Approbation​-beantragen.de

Approbation als Arzt in Hamburg: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Hamburg
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz350 € bis 600 €4–6 Wochen16
Drittstaat500 € bis 750 €4–6 Wochen21
Berufserlaubnis500 € bis 750 €—19
Deutscher Abschluss350 € bis 600 €4–6 Wochen10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
900 €
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde)

Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA), Referat „Anerkennung Akademische Heilberufe“ für ausländische Abschlüsse

Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Postanschrift: Landesprüfungsamt für Heilberufe, G 52202, Postfach 760 106, 22051 Hamburg — Besucheranschrift: Billstraße 80, 20539 Hamburg

Telefon: Anerkennung Akademische Heilberufe: +49 40 428 37-2088 · Inländische Prüfungen/Approbationen: +49 40 428 37-3797, +49 40 428 37-3798, +49 40 428 37-3912

Sprechzeiten: Sprechzeiten des Referats Anerkennung Akademische Heilberufe: Mo 13–15 Uhr, Mi 10–12 Uhr

Zur Behördenseite

Ärztekammer Hamburg

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Weidestraße 122b, 22083 Hamburg

Zur Behördenseite

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Hamburg zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

16 Unterlagen · zuständig: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4–6 Wochen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: Online-Antrag über HamburgService (nur für Abschlüsse aus Deutschland)

Immer erforderlich

  • Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

  • Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift

    Form: Original

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Strafregisterauszug aus dem Studien- und Herkunftsland

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck 2)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Von einem in Deutschland niedergelassenen Arzt; bei Approbationserteilung nicht älter als drei Monate; nicht von Familienangehörigen oder Lebenspartnern.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Digitale Zustellung, Behördenkennzeichen K6392Q, Verwendungszweck „Ärztin bzw. Arzt“; bei Approbationserteilung nicht älter als drei Monate.

  • Ausbildungsnachweis(e): Nachweis über die Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung im Heimatland (z. B. Diplom) gemäß Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG

    Form: amtlich beglaubigt

  • Certificate of Current Professional Status / Certificate of Good Standing

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Von der zuständigen Behörde bzw. den Behörden des Landes oder der Länder, in dem bzw. denen zuletzt im Beruf gearbeitet wurde.

  • Einverständniserklärung IMI (Vordruck 3)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

  • Deutschkenntnisse B2

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Anerkannte Anbieter: Goethe-Institut, telc GmbH, Test-DaF, ÖSD. Bei Vorlage nicht älter als drei Jahre. Befreiung bei Deutsch als Muttersprache (Nachweis: beglaubigte Kopie des deutschen Abiturzeugnisses), bei Erwerb des universitären Ausbildungsnachweises auf Deutsch oder bei Abschluss einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule.

  • Fachsprachzertifikat GER-C1

    Form: beglaubigte Kopie

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Das EU-Merkblatt nennt fünf anerkannte Anbieter: Kammern der anderen Bundesländer, Prüfungszentren der telc gGmbH, brmi-Akademie für Heilberufe, Freiburg International Academy (FIA), Panacea 4U. Ausdrücklich: „Zertifikate über die Teilnahme an bloßen Fachsprachkursen reichen nicht aus!“

  • Stellennachweis / Absichtserklärung

    Form: Original

    Besonderheit: Nachweis einer Beschäftigungsstelle in Hamburg oder Absichtserklärung, den Beruf künftig in Hamburg auszuüben. Stellt den Landesbezug her.

Nur in bestimmten Fällen

  • Heiratsurkunde / Familienbuchauszug

    Bei Verheirateten.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Wenn die Bezeichnung des Abschlusses nicht exakt der in Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG bzw. in der Anlage zur BÄO aufgeführten entspricht.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    Für erworbene Rechte bei Alt-Ausbildungen (typischerweise drei Jahre Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre).

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

21 Unterlagen · zuständig: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4–6 Wochen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: Online-Antrag über HamburgService (nur für Abschlüsse aus Deutschland)

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Im Vordruck ankreuzbar: „Ich benötige einen Feststellungsbescheid nach § 16d AufenthG zur Vorlage bei einer Visastelle (kostenpflichtig).“

  • Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift inkl. Aufstellung über den beruflichen Werdegang

    Form: Original

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Strafregisterauszug aus dem Heimat-/Herkunftsland

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Bei Vorlage nicht älter als drei Monate.

  • Ausbildungsnachweis(e): Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung im Heimatland (z. B. Diplom, Arbeitsbuch)

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation

  • Individualisierte Fächer- und Stundenübersicht (pro Semester)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Mit tatsächlich gelehrten Fächern und Stunden, Stunden der praktischen Ausbildung (Internatur, Internship, Ordinatur) und Inhalten der staatlichen Abschlussprüfung. Aufbau je Semester: Fach / theoretische Unterrichtsstunden / praktische Unterrichtsstunden / insgesamt.

  • Certificate of Current Professional Status / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Von der zuständigen Behörde bzw. den Behörden des Landes oder der Länder der letzten Berufstätigkeit.

  • Zuständigkeitsnachweis / Stellennachweis

    Form: Original · einfache Kopie

    Besonderheit: Nachweis einer Beschäftigungsstelle in Hamburg oder alternative Nachweise: Bewerbungen, Hospitationszusage, Arbeitsvertrag, Meldebescheinigung, E-Mail-Kontakte mit potenziellen Arbeitgebern, Buchung eines Sprachkurses, Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

Kann nachgereicht werden

  • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck 2)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Von einem in Deutschland niedergelassenen Arzt; im Merkblatt mit * als nachreichbar gekennzeichnet.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Erst nach Aufforderung des Landesprüfungsamts zu beantragen; bei Erteilung nicht älter als drei Monate. Empfänger: Landesprüfungsamt Hamburg, Behördenkennzeichen K6392Q.

  • Deutschkenntnisse B2

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Anerkannte Anbieter in der Drittstaats-Fallgruppe: Goethe-Institut, telc GmbH, Test-DaF, ÖSD und zusätzlich ECL. Im Merkblatt mit * als nachreichbar gekennzeichnet.

  • Fachsprache C1

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Nachzuweisen spätestens bis zur Approbationserteilung.

Nur in bestimmten Fällen

  • Heiratsurkunde / Familienbuchauszug

    Bei Verheirateten.

    Form: beglaubigte Kopie

  • Curriculum der Universität mit aufgeschlüsselten Inhalten der gelehrten Fächer

    Nur nach Aufforderung des Landesprüfungsamts; im Merkblatt mit * als nachreichbar gekennzeichnet.

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Berufszulassungsurkunden anderer Staaten (weltweit)

    Sofern zutreffend.

    Form: beglaubigte Kopie

  • Bisher erteilte Berufserlaubnisse in Deutschland, ggf. Nachweis über bereits abgelegte Eignungs-/Kenntnisprüfungen

    Sofern vorhanden.

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweise über die bisherige Berufstätigkeit

    Sofern vorhanden.

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweise über Fachweiterbildungen, Fortbildungen etc.

    Sofern vorhanden.

    Form: beglaubigte Kopie

  • Beauftragung der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) mit der Überprüfung der Echtheit bzw. mit der Feststellung der Referenzqualifikation

    Je nach Verfahrensverlauf; im Drittstaaten-PDF als eigene Vordrucke enthalten.

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Echtheitsprüfung 145 €, Feststellung der Referenzqualifikation 417 €, jeweils als Auslagen über das Landesprüfungsamt abgerechnet. Für die Referenzqualifikationsfeststellung sind zusätzlich einzureichen: Identitätsnachweis, tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge in deutscher Sprache, im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise mit deutscher Übersetzung, Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat mit deutscher Übersetzung, sonstige Befähigungsnachweise.

Freiwillig

  • Feststellungsbescheid nach § 16d AufenthG zur Vorlage bei einer Visastelle

    Im Antragsvordruck ankreuzbar; kostenpflichtig.

    Form: amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Keine einzureichende Unterlage, sondern ein Bescheid, den das Landesprüfungsamt ausstellt. Gebühr 120 € (Festbetrag, GebOöG Nr. 1.1.6.2).

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

19 Unterlagen · zuständig: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: amtlicher Vordruck · Original

  • Lebenslauf

    Form: Original

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Abweichend von der Approbation Drittstaat ohne Nachreich-Sternchen, also mit dem Antrag einzureichen.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Behördenkennzeichen K6392Q; abweichend von der Approbation Drittstaat ohne Nachreich-Sternchen.

  • Nachweis über die abgeschlossene akademische Ausbildung (z. B. Diplom)

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Abweichend von der Approbation ohne das Erfordernis der „uneingeschränkten Berufsausübung“ im Heimatland.

  • Individualisierte Fächer- und Stundenübersicht

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie

  • Deutschkenntnisse: nur B2 erforderlich

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Für die Berufserlaubnis genügt B2; ein Fachsprachenzertifikat C1 ist zum Zeitpunkt der Erteilung nicht erforderlich.

  • Stellennachweis: Beschäftigungsstelle auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg

    Form: Original

    Besonderheit: Zwingend; anders als bei der Approbation genügt hier keine bloße Absichtserklärung.

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Nach dem älteren Informationsblatt „ab dem 2. Jahr der Erteilung“ der Berufserlaubnis.

    Besonderheit: Zum Zeitpunkt der Ersterteilung nicht erforderlich.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Verheirateten.

    Form: beglaubigte Kopie

  • Studien- und Ausbildungscurriculum der Hochschule

    Nur nach Aufforderung.

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Sofern zutreffend.

    Form: beglaubigte Kopie

  • Bisher erteilte Berufserlaubnisse; bei Tätigkeit in einem anderen Bundesland Kopie der dortigen Berufserlaubnis, ggf. Nachweis der bestandenen Kenntnisprüfung

    Sofern vorhanden; gegenüber der Approbations-Fallgruppe erweitert.

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    Sofern vorhanden.

    Form: beglaubigte Kopie

  • Nachweise über Fort- und Weiterbildungen

    Sofern vorhanden.

    Form: beglaubigte Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4–6 Wochen

Antrag: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Eigenhändig unterschrieben, „vollständig in Blockschrift“ auszufüllen.

  • Kurzer, lückenloser Lebenslauf mit Datum und Unterschrift

    Form: Original

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Upload im Online-Verfahren.

  • Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis

    Form: einfache Kopie

  • Ärztliche Bescheinigung (Vordruck 2)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Zum Zeitpunkt der Approbationserteilung nicht älter als drei Monate; Original mit Praxisstempel; nicht von Familienangehörigen oder Lebenspartnern; Name des Arztes leserlich.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Empfänger: Landesprüfungsamt Hamburg, Behördenkennzeichen K6392Q, Verwendungszweck „Ärztin bzw. Arzt“; digitale Zustellung durch das Bundeszentralregister. Bei Approbationserteilung nicht älter als drei Monate. Bei einer Einreise vor weniger als drei Monaten akzeptiert Hamburg ersatzweise eine entsprechende Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftslandes.

  • Erklärung, „dass ich in keinem anderen Bundesland die ärztliche Approbation beantragt habe“

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Bestandteil von Vordruck 1.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Bestandteil von Vordruck 1.

Nur in bestimmten Fällen

  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch

    Bei Verheirateten.

    Form: einfache Kopie

  • Zeugnis über die Ärztliche Prüfung

    „Nur beizufügen, wenn die Approbation nicht vor oder zeitnah nach der Ärztlichen Prüfung beantragt wird.“

    Form: einfache Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Hamburg insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss350 € bis 600 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss350 € bis 600 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss500 € bis 750 €
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)500 € bis 750 €

Rechtsgrundlage: GebOöG, Gebührentarif Teil I Nr. 1

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Ärztekammer Hamburg im Auftrag des Landesprüfungsamts; die Kammer koordiniert die Prüfung und erhebt dafür gesondert Gebühren.
Gebühr
900 €

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Ärztekammer Hamburg, Weidestraße 122b, 22083 Hamburg (seit Oktober 2015), im Auftrag des Landesprüfungsamts
Gebühr
550 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Hamburg

  • Digitale Führungszeugnis-Zustellung über das Behördenkennzeichen K6392Q, Verwendungszweck „Ärztin bzw. Arzt“. Die Beantragung erfolgt im Kundenzentrum oder online beim Bundesamt für Justiz. Entscheidend ist die korrekte Empfängerangabe — daran hängt die automatische Übermittlung an das Landesprüfungsamt.
  • Die Merkblätter nennen die Belegart des Führungszeugnisses uneinheitlich als „0“ oder „0B“. Das hängt vom Bearbeitungsstand des jeweiligen Merkblatts ab (Januar 2026: 0B; Februar und April 2026: 0), nicht von der Fallgruppe. Gemeint ist in allen Fällen das Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG mit digitaler Übermittlung an das Landesprüfungsamt.
  • Behördenumbenennung zum 01.07.2025: Die vormalige „Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration“ heißt heute „Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration“; sie hat das Amt für Familie an die Behörde für Schule und Berufsbildung und den Bereich Arbeitsmarktpolitik an die Behörde für Wirtschaft und Innovation abgegeben. „Sozialbehörde“ ist die weitergeführte Kurzform.
  • Für die ärztliche Kenntnisprüfung erhebt in Hamburg nur die Ärztekammer eine Gebühr nach ihrer Gebührenordnung. Die Landestarifstelle 1.1.6.1 der GebOöG (200–600 €) gilt ausdrücklich nur für Apotheker; eine Tarifstelle für die ärztliche Kenntnisprüfung gibt es nicht.
  • Hamburg akzeptiert den Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) ausdrücklich als Zuständigkeitsnachweis — neben Bewerbungen, Hospitationszusage, Arbeitsvertrag, Meldebescheinigung, E-Mail-Kontakten mit potenziellen Arbeitgebern und der Buchung eines Sprachkurses.
  • Umfangreicher weiterer Formularbestand des Landesprüfungsamts: Certificate of Good Standing, Beglaubigung von Dokumenten, Ersatzausfertigung der Approbation, Anrechnung ausländischer Studienleistungen, Hinweise für Dienstleister nach § 10b BÄO, Merkblätter zu PJ im Ausland, Famulatur und Krankenpflegedienst.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.