Approbation als Arzt in Brandenburg: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 173 € bis 872 € | siehe unten | 20 |
| Drittstaat | 173 € bis 872 € | — | 23 |
| Berufserlaubnis | 340 € bis 680 € | — | 7 |
| Deutscher Abschluss | 173 € bis 872 € | Entscheidung spätestens nach drei Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags | 9 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 799 €
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Dezernat G1 – Berufsrecht
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz
Postfach 90 02 36, 14438 Potsdam
Telefon: +49 331 8683-786
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Dezernat G1 – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen, Approbations- und Erlaubniswesen, Schulaufsicht
Zuständig für: Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung
Postfach 90 02 36, 14438 Potsdam
Telefon: Service-Telefon nach Nachname: A–D +49 331 8683-791, E–L +49 331 8683-792, M–Z +49 331 8683-799
Sprechzeiten: Telefonische Sprechzeiten Dienstag 12:30–14:00 Uhr und Donnerstag 12:30–14:00 Uhr; persönlich nur nach vorheriger Vereinbarung
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Gesundheit, Dezernat G1 – Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (LPA)
Zuständig für: Deutscher Abschluss
Postfach 90 02 36, 14438 Potsdam
Sprechzeiten: Telefonische Sprechzeiten Dienstag 12:30–14:00 Uhr und Donnerstag 12:30–14:00 Uhr; persönlich nur nach vorheriger Vereinbarung
Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB)
Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Brandenburg zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 10 BÄO:
- Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
20 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung und Mitteilung fehlender Unterlagen binnen eines Monats; Bearbeitung ab vollständigen Unterlagen bis zu 4 Monate, in der Regel 1 bis 2 Monate
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, persönlich
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg (EU)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Mit eigenhändiger Unterschrift.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Aktuell und lückenlos (alle Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern), mit Lichtbild, mit Datum und in unterschriebener Form.
- Lichtbild / Passfoto
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Kein eigenständiges Passfoto, sondern ein Lichtbild innerhalb des Lebenslaufs.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Zusammen mit allen weiteren Unterlagen, aus denen sich Namensänderungen ergeben.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Pass oder Personalausweis.
- Nachweis der abgeschlossenen Ausbildung
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungs-, Heimat- oder Herkunftslandes über die Berechtigung zur Aufnahme und Ausübung des Berufs
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: amtlich beglaubigt
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Mindestens B2 GER von Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF, ÖSD oder einem anderen ALTE-zertifizierten Institut; alle Prüfungsteile bestanden. Entfällt bei Nachweis einer mindestens 10-jährigen Schulbildung oder mindestens 3-jährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache (Position 7, amtlich oder notariell beglaubigte Kopie).
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Bescheinigung über den erfolgreichen Fachsprachtest C1 GER; gegebenenfalls aus einem anderen Bundesland, sonst vor der zuständigen Kammer im Land Brandenburg.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Eines zugelassenen Arztes über die gesundheitliche Eignung; Vordruck des LAVG verwenden.
- Nachweis zur Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Brandenburg
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Anstellungsbestätigung, Arbeitsvertrag oder Bestätigung über Vorstellungsgespräche.
- Auszug aus dem Strafregister des Ausbildungs-, Heimat- oder Herkunftslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Erweitertes Führungszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Erweitertes Führungszeugnis, Belegart „O“, zur Vorlage bei der Behörde; Beantragung beim Bürger- oder Meldeamt, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, Referat IV 2, 53094 Bonn.
- Versicherungen zum Antrag
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Schriftliche Versicherung, dass kein gerichtliches Strafverfahren, kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und kein Berufsgerichtsverfahren anhängig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Der Gesundheitsbehörde des Ausbildungs-, Heimat- oder Herkunftslandes, einschließlich der Bestätigung, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
wenn sich aus den Unterlagen Namensänderungen ergeben
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
soweit erforderlich
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
- Bescheinigung über 3 Jahre Berufstätigkeit in den letzten 5 Jahren
bei Berufung auf erworbene Rechte
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
- Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (Berufserlaubnis)
sofern in Deutschland bereits eine Tätigkeit ausgeübt wurde
Form: amtlich beglaubigt
Freiwillig
- Vollmacht für eine bevollmächtigte Person
wenn eine inländische bevollmächtigte Person benannt wird
Form: Original · amtlicher Vordruck
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
23 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, persönlich
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg (Ausbildung Drittland)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Mit eigenhändiger Unterschrift; Ankreuzfelder für Approbation und/oder befristete und beschränkte Berufserlaubnis.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Aktuell und lückenlos (alle Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern), mit Lichtbild, mit Datum und eigenhändiger Unterschrift.
- Lichtbild / Passfoto
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Im Lebenslauf, nicht als separates Passfoto.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Zusammen mit allen weiteren Unterlagen, aus denen sich Namensänderungen ergeben.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Pass oder Personalausweis.
- Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung (z. B. Diplom ggf. mit Anlage der Fächerliste und Noten, Prüfungszeugnis, Nachweis der Praxisphase)
Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungslandes über die Berechtigung zur Aufnahme und Ausübung des Berufs
Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Personalisierte Nachweise über die Ausbildung
Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Mit Angaben zu Dauer der Ausbildung, Lehrgebieten und Fächern unter Angabe der Präsenzstunden, praktischer Ausbildung unter Angabe der Einsatzgebiete und ihres jeweiligen Umfangs sowie zu den Prüfungen.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: amtlich beglaubigt
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: Mindestens B2 GER von Goethe-Institut, telc, TestDaF, ÖSD oder einem anderen ALTE-zertifizierten Institut; alle Prüfungsteile bestanden. Entfällt bei Nachweis einer mindestens 10-jährigen Schulbildung oder mindestens 3-jährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache (Position 8).
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Eines zugelassenen Arztes über die gesundheitliche Eignung; Vordruck des LAVG verwenden.
- Nachweis zur Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Brandenburg
Form: einfache Kopie
Besonderheit: Stellenzusage oder andere plausible Angaben; bei Vorantrag in einem anderen Bundesland oder Wohnsitz dort zwingend eine konkrete Stellenzusage.
- Auszug aus dem Strafregister des Heimat-/Herkunftslandes und des Ausbildungslandes
Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Erweitertes Führungszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Erweitertes Führungszeugnis, Belegart „O“; Beantragung beim Bürger- oder Meldeamt, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, Referat IV 2, 53094 Bonn.
- Versicherungen zum Antrag
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Schriftliche Versicherung, dass kein gerichtliches Strafverfahren, kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und kein Berufsgerichtsverfahren anhängig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Der Gesundheitsbehörde des Ausbildungslandes und aller Länder, in denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde, einschließlich der Bestätigung, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden.
Kann nachgereicht werden
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Bescheinigung über den erfolgreichen Fachsprachtest C1 GER, gegebenenfalls aus einem anderen Bundesland.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
wenn sich aus den Unterlagen Namensänderungen ergeben
Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Studieninhalte in Form des Studienplans/Curriculums
nur beim Gutachtenweg — wer das Curriculum nicht beibringen kann, meldet sich per Versicherung (Position 6.4) direkt zur Kenntnisprüfung an
Form: Apostille · Legalisation · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Nachweise über Berufserfahrung mit Zeiträumen, Einrichtungen und ausgeübten Tätigkeiten
alternativ zu 6.1
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Bestätigt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde.
- Versicherung, dass die Unterlagen nach 6.1/6.2 innerhalb von 3 Monaten vorgelegt werden
alternativ zu 6.1 und 6.2
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Vordruck „Versicherungen zum Antrag“.
- Versicherung, dass der Studienplan/das Curriculum nicht beigebracht werden kann und man sich deshalb zur Kenntnisprüfung anmeldet
alternativ zu 6.1 bis 6.3 — der Brandenburger Weg zur direkten Kenntnisprüfung
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Berufserlaubnis aus anderem Bundesland; Bescheid des anderen Bundeslandes über den Ausbildungsvergleich; Bescheinigung über die Teilnahme an der Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung in einem anderen Bundesland
falls in Deutschland bereits eine Tätigkeit ausgeübt oder ein Antrag gestellt wurde
Form: amtlich beglaubigt
Freiwillig
- Vollmacht für eine bevollmächtigte Person
wenn eine inländische bevollmächtigte Person benannt wird
Form: Original · amtlicher Vordruck
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO
7 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail, persönlich
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Voraussetzung Nr. 1 des Merkblatts ist ein Antrag auf Erteilung der Approbation im Land Brandenburg; die Berufserlaubnis wird nur zusammen damit erteilt.
- Anstellungsbestätigung
Besonderheit: Bei der Berufserlaubnis zwingend erforderlich.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: amtlich beglaubigt
Nicht älter als: 3 Jahre
Besonderheit: B2 GER; alternativ Muttersprache Deutsch, deutschsprachiger Ausbildungsabschluss, 10 Jahre Schulbildung oder 3 Jahre Berufsausbildung auf Deutsch.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Fachsprachtest C1 bei der Heilberufskammer Brandenburg. Fachsprachnachweise anderer Einrichtungen als Heilberufskammern können nach Prüfung im Einzelfall akzeptiert werden.
Nur in bestimmten Fällen
- Versicherung zur Nachreichung fehlender Unterlagen
wenn die vollständigen Ausbildungsunterlagen nicht sofort vorgelegt werden können
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Versicherung, dass die Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Berufserlaubnis vorgelegt werden — eine von drei Alternativen für den erforderlichen Ausbildungsvergleich.
- Antrag auf Zulassung zur Kenntnisprüfung
dritte Alternative für den Ausbildungsvergleich
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Verbindliche Anmeldung zur Kenntnisprüfung, die innerhalb des Geltungszeitraums der Berufserlaubnis bei der Landesärztekammer Brandenburg abzulegen ist.
Abschluss an einer deutschen Universität
9 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Entscheidung spätestens nach drei Monaten ab Eingang des vollständigen Antrags
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal, per E-Mail
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium der Humanmedizin im Land Brandenburg
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Mit Datum und eigenhändiger Unterschrift.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Kurz gefasst, aktuell und lückenlos, tabellarisch, mit Datum und eigenhändiger Unterschrift.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Gültiger Reisepass oder Personalausweis; amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopie.
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation als Ärztin / Arzt“; persönlich bei der Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen; Direktversand an das LAVG; frühestens einen Monat vor dem letzten Prüfungstermin beantragen. Die für das erweiterte Führungszeugnis nötige Bescheinigung nach § 30a BZRG stellt das Landesprüfungsamt auf Anfrage aus.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original · im Antragsformular
Besonderheit: Ziffer 3 des Antragsformulars; zusätzlich sind zu erklären, dass keine Approbation zurückgenommen oder widerrufen wurde, kein Rücknahme- oder Widerrufsverfahren eingeleitet ist, keine Approbation verweigert wurde und kein Antrag bei einer weiteren Behörde gestellt wurde.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Ausschließlich auf dem Vordruck des Landesprüfungsamtes Brandenburg; der ausstellende Arzt darf nicht verwandt oder verschwägert sein; eine Eigenbescheinigung ist unzulässig.
- Zeugnis über die Ärztliche Prüfung
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Wird vom IMPP erstellt und direkt an das LAVG versandt; liegt der Behörde daher bereits vor.
Nur in bestimmten Fällen
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
sofern nicht schon zum Prüfungszulassungsantrag eingereicht
Form: Original
Besonderheit: Original oder beglaubigter Auszug aus dem Personenstandsregister — eine Beglaubigung von Kopien von Personenstandsurkunden ist ausdrücklich unzulässig.
- Alle Urkunden, die eine Namensänderung nach der Zulassung zum Dritten Abschnitt ausweisen (z. B. Eheurkunde)
wenn nach dem Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt eine Namensänderung erfolgt ist
Form: Original
Besonderheit: Original bzw. beglaubigter Auszug aus dem Personenstandsregister; die Beglaubigung von Kopien von Personenstandsurkunden ist ausdrücklich unzulässig.
Was das Verfahren in Brandenburg insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 173 € bis 872 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 173 € bis 872 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 173 € bis 872 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO) | 340 € bis 680 € |
Rechtsgrundlage: GebOMGS, Anlage, Tarifstelle 7.1
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Landesärztekammer Brandenburg auf Grundlage einer Vereinbarung mit dem LAVG; Prüfungskommission mit 3 bis 5 Mitgliedern, eines führt den Vorsitz
- Gebühr
- 799 €
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB)
- Gebühr
- 487 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Brandenburg
- Polenerlass (Berufserlaubnis für in Polen ausgebildete Ärzte): Eigenes Antragsformular „Antrag auf Erteilung der Approbation / einer Berufserlaubnis im Land Brandenburg nach einem Studium der Medizin in Polen“ auf Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 31.03.2020. Ankreuzoptionen für eine Berufserlaubnis von 12 Monaten inklusive Kenntnisprüfung oder von 13 Monaten zuzüglich Anerkennung als Äquivalenz von Staż (Praktikum) und LEK (Abschlussprüfung) in Polen. Der Erlass betrifft überwiegend deutsche Staatsangehörige, die in Polen Medizin studiert haben.
- Lichtbild im Lebenslauf ist bei EU- und Drittstaatenanträgen ausdrücklich gefordert. Ein eigenständiges Passfoto wird nicht verlangt.
- Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG, Belegart „O“ — auch für Inlandsabsolventen. Die dafür nötige Bescheinigung stellt das Landesprüfungsamt auf Anfrage aus.
- Personenstandsurkunden dürfen nicht beglaubigt werden: „Personenstandsurkunden (z. B. Eheurkunden) werden fortlaufend geführt und dürfen daher grundsätzlich nicht beglaubigt werden … Stattdessen können Personenstandsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Namensänderung erstmalig beurkundet wurde.“
- Kein E-Mail-, kein Fax- und kein Online-Weg. Persönlich abgegebene Antragsunterlagen werden nicht sofort überprüft.
- Die Zuständigkeit muss während des laufenden Antragsverfahrens zu jeder Zeit gegeben sein; entfällt die Brandenburg-Bindung, wird das Verfahren nicht fortgeführt.
- Landesärztekammer und LAVG empfehlen „dringend“ einen KI-gestützten Online-Pretest der Firma medeKI vor der Anmeldung zum Fachsprachtest; unter Voraussetzungen (z. B. Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters) ist er kostenfrei.
- Sehr konkrete Ausstattungsliste für die Kenntnisprüfung: Personalausweis oder Reisepass, Beleg zur Überweisung der Prüfungsgebühr, weißer Arztkittel, Stethoskop, Reflexhammer, Untersuchungslampe, Papier und Kugelschreiber oder Füller.
- Ein Landes-Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz existiert (Brandenburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BbgBQFG vom 05.12.2013, zuletzt geändert am 08.06.2021), gilt aber nicht für die Approbation als Arzt: § 2 Abs. 1 BbgBQFG beschränkt den Anwendungsbereich auf Berufe, die durch Rechtsvorschriften des Landes geregelt sind. Für die Approbation gilt unmittelbar Bundesrecht (Bundesärzteordnung, Approbationsordnung für Ärzte).
- Flankierende Landesangebote: Anerkennungszuschuss, Berufssprachkurse (unter anderem „Ziel C1, 600 AS“ für akademische Heilberufe) und die IQ-Servicestelle — jeweils als Flyer verlinkt. Zusätzlich stellt das LAVG eigene Vollmachts- und Meldebehörden-Bestätigungsvordrucke (G1-C-4/G1-B-4 bzw. G1-C-5/G1-B-5) sowie eigene Hinweise für Übersetzer (G1-C-7/G1-B-7) bereit.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.