Approbation als Arzt in Sachsen-Anhalt: Unterlagen
Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
Auf einen Blick
| Ihr Abschluss | Antragsgebühr | Bearbeitungsdauer | Unterlagen |
|---|---|---|---|
| EU / EWR / Schweiz | 157 € bis 525 € | — | 17 |
| Drittstaat | 157 € bis 525 € | — | 25 |
| Berufserlaubnis | 197 € bis 307 € | — | 20 |
| Deutscher Abschluss | 157 € bis 525 € | spätestens drei Monate nach Vollständigkeit aller Antragsunterlagen | 10 |
- Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
- per Post
- Fachsprachenprüfung:
- Sie melden sich selbst an
Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.
Zuständige Stellen
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat 23
Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung
Postanschrift: Maxim-Gorki-Str. 7, 06114 Halle (Saale); Besucheranschrift: Hansering 15, 06108 Halle (Saale)
Telefon: +49 345 514-3268 (Auslandsabschlüsse); 0345 514 3265 (Universität Halle) / 0345 514 3266 (Universität Magdeburg) für Inlandsabsolventen; Fax 0345 514 3279
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Deutsch-Sprachtest für Ärztinnen und Ärzte
Zuständig für: Fachsprachenprüfung
Telefon: 0391 6054-7860
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Medizinische Fakultät
Zuständig für: Kenntnisprüfung
Welche Unterlagen Sie brauchen
Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen-Anhalt zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.
Begriffe in dieser Liste
- Beglaubigte Kopie:
- Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
- Qualifizierte Übersetzung:
- Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
- Certificate of Good Standing:
- Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
- Konformitätsbescheinigung:
- Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
- Führungszeugnis (BZRG):
- Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
- Belegart:
- Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
- § 10 BÄO:
- Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.
Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz
17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Antrag: per Post
Immer erforderlich
- Schriftlicher Antrag (Formular)
Form: Original
Besonderheit: Original mit eigenhändiger Unterschrift; Formular „Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation“, Stand 09.04.2026.
- Nachweise über die abgeschlossene ärztliche Ausbildung (Diplom-/Abschlusszeugnis)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Reisepass oder Identitätskarte
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Unterschrieben und tabellarisch, über absolvierte Ausbildungen, ausgeübte Erwerbstätigkeiten und Aufenthaltsorte.
- Erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 BMG
- Strafregisterauszug des Herkunftslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate bei Einreise zum ständigen Aufenthalt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Bestätigt, dass die Berechtigung zur Berufsausübung vorliegt und keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergriffen wurden. Erhältlich bei der obersten Gesundheitsbehörde oder der Berufskammer des Herkunftsstaates.
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Besonderheit: Nach dem Merkblatt „Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse“, Stand 09.04.2026: allgemeinsprachliches Zertifikat B2.
- Deutsch-Sprachtest für Ärztinnen und Ärzte
Besonderheit: Bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abzulegen; die Bescheinigung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
- Erklärung über den Willen, ärztlich in Sachsen-Anhalt tätig zu werden (ggf. mit Angabe des künftigen Arbeitgebers) - Einstellungszusage
Form: Original
- Einverständniserklärung (Formular)
Form: Original · amtlicher Vordruck
Kann nachgereicht werden
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Belegart „O“. Bei Antragstellung noch nicht erforderlich, erst nach Aufforderung.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Formular des Landesprüfungsamtes. Bei Antragstellung noch nicht erforderlich, erst nach Aufforderung.
Nur in bestimmten Fällen
- Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Studium
Wenn die praktische Tätigkeit Bestandteil der Ausbildung ist.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Heiratsurkunde / Urkunde über Namensänderung
Bei abweichendem Namen.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Fallabhängig; alternativ Bescheinigung über die ärztliche Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre, ausgestellt durch die zuständige Behörde des Studienlandes.
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)
Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU
25 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Antrag: per Post
Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original
Besonderheit: Formular des Landesprüfungsamtes, vollständig ausgefüllt, Original mit eigenhändiger Unterschrift.
- Einstellungszusage in Sachsen-Anhalt oder Nachweis der Erwerbsabsicht
Vier gleichwertige Alternativen: Einstellungszusage in Sachsen-Anhalt ODER Hospitationsvertrag mit einer Klinik in Sachsen-Anhalt mit Benennung eines konkreten Zeitraums von mindestens einem Monat ODER Meldebescheinigung mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt ODER Standortvermerk der ZSBA der Bundesagentur für Arbeit ([email protected]).
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Der Hospitationsvertrag genügt hier ausdrücklich. Der ZSBA-Standortvermerk erleichtert die Antragstellung aus dem Ausland.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Amtlich oder notariell beglaubigte Kopie von Einband (Außenseiten) sowie den Seiten mit den persönlichen Daten.
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Amtlich oder notariell beglaubigte Kopie vom ausländischen Original mit untrennbar angehefteter deutscher Originalübersetzung.
- Aktuelle Meldebescheinigung aus Deutschland nach § 18 Abs. 2 BMG
Form: amtlich beglaubigt
Nicht älter als: 2 Monate
Besonderheit: Beim Bürgerbüro zu beantragen. Das Höchstalter beträgt zwei Monate.
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: Aktuell, vollständig, in deutscher Sprache, chronologisch als Tabelle, im Original mit eigenhändiger Unterschrift. Schule, Studium/Ausbildung und Berufstätigkeit, ausdrücklich auch Zeiten ohne Berufstätigkeit (z. B. Sprachkurse, Nichtbeschäftigung); einzelne Stationen mit Ort und Land.
- Diplom-/Abschlusszeugnis (Urkunde) Studium
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit untrennbar angehefteter deutscher Originalübersetzung.
- Fächerübersicht des Studiums mit Angabe der absolvierten Stunden pro Fach (Transkript, Anlage zum Diplom, Diploma Supplement)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Berufsausübungsberechtigung (Lizenz, Approbation, Registrierung bei der Berufskammer, Berufsausweis des Herkunfts- oder Ausbildungslandes)
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Deutsch-B2-Zertifikat
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung. Nach dem Anmeldeverfahren der Ärztekammer darf das B2-Zertifikat nicht älter als fünf Jahre sein.
- Einverständniserklärung zur Durchführung des Gutachtens
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Enthält zugleich die Kostenübernahmeerklärung über 1.773,00 €. Im selben Formular kann alternativ erklärt werden, direkt an der Kenntnisprüfung teilnehmen zu wollen - mit Begründung, warum kein Curriculum vorgelegt wird bzw. das vorhandene nicht geprüft werden soll.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Besonderheit: Im Antragsformular: kein Antrag in einem anderen Bundesland; früherer, zurückgenommener Antrag bei einer anderen Behörde; bereits in einem anderen Bundesland an einer Kenntnisprüfung teilgenommen; in einem anderen Bundesland die Fachsprachenprüfung nicht bestanden.
Kann nachgereicht werden
- Nachweis bestandener Fachsprachtest vor der jeweiligen Berufskammer
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Block C der Checkliste - später auf Anforderung. Amtlich beglaubigte Kopie des Zertifikats; der Test darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate bei Einreise zum ständigen Aufenthalt
Besonderheit: Aus dem Herkunftsland und aus anderen Ländern, in denen dauerhaft gelebt wurde. Block C der Checkliste.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
Besonderheit: Aus dem Herkunftsland und aus anderen Ländern, in denen beruflich gearbeitet wurde: Auskunft der obersten Gesundheitsbehörde oder Berufskammer, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen eingeleitet oder getroffen wurden. Block C der Checkliste.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung
Besonderheit: Belegart „O“; beim Bürgerbüro zu beantragen, wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Landesprüfungsamt versandt. Bei der Beantragung ist als Empfänger „Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - Referat 23“ oder das Weiserzeichen der Ansprechperson anzugeben. Block C der Checkliste.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung
Besonderheit: Formular des Landesprüfungsamtes, Original mit Unterschrift und Praxisstempel des untersuchenden Arztes. Block C der Checkliste.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung
Besonderheit: Formular des Landesprüfungsamtes, Original mit eigenhändiger Unterschrift. Block C der Checkliste.
Nur in bestimmten Fällen
- Heiratsurkunde bzw. Urkunde über Namensänderung
Bei abweichendem Namen.
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Grundstudium (Internship, Internatur, Ordinatur, Praxisjahr)
Wenn die praktische Tätigkeit für die Berufsausübungserlaubnis im Herkunfts- oder Ausbildungsland obligatorisch ist.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Einverständniserklärung zur Echtheits- und Referenzqualifikationsprüfung
Nach Abforderung durch das Landesprüfungsamt.
Form: Original · amtlicher Vordruck
Besonderheit: Für die Referenzqualifikationsprüfung existiert eine eigene, gleichartige Einverständniserklärung.
- Einverständniserklärung für den Datenaustausch mit dem zukünftigen Arbeitgeber
Sofern ein künftiger Arbeitgeber benannt ist.
Form: Original · amtlicher Vordruck
- Nachweise über Berufstätigkeiten: Arbeitszeugnisse mit inhaltlichen Angaben zu den Tätigkeiten, Arbeitsbücher, Sozialversicherungs- und Rentennachweise
Nur beim Antrag auf Approbation erforderlich, nicht bei der Berufserlaubnis; Block B der Checkliste (Gleichwertigkeitsgutachten).
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Zeugnisse über Fort- und Weiterbildungen, Lehrgänge und Kurse mit inhaltlicher Dokumentation
Nur beim Antrag auf Approbation erforderlich; Block B der Checkliste.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Personalisiertes Curriculum, durch die Universität ausgestellt
Nur beim Antrag auf Approbation erforderlich; Block B der Checkliste. Entfällt, wenn der Direktzugang zur Kenntnisprüfung gewählt wird.
Form: Original · qualifizierte Übersetzung
Besonderheit: Curriculum des absolvierten Studiengangs mit aufgeschlüsselten Inhalten und zeitlicher Zuordnung zur Studienzeit; dazu Curriculum bzw. Logbuch von Praxisjahr und Facharztausbildung, sofern vorhanden. Im Original mit deutscher Übersetzung. Ausnahme 1: englischsprachige Curricula ohne Übersetzung. Ausnahme 2: türkische ärztliche Ausbildung - Curriculum in türkischer Sprache MIT Übersetzung, keine englische Fassung.
Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit
Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO
20 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis
Antrag: per Post
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original
Besonderheit: Gemeinsames Formular mit Anlage zur Eingangsbestätigung.
- Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage
Form: Original · beglaubigte Kopie
Besonderheit: Voraussetzung ist eine verbindliche Einstellungszusage eines künftigen Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt; die Berufserlaubnis ist auf Sachsen-Anhalt bzw. eine bestimmte Einrichtung des Landes beschränkt.
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
Form: amtlich beglaubigt
Nicht älter als: 2 Monate
- Lebenslauf
Form: Original
Besonderheit: In deutscher Sprache, tabellarisch, lückenlos, mit Ort und Land je Station.
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Fächer- und Notenliste / Transcript of Records
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Sprachnachweis Allgemeinsprache
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Deutsch-B2-Zertifikat.
- Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge
Form: im Antragsformular
Kann nachgereicht werden
- Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Nicht länger als drei Jahre zurückliegend; Block C der Checkliste.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung
Besonderheit: Belegart „O“. Bei Antragstellung ausdrücklich noch nicht erforderlich.
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
Nicht älter als: 3 Monate
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: Original · amtlicher Vordruck
Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung
Nur in bestimmten Fällen
- Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung
Bei abweichendem Namen.
Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung
- Nachweis der praktischen Ausbildungsphase
Wenn im Herkunfts- oder Ausbildungsland obligatorisch.
Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung
- Datenschutzrechtliche Einwilligung
Sofern ein künftiger Arbeitgeber benannt ist.
Form: Original · amtlicher Vordruck
Abschluss an einer deutschen Universität
10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt
Bearbeitungsdauer laut Behörde: spätestens drei Monate nach Vollständigkeit aller Antragsunterlagen
Antrag: per Post
Immer erforderlich
- Antrag nach amtlichem Formblatt
Form: Original
- Lebenslauf
Form: Original
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Form: amtlich beglaubigt
Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises ODER amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses zusammen mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)
Form: Original · Übersendung durch die Behörde
Nicht älter als: 1 Monat vor Antragstellung
Besonderheit: Belegart „O“; bei der Beantragung ist die Adresse des Landesprüfungsamtes anzugeben, die Zusendung erfolgt direkt an das Landesprüfungsamt.
- Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren
Form: im Antragsformular · Original
Besonderheit: Eigene schriftliche Erklärung über ein anhängiges gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren; im Antrag enthalten.
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung
Form: Original
Besonderheit: Ausgestellt von einem approbierten Arzt. Ausdrücklicher Hinweis: Nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG darf die Bescheinigung von keinem Angehörigen erstellt werden.
Nur in bestimmten Fällen
- Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
Falls nicht bereits seit der M1-, M2- oder M3-Prüfung beim Landesprüfungsamt vorhanden.
- Heiratsurkunde
Bei abweichendem Namen und falls nicht bereits seit der M1-, M2- oder M3-Prüfung vorhanden.
- Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis
Nur wenn der Identitätsnachweis über den Reisepass geführt wird; beim Personalausweis entbehrlich.
Freiwillig
- Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis
Besonderheit: In der Regel entbehrlich - das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung wurde vom IMPP ausgestellt und liegt dem Landesprüfungsamt bereits vor.
Was das Verfahren in Sachsen-Anhalt insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.
Gebühren der Behörde
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Approbation nach deutschem Abschluss | 157 € bis 525 € |
| Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss | 157 € bis 525 € |
| Approbation mit Drittstaats-Abschluss | 157 € bis 525 € |
| Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO) | 197 € bis 307 € |
Rechtsgrundlage: AllGO LSA vom 10.10.2012 (GVBl. LSA Nr. 20 vom 26.10.2012), zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026 (GVBl. LSA S. 203); Anlage (Kostentarif) in der ab 21.05.2026 geltenden Fassung, 284 Seiten
Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.
Prüfungen
Kenntnisprüfung
- Durchführende Stelle
- Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit), Halle; abgenommen wird an der Universität Halle, die auch die Termine vorgibt
- Gebühr
- nicht veröffentlicht
Fachsprachenprüfung
- Durchführende Stelle
- Ärztekammer Sachsen-Anhalt („Deutsch-Sprachtest für Ärztinnen und Ärzte“); Prüfungsort SkillsLab der Martin-Luther-Universität Halle
- Gebühr
- 500 €
- Anmeldung
- Sie melden sich selbst an
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
- Behördenwechsel zum 01.04./09.04.2026: Das Landesverwaltungsamt (LVwA), Referat 507, wurde zum Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS), Referat 23. Ältere Unterlagen auf lvwa.sachsen-anhalt.de sind Altbestand. Die amtlichen E-Mail-Adressen tragen die Domain lvwa.sachsen-anhalt.de.
- Der Direktzugang zur Kenntnisprüfung ohne Gleichwertigkeitsgutachten ist formal zulässig.
- Sammelkopien, Sammelübersetzungen und Sammelbeglaubigungen sind ausdrücklich unzulässig.
- Der Standortvermerk der ZSBA der Bundesagentur für Arbeit wird ausdrücklich als Zuständigkeitsnachweis akzeptiert; das erleichtert die Antragstellung aus dem Ausland.
- Ein Hospitationsvertrag von mindestens einem Monat genügt als Nachweis der Erwerbsabsicht.
- Türkei-Sonderregel für das Curriculum: türkischsprachige Fassung mit Übersetzung, eine englische Fassung wird nicht akzeptiert.
- Beratung: IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt und die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit.
Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.