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Approbation als Arzt in Niedersachsen: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Niedersachsen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz260 €Maximal 3 Monate ab Vollständigkeit; Rückmeldung zur Vollständigkeit innerhalb von 4 Wochen16
Drittstaat100 € bis 600 €Maximal 3 Monate ab Vollständigkeit; Rückmeldung zur Vollständigkeit innerhalb von 4 Wochen17
Berufserlaubnis200 €—14
Deutscher Abschluss260 €Maximal 3 Monate ab Vollständigkeit; Rückmeldung zur Vollständigkeit innerhalb von 4 Wochen9
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Gebühr Kenntnisprüfung:
980 €
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Abteilung 1 - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

NiZzA - Abteilung 1, Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover

Telefon: Sachbearbeitung nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens: Aa-Aj/N 0511 8972-9223; Ak,Ki-M 0511 8972-9225; Al-Ax 0511 8972-9235; Ay-B 0511 8972-9229; C-Fd 0511 8972-9226; Fe-Gn 0511 8972-9232; Go-Kh 0511 8972-9227; O-P,T-Z 0511 8972-9224; Q-S 0511 8972-9228; EU-Abschlüsse A-Z 0511 8972-9237

Sprechzeiten: Mo 13:30-15:30 Uhr, Mi 14:00-15:30 Uhr (derzeit ausgesetzt), Do 10:00-12:00 Uhr

Zur Behördenseite

Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Abteilung 2 - Landesprüfungsamt

Zuständig für: Deutscher Abschluss

NiZzA - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt), Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover; Postanschrift für Approbationsanträge: Postfach 44 66, 30044 Hannover

Telefon: Telefonzeiten Di 9:00-12:00 Uhr (ausgesetzt 01.07.-30.09.2026), Mi 13:00-14:30 Uhr, Fr 9:00-11:00 Uhr

Sprechzeiten: Di 9:00-12:00 (ausgesetzt 01.07.-30.09.2026), Mi 13:00-14:30, Fr 9:00-11:00; kontaktlose Abgabe über einen Postcontainer im Gebäudeeingang im 6. OG

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Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)

Zuständig für: Fachsprachenprüfung, Kenntnisprüfung

Ärztekammer Niedersachsen, Hannover

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Niedersachsen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

16 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Maximal 3 Monate ab Vollständigkeit; Rückmeldung zur Vollständigkeit innerhalb von 4 Wochen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Wörtlich: „Bitte Vordruck verwenden“.

  • 2Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: z. B. Kopie vom Reisepass.

  • 3Absichtserklärung, dass der ärztliche Beruf in Niedersachsen ausgeübt werden soll

    Form: Original

    Besonderheit: Parallelanträge sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  • 4Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, lückenlos, mit Datum und Unterschrift; Studiengang, beruflicher Werdegang und sonstige Zeiten bis heute.

  • 5Nachweise über eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Je nach Ausbildungsstaat Diplom, Prüfungszeugnisse und weitere Befähigungsnachweise, die zur uneingeschränkten Berufsausübung im Ausbildungsland berechtigen. Notarielle Beglaubigung zulässig.

  • 8IMI-Einverständniserklärung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Einwilligung in die Nutzung des EU-Binnenmarkt-Informationssystems IMI; Vordruck des NiZzA.

  • 10aSprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Zertifikat über eine bestandene B2-Prüfung; Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung.

  • 10bFachsprachprüfung

    Besonderheit: Siehe Informationsblatt Fachsprachenprüfung Ärzte; Anmeldung ausschließlich über den NiZzA.

  • 13Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 14Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Ausgestellt von einem in Deutschland praktizierenden Arzt oder vom Beratungsarzt der Deutschen Botschaft.

  • 15Deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen

    Form: qualifizierte Übersetzung

Nur in bestimmten Fällen

  • 6Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Wenn die Ausbildungsbezeichnung nicht der Anlage zur BÄO bzw. Anhang V RL 2005/36/EG entspricht

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des Ausbildungsstaates über die Erfüllung der Mindestanforderungen des Art. 24 RL 2005/36/EG.

  • 7EU-Bescheinigung über erworbene Rechte nach Art. 23 RL 2005/36/EG

    Wenn die automatische Anerkennung nicht greift; mindestens 3 Jahre ununterbrochene, tatsächliche und rechtmäßige uneingeschränkte ärztliche Tätigkeit in den letzten 5 Jahren

    Form: Original · amtlich beglaubigt

  • 9Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Sofern der ärztliche Beruf bereits ausgeübt wurde

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Kein Höchstalter angegeben.

  • 11Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Bei Wohnsitz, Studium oder Aufenthalt von mehr als 3 Monaten im Ausland (EU oder Drittstaat)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Aktuelle Bescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Herkunftslandes bzw. aller betroffenen Länder darüber, dass kein gerichtliches Verfahren anhängig ist.

  • 12Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Wohnsitz in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“, beim Einwohnermeldeamt zu beantragen, Verwendungszweck „Approbation BÄO“.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

17 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Maximal 3 Monate ab Vollständigkeit; Rückmeldung zur Vollständigkeit innerhalb von 4 Wochen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 2Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Reisepass und Aufenthaltstitel; soweit vorhanden zusätzlich Kopie der Blauen Karte EU.

  • 3Glaubhaftmachung, dass der ärztliche Beruf in Niedersachsen ausgeübt werden soll

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Schriftliche Einstellungszusage eines künftigen niedersächsischen Arbeitgebers ODER Wohnsitz in Niedersachsen (Meldebestätigung). Bei Wohnsitz im Ausland: Einstellungszusage ODER schriftliche Bestätigung/Hospitationsvertrag über eine mindestens dreimonatige Hospitation bei einem niedersächsischen Arbeitgeber.

  • 4Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, lückenlos, mit Datum und Unterschrift.

  • 5Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: Original · amtlich beglaubigt · Apostille · Legalisation

    Besonderheit: Diplom, Prüfungszeugnisse, weitere Befähigungsnachweise sowie Bescheinigungen über den Abschluss des praktischen Jahres; Haager Apostille bzw. Legalisation durch die Deutsche Botschaft erforderlich.

  • 9aSprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Niveau B2; Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung.

  • 9bFachsprachprüfung
  • 13Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 14Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 15Deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen

    Form: qualifizierte Übersetzung

Nur in bestimmten Fällen

  • 6aPersonalisierte Übersicht über die Studienfächer mit Angabe der Ausbildungsstunden

    Nur erforderlich, wenn die Gleichwertigkeit im Rahmen eines Gutachtens festgestellt werden soll

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Ausdrücklich OHNE Apostille; einfache Kopien reichen nicht aus.

  • 6bPersonalisiertes Curriculum mit aufgeschlüsselten Inhalten der einzelnen Studienfächer

    Nur erforderlich, wenn die Gleichwertigkeit im Rahmen eines Gutachtens festgestellt werden soll

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Ohne Apostille, aber zwingend mit deutscher Übersetzung. Wird kein Curriculum vorgelegt, kann die Gleichwertigkeit nur über die Kenntnisprüfung festgestellt werden.

  • 7Nachweise über ärztliche Berufspraxis und Fort-/Weiterbildungen

    Für das Gleichwertigkeitsgutachten erforderlich; empfohlen wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis des derzeitigen oder letzten Arbeitgebers in Deutschland

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 10Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Entfällt, wenn nie ärztlich tätig

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 11Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Bei Wohnsitz, Studium oder Aufenthalt von mehr als 3 Monaten im Ausland

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 12Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Wohnsitz in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Approbation BÄO“.

Freiwillig

  • 8EU-Bescheinigung über die Anerkennung der Drittstaatsausbildung in einem EU/EWR/CH-Staat

    Falls vorhanden

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

14 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 2Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 3Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 4Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarisch, chronologisch, lückenlos, mit Datum und Unterschrift.

  • 7Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 8Einstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungszusage

    Form: Original · einfache Kopie

    Besonderheit: Schriftliche Stellungnahme des künftigen Arbeitgebers mit genauem Beschäftigungszeitraum oder Kopie des Arbeitsvertrages.

  • 9Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: Original · beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation

  • 11aSprachnachweis Allgemeinsprache

    Besonderheit: Niveau B2.

  • 11bFachsprachprüfung
  • 13Deutsche Übersetzungen aller fremdsprachigen Unterlagen

    Form: qualifizierte Übersetzung

Nur in bestimmten Fällen

  • 5Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Wohnsitz in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Berufserlaubnis § 10 BÄO“.

  • 6Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Bei Wohnsitz, Studium oder Aufenthalt von mehr als 3 Monaten im Ausland

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • 10Kopie der zuletzt erteilten Berufserlaubnis nach § 10 BÄO

    Bei vorheriger ärztlicher Tätigkeit in Deutschland

    Form: einfache Kopie

  • 12Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Entfällt, wenn nie ärztlich tätig

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

9 Unterlagen · zuständig: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Maximal 3 Monate ab Vollständigkeit; Rückmeldung zur Vollständigkeit innerhalb von 4 Wochen

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Antrag auf Erteilung der ärztlichen Approbation gemäß § 39 ÄApprO

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Anzugeben sind Name, Geburtsname, Geburtsdatum/-ort, Anschrift für den Urkundenversand, Telefon, Datum der Ärztlichen Prüfung und die LPA-Nummer; eigenhändige Unterschrift erforderlich.

  • 2Kurz gefasster Lebenslauf

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Wörtlich: „dieser muss nicht handgeschrieben sein; die tabellarische Form ist ausreichend“.

  • 3Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Wird zurückgesandt.

  • 5Gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Form: amtlich beglaubigt

  • 6Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Vordruck ist dem Antrag angehängt; mit Stempel/Siegel des Arztes bzw. der Klinik. Die Untersuchung darf nicht durch Familienangehörige oder Lebensgefährten erfolgen.

  • 7Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG; Verwendungszweck „Ärztliche Approbation Abt. 2“; Zieladresse NiZzA, Landesprüfungsamt, Berliner Allee 20 A, 30175 Hannover.

  • 8Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Anzukreuzen „war und ist nicht anhängig“ bzw. „war oder ist anhängig“ mit Aktenzeichen, Gericht/Staatsanwaltschaft und letzter schriftlicher Mitteilung; eigenhändig zu unterschreiben.

Nur in bestimmten Fällen

  • 4Eheurkunde (bei Verheirateten)

    Bei Verheirateten bzw. abweichendem Namen

    Form: Original · amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Wird zurückgesandt.

  • 9Beglaubigte Übersetzung fremdsprachiger Dokumente

    Soweit Dokumente nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind

    Form: qualifizierte Übersetzung

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Was das Verfahren in Niedersachsen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss260 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss260 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss100 € bis 600 €
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)200 €

Rechtsgrundlage: AllGO Niedersachsen, Anlage Nr. 7.1

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Ärztekammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem NiZzA; Anmeldung beim NiZzA (Vordruck 2), der die Daten an die ÄKN weitergibt
Gebühr
980 €
Wartezeit
mehrere Monate

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) auf Grundlage eines Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, im Auftrag des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung (NiZzA)
Gebühr
595 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Niedersachsen

  • Zweckverbandsmodell: Die Approbationserteilung ist auf einen Zweckverband der drei Heilberufskammern (Ärztekammer, Psychotherapeutenkammer, Zahnärztekammer Niedersachsen) übertragen, nicht auf ein Landesamt oder eine Bezirksregierung.
  • Verbot der Parallelantragstellung in mehreren Bundesländern.
  • Bundeslandwechsel nach Niedersachsen: Der Antrag im anderen Bundesland ist zurückzunehmen und in Niedersachsen neu zu stellen; auf Seite 2 des Antrags sind die früheren Bundesländer anzugeben, der NiZzA fordert den Verwaltungsvorgang an. Neu einzureichen sind Nachweis der örtlichen Zuständigkeit, ärztliche Bescheinigung, Straffreiheitserklärung, Führungszeugnis Belegart O (alle nicht älter als 3 Monate) sowie ein aktueller Lebenslauf. Bei bestehender Berufserlaubnis eines anderen Landes zusätzlich eine Bestätigung der dortigen Kammer über die Nicht-(mehr-)Mitgliedschaft.
  • Hospitationsschwelle für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit: mindestens drei Monate (Drittstaatsverfahren bei Wohnsitz im Ausland).
  • Zustellung der Approbation nur innerhalb Deutschlands; bei Wohnsitz im Ausland ist ein Empfangsbevollmächtigter mit deutscher Adresse zu benennen.
  • Weiterbildung und Führung des Doktortitels sind nicht Sache des NiZzA, sondern der Ärztekammer Niedersachsen ([email protected]).
  • Für die Anrechnung ausländischer Studienleistungen auf ein deutsches Studium ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem der Antragsteller geboren wurde; bei Geburtsort im Ausland das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen.
  • Die ärztliche Bescheinigung darf beim deutschen Abschluss nur einen Monat alt sein; bei ausländischen Abschlüssen gelten drei Monate.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.