens zehn Jahre eine deutschsprachige Schule besucht oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung auf Deutsch abgeschlossen haben. Im Saarland genügt statt einer Kammerprüfung ein Zertifikat. In Berlin zählt nur die Prüfung der eigenen Kammer. Wir klären für Sie, welche Prüfung in Ihrem Bundesland gilt.

Welches Niveau verlangt wird

B2 für die Alltagssprache, C1 für die Sprache im Beruf. B2 und C1 sind Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).

Die Prüfung simuliert den Berufsalltag. Nach der Orientierungshilfe der Bundesärztekammer besteht sie in der Regel aus drei Teilen von jeweils etwa 20 Minuten: einem Arzt-Patienten-Gespräch, einem Arzt-Arzt-Gespräch und der schriftlichen Dokumentation, zum Beispiel einem Arztbericht. In Mecklenburg-Vorpommern bewertet die Ärztekammer nach eigener Angabe nicht das Fachwissen; das Ergebnis erfahren Sie dort unmittelbar nach der Prüfung.

In den meisten Ländern nehmen die Landesärztekammern die Prüfung ab, in Rheinland-Pfalz auch ein privater Anbieter, in Schleswig-Holstein die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Landes. Sie kann unbegrenzt oft wiederholt werden. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verlangen eine Wartezeit von drei Monaten; in Thüringen fällt die Gebühr bei jeder Wiederholung erneut an.

Die Anforderungen gehen auf Eckpunkte der Gesundheitsministerkonferenz von 2014 zurück. Sie sind eine Empfehlung; die Länder setzen sie in Landesrecht und Kammersatzungen um. Darum unterscheiden sich Gebühr, Anmeldung und anerkannte Ersatznachweise.

Der Nachweis gilt nach diesen Eckpunkten auch dann als erbracht, wenn Sie eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache abgeschlossen haben.

Ob ein Land die Prüfung eines anderen Landes anerkennt, klären wir für Sie, bevor Sie sich anmelden.

Wie sich ein Wechsel des Bundeslands auf Ihre Prüfung auswirkt, steht auf der Seite Bundeslandwechsel.

Die 16 Länder im Vergleich

Gebühr, Anmeldung, Wartezeit, Wiederholung, Ersatznachweise und Reihenfolge der Fachsprachenprüfung je Bundesland
BundeslandGebührAnmeldungWartezeitWiederholungErsatznachweiseReihenfolge zur Kenntnisprüfung
Baden-Württemberg420 €Die Behörde meldet Sie an4 bis 6 Monateunbegrenzt—davor
Bayern550 €Die Behörde meldet Sie anca. 6 Wochen Organisationsvorlaufunbegrenzt*im Einzelfall—
Berlin550 €Sie melden sich selbst an4 bis 8 Wochenunbegrenzt*nein—
Brandenburg487 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt*im Einzelfall—
Bremen530 €Die Behörde meldet Sie an—beliebig häufig—Wahl
Hamburg550 €Die Behörde meldet Sie an———davor
Hessen650 € (Rahmen 500 € bis 800 €)Sie melden sich selbst an—unbegrenztjadavor
Mecklenburg-Vorpommern700 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt*—davor
Niedersachsen595 €Die Behörde meldet Sie an—unbegrenztjadavor
Nordrhein-Westfalen400 € bis 430 €Die Behörde meldet Sie an—unbegrenztim Einzelfalldavor
Rheinland-Pfalz470 €Sie melden sich selbst an—unbegrenzt——
Saarlandkeine Prüfung, Nachweis per Zertifikat
Sachsen590 €Die Behörde meldet Sie an—unbegrenzt*—keine feste Reihenfolge
Sachsen-Anhalt500 €Sie melden sich selbst an————
Schleswig-Holstein700 €Die Behörde meldet Sie anca. 3,5 Monate ab Anmeldungunbegrenzt, frühestens nach drei Monatenjadavor
Thüringen600 €Sie melden sich selbst an3 bis 4 Monateunbegrenzt, so oft wie erforderlich*im Einzelfalldavor

Ein Strich heißt: Das Land nennt dazu nichts oder nur einen längeren Text; er steht in der Länderkarte unter der Tabelle. „Im Einzelfall“ heißt: Die Behörde entscheidet nach Prüfung. * Weitere Bedingungen, etwa Wartezeiten oder die Wiederholung als Ganzes, stehen in der Länderkarte. Stand der Daten: 8. September 2026; Landesangaben geprüft am 15. September 2026. Die Ländernamen führen zur Landesseite.

In einigen Ländern können Sie sich selbst anmelden, oft aber erst nach dem Approbationsantrag oder mit einem B2-Zertifikat. Welche Bedingung in Ihrem Land gilt, steht in der Länderkarte.

Wer die Prüfung ablegen muss, hängt vom Weg zur Approbation ab: Informationen zu Abschlüssen aus Drittstaaten und zu EU-Abschlüssen. Auch für die Berufserlaubnis verlangen mehrere Länder einen Sprachnachweis. Was die Prüfung kostet, rechnet der Kostenrechner zusammen mit den übrigen Gebühren aus.

Die Angaben der Länder im Einzelnen

Baden-WürttembergDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landesärztekammer Baden-Württemberg im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart; organisiert und abgenommen von den Bezirksärztekammern
Niveau
C1 GER (Fachsprache), auf Basis eines B2-Zertifikats der Allgemeinsprache
Gebühr
420 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wartezeit und Termine
etwa 4 bis 6 Monate bis zum Prüfungstermin
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
FaMed – Fachsprachenprüfung Medizin (abgelegt nach dem 13.05.2024), telc Deutsch B2/C1 Medizin Fachsprachprüfung, ÖAK Sprachprüfung Deutsch sowie in anderen Bundesländern bestandene Fachsprachenprüfungen — nur wenn der Nachweis mit dem Antrag eingereicht wird; Gültigkeit 3 Jahre.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
vor der Kenntnisprüfung — die Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium nach bestandener Fachsprachenprüfung
Nachweis der Fachsprache
C1 GER, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Landesärztekammer Baden-Württemberg oder durch eines der anerkannten Ersatzzertifikate (telc B2/C1 Medizin, FaMed ab 13.05.2024, ÖAK, Fachsprachenprüfungen anderer Bundesländer).
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER; im Drittstaatenverfahren ausdrücklich von einem ALTE-(Full-Member-)zertifizierten Institut (z. B. Goethe-Institut, TELC, ÖSD). Entfällt bei Muttersprache Deutsch, deutschsprachiger ärztlicher Ausbildung, 10 Jahren deutschsprachiger Schule mit Abschluss oder 3-jähriger deutschsprachiger Berufsausbildung.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für anerkannte Ersatznachweise der Fachsprachenprüfung

Alle Angaben zu Baden-Württemberg

BayernDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), Prüfungsort ausschließlich München, Haidenaueplatz 5
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
Gebühr
550 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wartezeit und Termine
ca. 6 Wochen Organisationsvorlauf; ca. 8 Wochen vom Anschreiben bis zur Terminmitteilung. Es finden mehrere Termine monatlich statt (ca. 300 Prüfungen pro Monat).
Wiederholungen
unbegrenzt; das Bewertungsgremium empfiehlt in der Regel 3 bis 6 Monate Wartezeit vor einer Wiederholung
Anerkannte Ersatznachweise
Keine Positivliste. Fachsprachenprüfungen anderer Kammern und „anderer Prüfungseinrichtungen“ werden nach einer Gleichwertigkeitsprüfung im Einzelfall anerkannt. Zusätzlich gelten die Nachweisfiktionen: fließendes Deutsch nach behördlicher Feststellung bzw. deutschsprachiger Ausbildungsabschluss, mindestens 10 Jahre deutschsprachige Schulbildung oder 3 Jahre deutsche Berufsausbildung.
Nachweis der Fachsprache
C1 GER, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Bayerischen Landesärztekammer
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Bayern stellt bei Approbation und Berufserlaubnis auf das Fachsprachenniveau C1 ab. Ein eigenständiges allgemeinsprachliches B2-Zertifikat wird auf den Leistungsseiten nicht als gesonderte Pflichtunterlage geführt; genannt sind stattdessen drei Nachweiswege: behördliche Feststellung fließender Deutschkenntnisse bzw. deutschsprachiger Ausbildungsabschluss, mindestens 10 Jahre deutschsprachige Schulbildung oder 3 Jahre deutsche Berufsausbildung, oder die bestandene Fachsprachenprüfung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).

Alle Angaben zu Bayern

BerlinDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Ärztekammer Berlin (ÄKB)
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); vorausgesetzt wird mindestens gutes B2 in der Allgemeinsprache
Gebühr
550 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
4 bis 8 Wochen zwischen Anmeldung und Prüfungsteilnahme
Wiederholungen
unbegrenzt; empfohlener Lernzeitraum mindestens 3 Monate; einzelne Prüfungsteile können nicht separat wiederholt werden
Anerkannte Ersatznachweise
keine
Nachweis der Fachsprache
C1 GER, ausschließlich durch die Fachsprachenprüfung der Ärztekammer Berlin. Ersatznachweise werden nicht akzeptiert.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER; anerkannt sind Zertifikate vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre — sowohl für das allgemeinsprachliche B2-Zertifikat als auch für den Fachsprachentest C1

Alle Angaben zu Berlin

BrandenburgDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB)
Niveau
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); Freigabevoraussetzung ist ein B2-Zertifikat (Goethe, telc, TestDaF, ÖSD oder anderes ALTE-Institut, alle Teile mindestens „ausreichend“)
Gebühr
487 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
Ladung durch die Landesärztekammer Brandenburg spätestens fünf Kalendertage vor dem Termin; eine Wartezeit bis zum Termin ist nicht beziffert
Wiederholungen
unbegrenzt; bei Nichtbestehen ist der Test als Ganzes zu wiederholen
Anerkannte Ersatznachweise
Anerkannt werden Fachsprachtests der Kammer Brandenburgs „oder der entsprechenden Berufskammer eines anderen deutschen Bundeslandes, oder einer sonstigen geeigneten Einrichtung / Institution“. Eine Positivliste einzelner Zertifikate gibt es nicht; Nachweise anderer Einrichtungen als Heilberufskammern werden nach Prüfung im Einzelfall akzeptiert.
Nachweis der Fachsprache
C1 GER, nachzuweisen durch den Fachsprachtest der Landesärztekammer Brandenburg oder der entsprechenden Berufskammer eines anderen Bundeslandes; Nachweise sonstiger geeigneter Einrichtungen werden nach Prüfung im Einzelfall akzeptiert.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER von Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF, ÖSD oder einem anderen ALTE-zertifizierten Institut; alle Prüfungsteile müssen bestanden sein. Alternativ genügt der Nachweis einer mindestens 10-jährigen Schulbildung oder einer mindestens 3-jährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache (amtlich oder notariell beglaubigte Kopie).
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre für das allgemeinsprachliche B2-Zertifikat, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Antragstellung

Alle Angaben zu Brandenburg

BremenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Ärztekammer Bremen im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Niveau
C1 (Fachsprache); Zugangsvoraussetzung ist ein allgemeinsprachliches Zertifikat auf Niveau B2
Gebühr
530 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
beliebig häufig
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Wahlrecht des Antragstellers.
Nachweis der Fachsprache
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen durch den Fachsprachentest der Ärztekammer Bremen. Aufbau nach Erlass Ziff. 3 und Infoblatt der Kammer: Einzelprüfung, mindestens 60 Minuten, drei Teile à ca. 20 Minuten — (1) simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch/Anamnese inkl. Verdachtsdiagnosen in patientenverständlicher Sprache, (2) Dokumentation: Kurzbericht zur Information ärztlicher Kollegen, (3) Arzt-Arzt-Kommunikation: Patientenvorstellung beim leitenden Arzt plus kurze Liste medizinischer Fachbegriffe.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER; anerkannte Anbieter laut Antragsvordruck: Goethe-Institut, TestDaF, telc, ÖSD.

Alle Angaben zu Bremen

HamburgDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Ärztekammer Hamburg, Weidestraße 122b, 22083 Hamburg (seit Oktober 2015), im Auftrag des Landesprüfungsamts
Niveau
C1; Grundlage ist das Eckpunktepapier der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014
Gebühr
550 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Ärztekammer Hamburg (Drittstaat) bzw. durch eine der fünf im EU-Merkblatt genannten Prüfstellen (EU). Für die Berufserlaubnis bei Erteilung nicht erforderlich.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER. Anerkannte Anbieter: Goethe-Institut, telc GmbH, Test-DaF, ÖSD; in der Drittstaats-Fallgruppe zusätzlich ECL.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre

Alle Angaben zu Hamburg

HessenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landesärztekammer Hessen im Auftrag des HLfGP (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege), ausschließlich für Humanmedizin; Prüfungsort Hanauer Landstraße 152, 60314 Frankfurt am Main. Für Zahnärzte ist die Landeszahnärztekammer Hessen zuständig.
Niveau
C1 Medizin
Gebühr
650 € (Rahmen 500 € bis 800 €)
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
Anerkannt wird ein Fachsprachenzertifikat C1 Medizin, das „von einer Landesärztekammer“ ausgestellt ist — damit die Fachsprachenprüfung jeder Landesärztekammer. Das EU-Merkblatt nennt darüber hinaus: brmi-Akademie für Heilberufe, Freiburg International Academy (FIA), telc gGmbH, digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH. Alternativ genügt nach mindestens zehnjähriger Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule das Abiturzeugnis bzw. die Matura.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
C1 Medizin, nachzuweisen durch ein von einer Landesärztekammer ausgestelltes Fachsprachenzertifikat. Die Teilnahme an der Fachsprachenprüfung setzt einen verbindlichen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis beim HLfGP voraus.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) — ausschließlich Zertifikate des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH.
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre

Alle Angaben zu Hessen

Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, August-Bebel-Straße 9a, 18055 Rostock, im Auftrag des Landesamts für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS). Die Kammer nimmt die Fachsprachenprüfung zusätzlich für Antragsteller ab, deren Verfahren in Schleswig-Holstein läuft.
Niveau
C1; Grundlage ist der Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014
Gebühr
700 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wiederholungen
unbegrenzt; Wiederholung frühestens nach drei Monaten
Anerkannte Ersatznachweise
Befreit ist, wer einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule, eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende deutschsprachige Schulbildung oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache nachweist.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
zwingend vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
C1, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Ärztekammer M-V. Ablauf: Prüfungsvorbereitung 45 Minuten (15 Minuten Einweisung und 30 Minuten Lesen eines standardisierten Aufklärungsbogens), Arzt-Patienten-Gespräch 20 Minuten (Anamnese, Verdachtsdiagnose, Aufklärungsgespräch), Arzt-Arzt-Gespräch 20 Minuten (Patientenvorstellung), schriftliche Prüfung 25 Minuten (Arztbrief/Entlassungsbrief). Gesamtdauer ca. 110 Minuten. Prüfungskommission: mindestens zwei ärztliche Prüfer. Das Ergebnis wird unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt; Fachwissen wird nicht bewertet.
Allgemeinsprachlicher Nachweis
B2 GER (ein C1-Zertifikat wird ebenfalls akzeptiert). Anerkannte Institute laut EU-Hinweisen: Goethe-Institut, TestDaF, ÖSD. Die Drittstaat-Checkliste nennt zusätzlich die telc GmbH und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (DSD II).

Alle Angaben zu Mecklenburg-Vorpommern

NiedersachsenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) auf Grundlage eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, im Auftrag des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung (NiZzA)
Niveau
Fachsprachenkenntnisse orientiert am Sprachniveau C1; allgemeinsprachlich vorab B2
Gebühr
595 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
Eine in einem anderen Bundesland bei einer Ärzte- oder Zahnärztekammer bestandene Fachsprachenprüfung wird grundsätzlich akzeptiert (beglaubigte Kopie der Bestätigung einreichen).
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenprüfung der Ärztekammer Niedersachsen, orientiert am Niveau C1
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Niveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); Zertifikat über eine bestandene B2-Prüfung. Ohne diesen Nachweis ist keine Anmeldung zur Fachsprachenprüfung möglich.

Alle Angaben zu Niedersachsen

Nordrhein-WestfalenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Zwei Kammern nach dem beabsichtigten Tätigkeitsort: Ärztekammer Nordrhein für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Nach der Anmeldung ist ein Kammerwechsel nicht mehr möglich.
Niveau
Fachsprachenkenntnisse orientiert am Niveau C1; allgemeinsprachlich vorab B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
Gebühr
400 € bis 430 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
Anderweitiger Nachweis nur im Einzelfall unter Anlegung eines strengen Maßstabs. Das Zertifikat telc Deutsch B2-C1 Medizin steht in der Nachweisliste der ZAG-aH ausschließlich als B2-Nachweis, nicht als Ersatz für die Fachsprachenprüfung.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenprüfung der Ärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe, orientiert am Niveau C1
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Niveau B2 GER eines anerkannten Sprachinstituts. Die ZAG-aH veröffentlicht eine abschließende Positivliste: Goethe-Zertifikat B2, B2 (Jugendliche) und B2 Digital, Goethe-Test pro Pflege B2, telc Deutsch B1-B2 Beruf, telc Deutsch B1-B2 Pflege, telc Deutsch B2, telc Deutsch B2 + Beruf, telc Deutsch B2 Medizin Zugangsprüfung, telc Deutsch B2-C1 Medizin, telc Deutsch B2-C1 Beruf, telc Deutsch B2-C1 Medizin Fachsprachprüfung, Deutsch-Test für den Beruf (DTB) B2, TestDaF und Digitaler TestDaF (in jeder Fertigkeit mindestens Stufe 3), DSH 1 oder DSH 2, DSD II, ÖSD Zertifikat B2 (auch Jugendliche), B2 ÖIF-Test, B2 Integrationsprüfung, ECL Deutsch B2.

Alle Angaben zu Nordrhein-Westfalen

Rheinland-PfalzDetails anzeigen
Erforderlich
Nicht für alle Antragsteller; Einzelfallentscheidung des LSJV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung)
Prüfende Stelle
Zwei gleichrangige Stellen: Bezirksärztekammer Rheinhessen in Mainz (Durchführung im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz) oder FaMed in Mainz, ein privater Prüfungsanbieter
Niveau
Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1; allgemeinsprachlich B2
Gebühr
470 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
Termine werden quartalsweise organisiert; mindestens zwei Wochen Vorlauf
Wiederholungen
unbegrenzt
Anerkannte Ersatznachweise
Der Sprachnachweis gilt in der Regel als erbracht bei: Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule; Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache; fließender Beherrschung des Deutschen in Wort und Schrift, zum Beispiel als Muttersprache; in deutscher Sprache erworbenem ärztlichem, zahnärztlichem, pharmazeutischem oder psychotherapeutischem Ausbildungsnachweis; oder einer Fachsprachenprüfung, die nicht älter als drei Jahre ist.
Nachweis der Fachsprache
Niveau C1; nachweisbar durch die Fachsprachenprüfung der Bezirksärztekammer Rheinhessen oder bei FaMed – oder durch einen der vier vom LSJV veröffentlichten Verzichtstatbestände
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Niveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); für Drittstaatsverfahren konkretisiert das Serviceportal Rheinland-Pfalz auf B2 allgemein und C1 medizinisch
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre

Alle Angaben zu Rheinland-Pfalz

SaarlandDetails anzeigen
Fachsprachenprüfung
nicht vorgesehen
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Der Sprachnachweis liegt vor der Kenntnisprüfung, weil er Antragsunterlage ist
Nachweis der Fachsprache
Niveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen durch ein Sprachzertifikat in beglaubigter Fotokopie – ohne Kammerprüfung
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Niveau B2 GER, nachzuweisen durch ein Sprachzertifikat in beglaubigter Fotokopie

Alle Angaben zu dem Saarland

SachsenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Sächsische Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
Niveau
berufsbezogen C1 auf nachgewiesener Grundlage GER-B2
Gebühr
590 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wiederholungen
unbegrenzt; es ist stets die gesamte Prüfung zu wiederholen
Anerkannte Ersatznachweise
Befreiung bei fließendem Deutsch (z. B. Muttersprache), Ausbildungsabschluss in deutscher Sprache, mindestens zehnjähriger allgemeinbildender Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule, mindestens dreijähriger Berufsausbildung in deutscher Sprache sowie bei bestandener Eignungs- oder Kenntnisprüfung
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Keine zwingende Reihenfolge: Eine bestandene Kenntnisprüfung ersetzt den Fachsprachentest
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachentest der Sächsischen Landesärztekammer, berufsbezogen C1
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Sprachzertifikat Stufe B2 (GER)

Alle Angaben zu Sachsen

Sachsen-AnhaltDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Ärztekammer Sachsen-Anhalt („Deutsch-Sprachtest für Ärztinnen und Ärzte“); Prüfungsort SkillsLab der Martin-Luther-Universität Halle
Niveau
allgemeinsprachlich B2 (Zertifikat), fachsprachlich orientiert an C1
Gebühr
500 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Nachweis der Fachsprache
Deutsch-Sprachtest für Ärztinnen und Ärzte bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, fachsprachlich orientiert an C1
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Zertifikat Niveau B2 (GER)
Gültigkeit des Zertifikats
3 Jahre

Alle Angaben zu Sachsen-Anhalt

Schleswig-HolsteinDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB)
Niveau
C1 Medizin
Gebühr
700 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an
Wartezeit und Termine
ca. 3,5 Monate ab Anmeldung
Wiederholungen
unbegrenzt, frühestens nach drei Monaten
Anerkannte Ersatznachweise
Anerkannt werden auch Fachsprachenzertifikate C1 anderer Landesärztekammern sowie ggf. anderer geeigneter Prüfungsanbieter
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Die Fachsprachenprüfung ist vor der Kenntnisprüfung abzulegen
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenzertifikat C1 Medizin
Allgemeinsprachlicher Nachweis
GER-B2, anerkannt sind Goethe-Institut, TestDaF und telc GmbH

Alle Angaben zu Schleswig-Holstein

ThüringenDetails anzeigen
Erforderlich
ja
Prüfende Stelle
Landesärztekammer Thüringen, Jena (seit 01.01.2018)
Niveau
C1
Gebühr
600 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an
Wartezeit und Termine
3 bis 4 Monate ab Antragstellung; Einladung ca. 14 Tage vor dem Termin per E-Mail
Wiederholungen
unbegrenzt, so oft wie erforderlich; die Verwaltungsgebühr ist jeweils erneut zu entrichten
Anerkannte Ersatznachweise
Zertifikate über bestandene Fachsprachenprüfungen von Berufskammern anderer Bundesländer können ebenfalls anerkannt werden; es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. Ausdrücklich genannt sind zusätzlich Fachsprachenzertifikate der digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH auf Basis der ab 15.05.2024 angebotenen Prüfung „FaMed“.
Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
Die Fachsprachenprüfung ist vor der Kenntnisprüfung abzulegen: Voraussetzung für die Zulassung zur Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist das Fachsprachenzertifikat.
Nachweis der Fachsprache
Fachsprachenprüfung C1 (GER) bei der Landesärztekammer Thüringen
Allgemeinsprachlicher Nachweis
Allgemeinsprachlich B2 (GER)
Gültigkeit des Zertifikats
in der Regel 3 Jahre

Alle Angaben zu Thüringen

Sprachkurse und die Gebühren für Sprachprüfungen fördert der Anerkennungszuschuss nicht (Nr. 4.4 der Förderrichtlinie). Näheres steht auf der Seite Förderung.