Die Kenntnisprüfung in der Medizin
Eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung an einem Tag. Sie dauert 60 bis 90 Minuten je Person.
Für Abschlüsse außerhalb der EU ist sie der Regelweg zur Approbation. Wer stattdessen seine Unterlagen bewerten lassen will, muss das binnen vier Wochen nach Antragstellung erklären. Wann sich das lohnt, steht auf der Seite Entscheidung.
So ist die Prüfung aufgebaut
- Vor dem Prüfungstermin weist die Kommission Ihnen einen oder mehrere Patienten zu. Sie erheben die Anamnese (das Gespräch über die Krankengeschichte) und untersuchen die Patienten unter Aufsicht eines Kommissionsmitglieds. Danach stellen Sie die Patienten der Kommission vor (Patientenvorstellung). Sie kann auch mit Simulationspatienten stattfinden, das sind geschulte Darsteller (§ 37 Abs. 2 und 5 ÄApprO).
- Über den Patienten schreiben Sie einen Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise (der abschließenden Zusammenfassung des Falls). Ein Kommissionsmitglied zeichnet ihn gegen. Er wird Teil der Prüfung und fließt in die Bewertung ein (§ 37 Abs. 5 ÄApprO).
- Die Prüfung dauert für jede Person mindestens 60 und höchstens 90 Minuten; geprüft werden höchstens vier Personen gleichzeitig (§ 37 Abs. 2 ÄApprO).
- Es prüft eine staatliche Kommission aus drei Mitgliedern, Hochschullehrern oder Fachärzten, auf Deutsch (§ 37 Abs. 4 ÄApprO).
- Die Behörde lädt Sie spätestens fünf Kalendertage vor dem Termin (§ 37 Abs. 3 ÄApprO). Die Prüfung soll mindestens zweimal im Jahr angeboten werden (§ 37 Abs. 7 ÄApprO).
Was geprüft wird
- Innere Medizin
- Chirurgie
- ergänzend: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung
Die Behörde kann ein weiteres Fach oder einen Querschnittsbereich (ein Gebiet, das mehrere Fächer verbindet) hinzunehmen, in dem sie wesentliche Unterschiede zu Ihrer Ausbildung festgestellt hat (§ 37 Abs. 1 ÄApprO). Die Fragen beziehen sich zunächst auf den Patienten, den Sie vorgestellt haben.
Wie oft Sie antreten dürfen
Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 7 ÄApprO). Mehrere Länder rechnen Fehlversuche aus anderen Bundesländern an. Ein Wechsel verschafft Ihnen also keinen frischen Versuch.
Wer alle Versuche verbraucht hat, kann die Approbation auf diesem Weg nicht mehr erhalten. Eine gute Vorbereitung lohnt sich. Vorbereitungskurse kann der Anerkennungszuschuss fördern (bis zu 4.800 € insgesamt). Den Antrag stellen Sie vor dem Approbationsantrag; er setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Mehr dazu auf der Seite Förderung.
Vor und nach der Prüfung
Zur Prüfung lädt Sie die Behörde, bei der Ihr Antrag läuft. Mehrere Länder verlangen vorher den Sprachnachweis (Fachsprachenprüfung). Bremen und Sachsen-Anhalt vergeben den Termin erst nach Zahlung der Gebühr. Wir klären mit der Behörde für Sie, wann ein Termin in Ihrem Land frei ist.
In Brandenburg sind zur Prüfung mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass, der Beleg über die Überweisung der Prüfungsgebühr, ein weißer Arztkittel, Stethoskop, Reflexhammer, Untersuchungslampe sowie Papier und Stift.
Nach bestandener Prüfung ist der Nachweis der gleichwertigen Ausbildung erbracht. Die Behörde erteilt dann die Approbation, wenn auch Sprachnachweis, Eignung und Zuverlässigkeit vorliegen.
Wer nicht besteht, wiederholt die Prüfung nach den Regeln im Kasten oben. Zwischen den Versuchen liegen Wartezeiten: Bremen setzt die Wiederholung frühestens drei und spätestens zwölf Monate nach der Prüfung an, Hamburg etwa sechs Monate danach. Hessen und Mecklenburg-Vorpommern zählen höchstens drei Versuche bundesweit. Welche Länder Fehlversuche anderer Länder anrechnen, steht unter Bundeslandwechsel.
Bis zum Termin können Sie mit einer Berufserlaubnis arbeiten. Sie ist zeitlich begrenzt: Sichern Sie den Prüfungstermin, bevor sie abläuft. Was die Prüfung zusammen mit den übrigen Schritten kostet, zeigen die Seite Kosten und der Kostenrechner. Die ganze Reihenfolge der Schritte steht unter Verfahren.
Gebühr und Wartezeit in den 16 Ländern
Wer die Prüfung abnimmt, was sie kostet und wie lange Sie auf einen Termin warten, bestimmen die Länder. Für 14 von 16 Ländern nennt das Land eine Gebühr, in einem Fall als Rahmen, in einem Fall als Regelgebühr mit Rahmen.
| Bundesland | Gebühr | Wartezeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1.100 € | 4 bis 6 Monate |
| Bayern | bis zu 1.200 € pro Teilnahme | 1 bis 6 Monate |
| Berlin | 540 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €) | ca. 6 Monate ab Erlass des Feststellungsbescheides |
| Brandenburg | 799 € | — |
| Bremen | 730 € | mehrere Monate nach Zahlungseingang |
| Hamburg | 900 € | — |
| Hessen | 1.350 € | — |
| Mecklenburg-Vorpommern | 640 € | — |
| Niedersachsen | 980 € | mehrere Monate |
| Nordrhein-Westfalen | 1.050 € | derzeit keine Wartezeiten |
| Rheinland-Pfalz | — | 16 Monate |
| Saarland | 400 € bis 800 €1 | — |
| Sachsen | 850 € | — |
| Sachsen-Anhalt | — | — |
| Schleswig-Holstein | 400 € | ca. 12 Monate |
| Thüringen | Auslagen in tatsächlicher Höhe, höchstens 450 € | — |
Ein Strich heißt: Das Land nennt dazu nichts. Die Spalte Wartezeit zeigt nur Wartezeiten; Ladungsfristen und Termine stehen in der Länderkarte unter der Tabelle. 1 Rahmen: Das Land nennt eine Spanne statt eines festen Betrags. Stand der Daten: 8. September 2026; Landesangaben geprüft am 15. September 2026.
Die Angaben der Länder im Einzelnen
Baden-WürttembergDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landesärztekammer Baden-Württemberg; operativ die Bezirksärztekammer Südbaden als „Zentrale Stelle Kenntnisprüfung“ seit 01.02.2025. Anmeldung durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
- Gebühr
- 1.100 €
- Termine
- mindestens zweimal jährlich; eine Verschiebung des zugeteilten Termins ist grundsätzlich nicht möglich — auch nicht für Vorbereitungskurse
- Wartezeit
- etwa 4 bis 6 Monate nach Anmeldung (Merkblatt des Regierungspräsidiums Stuttgart) bzw. 4 bis 5 Monate (Landesärztekammer BW)
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung an einem Tag, 60–90 Minuten; vorab Anamnese und Untersuchung sowie schriftlicher Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung; ggf. zusätzlich ein Fach oder Querschnittsbereich mit festgestelltem wesentlichem Unterschied.
- Wiederholungen
- 2 Wiederholungen (insgesamt 3 Versuche); unentschuldigtes Nichterscheinen zählt als Fehlversuch
BayernDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommissionen an einer von sechs bayerischen Universitäten oder bei der Bayerischen Landesärztekammer; die Zuteilung erfolgt in der Regel abhängig vom nächstmöglichen Prüfungstermin
- Prüfungsort
- eine von sechs bayerischen Universitäten oder die Bayerische Landesärztekammer; Wunschtermine und damit faktisch auch Wunschorte sind nicht möglich
- Gebühr
- bis zu 1.200 € pro Teilnahme
- Termine
- Prüfungsfenster je Universität (die FAU Erlangen-Nürnberg prüft ganzjährig); Wunschtermine sind nicht möglich
- Wartezeit
- förmliche Ladung 1 bis 6 Monate nach der Anmeldung
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung an einem Tag, 60–90 Minuten je Prüfling, maximal vier Prüflinge
- Schriftlicher Patientenbericht mit Anamnese, Diagnose und Behandlungsplan. Rücktritt schriftlich und unverzüglich mit wichtigem Grund
- Ab dem zweiten Rücktritt ist ein amtsärztliches Attest erforderlich.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie, Bildgebende Verfahren, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2 Wiederholungen (insgesamt 3 Versuche)
BerlinDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission, bestellt vom LAGeSo (Vorsitz und zwei weitere Mitglieder: Professoren, Lehrkräfte oder Fachärzte) — keine Kammerdelegation
- Gebühr
- 540 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €)
- Termine
- in der Regel in den Monaten April bis Juni und Oktober bis Dezember; 80 bis 100 Termine je Prüfungsphase; Ladung spätestens 5 Tage vor dem Termin
- Wartezeit
- ca. 6 Monate ab Erlass des Feststellungsbescheides
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, Einzel- oder Gruppenprüfung mit maximal vier Prüflingen, an einem Tag, in deutscher Sprache
- Zuerst der praktische Teil mit Patientenvorstellung, dann der mündliche Teil
- 60–90 Minuten je Prüfling
- Nicht öffentlich. Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise, unverzüglich von einem Kommissionsmitglied gegenzuzeichnen und beim Prüfungstermin vorzulegen
- Er ist Bestandteil der Bewertung. Bewertung in Gesamtbetrachtung mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitz
- Bestanden, „wenn die Leistung trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt“. Rücktritt oder Versäumnis sind dem LAGeSo unverzüglich mitzuteilen
- Die Genehmigung erfolgt nur bei wichtigem Grund, andernfalls gilt die Prüfung als nicht bestanden.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Patientenbezogene Fragestellungen aus Innerer Medizin und Chirurgie; ergänzend Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung; gegebenenfalls ein zusätzliches Fach oder ein Querschnittsbereich bei festgestellten wesentlichen Unterschieden.
- Wiederholungen
- 2 Wiederholungen; in anderen Bundesländern nicht bestandene Kenntnisprüfungen werden angerechnet; danach endgültig nicht bestanden, der Antrag wird abgelehnt
BrandenburgDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landesärztekammer Brandenburg auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem LAVG (Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit); Prüfungskommission mit 3 bis 5 Mitgliedern, eines führt den Vorsitz
- Gebühr
- 799 €
- Termine
- Ladung durch die Landesärztekammer Brandenburg spätestens fünf Kalendertage vor dem Termin der Patientenzuweisung; feste Prüfungsfenster sind nicht veröffentlicht
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Patientenzuweisung frühestens zwei Arbeitstage vor dem Prüfungstermin, je nach Schwierigkeitsgrad bis zu drei Patienten
- Anamnese und Untersuchung unter Aufsicht
- Schriftlicher Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise, gegenzuzeichnen und zum Prüfungstermin vorzulegen
- Patientenuntersuchung und Bericht zusammen maximal drei Stunden
- Prüfung 60–90 Minuten
- Einzel- oder Gruppenprüfung mit bis zu vier Teilnehmern
- In deutscher Sprache
- Nicht öffentlich. Keine Note
- Das Ergebnis teilt das LAVG schriftlich mit. Zur Patientenuntersuchung mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass, Beleg zur Überweisung der Prüfungsgebühr, weißer Arztkittel, Stethoskop, Reflexhammer, Untersuchungslampe, Papier und Kugelschreiber oder Füller.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung; gegebenenfalls ein zusätzliches Fach oder ein Querschnittsbereich bei festgestellten Defiziten (Mitteilung im Bescheid über den Ausbildungsvergleich). Die Landesärztekammer nennt zusätzlich Allgemeinmedizin.
- Wiederholungen
- 2 Wiederholungen; in anderen Bundesländern nicht bestandene Kenntnisprüfungen werden angerechnet
BremenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Prüfungskommission bei der Ärztekammer Bremen, bestellt vom Senator für Gesundheit auf Vorschlag der Kammer; Vorsitz Professor oder sonstige Lehrkraft eines Prüfungsfachs, übrige Mitglieder mindestens Fachärzte.
- Prüfungsort
- Bremen; Rücktrittsanträge sind an die Approbationsbehörde, Contrescarpe 72, 28195 Bremen zu richten.
- Gebühr
- 730 €
- Termine
- keine festen Prüfungsfenster; Terminvergabe nach Reihenfolge der Zahlungseingänge
- Wartezeit
- mehrere Monate nach Zahlungseingang; Termine werden in der Reihenfolge der Zahlungseingänge vergeben, Wunschmonate werden nicht berücksichtigt; Einladung spätestens zwei Wochen vor dem Termin
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung in deutscher Sprache
- Einzel- oder Gruppenprüfung mit bis zu vier Teilnehmern
- Nach dem Bremer Erlass von 2015 mindestens 30, höchstens 90 Minuten pro Prüfungsteilnehmer (§ 37 Abs. 2 ÄApprO (Approbationsordnung für Ärzte) sieht 60 bis 90 Minuten vor). Vorab Patientenzuweisung, Anamnese und Untersuchung in Anwesenheit eines Kommissionsmitglieds, direkt anschließend Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise
- Der Bericht ist Prüfungsgegenstand.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung, insbesondere Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren und Strahlenschutz. Rechtsfragen der Berufsausübung sind stets Prüfungsgegenstand.
- Wiederholungen
- zweimal (insgesamt drei Versuche); Wiederholungsprüfung frühestens 3 und spätestens 12 Monate nach der Prüfung
HamburgDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Ärztekammer Hamburg im Auftrag des Landesprüfungsamts; die Kammer koordiniert die Prüfung und erhebt dafür gesondert Gebühren.
- Gebühr
- 900 €
- Termine
- Bei der Anmeldung ist ein Zweimonatszeitraum als Wunschtermin anzugeben; die Kammer führt 6–10 Kenntnisprüfungen pro Monat durch.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung an einem Tag. Untersuchung maximal 30 Minuten, Bericht maximal 60 Minuten (Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungen, Epikrise). Prüfung in Innere Medizin und Chirurgie, Dauer mindestens 60, höchstens 90 Minuten. Rücktritt und Versäumnis richten sich nach §§ 18, 19 ÄApprO (Approbationsordnung für Ärzte); ein genehmigter Rücktritt gilt als „nicht unternommen“, sonst als „nicht bestanden“, bei Krankheit ist ein ärztliches Attest mit Diagnose vorzulegen.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.
- Wiederholungen
- zweimal (insgesamt drei Versuche); Wiederholung etwa sechs Monate später, in einem anderen Krankenhaus und vor einem neuen Gremium
HessenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landesärztekammer Hessen im Auftrag des HLfGP (Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege); die Anmeldung läuft über das HLfGP, das sie an die Kammer übermittelt.
- Prüfungsort
- Carl-Oelemann-Schule Bad Nauheim (Räume der Landesärztekammer Hessen) und Dr. Reinfried-Pohl-Zentrum für medizinische Lehre, Marburg. Der Ort ist nicht wählbar.
- Gebühr
- 1.350 €
- Termine
- Ein Wunschmonat wird berücksichtigt; feste Prüfungsfenster werden nicht veröffentlicht.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Kein fester Fächerkatalog: Das HLfGP legt die „Defizitfächer“ individuell fest.
- Wiederholungen
- maximal 3 Versuche bundesweit — Fehlversuche aus anderen Bundesländern werden ausdrücklich angerechnet
Mecklenburg-VorpommernDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; Beantragung beim Landesprüfungsamt für Heilberufe, Bestellung der Kommission durch das LPH (Vorsitzender und zwei weitere Mitglieder). Termine, Einladung und Gebühren laufen über die Kammer.
- Prüfungsort
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Rostock
- Gebühr
- 640 €
- Termine
- Terminabsprachen sind nur innerhalb der kommenden zwei Monate möglich; Terminabsprachen und -nachfragen sind ausschließlich an die Ärztekammer M-V zu richten.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung an einem Tag, mindestens 60 und höchstens 90 Minuten je Kandidat. Vorab Patientenzuweisung
- Anschließend Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise — der Bericht ist Prüfungsgegenstand. Es werden keine Noten vergeben, sondern nur festgestellt, ob ein gleichwertiger Kenntnisstand vorliegt oder nicht. Rücktritt nur auf Antrag und aus wichtigem Grund
- Antragstellung und Prüfung des wichtigen Grundes erfolgen beim LPH.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung.
- Wiederholungen
- zweimal (insgesamt drei Versuche); maximal 3 Versuche bundesweit — Fehlversuche aus anderen Bundesländern werden angerechnet
NiedersachsenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Ärztekammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem NiZzA (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung); Anmeldung beim NiZzA (Vordruck 2), der die Daten an die ÄKN weitergibt
- Prüfungsort
- Hannover
- Gebühr
- 980 €
- Termine
- Wunschmonate können angegeben werden, es besteht aber keine Gewähr; Terminvergabe nach Warteliste in der Reihenfolge der Anmeldung
- Wartezeit
- mehrere Monate
- Ablauf nach Angabe des Landes
- 1. Patientenvorstellung mit Simulationspatient (Anamnese, Untersuchung, Bericht mit Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan, Epikrise), ca. 60 Minuten. 2. Prüfungsgespräch als Gruppenprüfung von maximal vier Personen, je Person 60-90 Minuten. Kommission: drei approbierte Fachärzte, Vorsitz habilitiert.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
Nordrhein-WestfalenDetails anzeigen
- Prüfungsort
- Ärztehaus Münster, Gartenstraße 210–214, 48147 Münster (2. Etage)
- Gebühr
- 1.050 €
- Termine
- Ladung nach Wunschzeitraum; Information etwa fünf bis sechs Wochen vor dem Termin. Feste Prüfungsfenster sind nicht veröffentlicht.
- Wartezeit
- derzeit keine Wartezeiten
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Patientenvorstellung 60 Minuten (30 Minuten Patientenkontakt, 30 Minuten Berichtserstellung), anschließend mündlich-praktische Prüfung von 60 bis 90 Minuten vor einer dreiköpfigen Fachkommission; Prüfungssprache Deutsch
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
Rheinland-PfalzDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission; die Bestellung erfolgt durch das LSJV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung), die Durchführung ist an die Bezirksärztekammer Rheinhessen übertragen
- Termine
- Terminvereinbarung über das LSJV, Referat 53.1
- Wartezeit
- 16 Monate
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Staatliche Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission in deutscher Sprache
- Fächer nach Angabe des Landes
- Chirurgie und Innere Medizin; ergänzend Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
SaarlandDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Staatliche Kenntnisprüfung; entscheidende und organisierende Stelle ist das Landesamt für Soziales (LAS)
- Gebühr
- 400 € bis 800 €
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung, ist aber nicht mit dieser identisch. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass er über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse verfügt; das Bestehen ist Voraussetzung für die Erteilung der Approbation.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie; ergänzend Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
SachsenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (Referat 29 der Landesdirektion Sachsen), beauftragt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales; Anmeldung über Referat 22 im laufenden Approbationsverfahren
- Prüfungsort
- Dresden (Sächsisches Landesprüfungsamt); Prüfungen an Kliniken in Dresden und Leipzig
- Gebühr
- 850 €
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Vormittag: patientenbezogener Teil mit Bericht über Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan und Epikrise, Zeitrahmen drei Stunden. Nachmittag: Fallabnahme unter Einbeziehung des Berichts und mündliche Prüfung.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie, ergänzend Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen zur ärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
Sachsen-AnhaltDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit), Halle; abgenommen wird an der Universität Halle, die auch die Termine vorgibt
- Prüfungsort
- Universität Halle
- Termine
- mehrmals im Jahr in unregelmäßigen Abständen; die Termine gibt die Universität Halle vor. Wunschtermine sind nicht möglich; die frühere Übergangsregelung galt nur für Anträge bis zum 31.12.2024.
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Antrag einmalig schriftlich; nach Bearbeitung ergeht ein Kostenbescheid, erst nach Zahlung und Zahlungsnachweis erfolgt die Aufnahme in die Prüfungsplanung. Gesetzliche Ladungsfrist fünf Werktage, Ladung in der Regel drei bis vier Wochen vorher und ausschließlich per Post. Optional kann eine Bereitschaftserklärung zur kurzfristigen Teilnahme (ein bis zwei Tage vorher) unter Nichteinhaltung der Ladungsfrist abgegeben werden.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie, ergänzend Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung
- Wiederholungen
- 2
Schleswig-HolsteinDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Ärztekammer Schleswig-Holstein im Auftrag des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB)
- Gebühr
- 400 €
- Wartezeit
- ca. 12 Monate
- Fächer nach Angabe des Landes
- Kein Landeskatalog - die Fächer werden im Bescheid über die Feststellung der wesentlichen Unterschiede festgelegt; inhaltlich orientiert sich die Prüfung am inländischen Abschlussexamen des jeweiligen Berufes
- Wiederholungen
- 2
ThüringenDetails anzeigen
- Durchführende Stelle
- Thüringer Landesverwaltungsamt; Prüfungskommission und Termine über das Studiendekanat des Universitätsklinikums Jena (seit 2019)
- Prüfungsort
- Universitätsklinikum Jena und Lehrkrankenhäuser
- Gebühr
- Auslagen in tatsächlicher Höhe, höchstens 450 €
- Termine
- Ladung durch das TLVwA (Thüringer Landesverwaltungsamt); die Prüfungsunterlagen werden etwa zwei Wochen vorher bereitgestellt
- Ablauf nach Angabe des Landes
- Verfahren nach § 37 ÄApprO (Approbationsordnung für Ärzte)
- Entspricht dem Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, aber komprimiert an einem Tag. Zuerst Anamnese und klinische Untersuchung von Patienten unter Aufsicht, danach mündlich-praktische Prüfung vor der Kommission mit drei Prüfenden
- Gruppen mit maximal vier Kandidaten. Bewertung nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“, keine Note.
- Fächer nach Angabe des Landes
- Innere Medizin und Chirurgie, ergänzend Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, Bildgebung, Strahlenschutz und berufsrechtliche Fragen
- Wiederholungen
- 2