Approbation als Arzt in Bremen: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 192 € bis 850 € | einzelfallabhängig; keine festen Fristen | 21 |
| Drittstaat | 192 € bis 850 € | einzelfallabhängig; keine festen Fristen | 21 |
| Berufserlaubnis | 197 € bis 500 € | — | 16 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per E-Mail, über das Online-Portal, persönlich
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 730 €
- Fachsprachenprüfung:
- Die Behörde meldet Sie an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 20 „Berufe im Gesundheitswesen“ (in den Vordrucken als Landesprüfungsamt-Funktionspostfach „lpa-hb“ geführt)
Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Faulenstraße 9/15, 28195 Bremen (im Merkblatt der Ärztekammer zusätzlich Contrescarpe 72, 28195 Bremen als Anschrift der Approbationsbehörde für Rücktrittsanträge von der Kenntnisprüfung)
Telefon: +49 421 361-0 (Zentrale); Nachnamen Aa–Ad, All–An, E–Gh, Kb–S: +49 421 361-9554; Nachnamen Ae–Alk, Ao–D, Gi–Ka, T–Z: +49 421 361-54016
Sprechzeiten: Termine für die Nachnamen Aa–Ad, All–An, E–Gh, Kb–S mittwochs, für die Nachnamen Ae–Alk, Ao–D, Gi–Ka, T–Z dienstags
Ärztekammer Bremen
Prüfungskommission, bestellt vom Senator für Gesundheit auf Vorschlag der Kammer
Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Bremen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 10 BÄO:
- Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
21 Unterlagen · zuständig: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Bearbeitungsdauer laut Behörde: einzelfallabhängig; keine festen Fristen
Antrag: per E-Mail, über das Online-Portal, persönlich
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation
Form: amtlicher Vordruck · Original
Besonderheit: Mit Versicherung, dass kein Antrag in einem anderen Bundesland gestellt wurde, und Erklärung über Straf-, Ermittlungs- und berufsrechtliche Verfahren. Eigenhändige Unterschrift; Einreichung als PDF per E-Mail.
- Tabellarischer Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Einreichung als PDF; Original beim persönlichen Termin vorzulegen.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: Original
Besonderheit: Als PDF einzureichen, Original beim Termin. Zusammen mit Ziff. 3.2 wird ggf. auch ein Staatsangehörigkeitsnachweis verlangt.
- Gültiger Pass, Aufenthaltstitel, Visum bzw. deutscher Personalausweis
Form: Original
Besonderheit: PDF; Original beim Termin.
- Nachweis abgeschlossenes Studium (Diplom, Approbation)
Form: Original · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Ausdrücklich „mit Legalisierungsvermerk oder Haager Apostille“ (Verweis auf das Auswärtige Amt).
- Fächer- und Notenübersicht sowie Fächer- und Stundenübersicht
Form: Original
- Sprachzertifikat B2 (GER)
Form: beglaubigte Kopie · Original
Besonderheit: Anerkannte Anbieter laut Vordruck: Goethe-Institut, TestDaF, telc, ÖSD.
- Polizeiliches Führungszeugnis Herkunftsland
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 6 Monate
Besonderheit: Nicht älter als 6 Monate ab Antragstellung.
- Konformitätsbescheinigung gemäß RL 2005/36/EG
Nur bei EU-Studiengängen; nach dem Erlass insbesondere bei Abschlüssen vor dem EU-Beitritt des Ausbildungsstaats Voraussetzung der automatischen Anerkennung.
Form: Original · beglaubigte Kopie
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: amtlicher Vordruck · Original
Nicht älter als: 4 Wochen
Besonderheit: Vordruck ist Seite 3 des Antragsformulars; Original mit Unterschrift und Stempel, nicht älter als 4 Wochen ab Antragstellung.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Im Antrag enthalten; zusätzlich existiert der eigene Vordruck „Straf- und berufsgerichtliche Erklärung“.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Versicherung im Antragsformular, dass kein Antrag in einem anderen Bundesland gestellt wurde.
- Einverständnis zur Datenweitergabe an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (anabin) und an IMI
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- Heiratsurkunde / Namensänderungsurkunde
Nur bei Abweichung des geführten Namens von der Geburtsurkunde.
Form: Original
- Nachweis praktische Ausbildung
Sofern separat verfügbar.
Form: einfache Kopie
- Certificate of good standing
Nur wenn der Studienabschluss länger als 6 Monate zurückliegt.
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Nicht älter als 3 Monate ab Antragstellung.
- Anstellungsbestätigung im Land Bremen
Falls der Hauptwohnsitz nicht in Bremen liegt — stellt den Landesbezug her.
Form: Original
- Polizeiliches Führungszeugnis Belegart „0B“ aus Deutschland
Bei Wohnsitz in Deutschland seit mehr als 6 Monaten.
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „0B“ nach dem aktuellen, auf der Leistungsseite verlinkten Onlineformular (Stand 01/2024). Gemeint ist das amtliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG. Das Altformular von 2016 und das Merkblatt der Ärztekammer nennen noch Belegart „0“ — derselbe Zeugnistyp, älterer Bearbeitungsstand.
Freiwillig
- Lichtbild / Passfoto
Besonderheit: In keiner Bremer Unterlage gefordert.
- Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
Besonderheit: Eine Meldebescheinigung verlangt Bremen nicht. Den Landesbezug belegt die Anstellungsbestätigung (Ziff. 3.8), falls der Hauptwohnsitz nicht in Bremen liegt.
Weitere Schritte
Diese Punkte schicken Sie nicht mit dem Antrag, sie gehören zum Verfahren.
- Sprachtest C1 / Fachsprache bei der zuständigen Kammer
Verfahrensschritt, keine mitzusendende Unterlage: Die Anmeldung erfolgt durch die Senatorin nach Antragstellung, nicht durch den Antragsteller.
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
21 Unterlagen · zuständig: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Bearbeitungsdauer laut Behörde: einzelfallabhängig; keine festen Fristen
Antrag: per E-Mail, über das Online-Portal, persönlich
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Approbation
Form: amtlicher Vordruck · Original
- Lebenslauf
Form: Original
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: Original
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: Original
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: Original · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Mit Legalisierungsvermerk oder Haager Apostille.
- Fächer- und Notenübersicht sowie Fächer- und Stundenübersicht
Form: Original
Besonderheit: Kernstück der Gleichwertigkeitsprüfung nach Erlass Ziff. 2.2.1: Studiendauer, Studienfächer und deren zeitlicher Umfang (Stundenzahl).
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie · Original
Besonderheit: B2 GER von Goethe, TestDaF, telc oder ÖSD.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Verfahrensschritt; die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung erfolgt durch die Senatorin.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 6 Monate
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: amtlicher Vordruck · Original
Nicht älter als: 4 Wochen
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
- Einverständnis zur Datenweitergabe an die ZAB (anabin) und an IMI
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Nur bei Namensabweichung gegenüber der Geburtsurkunde.
Form: Original
- Nachweis der praktischen Ausbildungsphase
Sofern separat verfügbar.
Form: einfache Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Nur wenn der Studienabschluss länger als 6 Monate zurückliegt.
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
- Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage
Falls der Hauptwohnsitz nicht in Bremen liegt.
Form: Original
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Wohnsitz in Deutschland seit mehr als 6 Monaten.
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „0B“ (amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, § 30 Abs. 5 BZRG). Das Merkblatt der Ärztekammer zur Approbationserteilung nach bestandener Kenntnisprüfung nennt noch Belegart „0“ — älterer Bearbeitungsstand desselben Zeugnistyps.
- Studien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule
Nach Erlass Ziff. 2.2.1/2.3 ist die Gleichwertigkeit über Studiendauer, Ausbildungsgegenstände, Stundenumfang, Wirksamkeit der Vermittlung sowie vergleichbare Anteile praktischer und theoretischer Ausbildung nachzuweisen; der Vordruck listet das Curriculum nicht als eigene Ziffer.
Form: qualifizierte Übersetzung
Freiwillig
- Lichtbild / Passfoto
- Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO
16 Unterlagen · zuständig: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per E-Mail, persönlich, per Post
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs
Form: amtlicher Vordruck · Original
Besonderheit: Antrag ist zusätzlich schriftlich zu begründen (Zweck und Ziel der Tätigkeit), spätestens 6 Wochen vor Tätigkeitsbeginn.
- Anstellungsbestätigung der Beschäftigungsstelle mit Anfangsdatum und Beschäftigungszeitraum
Form: Original
Besonderheit: Abweichend vom Approbationsantrag hier stets Pflicht (dort nur, falls der Hauptwohnsitz nicht in Bremen liegt). Zusätzlich verlangen die HINWEISE FÜR ÄRZTE einen Nachweis über eine Beschäftigungsstelle.
- Lebenslauf
Form: Original
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: Original
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: Original
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: Original · Apostille · Legalisation
- Fächer- und Notenliste / Transcript of Records
Form: Original
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie · Original
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Verfahrensschritt; Anmeldung durch die Senatorin.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 6 Monate
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: amtlicher Vordruck · Original
Nicht älter als: 4 Wochen
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensabweichung gegenüber der Geburtsurkunde.
Form: Original
- Nachweis der praktischen Ausbildungsphase
Sofern separat verfügbar.
Form: einfache Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Nur wenn der Studienabschluss länger als 6 Monate zurückliegt.
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Bei Wohnsitz in Deutschland seit mehr als 6 Monaten.
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „0B“.
- Promotionsurkunde
Ein im Ausland erworbener Doktorgrad darf nur mit Genehmigung des Kultusministers eines Bundeslandes geführt werden; die Genehmigung ist nachzuweisen.
Form: beglaubigte Kopie
Abschluss an einer deutschen Universität
Diese Fallgruppe gibt es in Bremen nicht. Bremen hat keine medizinische Fakultät und keinen Studiengang Humanmedizin; die Ärztliche Prüfung kann dort nicht abgelegt werden. Nach § 12 Abs. 1 BÄO erteilt die Approbation „die zuständige Behörde des Landes, in dem der Antragsteller die ärztliche Prüfung abgelegt hat“. Wer in Deutschland studiert hat, beantragt sie deshalb in dem Land, in dem er die Ärztliche Prüfung abgelegt hat, auch wenn er später in Bremen arbeiten will. Bremen ist für Approbationen nur bei im Ausland erworbenen Abschlüssen zuständig. Ein Merkblatt oder Vordruck für Inlandsabsolventen gibt es deshalb nicht.
Was das Verfahren in Bremen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 192 € bis 850 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 192 € bis 850 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO) | 197 € bis 500 € |
Rechtsgrundlage: GesundKostV, Anlage, Abschnitt B, Nummer 502 „Approbationen, Bestallungen, Erlaubnisse, Befähigungen und Berechtigungen“
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Prüfungskommission bei der Ärztekammer Bremen, bestellt vom Senator für Gesundheit auf Vorschlag der Kammer; Vorsitz Professor oder sonstige Lehrkraft eines Prüfungsfachs, übrige Mitglieder mindestens Fachärzte.
- Gebühr
- 730 €
- Wartezeit
- mehrere Monate nach Zahlungseingang; Termine werden in der Reihenfolge der Zahlungseingänge vergeben, Wunschmonate werden nicht berücksichtigt; Einladung spätestens zwei Wochen vor dem Termin
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Ärztekammer Bremen im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
- Gebühr
- 530 €
- Anmeldung
- Die Behörde meldet Sie an
Besonderheiten in Bremen
- Bremen regelt Kenntnis-/Eignungsprüfung und Fachsprachentest in einem eigenen Verwaltungserlass des Senators für Gesundheit vom 23.01.2015, einschließlich Zusammensetzung der Kommissionen, Prüfungsdauer und Niederschriften nach Anlage 18/19 der Bundesverordnung vom 02.08.2013 (BGBl. I S. 3005).
- Reihenfolge-Wahlrecht: Antragsteller können verlangen, dass die fachlichen Voraussetzungen vor den Sprachkenntnissen geprüft werden. Die Bundesärztekammer hält die Reihenfolge Fachsprachenprüfung vor Kenntnisprüfung für „unerlässlich“.
- Bremen ist für Approbationen ausschließlich bei im Ausland erworbenen Abschlüssen zuständig. Wer die Ärztliche Prüfung in Deutschland abgelegt hat, beantragt die Approbation nach § 12 Abs. 1 BÄO bei der Behörde des Landes, in dem die Prüfung abgelegt wurde — auch dann, wenn die spätere Tätigkeit in Bremen stattfinden soll.
- Zuständigkeitsanknüpfung ist der Bezug zum Land Bremen: Hauptwohnsitz in Bremen oder — ersatzweise — eine Anstellungsbestätigung im Land Bremen. Eine Meldebescheinigung verlangt Bremen nicht.
- Bremen stellt das Certificate of good standing auf eigenem Vordruck selbst aus (Gebühr 52 €, Vorkasse bei Aufenthalt im Ausland). Terminvergabe für die Originalvorlage über das zentrale Portal termin.bremen.de (md=41).
- Es existieren zwei Antragsvordrucke unterschiedlichen Alters. Maßgeblich ist das auf der Leistungsseite verlinkte „Onlineformular Antrag Erteilung einer Approbation“ (erstellt 20.10.2023, geändert 05.01.2024). Das Altformular vom 23.11.2016 nennt noch die Belegart „0“, eine Pauschalgebühr von 305 € und die frühere Behördenbezeichnung „Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz“; es ist noch abrufbar, aber nicht mehr zu verwenden.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.