Approbation​-beantragen.de

Approbation als Arzt in Brandenburg: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Brandenburg
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz173 € bis 872 €siehe unten20
Drittstaat173 € bis 872 €—23
Berufserlaubnis340 € bis 680 €—7
Deutscher Abschluss173 € bis 872 €Entscheidung spätestens nach drei Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags9
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
799 €
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Dezernat G1 – Berufsrecht

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz

Postfach 90 02 36, 14438 Potsdam

Telefon: +49 331 8683-786

Zur Behördenseite

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Dezernat G1 – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen, Approbations- und Erlaubniswesen, Schulaufsicht

Zuständig für: Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung

Postfach 90 02 36, 14438 Potsdam

Telefon: Service-Telefon nach Nachname: A–D +49 331 8683-791, E–L +49 331 8683-792, M–Z +49 331 8683-799

Sprechzeiten: Telefonische Sprechzeiten Dienstag 12:30–14:00 Uhr und Donnerstag 12:30–14:00 Uhr; persönlich nur nach vorheriger Vereinbarung

Zur Behördenseite

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung Gesundheit, Dezernat G1 – Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (LPA)

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Postfach 90 02 36, 14438 Potsdam

Sprechzeiten: Telefonische Sprechzeiten Dienstag 12:30–14:00 Uhr und Donnerstag 12:30–14:00 Uhr; persönlich nur nach vorheriger Vereinbarung

Zur Behördenseite

Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Brandenburg zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

20 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung und Mitteilung fehlender Unterlagen binnen eines Monats; Bearbeitung ab vollständigen Unterlagen bis zu 4 Monate, in der Regel 1 bis 2 Monate

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, persönlich

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg (EU)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Mit eigenhändiger Unterschrift.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell und lückenlos (alle Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern), mit Lichtbild, mit Datum und in unterschriebener Form.

  • Lichtbild / Passfoto

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Kein eigenständiges Passfoto, sondern ein Lichtbild innerhalb des Lebenslaufs.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Zusammen mit allen weiteren Unterlagen, aus denen sich Namensänderungen ergeben.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Pass oder Personalausweis.

  • Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungs-, Heimat- oder Herkunftslandes über die Berechtigung zur Aufnahme und Ausübung des Berufs

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Mindestens B2 GER von Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF, ÖSD oder einem anderen ALTE-zertifizierten Institut; alle Prüfungsteile bestanden. Entfällt bei Nachweis einer mindestens 10-jährigen Schulbildung oder mindestens 3-jährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache (Position 7, amtlich oder notariell beglaubigte Kopie).

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bescheinigung über den erfolgreichen Fachsprachtest C1 GER; gegebenenfalls aus einem anderen Bundesland, sonst vor der zuständigen Kammer im Land Brandenburg.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Eines zugelassenen Arztes über die gesundheitliche Eignung; Vordruck des LAVG verwenden.

  • Nachweis zur Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Brandenburg

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Anstellungsbestätigung, Arbeitsvertrag oder Bestätigung über Vorstellungsgespräche.

  • Auszug aus dem Strafregister des Ausbildungs-, Heimat- oder Herkunftslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Erweitertes Führungszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Erweitertes Führungszeugnis, Belegart „O“, zur Vorlage bei der Behörde; Beantragung beim Bürger- oder Meldeamt, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, Referat IV 2, 53094 Bonn.

  • Versicherungen zum Antrag

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Schriftliche Versicherung, dass kein gerichtliches Strafverfahren, kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und kein Berufsgerichtsverfahren anhängig ist.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Der Gesundheitsbehörde des Ausbildungs-, Heimat- oder Herkunftslandes, einschließlich der Bestätigung, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    wenn sich aus den Unterlagen Namensänderungen ergeben

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    soweit erforderlich

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

  • Bescheinigung über 3 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 5 Jahren

    bei Berufung auf erworbene Rechte

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

  • Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (Berufserlaubnis)

    sofern in Deutschland bereits eine Tätigkeit ausgeübt wurde

    Form: amtlich beglaubigt

Freiwillig

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    wenn eine inländische bevollmächtigte Person benannt wird

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

23 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, persönlich

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg (Ausbildung Drittland)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Mit eigenhändiger Unterschrift; Ankreuzfelder für Approbation und/oder befristete und beschränkte Berufserlaubnis.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell und lückenlos (alle Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern), mit Lichtbild, mit Datum und eigenhändiger Unterschrift.

  • Lichtbild / Passfoto

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Im Lebenslauf, nicht als separates Passfoto.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Zusammen mit allen weiteren Unterlagen, aus denen sich Namensänderungen ergeben.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Pass oder Personalausweis.

  • Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung (z. B. Diplom ggf. mit Anlage der Fächerliste und Noten, Prüfungszeugnis, Nachweis der Praxisphase)

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungslandes über die Berechtigung zur Aufnahme und Ausübung des Berufs

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Personalisierte Nachweise über die Ausbildung

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Mit Angaben zu Dauer der Ausbildung, Lehrgebieten und Fächern unter Angabe der Präsenzstunden, praktischer Ausbildung unter Angabe der Einsatzgebiete und ihres jeweiligen Umfangs sowie zu den Prüfungen.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Mindestens B2 GER von Goethe-Institut, telc, TestDaF, ÖSD oder einem anderen ALTE-zertifizierten Institut; alle Prüfungsteile bestanden. Entfällt bei Nachweis einer mindestens 10-jährigen Schulbildung oder mindestens 3-jährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache (Position 8).

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Eines zugelassenen Arztes über die gesundheitliche Eignung; Vordruck des LAVG verwenden.

  • Nachweis zur Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Brandenburg

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Stellenzusage oder andere plausible Angaben; bei Vorantrag in einem anderen Bundesland oder Wohnsitz dort zwingend eine konkrete Stellenzusage.

  • Auszug aus dem Strafregister des Heimat-/Herkunftslandes und des Ausbildungslandes

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Erweitertes Führungszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Erweitertes Führungszeugnis, Belegart „O“; Beantragung beim Bürger- oder Meldeamt, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, Referat IV 2, 53094 Bonn.

  • Versicherungen zum Antrag

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Schriftliche Versicherung, dass kein gerichtliches Strafverfahren, kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und kein Berufsgerichtsverfahren anhängig ist.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Der Gesundheitsbehörde des Ausbildungslandes und aller Länder, in denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde, einschließlich der Bestätigung, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden.

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bescheinigung über den erfolgreichen Fachsprachtest C1 GER, gegebenenfalls aus einem anderen Bundesland.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    wenn sich aus den Unterlagen Namensänderungen ergeben

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Studieninhalte in Form des Studienplans/Curriculums

    nur beim Gutachtenweg — wer das Curriculum nicht beibringen kann, meldet sich per Versicherung (Position 6.4) direkt zur Kenntnisprüfung an

    Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweise über Berufserfahrung mit Zeiträumen, Einrichtungen und ausgeübten Tätigkeiten

    alternativ zu 6.1

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bestätigt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde.

  • Versicherung, dass die Unterlagen nach 6.1/6.2 innerhalb von 3 Monaten vorgelegt werden

    alternativ zu 6.1 und 6.2

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Vordruck „Versicherungen zum Antrag“.

  • Versicherung, dass der Studienplan/das Curriculum nicht beigebracht werden kann und man sich deshalb zur Kenntnisprüfung anmeldet

    alternativ zu 6.1 bis 6.3 — der Brandenburger Weg zur direkten Kenntnisprüfung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Berufserlaubnis aus anderem Bundesland; Bescheid des anderen Bundeslandes über den Ausbildungsvergleich; Bescheinigung über die Teilnahme an der Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung in einem anderen Bundesland

    falls in Deutschland bereits eine Tätigkeit ausgeübt oder ein Antrag gestellt wurde

    Form: amtlich beglaubigt

Freiwillig

  • Vollmacht für eine bevollmächtigte Person

    wenn eine inländische bevollmächtigte Person benannt wird

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

7 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, persönlich

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Voraussetzung Nr. 1 des Merkblatts ist ein Antrag auf Erteilung der Approbation im Land Brandenburg; die Berufserlaubnis wird nur zusammen damit erteilt.

  • Anstellungsbestätigung

    Besonderheit: Bei der Berufserlaubnis zwingend erforderlich.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: B2 GER; alternativ Muttersprache Deutsch, deutschsprachiger Ausbildungsabschluss, 10 Jahre Schulbildung oder 3 Jahre Berufsausbildung auf Deutsch.

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Fachsprachtest C1 bei der Heilberufskammer Brandenburg. Fachsprachnachweise anderer Einrichtungen als Heilberufskammern können nach Prüfung im Einzelfall akzeptiert werden.

Nur in bestimmten Fällen

  • Versicherung zur Nachreichung fehlender Unterlagen

    wenn die vollständigen Ausbildungsunterlagen nicht sofort vorgelegt werden können

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Versicherung, dass die Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Berufserlaubnis vorgelegt werden — eine von drei Alternativen für den erforderlichen Ausbildungsvergleich.

  • Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung

    dritte Alternative für den Ausbildungsvergleich

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Verbindliche Anmeldung zur Kenntnisprüfung, die innerhalb des Geltungszeitraums der Berufserlaubnis bei der Landesärztekammer Brandenburg abzulegen ist.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

9 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung spätestens nach drei Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Humanmedizin im Land Brandenburg

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Mit Datum und eigenhändiger Unterschrift.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Kurz gefasst, aktuell und lückenlos, tabellarisch, mit Datum und eigenhändiger Unterschrift.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Gültiger Reisepass oder Personalausweis; amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopie.

  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation als Ärztin / Arzt“; persönlich bei der Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen; Direktversand an das LAVG; frühestens einen Monat vor dem letzten Prüfungstermin beantragen. Die für das erweiterte Führungszeugnis nötige Bescheinigung nach § 30a BZRG stellt das Landesprüfungsamt auf Anfrage aus.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · im Antragsformular

    Besonderheit: Ziffer 3 des Antragsformulars; zusätzlich sind zu erklären, dass keine Approbation zurückgenommen oder widerrufen wurde, kein Rücknahme- oder Widerrufsverfahren eingeleitet ist, keine Approbation verweigert wurde und kein Antrag bei einer weiteren Behörde gestellt wurde.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Ausschließlich auf dem Vordruck des Landesprüfungsamtes Brandenburg; der ausstellende Arzt darf nicht verwandt oder verschwägert sein; eine Eigenbescheinigung ist unzulässig.

  • Zeugnis über die Ärztliche Prüfung

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Wird vom IMPP erstellt und direkt an das LAVG versandt; liegt der Behörde daher bereits vor.

Nur in bestimmten Fällen

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    sofern nicht schon zum Prüfungszulassungsantrag eingereicht

    Form: Original

    Besonderheit: Original oder beglaubigter Auszug aus dem Personenstandsregister — eine Beglaubigung von Kopien von Personenstandsurkunden ist ausdrücklich unzulässig.

  • Alle Urkunden, die eine Namensänderung nach der Zulassung zum Dritten Abschnitt ausweisen (z. B. Eheurkunde)

    wenn nach dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt eine Namensänderung erfolgt ist

    Form: Original

    Besonderheit: Original bzw. beglaubigter Auszug aus dem Personenstandsregister; die Beglaubigung von Kopien von Personenstandsurkunden ist ausdrücklich unzulässig.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Was das Verfahren in Brandenburg insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss173 € bis 872 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss173 € bis 872 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss173 € bis 872 €
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)340 € bis 680 €

Rechtsgrundlage: GebOMGS, Anlage, Tarifstelle 7.1

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Landesärztekammer Brandenburg auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem LAVG; Prüfungskommission mit 3 bis 5 Mitgliedern, eines führt den Vorsitz
Gebühr
799 €

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB)
Gebühr
487 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Brandenburg

  • Polenerlass (Berufserlaubnis für in Polen ausgebildete Ärzte): Eigenes Antragsformular „Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg nach einem Studium der Medizin in Polen“ auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 31.03.2020. Ankreuzoptionen für eine Berufserlaubnis von 12 Monaten inklusive Kenntnisprüfung oder von 13 Monaten zuzüglich Anerkennung als Äquivalenz von Staż (Praktikum) und LEK (Abschlussprüfung) in Polen. Der Erlass betrifft überwiegend deutsche Staatsangehörige, die in Polen Medizin studiert haben.
  • Lichtbild im Lebenslauf ist bei EU- und Drittstaatenanträgen ausdrücklich gefordert. Ein eigenständiges Passfoto wird nicht verlangt.
  • Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, Belegart „O“ — auch für Inlandsabsolventen. Die dafür nötige Bescheinigung stellt das Landesprüfungsamt auf Anfrage aus.
  • Personenstandsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden: „Personenstandsurkunden (z. B. Eheurkunden) werden fortlaufend geführt und dürfen daher grundsätzlich nicht beglaubigt werden … Stattdessen können Personenstandsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Namensänderung erstmalig beurkundet wurde.“
  • Kein E-Mail-, kein Fax- und kein Online-Weg. Persönlich abgegebene Antragsunterlagen werden nicht sofort überprüft.
  • Die Zuständigkeit muss während des laufenden Antragsverfahrens zu jeder Zeit gegeben sein; entfällt die Brandenburg-Bindung, wird das Verfahren nicht fortgeführt.
  • Landesärztekammer und LAVG empfehlen „dringend“ einen KI-gestützten Online-Pretest der Firma medeKI vor der Anmeldung zum Fachsprachtest; unter Voraussetzungen (z. B. Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters) ist er kostenfrei.
  • Sehr konkrete Ausstattungsliste für die Kenntnisprüfung: Personalausweis oder Reisepass, Beleg zur Überweisung der Prüfungsgebühr, weißer Arztkittel, Stethoskop, Reflexhammer, Untersuchungslampe, Papier und Kugelschreiber oder Füller.
  • Ein Landes-Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz existiert (Brandenburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BbgBQFG vom 05.12.2013, zuletzt geändert am 08.06.2021), gilt aber nicht für die Approbation als Arzt: § 2 Abs. 1 BbgBQFG beschränkt den Anwendungsbereich auf Berufe, die durch Rechtsvorschriften des Landes geregelt sind. Für die Approbation gilt unmittelbar Bundesrecht (Bundesärzteordnung, Approbationsordnung für Ärzte).
  • Flankierende Landesangebote: Anerkennungszuschuss, Berufssprachkurse (unter anderem „Ziel C1, 600 AS“ für akademische Heilberufe) und die IQ-Servicestelle — jeweils als Flyer verlinkt. Zusätzlich stellt das LAVG eigene Vollmachts- und Meldebehörden-Bestätigungsvordrucke (G1-C-4/G1-B-4 bzw. G1-C-5/G1-B-5) sowie eigene Hinweise für Übersetzer (G1-C-7/G1-B-7) bereit.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.