Approbation als Arzt in Saarland: Unterlagen und Gebühren
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) | — | 18 |
| Drittstaat | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) | — | 18 |
| Berufserlaubnis | 150 € (Rahmen 150 € bis 250 €) | — | 18 |
| Deutscher Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) | — | 8 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post, persönlich
- Gebühr Kenntnisprüfung:
- 400 € bis 800 €
- Fachsprachenprüfung:
- In Saarland nicht vorgesehen
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Soziales (LAS)
Referat E 2 – Zentralstelle für akademische Gesundheitsberufe / Landesprüfungsamt
Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung
Hausanschrift: Landesamt für Soziales, Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken. Postanschrift: Postfach 10 32 52, 66032 Saarbrücken. Fachstelle vor Ort: Zentralstelle für Gesundheitsberufe / Landesprüfungsamt, Plaza 1, Konrad-Zuse-Straße 7-9 (Eingang Konrad-Zuse-Str. 11), 66115 Saarbrücken.
Telefon: +49 681 9978-4304 bzw. -4302; Fax +49 681 9978-4399
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Saarland zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Apostille:
- Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
- Legalisation:
- Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 10 BÄO:
- Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
18 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Ein schriftlicher Antrag nach Formblatt (§ 3 BÄO / § 10 BÄO) im Original
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Anzugeben sind Familienname, Geburtsname, alle Vornamen in der Schreibweise laut Geburts- oder Eheurkunde, Namenszusätze, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Telefon und E-Mail sowie die Versandadresse für die Urkunde.
- 2Ein tabellarischer und chronologischer Lebenslauf
Besonderheit: Aktuell und lückenlos; darzulegen sind der genaue Studiengang, der berufliche Werdegang sowie sonstige Zeiten.
- 3Eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 5Ein gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Das Merkblatt stellt ausdrücklich klar, dass ein Aufenthaltstitel nicht ausreicht.
- 7Ein amtliches Führungszeugnis oder Auszug aus dem Justizregister der zuständigen Behörde des Heimat- und/oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Im Original vorzulegen.
- 8Ein amtliches Führungszeugnis aus Deutschland zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 S. 1 BZRG (Belegart OB)
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „OB“. Das Merkblatt nennt für diese Position kein Höchstalter; für den saarländischen Abschluss gilt dagegen ein Monat.
- 9Eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung nach § 34 ÄApprO im Original
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Die Bescheinigung muss von einem in Deutschland ansässigen Arzt ausgestellt sein. Zu verwenden ist der Vordruck von der Internetseite des Landesamtes für Soziales.
- 10Ein Nachweis über die vollständig abgeschlossene ärztliche Ausbildung und ggf. Promotionsurkunde: Ärztliches Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis sowie akademische Grade
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- 10bFächer- und Notenliste mit Haager Apostille bzw. Legalisation
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Das Saarland verlangt die Apostille ausdrücklich auch für die Fächer- und Notenliste.
- 13Eine schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers über die beabsichtigte Beschäftigung im Original
Form: Original
Besonderheit: Im Saarland Pflichtunterlage im Original – auch für die Approbation, nicht nur für die Berufserlaubnis.
- 14aAllgemeine Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2-GER
Form: beglaubigte Kopie
- 14bFachsprachenkenntnisse auf dem Niveau C1-GER
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Das Saarland verlangt ein Zertifikat, keine Kammerprüfung. Das Merkblatt nennt weder anerkannte Zertifikate noch eine prüfende Stelle.
- Erklärung über frühere oder derzeitige Anträge in anderen Bundesländern
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Anzugeben sind Bundesland, Ort, Name der Behörde und Aktenzeichen; alternativ die Erklärung, in keinem anderen Bundesland einen Antrag gestellt zu haben.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- 4Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Nur wenn der derzeit geführte Name oder die Schreibweise von der Geburtsurkunde abweicht
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Beispiele: Heiratsurkunde, Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, Urkunde über die Änderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens.
- 6Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing) aus den Ländern, in denen der ärztliche Beruf bereits ausgeübt wurde
Entfällt, sofern der ärztliche Beruf noch nicht ausgeübt wurde
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Muss bestätigen, dass der Antragsteller zur Ausübung des ärztlichen Berufs uneingeschränkt berechtigt ist und dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen eingeleitet worden sind. Im Original vorzulegen.
- 11Ein Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufs im Ausbildungs- bzw. Heimatland (z. B. Approbationsurkunde, Lizenz)
Nur bei Ausbildungen außerhalb der EU
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 12Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Nur bei Ausbildungen innerhalb der EU und nur, wenn das ärztliche Abschlussdiplom oder die zusätzlichen Bescheinigungen nicht exakt der in der Anlage zur Bundesärzteordnung bzw. in Anhang V der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführten Bezeichnung entsprechen
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Bescheinigung der zuständigen Behörde des jeweiligen Staates darüber, dass die Ausbildung den Anforderungen des Art. 24 RL 2005/36/EG entspricht.
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
18 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Ein schriftlicher Antrag nach Formblatt (§ 3 BÄO / § 10 BÄO) im Original
Form: Original · amtlicher Vordruck
- 2Lebenslauf
Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, aktuell und lückenlos; Studiengang, beruflicher Werdegang und sonstige Zeiten.
- 3Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 5Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Aufenthaltstitel sind ausdrücklich nicht ausreichend.
- 7Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Aus dem Heimat- und/oder Ausbildungsland, im Original.
- 8Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „OB“ nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG.
- 9Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Nach § 34 ÄApprO, von einem in Deutschland ansässigen Arzt, auf dem Vordruck des Landesamtes.
- 10Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Ärztliches Abschlussdiplom, Prüfungszeugnis sowie akademische Grade, jeweils mit Haager Apostille bzw. Legalisation.
- 10bFächer- und Notenliste / Transcript of Records
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
Besonderheit: Ausdrücklich ebenfalls mit Haager Apostille bzw. Legalisation.
- 11Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Bei Ausbildungen außerhalb der EU
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Zum Beispiel Approbationsurkunde oder Lizenz.
- 13Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage
Form: Original
Besonderheit: Schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers über die beabsichtigte Beschäftigung, zwingend im Original.
- 14aSprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau B2-GER.
- 14bNachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau C1-GER als Zertifikat, nicht als Kammerprüfung; das Merkblatt nennt keine anerkannten Zertifikate und keine prüfende Stelle.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Nur in bestimmten Fällen
- 4Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Nur bei Abweichung des geführten Namens oder der Schreibweise von der Geburtsurkunde
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 6Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Entfällt, sofern der ärztliche Beruf noch nicht ausgeübt wurde
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 12Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Nur bei Ausbildungen innerhalb der EU – im Drittstaatsfall regelmäßig nicht einschlägig
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO
18 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 10 BÄO (Formblatt 10 BÄO)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Zusätzlich zu den Personendaten sind der Wohnort im Herkunftsland und der gegenwärtige Wohnort, die Tätigkeitsstelle, der geplante Beginn und die geplante Dauer der Tätigkeit, Ziel und Beschreibung der Tätigkeit sowie eine Selbstauskunft zum Stand der Deutschkenntnisse anzugeben. Ferner ist die Kenntnisnahme zu bestätigen, dass die Berufserlaubnis jederzeit widerruflich erteilt werden kann.
- 2Lebenslauf
Besonderheit: Tabellarisch und chronologisch, aktuell und lückenlos.
- 3Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 5Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Aufenthaltstitel sind ausdrücklich nicht ausreichend.
- 7Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 8Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Übersendung durch die Behörde
Besonderheit: Belegart „OB“ nach § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG.
- 9Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Nach § 34 ÄApprO, von einem in Deutschland ansässigen Arzt, auf dem Vordruck des Landesamtes.
- 10Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- 10bFächer- und Notenliste / Transcript of Records
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille · Legalisation
- 13Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage
Form: Original
- 14aSprachnachweis Allgemeinsprache
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau B2-GER.
- 14bNachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: beglaubigte Kopie
Besonderheit: Niveau C1-GER als Zertifikat.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren, kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren und kein Berufsgerichtsverfahren anhängig ist; anderenfalls Angabe der anhängigen Verfahren.
Nur in bestimmten Fällen
- 4Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Nur bei Abweichung des geführten Namens oder der Schreibweise von der Geburtsurkunde
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 6Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Entfällt, sofern der ärztliche Beruf noch nicht ausgeübt wurde
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- 11Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Bei Ausbildungen außerhalb der EU
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- 12Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Bei Ausbildungen innerhalb der EU, wenn die Bezeichnung nicht exakt der Anlage zur BÄO bzw. Anhang V RL 2005/36/EG entspricht
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Abschluss an einer deutschen Universität
8 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales (LAS)
Antrag: per Post, persönlich
Antrag nicht möglich: über das Online-Portal
Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.
Immer erforderlich
- 1Schriftlicher eigenhändig unterschriebener Antrag nach Formblatt (§ 3 BÄO)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Wörtlich: „bitte diesen Approbationsantrag verwenden!“ – gemeint ist der Vordruck „Antrag auf Erteilung der Approbation für saarländische Studienabschlüsse“.
- 2Tabellarischer Lebenslauf (Studiengang und beruflicher Werdegang)
- 7eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung im Original („Ärztliches Attest zur Vorlage beim Landesamt“)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Antragsteller nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des ärztlichen Berufes ungeeignet ist. Der Vordruck enthält die Erklärung, dass die Untersuchung weder von einem Familienangehörigen oder Lebensgefährten noch von einem Arzt durchgeführt wurde, der in der Praxis eines Familienangehörigen arbeitet; Arzt- oder Krankenhausstempel erforderlich.
Kann nachgereicht werden
- 6ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OB)
Form: Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat
Besonderheit: Belegart „OB“. Das Höchstalter bemisst sich nach dem Eingang des Approbationsantrags beim Landesamt. Diese Position ist die einzige, die nach der Annahmesperre des Merkblatts nachgereicht werden darf.
Nur in bestimmten Fällen
- 3eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
Nicht notwendig, wenn bereits bei der Anmeldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3) eingereicht
Form: amtlich beglaubigt
- 4ein standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
Nur wenn der jetzt geführte Name oder die Schreibweise von der Geburtsurkunde abweicht; nicht notwendig, wenn bereits bei der M3-Anmeldung eingereicht
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Beispiele des Merkblatts: Eheurkunde, Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, Urkunde über die Änderung der Schreibweise des Vor- oder Zunamens.
- 5Identitätsnachweis (amtliches Dokument mit Name, Geburtsdatum und Geburtsort, z. B. Reisepass)
Nicht notwendig, wenn bereits bei der M3-Anmeldung eingereicht
Form: amtlich beglaubigt
Freiwillig
- 8Promotionsurkunde
Nur erforderlich, wenn ein akademischer Grad in der Approbationsurkunde aufgeführt werden soll
Form: amtlich beglaubigt
Was das Verfahren in Saarland insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 200 € (Rahmen 200 € bis 300 €) |
| Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO) | 150 € (Rahmen 150 € bis 250 €) |
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 800 (Saarländisches Gebührengesetz) i. V. m. Allgemeinem Gebührenverzeichnis, Abschnitt 20
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen. Steht ein Betrag mit dem Zusatz „Rahmen“, nennt die Behörde diesen Betrag als Regelgebühr; der Rahmen ist der Spielraum der Kostenverordnung für Einzelfälle mit mehr Aufwand.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Staatliche Kenntnisprüfung; entscheidende und organisierende Stelle ist das Landesamt für Soziales (LAS)
- Gebühr
- 400 € bis 800 €
Fachsprachenprüfung
In Saarland nicht vorgesehen.
Besonderheiten in Saarland
- Nur zwei Fallgruppen statt drei: EU/EWR/Schweiz und Drittstaat werden in einem einzigen Merkblatt und einem einzigen Antragsformular („nach Studium im Ausland“) zusammengefasst.
- Eine einzige Unterlagenliste mit 14 Positionen für EU, Drittstaat und Berufserlaubnis: Die dem Approbationsantrag beizufügenden Unterlagen entsprechen wörtlich denen für die Erlaubnis zur Berufsausübung.
- Führungszeugnis durchgängig in der Belegart „OB“ – sowohl für saarländische als auch für ausländische Abschlüsse.
- Keine Fachsprachen-Kammerprüfung: Das Landesamt verlangt lediglich ein C1-Zertifikat, das mit dem Antrag einzureichen ist. Eine prüfende Stelle wird in keiner amtlichen Quelle benannt.
- Die ärztliche Bescheinigung muss von einem in Deutschland ansässigen Arzt ausgestellt sein und darf bei Vorlage nicht älter als einen Monat sein.
- Die schriftliche Bestätigung des zukünftigen Arbeitgebers über die beabsichtigte Beschäftigung ist Pflichtunterlage im Original – auch für die Approbation.
- Ein Aufenthaltstitel reicht als Identitätsnachweis ausdrücklich nicht aus.
- Ausdrückliche Zurückweisung des DataFlow-Group-Verfahrens: Anfragen solcher Dienstleister zur Echtheitsbestätigung werden in keinem Fall beantwortet, auch nicht mit Einverständniserklärung der bewerbenden Person. Für eine ärztliche Tätigkeit im Ausland ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zentralstelle zu beantragen.
- Verzicht auf die Approbation: Zuständig ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem zuletzt ärztlich gearbeitet wurde, hilfsweise des Wohnsitz-Bundeslandes. Einzureichen sind Verzichtserklärung, Original der Approbationsurkunde und alle vorhandenen beglaubigten Kopien. Die Ärztekammer ist dafür nicht zuständig.
- Ausländische Hochschulgrade werden in der Form geführt, in der sie verliehen wurden, unter Angabe der verleihenden Hochschule; eine Umwandlung in einen deutschen Grad findet nicht statt. Grundlage sind die Vorgaben der Kultusministerkonferenz und § 63 Universitätsgesetz des Saarlandes.
- Die Merkblätter des Landesamts für Soziales sind als „Datei ist nicht barrierefrei“ gekennzeichnet.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.