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Approbation als Arzt in Berlin: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Berlin
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz210 € (Rahmen 100 € bis 430 €)siehe unten13
Drittstaat430 € (Rahmen 100 € bis 430 €)siehe unten18
Berufserlaubnis100 € bis 360 €ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen9
Deutscher Abschluss139 € (Rahmen 100 € bis 430 €)—10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
540 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €)
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Referat IV A (Berufsanerkennung/BQFG)

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin; Postfach 31 09 29 – IV A 2, 10639 Berlin

Telefon: +49 30 90229-0; Fax +49 30 90229-2094

Sprechzeiten: Telefonische Sprechzeiten Dienstag und Donnerstag 13:00–15:00 Uhr; persönliche Termine nur nach individueller Vereinbarung unter Angabe des Grundes

Zur Behördenseite

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

Zuständig für: Deutscher Abschluss, Kenntnisprüfung

Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin

Telefon: +49 30 90229-2112; +49 30 90229-2110

Zur Behördenseite

Ärztekammer Berlin (ÄKB)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Berlin zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

13 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3–4 Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen; die gesamte Verfahrensdauer ab Antragseingang liegt darüber und kann im Einzelfall über ein Jahr betragen

Antrag: per Post, über das Online-Portal, über BundID

Immer erforderlich

  • Antrag (bitte Vordruck verwenden)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Lebenslauf

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, mit Unterschrift und Datum, mit den absolvierten Ausbildungsgängen, dem beruflichen Werdegang und den ausgeübten Erwerbstätigkeiten bis heute.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Pass oder Personalausweis.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bei Namensänderung, z. B. durch Heirat, ist auch diese Urkunde vorzulegen.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“; in Berlin bei den Bürgerämtern zu beantragen, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Führungszeugnis oder Straffreiheitsbescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer.

  • Leumundszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde; wurde der Beruf bisher nicht ausgeübt, ist eine „Negativbescheinigung“ vorzulegen.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Von einem in Deutschland zugelassenen Arzt, auf dem Vordruck des LAGeSo.

  • Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsnachweise nach RL 2005/36/EG, ggf. Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise)

    Form: amtlich beglaubigt

Kann nachgereicht werden

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: B2 GER, Zertifikat vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF. Die Vorlage bereits bei Antragstellung ist nicht erforderlich.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Fachsprachentest C1, in Berlin von der jeweiligen Kammer durchgeführt. Ersatznachweise werden nicht akzeptiert.

Nur in bestimmten Fällen

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    wenn der Ausbildungsnachweis nach dem maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und nur vorläufige Nachweise vorliegen oder die Berufsbezeichnung von der Richtlinie abweicht — bzw. wenn er vor dem maßgeblichen Datum ausgestellt wurde und die Erfüllung der Mindestanforderungen oder eine dreijährige ununterbrochene Berufstätigkeit in den letzten fünf Jahren bestätigt wird

    Form: amtlich beglaubigt

Freiwillig

  • Promotionsurkunde

    falls vorhanden

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

18 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3–4 Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen; die gesamte Verfahrensdauer ab Antragseingang liegt darüber und kann im Einzelfall über ein Jahr betragen, insbesondere wenn ein Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn eingeholt werden muss

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Nachweise über die Zuständigkeit

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Einstellungszusage über einen Arbeitsplatz im Land Berlin oder aktueller Melderegisterauszug über den Hauptwohnsitz bzw. Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts im Land Berlin oder Bewerbungen auf offene Stellen im Land Berlin und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen (wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird und noch keine Einstellungszusage und kein Hauptwohnsitz vorliegen).

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Im Formular ist anzukreuzen, ob die Gleichwertigkeit durch Zulassung zur Kenntnisprüfung (eine Gleichwertigkeitsprüfung entfällt damit) oder durch ein Gutachten der Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) unter Berücksichtigung von Berufserfahrung (1.773,00 €) geprüft werden soll. Ebenfalls im Formular: Erklärungen zu Anträgen und Kenntnisprüfungen in anderen Bundesländern, zu anhängigen Straf-, Ermittlungs- und berufsrechtlichen Verfahren sowie die Wahl der Zahlungsart (Überweisung oder Lastschrifteinzug mit IBAN/BIC).

  • Lebenslauf

    Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, mit Unterschrift und Datum, mit Ausbildungsgängen, beruflichem Werdegang und Erwerbstätigkeiten bis heute.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Pass oder Personalausweis.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bei Namensänderung ist auch diese Urkunde vorzulegen.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart 0, Verwendungszweck „Approbation-BQFG“.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Führungszeugnis oder Straffreiheitsbescheinigung des Heimatlandes, des Studienlandes sowie weiterer Aufenthaltsländer.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Der zuständigen Behörde der Länder, in denen der Beruf ausgeübt wurde.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Von einem in Deutschland zugelassenen Arzt.

  • Hochschulabschluss (z. B. Diplom, Prüfungszeugnisse)

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat (Berufszulassung, Erlaubnis, Lizenz)

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Individualisierte Fächer- und Stundenübersicht pro Semester

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Mit theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden und Prüfungsinhalten.

Kann nachgereicht werden

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: B2 GER, Zertifikat vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF. Die Vorlage bei Antragstellung ist nicht erforderlich.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Fachsprachentest C1, durchgeführt von der Ärztekammer Berlin. Ersatznachweise werden nicht akzeptiert.

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweis über die praktische Ausbildung (z. B. Internatur, internship, Ordinatur)

    wenn im Herkunfts- oder Studienland zum Abschluss erforderlich

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Curriculum/Lehrplan

    gegebenenfalls, mit detaillierten Inhalten und nachgewiesener Gültigkeit zum Zeitpunkt des Studiums

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweise über bisherige Berufserfahrungen und Fortbildungen (Arbeitsbuch, ausführliche Arbeitszeugnisse, umfangreiche Fortbildungen)

    wenn vorhanden

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

Freiwillig

  • Promotionsurkunde

    falls vorhanden

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

9 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: ca. 3–4 Monate, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Antrag auf Berufserlaubnis zusammen mit dem Approbationsantrag; Ankreuzfeld im Drittstaatenformular.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Gegebenenfalls zusätzlich die Heiratsurkunde.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Aus dem Heimat- und dem Studienland.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Von einem in Deutschland zugelassenen Arzt.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Zertifikat B2 GER.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachentest Stufe C1 der Ärztekammer Berlin.

  • Nachweis des Landesbezugs

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Nachweis der Zuständigkeit für Berlin — Einstellungszusage, Melderegisterauszug oder Bewerbungen und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo)

Antrag: über das Online-Portal, per Post

Immer erforderlich

  • Online-Antrag auf Erteilung der Approbation

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Über das LAGeSo-Formularsystem; frühestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.

  • Tabellarischer Lebenslauf

    Besonderheit: Eine Formvorgabe ist auf der Behördenseite nicht genannt.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass.

  • Behördliches Führungszeugnis

    Nicht älter als: 1 Monat

  • Erklärung zu anhängigen Straf-, Ermittlungs- und berufsrechtlichen Verfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Ärztliche Bescheinigung zur Berufseignung (Vordruck LAGeSo)

    Form: amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • Zeugnis über die Ärztliche Prüfung

Nur in bestimmten Fällen

  • Namensänderungsurkunde

    bei erfolgter Namensänderung

  • Kammerbescheinigung

    bei bisheriger ärztlicher Tätigkeit

Freiwillig

  • Promotionsurkunde

    falls vorhanden

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Was das Verfahren in Berlin insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss139 € (Rahmen 100 € bis 430 €)
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss210 € (Rahmen 100 € bis 430 €)
Approbation mit Drittstaats-Abschluss430 € (Rahmen 100 € bis 430 €)
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)100 € bis 360 €

Rechtsgrundlage: GesPflGebO, Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 1, Abschnitt IV

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Staatliche Prüfungskommission, bestellt vom LAGeSo (Vorsitz und zwei weitere Mitglieder: Professoren, Lehrkräfte oder Fachärzte) — keine Kammerdelegation
Gebühr
540 € (Rahmen 250 € bis 2.000 €)
Wartezeit
ca. 6 Monate ab Erlass des Feststellungsbescheides

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Ärztekammer Berlin (ÄKB)
Gebühr
550 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Berlin

  • Gebührenrabatt bei direktem Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung: Die Approbationsgebühr sinkt von 430 € auf 250 €.
  • Drittstaatenübersetzungen werden nicht akzeptiert: nur in Deutschland beeidigte oder ermächtigte Übersetzer; EU-Übersetzungen nur, wenn keine berechtigten Zweifel bestehen; Drittstaats-Übersetzungen müssen von einem deutschen Übersetzer geprüft und bestätigt werden.
  • Die Kenntnisprüfung wird behördlich abgerechnet (540 € nach Tarifstelle 51036 GesPflGebO) und vor einer staatlichen Prüfungskommission des LAGeSo abgelegt, nicht über die Ärztekammer.
  • Feste Prüfungsfenster für die Kenntnisprüfung: April bis Juni und Oktober bis Dezember, mit 80 bis 100 Terminen je Phase.
  • Selbstanmeldung zur Fachsprachenprüfung bei der Ärztekammer Berlin. Musterbewertungsbögen und Aufgabenstellung sind als PDF veröffentlicht.
  • Führungszeugnis mit Belegart 0 und dem Berlin-spezifischen Verwendungszweck „Approbation-BQFG“.
  • Der Zuständigkeitsnachweis ist auch mit Bewerbungen auf offene Stellen und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen möglich, wenn der Antrag aus dem Ausland gestellt wird.
  • Festpreis für das GfG-Gutachten von 1.773,00 €, bereits im Antragsformular ausgewiesen und dort anzukreuzen.
  • Eigene Informationsblätter (deutsch und ukrainisch) zum Einsatz und zur Beschäftigung von ukrainischen Fachkräften in der pflegerischen und medizinischen Versorgung.
  • Die Berliner Merkblätter tragen Stände von April 2020 (Verfahrensgrundsätze Kenntnisprüfung) bis März 2024 (Checklisten EU und Drittstaat); prüfen Sie vor der Abgabe, ob die Behörde ein neueres Merkblatt veröffentlicht hat.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.