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Approbation als Arzt in Nordrhein-Westfalen: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Nordrhein-Westfalen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz150 € (Rahmen 150 € bis 700 €)siehe unten17
Drittstaat150 € bis 700 €siehe unten27
Berufserlaubnis100 € (im Regelfall; sonst 130 € bis 500 €)—3
Deutscher Abschluss150 € (Rahmen 150 € bis 700 €)Bezirksregierung Düsseldorf: ca. 3–4 Wochen Gesamtbearbeitungszeit; Bezirksregierung Köln: ca. 4 Wochen10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, über das Online-Portal
Gebühr Kenntnisprüfung:
1.050 €
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Bezirksregierung Münster

Dezernat 241 – Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe / approbierte Heilberufe (ZAG-aH)

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis

Postanschrift für Antragsunterlagen: Bezirksregierung Münster, Dezernat 241 – ZAG-aH, Domplatz 1-3, 48143 Münster. Dienstgebäude und Empfängeradresse für das Führungszeugnis: Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster.

Telefon: 0251 411-2400 (Mo–Fr 09:00–14:00 Uhr); Fax 0251 411-82400

Sprechzeiten: Telefonische Sprechzeiten Mo–Fr 09:00–14:00 Uhr; eine persönliche Beratung zur Approbation ist derzeit nicht möglich

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Bezirksregierung Münster

Dezernat 241 – ZAG-aH

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Domplatz 1-3, 48143 Münster (Postanschrift); Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster (Dienstgebäude)

Telefon: 0251 411-2400

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Bezirksregierung Arnsberg

Dezernat 24 – Approbationen

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg

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Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 24 – Regelapprobation

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf

Sprechzeiten: Telefonzeiten Mo und Mi 9:00–11:30 Uhr

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Bezirksregierung Köln

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Telefon: Nachnamen A–K: +49 221 147-2533; Nachnamen L–Z: +49 221 147-2539

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Bezirksregierung Detmold

Dezernat 24

Zuständig für: Deutscher Abschluss

Telefon: 05231 71-2416 (Mi–Fr); 05231 71-2431

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Ärztekammer Nordrhein

Zuständig für: Gleichwertigkeitsprüfung

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Ärztekammer Westfalen-Lippe

Zuständig für: Gleichwertigkeitsprüfung

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Ärztekammer Nordrhein

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

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Ärztekammer Westfalen-Lippe

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Telefon: 0251 929-2121

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Ärztekammer Westfalen-Lippe

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Ärztehaus Münster, Gartenstraße 210–214, 48147 Münster (2. Etage)

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Nordrhein-Westfalen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

17 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Münster

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung binnen eines Monats; danach keine bezifferte Frist. Die Behörde weist auf längere Bearbeitungszeiten hin.

Antrag: per Post, über das Online-Portal

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Schriftlicher, persönlich unterschriebener Antrag in deutscher Sprache (Anlage 1 – EU)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 2Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Formlose Erklärung im vorgegebenen Wortlaut (Anlage 2 – EU).

  • 3Erklärung, dass in Deutschland noch kein Approbationsantrag gestellt wurde (Anlage 2 – EU)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 4Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, lückenlos.

  • 5Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • 6Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt

  • 8Erklärung der Absicht, in Nordrhein-Westfalen tätig zu werden (Anlage 1 – EU)

    Form: Original

    Besonderheit: Gegebenenfalls Anstellungsbestätigung eines Krankenhauses oder einer Praxis in NRW.

  • 10Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Anlage 3 – EU. Das Höchstalter gilt doppelt: bei Antragstellung und erneut vor der Erteilung der Approbation.

  • 11Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre wohnhaft war.

  • 12Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Von den obersten Gesundheitsbehörden aller Länder, in denen ärztlich gearbeitet wurde. Wurde dort nicht gearbeitet, ist eine Negativbescheinigung einzureichen.

  • 13Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Stufe B2 GER eines anerkannten Sprachinstituts; Voraussetzung für die Anmeldung zur Fachsprachenprüfung. Bescheinigungen über interne Prüfungen universitärer Sprachenzentren und anderer Sprachkursanbieter werden nicht anerkannt.

  • 14aNachweise gemäß Anhang V RL 2005/36/EG

    Variante a: automatische Anerkennung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises UND amtlich beglaubigte Kopie der Übersetzung.

  • Anlage DV – Erklärung zur Datenverarbeitung und zum digitalen Empfang

    Form: Original

Nur in bestimmten Fällen

  • 7Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Namensänderung

    Form: amtlich beglaubigt

  • 9Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“ nach § 30 Abs. 5 BZRG, Verwendungszweck „Dezernat 241 – ZAG-aH - EU“, Empfängeradresse Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster.

  • 14bKonformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Variante b: keine automatische Konformität, z. B. Studienbeginn vor dem Beitrittsdatum des Ausbildungsstaates

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Heimatlandes über die Erfüllung der Anforderungen aus Art. 24, 34, 44 RL 2005/36/EG.

  • 14cBescheinigung über die erworbenen Rechte gemäß Art. 23 RL 2005/36/EG

    Variante c: erworbene Rechte

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

27 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Münster

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Eingangsbestätigung binnen eines Monats; darüber hinaus keine bezifferte Frist. Die Behörde weist auf längere Bearbeitungszeiten hin.

Antrag: per Post, über das Online-Portal

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Schriftlicher, persönlich unterschriebener Antrag in deutscher Sprache auf Approbation und ggf. Berufserlaubnis (Anlage 1 – DS)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Enthält die Ankreuzfelder zur Weichenstellung Gutachterverfahren oder Kenntnisprüfung sowie den Antrag auf Berufserlaubnis (Ersterteilung, Verlängerung, Umschreibung).

  • 2Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Formlose Erklärung im vorgegebenen Wortlaut (Anlage 2 – DS).

  • 3Erklärung, dass in Deutschland noch kein Approbationsantrag gestellt wurde (Anlage 2 – DS)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 4Erklärung, in Deutschland kein Medizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudium begonnen und keine Prüfung endgültig nicht bestanden zu haben (Anlage 2 – DS)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 5Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell und tabellarisch; Studium und beruflicher Werdegang lückenlos bis zum Datum der Antragstellung.

  • 6Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Reisepass oder Ausweis; nicht benötigte Daten sollen geschwärzt werden.

  • 7Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 9Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme in Nordrhein-Westfalen

    Form: Original · einfache Kopie

    Besonderheit: Wahlweise a) Stellenzusage in NRW, b) Meldebescheinigung über einen Wohnort in NRW oder c) Hospitationsbescheinigung mit Benennung eines konkreten Zeitraums von mindestens 14 Tagen bzw. Nachweis über ein Praktikum in NRW. Für diese Position ist ausdrücklich auch eine einfache Kopie zulässig.

  • 11Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · einfache Kopie · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Anlage 3 – DS. Für diese Position ist ausdrücklich auch eine einfache Kopie zulässig; fremdsprachige Bescheinigungen sind zu übersetzen.

  • 12Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Strafregisterauszüge aus allen Ländern, in denen der Antragsteller in den letzten fünf Jahren gelebt hat.

  • 13Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Von den obersten Gesundheitsbehörden aller Länder, in denen ärztlich gearbeitet wurde.

  • 14Bescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde des Heimat- oder Studienlandes über die Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 15Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Stufe B2 GER eines anerkannten Sprachinstituts; die Liste anerkannter Nachweise ist dem Merkblatt als Anlage beigefügt. Interne Prüfungen universitärer Sprachenzentren und anderer Sprachkursanbieter werden nicht anerkannt.

  • 16aDiplom

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 16bDetaillierte Fächerauflistung mit Angabe der pro Fach gelehrten Stundenzahl

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 16cFächer- und Notenübersicht

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 16dNachweis über die Ableistung der praktischen Ausbildung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Anlage DV – Erklärung zur Datenverarbeitung und zum digitalen Empfang

    Form: Original

Nur in bestimmten Fällen

  • 8Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Namensänderung

    Form: amtlich beglaubigt

  • 10Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Bei Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in Deutschland

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“, Verwendungszweck „Dezernat 241 – ZAG-aH - DS“, Empfängeradresse Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster.

  • 18aLehrplan / Curriculum / Syllabus des Studienzeitraums

    Nur im Gutachterverfahren zur dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Inhalte, Art der Vermittlung sowie Häufigkeit und Art der Prüfungen. Ausnahmsweise darf dieses eine Dokument in englischer Sprache vorgelegt werden.

  • 18bProgrammablauf zum Nachweis der praktischen Ausbildung

    Nur im Gutachterverfahren

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 18cQualifizierte Dienstzeugnisse über die bisher ausgeübten Tätigkeiten

    Nur im Gutachterverfahren

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Auch die Übersetzungen sind als amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.

  • 18eKostenübernahmeerklärung für die Anfertigung eines Gleichwertigkeitsgutachtens (Anlage 4 – DS)

    Nur im Gutachterverfahren

    Form: Original

Freiwillig

  • 17Nachweis über eine Anerkennung der Ausbildung in einem anderen EU-Mitgliedstaat

    Falls vorhanden

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • 18dTeilnahmebescheinigungen über besuchte Fortbildungen

    Falls vorhanden; nur im Gutachterverfahren

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Anlage 5 – DS (Vollmacht)

    Form: Original

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

3 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Münster

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Anlage 1 – DS mit Ankreuzfeld Berufserlaubnis (Ersterteilung, Verlängerung, Umschreibung)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Anlage 6 – Ärztin, Arzt: Bestätigung des Arbeitgebers (Berufserlaubnis)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Erfolgreich abgelegte Fachsprachenprüfung bei der zuständigen Ärztekammer

    Besonderheit: Voraussetzung für die Erteilung der Berufserlaubnis.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Bezirksregierung Münster, Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Detmold

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Bezirksregierung Düsseldorf: ca. 3–4 Wochen Gesamtbearbeitungszeit; Bezirksregierung Köln: ca. 4 Wochen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: per E-Mail, über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • 1Schriftlicher, persönlich unterschriebener Antrag auf Erteilung der Approbation (Anlage 1 – DE)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 2Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Vorgegebener Wortlaut (Anlage 1 – DE). Bei der Bezirksregierung Düsseldorf und in Arnsberg ist der Wortlaut weiter gefasst und erstreckt sich auch auf berufs- und disziplinarrechtliche Maßnahmen.

  • 3Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch und lückenlos mit Angaben bis zum Datum der Antragstellung.

  • 4Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Reisepass oder Ausweis mit mindestens Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Lichtbild; nicht benötigte Daten dürfen geschwärzt werden. Düsseldorf verlangt die beglaubigte Kopie „wie ausgehändigt, nicht erneut kopiert!“ und lässt eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung ausdrücklich nicht genügen.

  • 5Geburtsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Düsseldorf: amtlich beglaubigte Kopie oder neu beantragtes Original, „auch bzw. obwohl dieses Dokument bereits bei der Zulassung zum Staatsexamen eingereicht wurde“; einfache Kopien und Kopien von beglaubigten Dokumenten werden dort ausdrücklich zurückgewiesen.

  • 7Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart „O“ nach § 30 Abs. 5 BZRG (Münster, Arnsberg), Belegart „OB“ bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Verwendungszweck behördenindividuell: Münster „Dezernat 241 – ZAG-aH - DE“ plus Adresse der zuständigen Bezirksregierung; Arnsberg „Approbation“ plus Aktenzeichen 24.01.01.02, Empfänger Bez.-Reg. Arnsberg, Dezernat 24, Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg; Düsseldorf „Dezernat 24 – Approbationen - Fachrichtung“. Bei Auslandswohnsitz verlangt Düsseldorf die Beantragung ausschließlich über das Onlineportal des Bundesamts für Justiz und eine einfache Kopie des Beantragungsbelegs.

  • 8Aktuelle ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung (Anlage 2 – DE bzw. Anlage 3 in Düsseldorf)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Mit Arztstempel. Düsseldorf: darf nicht von Verwandten oder Verschwägerten und nicht vom künftigen Arbeitgeber ausgestellt werden. Arnsberg: bei Erteilung der Approbation nicht älter als vier Wochen.

  • 9Prüfungszeugnis des Landesprüfungsamtes

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Münster: „bitte reichen Sie das Prüfungszeugnis bereits bei Antragstellung mit ein“. Düsseldorf: wird vom Landesprüfungsamt direkt bereitgestellt, eine Einreichung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich; das zahnärztliche Prüfungszeugnis kommt direkt von der HHU Düsseldorf. Arnsberg: bei Ausstellung durch das Landesamt für Medizin, Psychologie und Pharmazie NRW entfällt die beglaubigte Ablichtung wegen digitaler Übermittlung – ausdrücklich nicht für Absolventen eines zahnmedizinischen Studiums an der Universität Witten-Herdecke.

  • Erklärung zur Datenverarbeitung und Erklärung zum digitalen Empfang von Dokumenten (Anlage DV)

    Form: Original

    Besonderheit: Beide Erklärungen sind gesondert zu unterschreiben. Grundlage für das ersetzende Scannen bei der Bezirksregierung Münster.

Nur in bestimmten Fällen

  • 6Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei Namensänderung

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Düsseldorf: Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde zusätzlich zur Geburtsurkunde.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Was das Verfahren in Nordrhein-Westfalen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss150 € (Rahmen 150 € bis 700 €)
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss150 € (Rahmen 150 € bis 700 €)
Approbation mit Drittstaats-Abschluss150 € bis 700 €
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)100 € (im Regelfall; sonst 130 € bis 500 €)

Rechtsgrundlage: AVwGebO NRW, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 12.1.1

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand. Bei „im Regelfall; sonst“ gilt der erste Betrag für den Regelfall, der Rahmen dahinter für die übrigen Fälle.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Gebühr
1.050 €
Wartezeit
derzeit keine Wartezeiten

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Zwei Kammern nach dem beabsichtigten Tätigkeitsort: Ärztekammer Nordrhein für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, Ärztekammer Westfalen-Lippe für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster. Nach der Anmeldung ist ein Kammerwechsel nicht mehr möglich.
Gebühr
400 € bis 430 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

  • Doppelte Zuständigkeitsstruktur: fünf Bezirksregierungen für deutsche Abschlüsse nach dem letzten Prüfungsort, eine zentrale Stelle (ZAG-aH Münster) für alle ausländischen Abschlüsse. Maßgeblich ist, ob der Abschluss im In- oder Ausland erworben wurde und, bei einem Inlandsabschluss, wo der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde.
  • Kammerzuständigkeit für die Gleichwertigkeitsprüfung seit dem 01.01.2026 mit Länderzuordnungsliste und Fakultätszuordnungen für Iran, Syrien und die Türkei.
  • Uneinheitliche Führungszeugnis-Belegart innerhalb des Landes: Münster und Arnsberg verlangen Belegart „O“, Düsseldorf Belegart „OB“. Der Verwendungszweck ist behördenindividuell vorgegeben, Arnsberg verlangt zusätzlich das Aktenzeichen 24.01.01.02.
  • Zwei Anschriften der ZAG-aH mit unterschiedlicher Funktion: Domplatz 1-3, 48143 Münster für die Antragsunterlagen, Joseph-König-Straße 3, 48147 Münster als Dienstgebäude und Empfängerbehörde des Führungszeugnisses.
  • Hospitationsbescheinigung genügt bereits ab 14 Tagen zur Glaubhaftmachung der NRW-Zuständigkeit im Drittstaatsverfahren.
  • Ersetzendes Scannen bei der Bezirksregierung Münster: Unterlagen werden nach dem Einscannen vernichtet, gebundene Unterlagen aufgetrennt; erforderlich ist die ausdrückliche Einwilligung nach Anlage DV.
  • Zahnmedizin Witten-Herdecke: Die Prüfungszeugnisse werden von der Universität selbst erstellt, weshalb die digitale Übermittlung durch das Landesprüfungsamt entfällt und eine beglaubigte Ablichtung einzureichen ist (Merkblatt Arnsberg).
  • Die Gebühr der Fachsprachenprüfung hängt vom beabsichtigten Tätigkeitsort ab: 430 € bei der Ärztekammer Nordrhein, 400 € bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Nach der Anmeldung ist kein Kammerwechsel mehr möglich.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.