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Approbation als Arzt in Hessen: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Hessen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz200 € bis 600 €3 Monate ab Vollständigkeit; Eingangsbestätigung binnen maximal 1 Monat19
Drittstaat200 € bis 600 €—24
Berufserlaubnis150 € bis 350 €—8
Deutscher Abschluss210 € (Rahmen 200 € bis 600 €)siehe unten8
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
1.350 €
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Dezernat IV.2 — Außenstelle Frankfurt, Team Ausländische Approbationen

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

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Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Zentrale Wiesbaden — zuständig für Approbationen nach Ausbildungsabschluss in Hessen

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Postfach 11 03 52, 64218 Darmstadt; Führungszeugnis-Zieladresse: HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Dezernat IV 1, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

Telefon: +49 611 3259-1000 (Zentrale) · Nachnamen A–L: +49 611 3259-1413 · Nachnamen M–Z: +49 611 3259-1423

Sprechzeiten: Nachnamen A–L: Mo–Fr 9–12 Uhr · Nachnamen M–Z: Di–Fr 9–12 Uhr

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Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen

Team akademische Heilberufe — Vorsichtungsstelle für alle Drittstaats-Erstanträge

Lahnstraße 14, 35091 Cölbe

Telefon: +49 611 3259 1499

Sprechzeiten: Dienstag bis Donnerstag, jeweils 09:00–13:00 Uhr

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Landesärztekammer Hessen (LÄKH)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Fachsprachenprüfung: Hanauer Landstraße 152, 60314 Frankfurt am Main · Kenntnisprüfung: Carl-Oelemann-Schule Bad Nauheim und Dr. Reinfried-Pohl-Zentrum für medizinische Lehre, Marburg

Telefon: +49 69 97672-501

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Hessen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

19 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 3 Monate ab Vollständigkeit; Eingangsbestätigung binnen maximal 1 Monat

Antrag: über das Online-Portal, per Post

Immer erforderlich

  • Antrag auf Approbation (Vordruck)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Ausdrücklich „nur Original“.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, vollständig bis heute, mit Monat/Jahr und Aufenthaltsort, persönlich unterschrieben mit Datum. Ausdrücklich „nur Original“.

  • Diplom als Ärztin/Arzt

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie, alternativ Original mit einfacher Kopie; ggf. amtliche deutsche Übersetzung.

  • Polizeiliches Führungszeugnis / Strafregisterauszug / criminal record aus dem Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts bzw. Ausbildungsland

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Zusätzlich ein Europäisches Führungszeugnis für Behörden (Typ OB) bei zusätzlicher EU-Staatsangehörigkeit und Aufenthalt dort in den letzten 3 Jahren.

  • Einstellungszusage für eine ärztliche Tätigkeit in Hessen (Anlage 2)

    Form: Original

    Besonderheit: Mit voraussichtlichem Einstellungstermin; alternativ Kopie des Arbeitsvertrages oder Glaubhaftmachung der Zuständigkeit über die persönliche Lebenssituation bzw. den Wohnsitz. Ausdrücklich „nur Original“.

  • Ärztliche Bescheinigung (Anlage 3)

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Untersuchung durch den betriebsärztlichen Dienst des einstellenden Krankenhauses oder durch einen niedergelassenen (Allgemein-)Arzt in Deutschland. Ausdrücklich „nur Original“.

  • Aktuelle amtliche Meldebescheinigung mit Datum der Anmeldung

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Die Meldebescheinigung dient nicht der Identifikation, sondern dem Landesbezug.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Sprachzertifikat GER-B2 des Goethe-Instituts oder der telc GmbH

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Hessen erkennt ausdrücklich nur Goethe-Institut und telc als Anbieter an. Alternativ genügt nach mindestens zehnjähriger Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule das Abiturzeugnis bzw. die Matura.

  • Fachsprachzertifikat C1 Medizin

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 3 Jahre

    Besonderheit: Sofern bereits vorhanden mit dem Antrag einzureichen; bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre. Die Teilnahme an der Fachsprachenprüfung setzt einen verbindlichen Antrag beim HLfGP voraus. Anerkannt sind laut Merkblatt: Landesärztekammer Hessen oder anderer Bundesländer, brmi-Akademie für Heilberufe, Freiburg International Academy (FIA), telc gGmbH, digiFORT Gesundheit und Pflege GmbH.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Erste Seite des Reisepasses/Reiseausweises oder anderer Identitätsnachweis.

Nur in bestimmten Fällen

  • Berechtigungsnachweis zur Ausübung des Arztberufs (Approbation, Lizenz) im Ausbildungsland

    Sofern im Ausbildungsland vorgeschrieben.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Konformitätsbescheinigung nach Art. 24 RL 2005/36/EG

    Wenn die Ausbildungsdokumente nicht der Richtlinie entsprechen.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Bescheinigung über erworbene Rechte nach Art. 23 RL 2005/36/EG

    Für Alt-Ausbildungen, die vor oder während des EU-Beitritts des Ausbildungsstaats begonnen wurden.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Certificate of Good Standing — berufsrechtliches Führungszeugnis der Ärztekammer oder Gesundheitsbehörde des Ausbildungslandes

    Sofern im Ausbildungsland bereits ärztlich tätig gewesen.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Führungszeugnis für Behörden (Typ OB)

    Bei Aufenthalt von mindestens 3 Monaten in Deutschland.

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Zieladresse: HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Team Ausländische Approbationen, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt.

  • Heiratsurkunde / Namensänderungsurkunde

    Bei Namensänderung.

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Antragsrücknahme / Rücknahmebescheid

    Bei vorherigem Verfahren in einem anderen Bundesland.

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Parallelanträge sind ausgeschlossen: „Wenn Sie bereits in einem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt haben, können Sie nicht parallel in Hessen einen weiteren Antrag einreichen.“ Das HLfGP fordert dann die Akte an.

Freiwillig

  • Vollmacht (Anlage 4)

    Form: Original

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

24 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail, als Online-Antrag

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation gem. § 3 BÄO und Erlaubnis gem. § 10 BÄO

    Form: amtlicher Vordruck · Original

  • Anlage 1 — Übersicht beigefügter Antragsunterlagen

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Selbst auszufüllende Checkliste, die dem Antrag im Original beizufügen ist. Sie ist zugleich die maßgebliche Formvorgabenliste für alle übrigen Unterlagen.

  • Anlage 4 — Erklärung zur Begutachtung der Ausbildungsunterlagen

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Die Wahl der Begutachtung ist nur bis vier Wochen nach Antragstellung möglich und für die Dauer des Verfahrens bindend (§ 9d Abs. 2 BÄO).

  • Anlage 3 — Ärztliche Bescheinigung

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Untersuchung durch den Betriebsarzt des einstellenden Krankenhauses oder durch einen niedergelassenen Arzt in Deutschland.

  • Aktuelle Meldebescheinigung (qualifiziert oder formlos), mit Datum der Anmeldung

    Form: amtlich beglaubigt

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, vollständig ab der ersten Schule bis heute, mit Monat/Jahr und Aufenthaltsort, persönlich unterschrieben. Im ORIGINAL.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Reisepass, Reiseausweis oder anderer Identitätsnachweis (erste Seite)

    Form: amtlich beglaubigt

  • GER-B2-Deutsch-Zertifikat des Goethe-Instituts oder der telc gGmbH

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Nur Goethe-Institut und telc. Alternativ genügt bei mindestens zehnjähriger deutschsprachiger Schulbildung das Abiturzeugnis bzw. die Matura — dann auch als Ersatz für das Fachsprachzertifikat.

  • Fachsprachzertifikat C1 Medizin einer Landesärztekammer

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Sofern bereits vorhanden mit dem Antrag einzureichen; sonst im Verfahren nachzuholen. Die Teilnahme an der Fachsprachenprüfung setzt einen verbindlichen Antrag beim HLfGP voraus. Anerkannt ist ausdrücklich ein „von einer Landesärztekammer“ ausgestelltes Zertifikat — die Fachsprachenprüfung jeder Landesärztekammer wird damit akzeptiert.

  • Polizeiliches Führungszeugnis / Strafregisterauszug / Criminal Record aus dem Land des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes vor Einreise

    Form: Original

    Besonderheit: Ausdrücklich im ORIGINAL (in der EU-Fallgruppe genügt eine amtlich beglaubigte Kopie).

  • Bescheinigung über die Antragstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Typ OB) bzw. eines Europäischen Führungszeugnisses

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Einzureichen ist die Bescheinigung über die Antragstellung; das Führungszeugnis selbst geht direkt an das HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt.

  • Diplom als Ärztin/Arzt

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie des Originals, das mit Haager Apostille bzw. Legalisationsvermerk versehen ist. Aus der beglaubigten Kopie muss erkennbar sein, dass Apostille oder Legalisation erfolgt ist.

  • Fächer-/Notenliste mit Angabe der Einzelnoten

    Form: amtlich beglaubigt

Nur in bestimmten Fällen

  • Heiratsurkunde / Namensänderungsurkunde

    Bei Namensänderung.

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Bescheinigung über den vollständigen Abschluss der Ausbildung (Internatur, Ordinatur, Residentur, fachpraktische Ausbildung)

    Sofern eine solche Ausbildungsphase absolviert wurde.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat (Lizenz, Registrierung)

    Sofern vorhanden.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Berufsrechtliches Führungszeugnis / Certificate of Good Standing der Ärztekammer oder Gesundheitsbehörde des Ausbildungslandes

    Sofern bereits ärztlich tätig gewesen.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Stundentafel mit Aufteilung in Theorie und Praxis

    Nur im Begutachtungsfall („Bei Begutachtung zusätzlich“).

    Form: amtlich beglaubigt

  • Personalisierter Ausbildungsplan / Curriculum mit Angaben zu den Studieninhalten (Grundstudium)

    Nur im Begutachtungsfall; bei Fachärzten zusätzlich der Ausbildungsplan der Facharztausbildung.

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • (Arbeits-)Zeugnisse über bisherige ärztliche Tätigkeiten

    Im Begutachtungsfall, soweit vorhanden.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Nachweise über Fortbildungen

    Im Begutachtungsfall, soweit vorhanden.

    Form: amtlich beglaubigt

  • Rücknahmebescheid bei früherem Verfahren in einem anderen Bundesland

    Bei früherem oder laufendem Verfahren in einem anderen Bundesland.

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Ausdrücklich „einfache Kopie, keine Beglaubigung erforderlich“ — die einzige Ausnahme von der durchgängigen Beglaubigungspflicht in der Drittstaats-Fallgruppe.

Freiwillig

  • Anlage 5 — Vollmacht

    Form: Original

    Besonderheit: Zusätzlich ist der Ausweis der bevollmächtigten Person in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3) · Merkblatt der Behörde (4)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

8 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail, als Online-Antrag

Immer erforderlich

  • Anlage 2 — Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Besonderheit: Fakultativ zum Approbationsantrag; im Original beizufügen.

  • Nachweis eines ärztlichen Arbeitgebers in Hessen

    Form: Original

  • Fachsprachzertifikat C1 Medizin

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Die Erteilung der befristeten Berufserlaubnis setzt das Zertifikat ausdrücklich voraus.

  • GER-B2-Deutsch-Zertifikat (Goethe-Institut oder telc gGmbH)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Anlage 3 — Ärztliche Bescheinigung

    Form: amtlicher Vordruck · Original

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Typ OB; Zieladresse HLfGP, Außenstelle Frankfurt.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

8 Unterlagen · zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 1 Woche bis 3 Monate ab Vollständigkeit; tatsächlich in der Regel 1–2 Wochen

Antrag: über das Online-Portal, per Post

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Geburtsurkunde bzw. Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Bei ausländischen Urkunden zusätzlich amtliche Übersetzung. Einfache Fotokopie genügt.

  • 3Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch (Monat/Jahr bis Monat/Jahr), keine Zeitlücken von mehr als 3 Monaten, mit Datum und Unterschrift.

  • 4Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Bei deutscher Staatsangehörigkeit Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass; bei anderer Staatsangehörigkeit die Reisepassseite mit den persönlichen Angaben. Ausdrücklich: „Eine Meldebescheinigung ist kein Nachweis der Identifikation.“

  • 5Ärztliche Bescheinigung / Gesundheitszeugnis

    Form: amtlicher Vordruck · Original

    Nicht älter als: 2 Wochen

    Besonderheit: Ausschließlich auf dem bereitgestellten Vordruck; ausgestellt von einem Hausarzt (Personal- oder Betriebsarzt) mit Stempelaufdruck; bei Antragstellung nicht älter als 2 Wochen; im Original. Der Vordruck ist ein einheitliches Formular für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten und ist an die Außenstelle Frankfurt, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main zurückzusenden — nicht an Darmstadt und nicht an das PQZ. Verlangt werden Arztstempel, Unterschrift und Namensangabe in Druckbuchstaben.

  • 6Einfaches behördliches Führungszeugnis

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: „Nicht früher als 2 Wochen vor der mündlichen Prüfung“ bei der Meldestelle zu beantragen; Verwendungszweck „Approbation als [Heilberuf]“; die zuständige Sachbearbeitung (nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens A–L oder M–Z) ist anzugeben. Zustellung unmittelbar an das HLfGP, Außenstelle Frankfurt, Dezernat IV 1, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main. Mit Online-Ausweisfunktion auch online beim Bundesamt für Justiz beantragbar.

Nur in bestimmten Fällen

  • 2Nachweis der Namensführung (Eheurkunde oder Namensänderungsurkunde)

    Bei Namensänderungen nach der Geburt.

    Form: einfache Kopie

  • 6bEuropäisches Führungszeugnis

    Zwingend für Personen, die neben oder statt der deutschen die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates besitzen.

    Form: Übersendung durch die Behörde

Freiwillig

  • Lichtbild / Passfoto

    Besonderheit: In den hessischen Unterlagen nicht gefordert.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Was das Verfahren in Hessen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss210 € (Rahmen 200 € bis 600 €)
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss200 € bis 600 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss200 € bis 600 €
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)150 € bis 350 €

Rechtsgrundlage: VwKostO-MFG vom 13.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 11), Anlage — Verwaltungskostenverzeichnis, Abschnitt 11

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Landesärztekammer Hessen im Auftrag des HLfGP; die Anmeldung läuft über das HLfGP, das sie an die Kammer übermittelt.
Gebühr
1.350 €

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Landesärztekammer Hessen im Auftrag des HLfGP, ausschließlich für Humanmedizin; Prüfungsort Hanauer Landstraße 152, 60314 Frankfurt am Main. Für Zahnärzte ist die Landeszahnärztekammer Hessen zuständig.
Gebühr
650 € (Rahmen 500 € bis 800 €)
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Hessen

  • Dreigeteiltes Verfahren: HLfGP Wiesbaden für Inlandsabschlüsse, HLfGP Dezernat IV.2 in Frankfurt (Lurgiallee 10) für EU-/EWR-/Schweiz-Abschlüsse, und das Pflegequalifizierungszentrum (PQZ) Hessen in Cölbe/Marburg als Vorsichtungsstelle für alle Drittstaats-Erstanträge. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Abschlussort, nicht nach dem Wohnort.
  • Seit dem 01.04.2025 sichtet das Pflegequalifizierungszentrum Hessen alle Erstanträge aus Nicht-EU-Staaten und fordert fehlende Unterlagen an, bevor die Akte an das HLfGP geht. Der Antrag wird nicht weitergeleitet, solange er unvollständig ist. Das PQZ hilft aktiv beim Ausfüllen (Servicetelefon +49 611 3259 1499, Di–Do 9:00–13:00 Uhr), gibt aber ausdrücklich keine Auskunft zum Bearbeitungsstand.
  • Betreffzeilen-Automatik: E-Mails an [email protected] dürfen im Betreff ausschließlich das Ausbildungsland enthalten (Drittstaat, z. B. „Syrien“) bzw. „EU“ (EU-Fälle). Die Betreffzeile steuert eine automatisierte Verteilung.
  • Kein Parallelantrag: „Wenn Sie bereits in einem anderen Bundesland einen Approbationsantrag gestellt haben, können Sie nicht parallel in Hessen einen weiteren Antrag einreichen.“ Eine Rücknahme dort ist erforderlich; das HLfGP fordert dann die Akte an. Umgekehrt ist eine Rücknahme in Hessen formlos schriftlich zu erklären — „eine E-Mail ist nicht ausreichend“.
  • Maßgeblich für die Gebühren ist die VwKostO-MFG vom 13.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 11), in Kraft seit 09.03.2026. Sie hat die VwKostO-HMSI vom 23.10.2012 ersetzt; inhaltlich hat sich nichts geändert (LT-Drs. 21/3299).
  • Eine einzige Rahmentarifstelle für alle drei Fallgruppen: Nr. 1161 mit 200 bis 600 €. Einen eigenen EU-Betrag gibt es nicht. Die Differenzierung entsteht ausschließlich über die Bemessung nach Verwaltungsaufwand (§ 3 HVwKostG).
  • Die Defizitfächer der Kenntnisprüfung legt das HLfGP fest. Die Kenntnisprüfung kostet 1.350 €, das Gleichwertigkeitsgutachten bis zu 1.773 €.
  • Der Vordruck „Gesundheitszeugnis allgemein“ ist ein einheitliches Formular für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten. Rücksendeadresse ist die Außenstelle Frankfurt, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main — nicht die Darmstädter Postfachadresse und nicht das PQZ in Cölbe. Der Vordruck enthält selbst keine Gültigkeitsfrist; verlangt werden Arztstempel, Unterschrift und Namensangabe in Druckbuchstaben.
  • Merkblätter und Formulare des HLfGP stehen als PDF-Dateien zum Abruf bereit.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.