Fachsprachenprüfung für Ärzte
Die Fachsprachenprüfung zeigt, dass Sie sich im Berufsalltag sicher auf Deutsch verständigen können. Sie müssen sie ablegen, wenn Ihr Land sie verlangt. Befreit sind Sie zum Beispiel, wenn Sie mindestens zehn Jahre eine deutschsprachige Schule besucht oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung auf Deutsch abgeschlossen haben. Im Saarland genügt statt einer Kammerprüfung ein Zertifikat. In Berlin zählt nur die Prüfung der eigenen Kammer. Wir klären für Sie, welche Prüfung in Ihrem Bundesland gilt.
Welches Niveau verlangt wird
B2 für die Alltagssprache, C1 für die Sprache im Beruf. B2 und C1 sind Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Die Prüfung simuliert den Berufsalltag. Nach der Orientierungshilfe der Bundesärztekammer besteht sie in der Regel aus drei Teilen von jeweils etwa 20 Minuten: einem Arzt-Patienten-Gespräch, einem Arzt-Arzt-Gespräch und der schriftlichen Dokumentation, zum Beispiel einem Arztbericht. In Mecklenburg-Vorpommern bewertet die Ärztekammer nach eigener Angabe nicht das Fachwissen; das Ergebnis erfahren Sie dort unmittelbar nach der Prüfung.
In den meisten Ländern nehmen die Landesärztekammern die Prüfung ab, in Rheinland-Pfalz auch ein privater Anbieter, in Schleswig-Holstein die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Landes. Sie kann unbegrenzt oft wiederholt werden. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verlangen eine Wartezeit von drei Monaten; in Thüringen fällt die Gebühr bei jeder Wiederholung erneut an.
Die Anforderungen gehen auf Eckpunkte der Gesundheitsministerkonferenz von 2014 zurück. Sie sind eine Empfehlung; die Länder setzen sie in Landesrecht und Kammersatzungen um. Darum unterscheiden sich Gebühr, Anmeldung und anerkannte Ersatznachweise.
Der Nachweis gilt nach diesen Eckpunkten auch dann als erbracht, wenn Sie eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache abgeschlossen haben.
Ob ein Land die Prüfung eines anderen Landes anerkennt, klären wir für Sie, bevor Sie sich anmelden.
Wie sich ein Wechsel des Bundeslands auf Ihre Prüfung auswirkt, steht auf der Seite Bundeslandwechsel.
Die 16 Länder im Vergleich
| Bundesland | Gebühr | Anmeldung | Wartezeit | Wiederholung | Ersatznachweise | Reihenfolge zur Kenntnisprüfung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 420 € | Die Behörde meldet Sie an | 4 bis 6 Monate | unbegrenzt | — | davor |
| Bayern | 550 € | Die Behörde meldet Sie an | ca. 6 Wochen Organisationsvorlauf | unbegrenzt* | im Einzelfall | — |
| Berlin | 550 € | Sie melden sich selbst an | 4 bis 8 Wochen | unbegrenzt* | nein | — |
| Brandenburg | 487 € | Sie melden sich selbst an | — | unbegrenzt* | im Einzelfall | — |
| Bremen | 530 € | Die Behörde meldet Sie an | — | beliebig häufig | — | Wahl |
| Hamburg | 550 € | Die Behörde meldet Sie an | — | — | — | davor |
| Hessen | 650 € (Rahmen 500 € bis 800 €) | Sie melden sich selbst an | — | unbegrenzt | ja | davor |
| Mecklenburg-Vorpommern | 700 € | Sie melden sich selbst an | — | unbegrenzt* | — | davor |
| Niedersachsen | 595 € | Die Behörde meldet Sie an | — | unbegrenzt | ja | davor |
| Nordrhein-Westfalen | 400 € bis 430 € | Die Behörde meldet Sie an | — | unbegrenzt | im Einzelfall | davor |
| Rheinland-Pfalz | 470 € | Sie melden sich selbst an | — | unbegrenzt | — | — |
| Saarland | keine Prüfung, Nachweis per Zertifikat | |||||
| Sachsen | 590 € | Die Behörde meldet Sie an | — | unbegrenzt* | — | keine feste Reihenfolge |
| Sachsen-Anhalt | 500 € | Sie melden sich selbst an | — | — | — | — |
| Schleswig-Holstein | 700 € | Die Behörde meldet Sie an | ca. 3,5 Monate ab Anmeldung | unbegrenzt, frühestens nach drei Monaten | ja | davor |
| Thüringen | 600 € | Sie melden sich selbst an | 3 bis 4 Monate | unbegrenzt, so oft wie erforderlich* | im Einzelfall | davor |
Ein Strich heißt: Das Land nennt dazu nichts oder nur einen längeren Text; er steht in der Länderkarte unter der Tabelle. „Im Einzelfall“ heißt: Die Behörde entscheidet nach Prüfung. * Weitere Bedingungen, etwa Wartezeiten oder die Wiederholung als Ganzes, stehen in der Länderkarte. Stand der Daten: 8. September 2026; Landesangaben geprüft am 15. September 2026. Die Ländernamen führen zur Landesseite.
In einigen Ländern können Sie sich selbst anmelden, oft aber erst nach dem Approbationsantrag oder mit einem B2-Zertifikat. Welche Bedingung in Ihrem Land gilt, steht in der Länderkarte.
Wer die Prüfung ablegen muss, hängt vom Weg zur Approbation ab: Informationen zu Abschlüssen aus Drittstaaten und zu EU-Abschlüssen. Auch für die Berufserlaubnis verlangen mehrere Länder einen Sprachnachweis. Was die Prüfung kostet, rechnet der Kostenrechner zusammen mit den übrigen Gebühren aus.
Die Angaben der Länder im Einzelnen
Baden-WürttembergDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Landesärztekammer Baden-Württemberg im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart; organisiert und abgenommen von den Bezirksärztekammern
- Niveau
- C1 GER (Fachsprache), auf Basis eines B2-Zertifikats der Allgemeinsprache
- Gebühr
- 420 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wartezeit und Termine
- etwa 4 bis 6 Monate bis zum Prüfungstermin
- Wiederholungen
- unbegrenzt
- Anerkannte Ersatznachweise
- FaMed – Fachsprachenprüfung Medizin (abgelegt nach dem 13.05.2024), telc Deutsch B2/C1 Medizin Fachsprachprüfung, ÖAK Sprachprüfung Deutsch sowie in anderen Bundesländern bestandene Fachsprachenprüfungen — nur wenn der Nachweis mit dem Antrag eingereicht wird; Gültigkeit 3 Jahre.
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- vor der Kenntnisprüfung — die Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt durch das Regierungspräsidium nach bestandener Fachsprachenprüfung
- Nachweis der Fachsprache
- C1 GER, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Landesärztekammer Baden-Württemberg oder durch eines der anerkannten Ersatzzertifikate (telc B2/C1 Medizin, FaMed ab 13.05.2024, ÖAK, Fachsprachenprüfungen anderer Bundesländer).
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER; im Drittstaatenverfahren ausdrücklich von einem ALTE-(Full-Member-)zertifizierten Institut (z. B. Goethe-Institut, TELC, ÖSD). Entfällt bei Muttersprache Deutsch, deutschsprachiger ärztlicher Ausbildung, 10 Jahren deutschsprachiger Schule mit Abschluss oder 3-jähriger deutschsprachiger Berufsausbildung.
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre für anerkannte Ersatznachweise der Fachsprachenprüfung
BayernDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), Prüfungsort ausschließlich München, Haidenaueplatz 5
- Niveau
- C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
- Gebühr
- 550 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wartezeit und Termine
- ca. 6 Wochen Organisationsvorlauf; ca. 8 Wochen vom Anschreiben bis zur Terminmitteilung. Es finden mehrere Termine monatlich statt (ca. 300 Prüfungen pro Monat).
- Wiederholungen
- unbegrenzt; das Bewertungsgremium empfiehlt in der Regel 3 bis 6 Monate Wartezeit vor einer Wiederholung
- Anerkannte Ersatznachweise
- Keine Positivliste. Fachsprachenprüfungen anderer Kammern und „anderer Prüfungseinrichtungen“ werden nach einer Gleichwertigkeitsprüfung im Einzelfall anerkannt. Zusätzlich gelten die Nachweisfiktionen: fließendes Deutsch nach behördlicher Feststellung bzw. deutschsprachiger Ausbildungsabschluss, mindestens 10 Jahre deutschsprachige Schulbildung oder 3 Jahre deutsche Berufsausbildung.
- Nachweis der Fachsprache
- C1 GER, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Bayerischen Landesärztekammer
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Bayern stellt bei Approbation und Berufserlaubnis auf das Fachsprachenniveau C1 ab. Ein eigenständiges allgemeinsprachliches B2-Zertifikat wird auf den Leistungsseiten nicht als gesonderte Pflichtunterlage geführt; genannt sind stattdessen drei Nachweiswege: behördliche Feststellung fließender Deutschkenntnisse bzw. deutschsprachiger Ausbildungsabschluss, mindestens 10 Jahre deutschsprachige Schulbildung oder 3 Jahre deutsche Berufsausbildung, oder die bestandene Fachsprachenprüfung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).
BerlinDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Ärztekammer Berlin (ÄKB)
- Niveau
- C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); vorausgesetzt wird mindestens gutes B2 in der Allgemeinsprache
- Gebühr
- 550 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wartezeit und Termine
- 4 bis 8 Wochen zwischen Anmeldung und Prüfungsteilnahme
- Wiederholungen
- unbegrenzt; empfohlener Lernzeitraum mindestens 3 Monate; einzelne Prüfungsteile können nicht separat wiederholt werden
- Anerkannte Ersatznachweise
- keine
- Nachweis der Fachsprache
- C1 GER, ausschließlich durch die Fachsprachenprüfung der Ärztekammer Berlin. Ersatznachweise werden nicht akzeptiert.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER; anerkannt sind Zertifikate vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre — sowohl für das allgemeinsprachliche B2-Zertifikat als auch für den Fachsprachentest C1
BrandenburgDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB)
- Niveau
- C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); Freigabevoraussetzung ist ein B2-Zertifikat (Goethe, telc, TestDaF, ÖSD oder anderes ALTE-Institut, alle Teile mindestens „ausreichend“)
- Gebühr
- 487 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wartezeit und Termine
- Ladung durch die Landesärztekammer Brandenburg spätestens fünf Kalendertage vor dem Termin; eine Wartezeit bis zum Termin ist nicht beziffert
- Wiederholungen
- unbegrenzt; bei Nichtbestehen ist der Test als Ganzes zu wiederholen
- Anerkannte Ersatznachweise
- Anerkannt werden Fachsprachtests der Kammer Brandenburgs „oder der entsprechenden Berufskammer eines anderen deutschen Bundeslandes, oder einer sonstigen geeigneten Einrichtung / Institution“. Eine Positivliste einzelner Zertifikate gibt es nicht; Nachweise anderer Einrichtungen als Heilberufskammern werden nach Prüfung im Einzelfall akzeptiert.
- Nachweis der Fachsprache
- C1 GER, nachzuweisen durch den Fachsprachtest der Landesärztekammer Brandenburg oder der entsprechenden Berufskammer eines anderen Bundeslandes; Nachweise sonstiger geeigneter Einrichtungen werden nach Prüfung im Einzelfall akzeptiert.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER von Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF, ÖSD oder einem anderen ALTE-zertifizierten Institut; alle Prüfungsteile müssen bestanden sein. Alternativ genügt der Nachweis einer mindestens 10-jährigen Schulbildung oder einer mindestens 3-jährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache (amtlich oder notariell beglaubigte Kopie).
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre für das allgemeinsprachliche B2-Zertifikat, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Antragstellung
BremenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Ärztekammer Bremen im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
- Niveau
- C1 (Fachsprache); Zugangsvoraussetzung ist ein allgemeinsprachliches Zertifikat auf Niveau B2
- Gebühr
- 530 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- beliebig häufig
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- Wahlrecht des Antragstellers.
- Nachweis der Fachsprache
- C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen durch den Fachsprachentest der Ärztekammer Bremen. Aufbau nach Erlass Ziff. 3 und Infoblatt der Kammer: Einzelprüfung, mindestens 60 Minuten, drei Teile à ca. 20 Minuten — (1) simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch/Anamnese inkl. Verdachtsdiagnosen in patientenverständlicher Sprache, (2) Dokumentation: Kurzbericht zur Information ärztlicher Kollegen, (3) Arzt-Arzt-Kommunikation: Patientenvorstellung beim leitenden Arzt plus kurze Liste medizinischer Fachbegriffe.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER; anerkannte Anbieter laut Antragsvordruck: Goethe-Institut, TestDaF, telc, ÖSD.
HamburgDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Ärztekammer Hamburg, Weidestraße 122b, 22083 Hamburg (seit Oktober 2015), im Auftrag des Landesprüfungsamts
- Niveau
- C1; Grundlage ist das Eckpunktepapier der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014
- Gebühr
- 550 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- vor der Kenntnisprüfung
- Nachweis der Fachsprache
- C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Ärztekammer Hamburg (Drittstaat) bzw. durch eine der fünf im EU-Merkblatt genannten Prüfstellen (EU). Für die Berufserlaubnis bei Erteilung nicht erforderlich.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER. Anerkannte Anbieter: Goethe-Institut, telc GmbH, Test-DaF, ÖSD; in der Drittstaats-Fallgruppe zusätzlich ECL.
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre
HessenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Landesärztekammer Hessen im Auftrag des HLfGP (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege), ausschließlich für Humanmedizin; Prüfungsort Hanauer Landstraße 152, 60314 Frankfurt am Main. Für Zahnärzte ist die Landeszahnärztekammer Hessen zuständig.
- Niveau
- C1 Medizin
- Gebühr
- 650 € (Rahmen 500 € bis 800 €)
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wiederholungen
- unbegrenzt
- Anerkannte Ersatznachweise
- Anerkannt wird ein Fachsprachenzertifikat C1 Medizin, das „von einer Landesärztekammer“ ausgestellt ist — damit die Fachsprachenprüfung jeder Landesärztekammer. Das EU-Merkblatt nennt darüber hinaus: brmi-Akademie für Heilberufe, Freiburg International Academy (FIA), telc gGmbH, digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH. Alternativ genügt nach mindestens zehnjähriger Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule das Abiturzeugnis bzw. die Matura.
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- vor der Kenntnisprüfung
- Nachweis der Fachsprache
- C1 Medizin, nachzuweisen durch ein von einer Landesärztekammer ausgestelltes Fachsprachenzertifikat. Die Teilnahme an der Fachsprachenprüfung setzt einen verbindlichen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis beim HLfGP voraus.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) — ausschließlich Zertifikate des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH.
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre
Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, August-Bebel-Straße 9a, 18055 Rostock, im Auftrag des Landesamts für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS). Die Kammer nimmt die Fachsprachenprüfung zusätzlich für Antragsteller ab, deren Verfahren in Schleswig-Holstein läuft.
- Niveau
- C1; Grundlage ist der Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz vom 26./27.06.2014
- Gebühr
- 700 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wiederholungen
- unbegrenzt; Wiederholung frühestens nach drei Monaten
- Anerkannte Ersatznachweise
- Befreit ist, wer einen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule, eine mindestens zehnjährige allgemeinbildende deutschsprachige Schulbildung oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache nachweist.
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- zwingend vor der Kenntnisprüfung
- Nachweis der Fachsprache
- C1, nachzuweisen durch die Fachsprachenprüfung der Ärztekammer M-V. Ablauf: Prüfungsvorbereitung 45 Minuten (15 Minuten Einweisung und 30 Minuten Lesen eines standardisierten Aufklärungsbogens), Arzt-Patienten-Gespräch 20 Minuten (Anamnese, Verdachtsdiagnose, Aufklärungsgespräch), Arzt-Arzt-Gespräch 20 Minuten (Patientenvorstellung), schriftliche Prüfung 25 Minuten (Arztbrief/Entlassungsbrief). Gesamtdauer ca. 110 Minuten. Prüfungskommission: mindestens zwei ärztliche Prüfer. Das Ergebnis wird unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt; Fachwissen wird nicht bewertet.
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- B2 GER (ein C1-Zertifikat wird ebenfalls akzeptiert). Anerkannte Institute laut EU-Hinweisen: Goethe-Institut, TestDaF, ÖSD. Die Drittstaat-Checkliste nennt zusätzlich die telc GmbH und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (DSD II).
NiedersachsenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) auf Grundlage eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, im Auftrag des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung (NiZzA)
- Niveau
- Fachsprachenkenntnisse orientiert am Sprachniveau C1; allgemeinsprachlich vorab B2
- Gebühr
- 595 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- unbegrenzt
- Anerkannte Ersatznachweise
- Eine in einem anderen Bundesland bei einer Ärzte- oder Zahnärztekammer bestandene Fachsprachenprüfung wird grundsätzlich akzeptiert (beglaubigte Kopie der Bestätigung einreichen).
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachenprüfung der Ärztekammer Niedersachsen, orientiert am Niveau C1
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Niveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); Zertifikat über eine bestandene B2-Prüfung. Ohne diesen Nachweis ist keine Anmeldung zur Fachsprachenprüfung möglich.
Nordrhein-WestfalenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Zwei Kammern nach dem beabsichtigten Tätigkeitsort: Ärztekammer Nordrhein für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Nach der Anmeldung ist ein Kammerwechsel nicht mehr möglich.
- Niveau
- Fachsprachenkenntnisse orientiert am Niveau C1; allgemeinsprachlich vorab B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
- Gebühr
- 400 € bis 430 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- unbegrenzt
- Anerkannte Ersatznachweise
- Anderweitiger Nachweis nur im Einzelfall unter Anlegung eines strengen Maßstabs. Das Zertifikat telc Deutsch B2-C1 Medizin steht in der Nachweisliste der ZAG-aH ausschließlich als B2-Nachweis, nicht als Ersatz für die Fachsprachenprüfung.
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachenprüfung der Ärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe, orientiert am Niveau C1
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Niveau B2 GER eines anerkannten Sprachinstituts. Die ZAG-aH veröffentlicht eine abschließende Positivliste: Goethe-Zertifikat B2, B2 (Jugendliche) und B2 Digital, Goethe-Test pro Pflege B2, telc Deutsch B1-B2 Beruf, telc Deutsch B1-B2 Pflege, telc Deutsch B2, telc Deutsch B2 + Beruf, telc Deutsch B2 Medizin Zugangsprüfung, telc Deutsch B2-C1 Medizin, telc Deutsch B2-C1 Beruf, telc Deutsch B2-C1 Medizin Fachsprachprüfung, Deutsch-Test für den Beruf (DTB) B2, TestDaF und Digitaler TestDaF (in jeder Fertigkeit mindestens Stufe 3), DSH 1 oder DSH 2, DSD II, ÖSD Zertifikat B2 (auch Jugendliche), B2 ÖIF-Test, B2 Integrationsprüfung, ECL Deutsch B2.
Rheinland-PfalzDetails anzeigen
- Erforderlich
- Nicht für alle Antragsteller; Einzelfallentscheidung des LSJV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung)
- Prüfende Stelle
- Zwei gleichrangige Stellen: Bezirksärztekammer Rheinhessen in Mainz (Durchführung im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz) oder FaMed in Mainz, ein privater Prüfungsanbieter
- Niveau
- Fachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1; allgemeinsprachlich B2
- Gebühr
- 470 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wartezeit und Termine
- Termine werden quartalsweise organisiert; mindestens zwei Wochen Vorlauf
- Wiederholungen
- unbegrenzt
- Anerkannte Ersatznachweise
- Der Sprachnachweis gilt in der Regel als erbracht bei: Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule; Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache; fließender Beherrschung des Deutschen in Wort und Schrift, zum Beispiel als Muttersprache; in deutscher Sprache erworbenem ärztlichem, zahnärztlichem, pharmazeutischem oder psychotherapeutischem Ausbildungsnachweis; oder einer Fachsprachenprüfung, die nicht älter als drei Jahre ist.
- Nachweis der Fachsprache
- Niveau C1; nachweisbar durch die Fachsprachenprüfung der Bezirksärztekammer Rheinhessen oder bei FaMed – oder durch einen der vier vom LSJV veröffentlichten Verzichtstatbestände
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Niveau B2 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen); für Drittstaatsverfahren konkretisiert das Serviceportal Rheinland-Pfalz auf B2 allgemein und C1 medizinisch
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre
SaarlandDetails anzeigen
- Fachsprachenprüfung
- nicht vorgesehen
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- Der Sprachnachweis liegt vor der Kenntnisprüfung, weil er Antragsunterlage ist
- Nachweis der Fachsprache
- Niveau C1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), nachzuweisen durch ein Sprachzertifikat in beglaubigter Fotokopie – ohne Kammerprüfung
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Niveau B2 GER, nachzuweisen durch ein Sprachzertifikat in beglaubigter Fotokopie
SachsenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Sächsische Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
- Niveau
- berufsbezogen C1 auf nachgewiesener Grundlage GER-B2
- Gebühr
- 590 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wiederholungen
- unbegrenzt; es ist stets die gesamte Prüfung zu wiederholen
- Anerkannte Ersatznachweise
- Befreiung bei fließendem Deutsch (z. B. Muttersprache), Ausbildungsabschluss in deutscher Sprache, mindestens zehnjähriger allgemeinbildender Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule, mindestens dreijähriger Berufsausbildung in deutscher Sprache sowie bei bestandener Eignungs- oder Kenntnisprüfung
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- Keine zwingende Reihenfolge: Eine bestandene Kenntnisprüfung ersetzt den Fachsprachentest
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachentest der Sächsischen Landesärztekammer, berufsbezogen C1
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Sprachzertifikat Stufe B2 (GER)
Sachsen-AnhaltDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Ärztekammer Sachsen-Anhalt („Deutsch-Sprachtest für Ärztinnen und Ärzte“); Prüfungsort SkillsLab der Martin-Luther-Universität Halle
- Niveau
- allgemeinsprachlich B2 (Zertifikat), fachsprachlich orientiert an C1
- Gebühr
- 500 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Nachweis der Fachsprache
- Deutsch-Sprachtest für Ärztinnen und Ärzte bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, fachsprachlich orientiert an C1
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Zertifikat Niveau B2 (GER)
- Gültigkeit des Zertifikats
- 3 Jahre
Schleswig-HolsteinDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB)
- Niveau
- C1 Medizin
- Gebühr
- 700 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
- Wartezeit und Termine
- ca. 3,5 Monate ab Anmeldung
- Wiederholungen
- unbegrenzt, frühestens nach drei Monaten
- Anerkannte Ersatznachweise
- Anerkannt werden auch Fachsprachenzertifikate C1 anderer Landesärztekammern sowie ggf. anderer geeigneter Prüfungsanbieter
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- Die Fachsprachenprüfung ist vor der Kenntnisprüfung abzulegen
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachenzertifikat C1 Medizin
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- GER-B2, anerkannt sind Goethe-Institut, TestDaF und telc GmbH
ThüringenDetails anzeigen
- Erforderlich
- ja
- Prüfende Stelle
- Landesärztekammer Thüringen, Jena (seit 01.01.2018)
- Niveau
- C1
- Gebühr
- 600 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
- Wartezeit und Termine
- 3 bis 4 Monate ab Antragstellung; Einladung ca. 14 Tage vor dem Termin per E-Mail
- Wiederholungen
- unbegrenzt, so oft wie erforderlich; die Verwaltungsgebühr ist jeweils erneut zu entrichten
- Anerkannte Ersatznachweise
- Zertifikate über bestandene Fachsprachenprüfungen von Berufskammern anderer Bundesländer können ebenfalls anerkannt werden; es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. Ausdrücklich genannt sind zusätzlich Fachsprachenzertifikate der digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH auf Basis der ab 15.05.2024 angebotenen Prüfung „FaMed“.
- Reihenfolge zur Kenntnisprüfung
- Die Fachsprachenprüfung ist vor der Kenntnisprüfung abzulegen: Voraussetzung für die Zulassung zur Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist das Fachsprachenzertifikat.
- Nachweis der Fachsprache
- Fachsprachenprüfung C1 (GER) bei der Landesärztekammer Thüringen
- Allgemeinsprachlicher Nachweis
- Allgemeinsprachlich B2 (GER)
- Gültigkeit des Zertifikats
- in der Regel 3 Jahre
Sprachkurse und die Gebühren für Sprachprüfungen fördert der Anerkennungszuschuss nicht (Nr. 4.4 der Förderrichtlinie). Näheres steht auf der Seite Förderung.