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Approbation als Arzt in Rheinland-Pfalz: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Rheinland-Pfalz
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz155 € bis 300 €—17
Drittstaat155 € bis 300 €4 Monate nach vollständiger Antragstellung; Bestätigung des Antragseingangs innerhalb eines Monats18
Berufserlaubnis150 €4 Monate nach vollständiger Antragstellung; Bestätigung des Antragseingangs innerhalb eines Monats14
Deutscher Abschluss200 € (Rahmen 155 € bis 300 €)siehe unten10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz

Abteilung 5, Referat 53.1 – Dienstort Koblenz

Zuständig für: EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung

LSJV – Referat 53.1, Baedekerstraße 2-20, 56073 Koblenz

Telefon: Zentrale +49 261 4041-1; EU/EWR/Schweiz 0261 4041-263; Drittstaat 0261 4041-273 bzw. 0261 4041-251

Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Mo und Do 13:00–16:00 Uhr, Di und Fr 09:00–12:00 Uhr; persönliche Termine nur nach Vereinbarung per E-Mail

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ProfeS GmbH

Fallmanagement akademische Heilberufe in Rheinland-Pfalz

Zuständig für: Drittstaat, Berufserlaubnis

ProfeS GmbH, Max-von-Laue-Str. 3, 76829 Landau

Telefon: 06341 68146-50

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz

Abteilung 5, Referat 53.1 – Dienstort Mainz

Zuständig für: Deutscher Abschluss

LSJV – Referat 53.1, Schießgartenstraße 6, 55116 Mainz

Telefon: 06131 967-568

Sprechzeiten: Telefonsprechzeiten Mo und Do 13:00–16:00 Uhr, Di und Fr 09:00–12:00 Uhr; persönliche Termine nur nach Vereinbarung per E-Mail

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Bezirksärztekammer Rheinhessen

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Mittlere Bleiche 40, 55116 Mainz; im EU-Antragsvordruck des LSJV wird 117er Ehrenhof 3 A, 55118 Mainz genannt; Prüfungsort laut Kammer: Bauhofstr. 5a, 55116 Mainz

Telefon: 06131 3869-0

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FaMed

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Angabe nicht eindeutig: Genannt werden Schillerstraße 26–28, 55116 Mainz, und nach dem LSJV-EU-Vordruck Gebäude 508, Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz (Universitätsmedizin Mainz)

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Rheinland-Pfalz zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • einen kurzgefassten Lebenslauf

    Form: Original

  • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • einen Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des Arztberufes berechtigt (Abschlussdiplom)

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • EU-Konformitätsbescheinigung (EU-Gleichwertigkeitsbescheinigung)

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Gleichstellung mit den in Art. 24 RL 2005/36/EG verlangten Nachweisen. Wurde die Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat als dem Herkunftsmitgliedstaat abgeschlossen, tritt der Ausbildungsmitgliedstaat an dessen Stelle.

  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Ärztekammer des Herkunftsmitgliedstaates

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • eine Straffreiheitsbescheinigung von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaates (Disziplinar- oder strafrechtliche Sanktionen)

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Belegart „O“ (Behördenführungszeugnis), Verwendungszweck „Approbation als Ärztin/Arzt“; zu beantragen über die örtliche Meldebehörde, aus dem Ausland beim Bundesamt für Justiz in Bonn. Versand an das LSJV – Referat 53.1, Baedekerstraße 2-20, 56073 Koblenz.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erklärung, dass kein gerichtliches Straf-, staatsanwaltschaftliches Ermittlungs- oder berufsrechtliches Verfahren anhängig ist, mit Ankreuzoption für anhängige Verfahren.

  • Erklärung der Absicht, in Rheinland-Pfalz zu arbeiten

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Eine Stellenzusage ist vorzulegen, sobald sie vorliegt.

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweis über Berufserfahrung von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaates

    Soweit einschlägig

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Bescheinigung des anerkennenden Mitgliedstaats über mindestens dreijährige Berufserfahrung nebst Unterlagen zur inhaltlichen Vergleichbarkeit der Drittstaatsausbildung

    Bei vollständig in einem Drittland absolvierter Ausbildung, die in einem EU-Staat anerkannt wurde, mit drei Jahren Berufserfahrung

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse

    Form des Nachweises variabel; ob die Fachsprachenprüfung notwendig ist, entscheidet das LSJV im Einzelfall

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Beispiele des Formulars: Teilnahme an der Fachsprachenprüfung bei der Kammer, zehnjähriger Schulbesuch in Deutschland; die Aufzählung ist ausdrücklich nicht abschließend.

  • Verbindliche Information des Wissenschaftsministeriums Rheinland-Pfalz über das Gradführungsrecht

    Nur wenn ein ausländischer akademischer Grad in die Approbationsurkunde aufgenommen werden soll; nicht erforderlich für in Österreich erworbene Grade

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Freiwillig

  • Promotions- oder Nostrifikationsurkunde

    Nur wenn der akademische Grad in die Approbationsurkunde aufgenommen werden soll

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Zusätzlich ist eine verbindliche Information des Wissenschaftsministeriums Rheinland-Pfalz (Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz) über das Gradführungsrecht vorzulegen; für in Österreich erworbene Grade entfällt sie.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

18 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz, ProfeS GmbH

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4 Monate nach vollständiger Antragstellung; Bestätigung des Antragseingangs innerhalb eines Monats

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis gemäß § 10 BÄO zur Feststellung der Gleichwertigkeit des ärztlichen Ausbildungsstandes bzw. Prüfung der Gleichwertigkeit des ärztlichen Ausbildungsstandes

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 1Identitätsnachweis, Kopie (Reisepass oder Personalausweis; Passersatz)

    Form: einfache Kopie

  • 2Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache

    Form: Original

  • 3Bescheinigung über eine abgeschlossene Ausbildung für den ärztlichen Beruf

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 5Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunfts- oder Ausbildungsstaat (Akkreditierung, Lizenz oder vergleichbare Berechtigung)

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 6Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunfts- und Ausbildungsstaat

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Wird das Dokument im Herkunftsstaat nicht ausgestellt, tritt an seine Stelle eine eidesstattliche Erklärung, in Staaten ohne eidesstattliche Erklärung eine feierliche Erklärung vor einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde, gegebenenfalls vor einem Notar oder einer bevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates, die eine bestätigende Bescheinigung ausstellt.

  • 7Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Ärztekammer oder dem Gesundheitsministerium des Herkunfts- und Ausbildungsstaats

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Dieselbe Ersatzregelung wie bei Position 6: eidesstattliche bzw. feierliche Erklärung, wenn der Herkunftsstaat solche Bescheinigungen nicht ausstellt.

  • 8Bestätigung des Krankenhauses oder der Arztpraxis über die beabsichtigte Einstellung

    Erforderlich zur Erteilung der Berufserlaubnis

    Form: Original

  • 9Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Erforderlich zur Erteilung der Berufserlaubnis

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG; Verwendungszweck „Berufserlaubnis als Arzt oder Ärztin“, Behörde: LSJV – Referat 53.1, Baedekerstr. 2-20, 56073 Koblenz. Die Übersendung erfolgt unmittelbar durch das Bundesamt für Justiz.

  • 10Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Erforderlich zur Erteilung der Berufserlaubnis

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Muss im Inland ausgestellt sein. Das Formular nennt für diese Position kein Höchstalter.

  • 11Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse

    Erforderlich zur Erteilung der Berufserlaubnis

    Besonderheit: Das Serviceportal Rheinland-Pfalz konkretisiert die Anforderung für Drittstaaten auf B2 allgemein und C1 medizinisch (GER).

  • Datenschutzrechtliche Einwilligung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Separates Formular von der LSJV-Homepage.

  • Einwilligung zur Weitergabe der Daten an die ProfeS GmbH

    Form: Original · im Antragsformular

  • Glaubhaftmachung der Absicht, in Rheinland-Pfalz ärztlich tätig zu werden

    Auslandsvariante des Formulars

    Form: Original

    Besonderheit: Wahlweise verbindliche Einstellungszusage eines in Rheinland-Pfalz ansässigen Arbeitgebers oder Nachweis der Standortberatung durch die ZSBA ([email protected]).

Nur in bestimmten Fällen

  • 4Bescheinigung über die erworbene Berufserfahrung

    Soweit vorhanden

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Das Serviceportal Rheinland-Pfalz nennt hierzu ergänzend Arbeitszeugnisse.

  • Bestätigung der Beratung durch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

    Nur bei Antragstellung aus dem Ausland

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Zusätzlich sind eine Registrierung und die Anlage eines Profils bei der Bundesagentur für Arbeit sowie die Zustimmung zur Online-Kommunikation über das gemeinsam genutzte Portal erforderlich.

  • Curriculum in deutscher Übersetzung sowie Nachweise über Inhalt und Dauer der Ausbildung (z. B. Diploma Supplement)

    Erforderlich für die gutachterliche Feststellung der Gleichwertigkeit; das Formular enthält eine Ankreuzoption für den Fall, dass diese Nachweise nicht vorgelegt werden können

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

Freiwillig

  • Einwilligung zur E-Mail-Kommunikation bei Aufenthalt außerhalb Deutschlands

    Form: Original · im Antragsformular

    Besonderheit: Anhänge werden nach dem 7Zip-Verfahren verschlüsselt.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

14 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz, ProfeS GmbH

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Bearbeitungsdauer laut Behörde: 4 Monate nach vollständiger Antragstellung; Bestätigung des Antragseingangs innerhalb eines Monats

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis gemäß § 10 BÄO

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 1Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: einfache Kopie

  • 2Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Tabellarische Aufstellung der Ausbildungsgänge und Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache.

  • 3Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 5Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation

  • 6Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Ersatzweise eidesstattliche bzw. feierliche Erklärung, wenn der Herkunftsstaat keine solchen Bescheinigungen ausstellt.

  • 7Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • 8Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage

    Form: Original

  • 9Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Besonderheit: Nach § 30 Abs. 5 BZRG; Verwendungszweck „Berufserlaubnis als Arzt oder Ärztin“, Empfänger LSJV – Referat 53.1, Baedekerstr. 2-20, 56073 Koblenz.

  • 10Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Muss im Inland ausgestellt sein; kein Höchstalter genannt.

  • 11Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Besonderheit: Serviceportal Rheinland-Pfalz: B2 allgemein und C1 medizinisch (GER).

  • Datenschutzrechtliche Einwilligung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Nur in bestimmten Fällen

  • 4Nachweis über Berufstätigkeit (Erwerbstätigkeitsbescheinigung)

    Soweit vorhanden

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Einwilligung zur Datenweitergabe an die ProfeS GmbH

    Bei Drittstaatsabschluss, weil das Verfahren über die ProfeS GmbH läuft

    Form: Original · im Antragsformular

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) Rheinland-Pfalz

Bearbeitungsdauer laut Behörde: Maximal 3 Monate bei vollständigen Unterlagen; Benachrichtigung über die Vollständigkeit innerhalb von 4 Wochen

Antrag: per Post

Antrag nicht möglich: über das Online-Portal

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt (Ärztliche Prüfung in Rheinland-Pfalz)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • 1einen kurz gefassten tabellarischen unterschriebenen Lebenslauf

    Form: Original

  • 2die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde

    Form: einfache Kopie

    Besonderheit: Rheinland-Pfalz lässt für den inländischen Abschluss ausdrücklich die einfache Kopie genügen. Das Serviceportal nennt als Alternative zur Geburtsurkunde einen Auszug aus dem Familienbuch.

  • 3einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: einfache Kopie

  • 4Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

  • 5Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart „O“ (Behördenführungszeugnis), Verwendungszweck „Approbation als Ärztin oder Arzt“, zur Vorlage beim LSJV – Referat 53.1, Schießgartenstraße 6, 55116 Mainz. Empfohlen wird die Beantragung etwa vier Wochen vor dem Approbationsantrag, auch online über www.fuehrungszeugnis.bund.de.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

  • Prüfungszeugnis

Nur in bestimmten Fällen

  • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde bei Namenswechsel

    Bei Namenswechsel

    Form: einfache Kopie

Freiwillig

  • 6Promotionsurkunde

    Nur wenn der akademische Grad in der Approbationsurkunde geführt werden soll

    Form: amtlich beglaubigt

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Was das Verfahren in Rheinland-Pfalz insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss200 € (Rahmen 155 € bis 300 €)
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss155 € bis 300 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss155 € bis 300 €
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)150 €

Rechtsgrundlage: GesVwGebV RP, Anlage (Besonderes Gebührenverzeichnis), Abschnitt 1

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Staatliche Prüfungskommission; die Bestellung erfolgt durch das LSJV, die Durchführung ist an die Bezirksärztekammer Rheinhessen übertragen
Gebühr
nicht veröffentlicht
Wartezeit
16 Monate

Fachsprachenprüfung

Erforderlich
Nicht für alle Antragsteller; Einzelfallentscheidung des LSJV
Durchführende Stelle
Zwei gleichrangige Stellen: Bezirksärztekammer Rheinhessen in Mainz (Durchführung im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz) oder FaMed in Mainz, ein privater Prüfungsanbieter
Gebühr
470 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

  • Einschaltung eines privaten Bildungsträgers als obligatorische Eingangsstelle: Drittstaatsanträge laufen ausschließlich über die ProfeS GmbH. Ein direkt beim LSJV eingereichter Drittstaatsantrag geht am Verfahren vorbei.
  • Zwei Dienstorte mit klarer Aufgabenteilung: Mainz (Schießgartenstraße 6) für Approbationen nach Studium in Rheinland-Pfalz, Koblenz (Baedekerstraße 2-20) für EU, EWR, Schweiz und Drittstaat. Führungszeugnisse müssen an den jeweils richtigen Dienstort adressiert werden.
  • Die Fachsprachenprüfung ist nicht für alle Antragsteller zwingend; das LSJV entscheidet im Einzelfall und veröffentlicht vier Verzichtstatbestände.
  • Zwei gleichrangige Prüfstellen für die Fachsprachenprüfung: Bezirksärztekammer Rheinhessen und FaMed, ein privater Anbieter.
  • Wartezeit auf die Kenntnisprüfung laut Landesangabe etwa 16 Monate.
  • Beratungspflicht bei der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) vor Antragstellung aus dem Ausland einschließlich Registrierung und Profilanlage bei der Bundesagentur für Arbeit – Voraussetzung, um das Verfahren überhaupt zu starten.
  • Gradführungsrecht: Für die Aufnahme eines ausländischen akademischen Grades in die Approbationsurkunde ist zusätzlich eine verbindliche Information des Wissenschaftsministeriums Rheinland-Pfalz (Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz) erforderlich; für in Österreich erworbene Grade entfällt sie.
  • Das LSJV empfiehlt ausdrücklich Vorbereitungskurse auf die Kenntnisprüfung: MIP – Medici in Posterum GmbH, ProfeS GmbH, Akademie für Ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz sowie den Lernplan „Als Arzt nach Deutschland“ (via medici/Thieme).
  • Für den Abschluss in Rheinland-Pfalz genügen bei Geburtsurkunde, Eheurkunde und Identitätsnachweis einfache Kopien.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.