Approbation als Arzt in Mecklenburg-Vorpommern: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 130 € | siehe unten | 21 |
| Drittstaat | 200 € bis 225 € | siehe unten | 22 |
| Berufserlaubnis | 170 € bis 345 € | siehe unten | 13 |
| Deutscher Abschluss | 130 € | — | 10 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 640 €
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Abteilung Gesundheit (Abt. 3) — Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH)
Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung
Besucher-/Hausanschrift: Blücherstraße 1, 18055 Rostock — Postfachanschrift: PF 21 10 55, 18083 Rostock
Telefon: Ausländische Abschlüsse: +49 385 588-59252, +49 385 588-59258, +49 385 588-59262, +49 385 588-59268 · Dezernatsleitung +49 385 588-59230 · Fachbereichsleitung +49 385 588-59250
Sprechzeiten: Inlandsabschlüsse: Di 9–12 und 14–17 Uhr, Do 9–12 Uhr
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung
August-Bebel-Straße 9a, 18055 Rostock
Telefon: +49 381 492 80-2906 · +49 381 492 80-2910
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Mecklenburg-Vorpommern zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 10 BÄO:
- Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
21 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung, ggf. mit Nachforderung: ca. 4–6 Wochen; Erteilung der Approbation bei vollständigen Nachweisen: ca. 4 Wochen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: per Fax, per E-Mail, als Online-Antrag
Immer erforderlich
- Zuständigkeitsnachweis
Form: Original
Besonderheit: Wahlweise Einstellungszusage eines Arbeitgebers, Meldebescheinigung (Wohnsitz M-V), Nachweis über eine Bildungsmaßnahme in M-V oder — nur in der EU-Fallgruppe — eine Erklärung über die geplante Arbeitsaufnahme in Mecklenburg-Vorpommern. Im Original. Eigener Vordruck „Anstellungsbestätigung“ (01/2026) vorhanden.
- Antrag auf Erteilung der Approbation
Form: amtlicher Vordruck · Original
Besonderheit: Der Vordruck fragt zusätzlich ab: laufendes oder zurückgenommenes Verfahren in anderen Bundesländern, bisherige Teilnahmen an Fachsprachen- und Kenntnis-/Eignungsprüfungen mit Anzahl, frühere Berufserlaubnis in anderen Bundesländern, fester Wohnsitz in M-V, Beschäftigungszusage, Bildungsmaßnahme.
- Aktueller, zeitlich lückenloser Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Alle Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern; im Original mit Unterschrift und aktuellem Datum.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie
- Identifikationsnachweis (Pass oder Personalausweis)
Form: beglaubigte Kopie
- Führungszeugnis aus dem Herkunfts- bzw. Ausbildungsstaat
Form: Original
- Studiennachweise bzw. Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung (z. B. Diplom mit Anlage der Fächerliste und Noten, Prüfungszeugnisse, Nachweise der Praxisphase)
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
- Fächerliste und Noten als Anlage zum Diplom
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
- Bescheinigung der Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes (Arztausweis, Eintragung ins Register etc.)
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Herkunftsstaates (certificate of good standing)
Form: beglaubigte Kopie
- Deutschkenntnisse (Zertifikat B2 oder C1)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Anerkannte Institute laut EU-Hinweisen: Goethe-Institut, TestDaF, ÖSD. Die Drittstaat-Checkliste nennt zusätzlich die telc GmbH und die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (DSD II).
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Verfahrensschritt: Das LPH stellt nach Prüfung der Unterlagen eine Bescheinigung über die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und die Erfordernis einer Fachsprachenprüfung aus; damit meldet sich der Antragsteller selbstständig bei der Ärztekammer M-V an.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Der Antragsvordruck fragt laufende oder zurückgenommene Verfahren in anderen Bundesländern sowie frühere Berufserlaubnisse dort ausdrücklich ab.
Nur in bestimmten Fällen
- Alle weiteren Unterlagen zu Namensänderungen (z. B. Heiratsurkunde)
Bei Namensänderung.
Form: beglaubigte Kopie
- Amtliches Führungszeugnis Belegart „O“
Bei Aufenthalt in Deutschland von mehr als 6 Monaten.
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Adressat: LAGuS, Landesprüfungsamt für Heilberufe, PF 21 10 55, 18083 Rostock. Ausdrücklicher Hinweis: „Bitte legen Sie das aktuelle Führungszeugnis nach der bestandenen Fachsprachenprüfung vor! Es darf zur Approbationserteilung nicht älter als 3 Monate sein.“ — spart die Doppelbeschaffung wegen der 3-Monats-Frist.
- Nachweise der Praxisphase
Sofern die Praxisphase separat bescheinigt wird.
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
- Konformitätsbescheinigung; ggf. Bescheinigung „3 aus 5“
Erforderlich, wenn die Ausbildungsdokumente nicht der Richtlinie 2005/36/EG entsprechen oder die Ausbildung vor den Stichtagen begonnen wurde.
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Die Bescheinigung „3 aus 5“ (drei Jahre Berufstätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre) ist in der EU-Checkliste ausdrücklich als Alternative zur Konformitätsbescheinigung genannt.
- Nachweise über Art und Dauer bisheriger Berufsausübung / Arbeitszeugnisse
Sofern vorhanden.
Form: beglaubigte Kopie
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Nach Aufforderung durch die Behörde; unaufgefordert vorgelegt darf sie zur Approbationserteilung nicht älter als 3 Monate sein.
Form: amtlicher Vordruck · beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
- Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
Eine von drei Alternativen des Zuständigkeitsnachweises (Wohnsitz in M-V).
Form: Original
Freiwillig
- Vollmacht für eine bevollmächtigte Person
Form: Original
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3) · Merkblatt der Behörde (4) · Merkblatt der Behörde (5)
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
22 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Neuanträge: „richten sich nach dem aktuellen Antragsaufkommen und können bis zu 6 Monaten betragen“; Erteilung der Berufserlaubnis bzw. der Approbation bei vollständigen Nachweisen: jeweils ca. 4 Wochen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: per Fax, per E-Mail, als Online-Antrag
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Zuständigkeitsnachweis
Form: Original
Besonderheit: Einstellungszusage eines Arbeitgebers, Meldebescheinigung (Wohnsitz M-V) oder Nachweis über eine Bildungsmaßnahme in M-V. Anders als in der EU-Fallgruppe genügt hier keine bloße Erklärung über die geplante Arbeitsaufnahme.
- Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis / der Approbation
Form: amtlicher Vordruck · Original
Besonderheit: Derselbe Vordruck für beide Verfahren, mit Ankreuzfeldern „Approbation“, „Berufserlaubnis“ und „Approbation und Berufserlaubnis“. Der Vordruck fragt frühere Fachsprachen- und Kenntnisprüfungsteilnahmen mit Anzahl ab — Kontrolle der bundesweiten Drei-Versuche-Grenze.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Aktuell, zeitlich lückenlos, alle Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise und Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern; mit Unterschrift und aktuellem Datum.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Amtliches Führungszeugnis Belegart „O“ aus Deutschland
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Adressat: LAGuS, Landesprüfungsamt für Heilberufe, PF 21 10 55, 18083 Rostock. Erst nach bestandener Fachsprachenprüfung vorlegen; bei Erteilung nicht älter als 3 Monate.
- Führungszeugnis aus dem Herkunfts- bzw. Ausbildungsstaat
Form: Original
- Studiennachweise: Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung (z. B. Diplom mit Anlage der Fächerliste und Noten, Prüfungszeugnisse, Nachweise der Praxisphase)
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Ausdrücklich „Beglaubigte Kopie des mit Apostille oder Legalisation versehenen Originaldokuments“ — die Apostille muss also auf dem Original angebracht sein, nicht auf der Kopie.
- Fächerliste und Noten als Anlage zum Diplom
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
- Bescheinigung der Berechtigung zur Ausübung des Berufes (Arztausweis, Eintragung ins Register etc.)
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Herkunftsstaates (certificate of good standing)
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: In der Drittstaats-Checkliste ausdrücklich mit Höchstalter drei Monate — anders als in der EU-Checkliste, die keine Frist nennt.
- Deutschkenntnisse (Zertifikat B2 oder C1)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Akzeptierte Anbieter laut Drittstaat-Checkliste: TestDaF-Institut, ÖSD, Goethe-Institut, telc GmbH, Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (DSD II). Die EU-Hinweise nennen nur Goethe-Institut, TestDaF und ÖSD.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Verfahrensschritt; das LPH stellt eine Bescheinigung über die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und die Erfordernis einer Fachsprachenprüfung aus, mit der sich der Antragsteller selbst bei der Ärztekammer M-V anmeldet. Die Fachsprachenprüfung ist bereits Voraussetzung der Berufserlaubnis und muss zwingend vor der Kenntnisprüfung bestanden sein.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Der Antragsvordruck fragt laufende oder zurückgenommene Verfahren in anderen Bundesländern, frühere Berufserlaubnisse dort sowie die Anzahl bisheriger Fachsprachen- und Kenntnisprüfungsteilnahmen ab.
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde).
Form: beglaubigte Kopie
- Nachweise der Praxisphase
Sofern separat bescheinigt.
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
- Nachweise über Art und Dauer bisheriger Berufsausübung / Arbeitszeugnisse
Sofern vorhanden.
Form: beglaubigte Kopie
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Nach Aufforderung durch die Behörde; erst nach bestandener Fachsprachenprüfung vorzulegen.
Form: amtlicher Vordruck · Original
Nicht älter als: 3 Monate
- Curricula u. ä. (vollständige Ausbildungsunterlagen)
Voraussetzung des Ausbildungsvergleichs — alternativ ist eine verbindliche Anmeldung zur Kenntnisprüfung abzugeben, wenn die Unterlagen nicht (vollständig) beigebracht werden können.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Wer die Unterlagen nicht beibringen kann, legt stattdessen die Kenntnisprüfung ab (§ 9d Abs. 3 BÄO).
- Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
Eine von drei Alternativen des Zuständigkeitsnachweises (Wohnsitz in M-V).
Form: Original
Freiwillig
- Vollmacht für eine bevollmächtigte Person
Form: Original
- Lichtbild / Passfoto
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3) · Merkblatt der Behörde (4) · Merkblatt der Behörde (5)
Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO
13 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Bearbeitungsdauer laut Behörde: Neuanträge bis zu 6 Monate (nach Antragsaufkommen); Erteilung der Berufserlaubnis bei vollständigen Nachweisen ca. 4 Wochen
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: per Fax, per E-Mail, als Online-Antrag
Immer erforderlich
- Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis
Form: amtlicher Vordruck · Original
- Zuständigkeitsnachweis
Form: Original
- Nachweis der abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung
Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: amtlicher Vordruck · Original
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Voraussetzung 4: gesundheitliche Eignung. Nach Aufforderung durch die Behörde, erst nach bestandener Fachsprachenprüfung.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart „O“; Voraussetzung 5: Würdigkeit und Zuverlässigkeit. Adressat LAGuS/LPH, PF 21 10 55, 18083 Rostock.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original
- B2-Zertifikat
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Voraussetzung 6 zusammen mit der bestandenen Fachsprachenprüfung C1.
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Besonderheit: Mecklenburg-Vorpommern verlangt die erfolgreiche Fachsprachenprüfung C1 ausdrücklich bereits für die Berufserlaubnis (Voraussetzung 6).
- Lebenslauf
Form: Original
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie
Nicht älter als: 3 Monate
Nur in bestimmten Fällen
- Vollständige Ausbildungsunterlagen (Curricula u. ä.)
Voraussetzung 3.1 des erforderlichen Ausbildungsvergleichs — alternativ (3.2) die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung, die innerhalb des Geltungszeitraums der Berufserlaubnis bei der Ärztekammer M-V abzulegen ist.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Abschluss an einer deutschen Universität
10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Antrag: per Post
Antrag nicht möglich: per Fax, per E-Mail, als Online-Antrag
Immer erforderlich
- Lückenloser Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Muss nicht handgeschrieben sein, aber mit Datum und Unterschrift.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Form: einfache Kopie
- Personalausweis oder Reisepass
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Amtlich oder notariell beglaubigte Kopie — strenger als bei Geburtsurkunde und Namensänderung, wo eine einfache Kopie genügt.
- Amtliches Führungszeugnis Belegart „0“
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Bei der Meldestelle des Wohnsitzes zu beantragen; Verwendungszweck „Approbation als Arzt bzw. Ärztin“; Empfänger: LAGuS, Landesprüfungsamt für Heilberufe, Blücherstraße 1, 18055 Rostock. Zustellung direkt durch das Bundesamt für Justiz. Bei Vorlage nicht älter als 3 Monate.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: amtlicher Vordruck · Original
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate; mit Stempel und Unterschrift des Arztes; Feststellung, dass keine Anhaltspunkte für gesundheitliche Ungeeignetheit vorliegen. Vordruck vorhanden (Fassung 04/2026).
- Zeugnis über die bestandene Ärztliche Prüfung oder sonstiger Nachweis über eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung
Form: beglaubigte Kopie
- Erklärung über Straf- oder Ermittlungsverfahren
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, ansonsten Heiratsurkunde; bei Lebenspartnerschaft Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsbuch oder sonstige Namensänderungsurkunden
Bei Verheirateten bzw. Lebenspartnerschaft oder sonstiger Namensänderung.
Form: einfache Kopie
Freiwillig
- Gewünschte Anzahl amtlich beglaubigter Kopien der Approbationsurkunde
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Muss auf dem Antrag vermerkt werden. Erste Beglaubigung 6,00 €, jede weitere Ausfertigung 2,00 € (Tarifstelle 5.1.1 GesKostVO M-V).
- Lichtbild / Passfoto
Besonderheit: In den Unterlagen Mecklenburg-Vorpommerns nicht gefordert.
Was das Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 130 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 130 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 200 € bis 225 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO) | 170 € bis 345 € |
Rechtsgrundlage: GesKostVO M-V, Anlage, Tarifstelle 5.1
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Staatliche Prüfungskommission bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern; Beantragung beim Landesprüfungsamt für Heilberufe, Bestellung der Kommission durch das LPH (Vorsitzender und zwei weitere Mitglieder). Termine, Einladung und Gebühren laufen über die Kammer.
- Gebühr
- 640 €
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, August-Bebel-Straße 9a, 18055 Rostock, im Auftrag des Landesamts für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS). Die Kammer nimmt die Fachsprachenprüfung zusätzlich für Antragsteller ab, deren Verfahren in Schleswig-Holstein läuft.
- Gebühr
- 700 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
- Reines Papierverfahren: kein Online-Antrag, ausdrückliches Fax- und E-Mail-Verbot für Antragsunterlagen, keine Rückgabe eingereichter Unterlagen. Persönlich abgegebene Unterlagen werden nicht sofort geprüft.
- Die Fachsprachenprüfung C1 muss zwingend vor der Kenntnisprüfung bestanden sein — ausdrücklich als Reihenfolgevorgabe formuliert. Sie ist zudem bereits Voraussetzung der Berufserlaubnis nach § 10 BÄO, nicht erst der Approbation.
- Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Fachsprachenprüfung auch für Schleswig-Holstein ab: für Antragsteller, deren Verfahren beim Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein bzw. beim SHIBB läuft. Dort meldet die Behörde an, nicht der Antragsteller; die Gebühr beträgt für Schleswig-Holstein 600 € und wird direkt von der Ärztekammer M-V erhoben.
- Führungszeugnis und ärztliche Bescheinigung sind erst nach bestandener Fachsprachenprüfung einzureichen — ausdrücklicher Hinweis in beiden Checklisten. Das spart die Doppelbeschaffung wegen der jeweils geltenden 3-Monats-Frist.
- Landesspezifische Gebührenermäßigung: Bei Antragsrücknahme nach Bearbeitungsbeginn oder bei überwiegender Ablehnung aus anderen Gründen als Unzuständigkeit ermäßigt sich die Gebühr um ein Viertel (§ 15 Abs. 2 Satz 1 und 2 Verwaltungskostengesetz M-V).
- Die Bescheinigung „3 aus 5“ (drei Jahre Berufstätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre) ist in der EU-Checkliste ausdrücklich als Alternative zur Konformitätsbescheinigung genannt.
- Der Antragsvordruck fragt frühere Teilnahmen an Fachsprachen- und Kenntnis-/Eignungsprüfungen mit Anzahl ab — Kontrolle der bundesweiten Drei-Versuche-Grenze. Antragsvoraussetzung der Kenntnisprüfung ist ausdrücklich, „nicht dreimal erfolglos“ teilgenommen zu haben und keinen Antrag in einem anderen Bundesland gestellt zu haben.
- Bearbeitungszeiten laut Behörde: EU — Eingangsbestätigung ca. 4–6 Wochen, Erteilung bei vollständigen Nachweisen ca. 4 Wochen; Drittstaat — Neuanträge bis zu 6 Monate, Erteilung danach jeweils ca. 4 Wochen.
- Von der Ärztekammer empfohlene Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung (im Merkblatt genannt): Herold Innere Medizin, ein beliebiges Kompaktlehrbuch Chirurgie, die aktuellen Notfall- und Reanimationsleitlinien sowie Lehrgänge unter www.aek-mv.de/iqmed, www.iq-mv.de und „Mibeg“-Kurse in Dresden, Köln und Tübingen.
- Eigene Vordrucke für Ersatzdokumente (Ersatzausfertigung, Stand 20.11.2025), Antragsrücknahme (04/2026), Anstellungsbestätigung (01/2026), ärztliche Bescheinigung (04/2026) und Änderung der Berufserlaubnis (01/2026).
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.