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Approbation als Arzt in Sachsen-Anhalt: Unterlagen

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Sachsen-Anhalt
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz157 € bis 525 €—17
Drittstaat157 € bis 525 €—25
Berufserlaubnis197 € bis 307 €—20
Deutscher Abschluss157 € bis 525 €spätestens drei Monate nach Vollständigkeit aller Antragsunterlagen10
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post
Fachsprachenprüfung:
Sie melden sich selbst an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe, Referat 23

Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung

Postanschrift: Maxim-Gorki-Str. 7, 06114 Halle (Saale); Besucheranschrift: Hansering 15, 06108 Halle (Saale)

Telefon: +49 345 514-3268 (Auslandsabschlüsse); 0345 514 3265 (Universität Halle) / 0345 514 3266 (Universität Magdeburg) für Inlandsabsolventen; Fax 0345 514 3279

Zur Behördenseite

Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Deutsch-Sprachtest für Ärztinnen und Ärzte

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Telefon: 0391 6054-7860

Zur Behördenseite

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Medizinische Fakultät

Zuständig für: Kenntnisprüfung

Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen-Anhalt zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

17 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Antrag: per Post

Immer erforderlich

  • Schriftlicher Antrag (Formular)

    Form: Original

    Besonderheit: Original mit eigenhändiger Unterschrift; Formular „Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis/Approbation“, Stand 09.04.2026.

  • Nachweise über die abgeschlossene ärztliche Ausbildung (Diplom-/Abschlusszeugnis)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Reisepass oder Identitätskarte

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Unterschrieben und tabellarisch, über absolvierte Ausbildungen, ausgeübte Erwerbstätigkeiten und Aufenthaltsorte.

  • Erweiterte Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 2 BMG
  • Strafregisterauszug des Herkunftslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate bei Einreise zum ständigen Aufenthalt

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herkunftslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Bestätigt, dass die Berechtigung zur Berufsausübung vorliegt und keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergriffen wurden. Erhältlich bei der obersten Gesundheitsbehörde oder der Berufskammer des Herkunftsstaates.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Besonderheit: Nach dem Merkblatt „Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse“, Stand 09.04.2026: allgemeinsprachliches Zertifikat B2.

  • Deutsch-Sprachtest für Ärztinnen und Ärzte

    Besonderheit: Bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt abzulegen; die Bescheinigung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

  • Erklärung über den Willen, ärztlich in Sachsen-Anhalt tätig zu werden (ggf. mit Angabe des künftigen Arbeitgebers) - Einstellungszusage

    Form: Original

  • Einverständniserklärung (Formular)

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Kann nachgereicht werden

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Belegart „O“. Bei Antragstellung noch nicht erforderlich, erst nach Aufforderung.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Formular des Landesprüfungsamtes. Bei Antragstellung noch nicht erforderlich, erst nach Aufforderung.

Nur in bestimmten Fällen

  • Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Studium

    Wenn die praktische Tätigkeit Bestandteil der Ausbildung ist.

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Heiratsurkunde / Urkunde über Namensänderung

    Bei abweichendem Namen.

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Konformitätsbescheinigung nach der Richtlinie 2005/36/EG

    Fallabhängig; alternativ Bescheinigung über die ärztliche Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre, ausgestellt durch die zuständige Behörde des Studienlandes.

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

25 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Antrag: per Post

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original

    Besonderheit: Formular des Landesprüfungsamtes, vollständig ausgefüllt, Original mit eigenhändiger Unterschrift.

  • Einstellungszusage in Sachsen-Anhalt oder Nachweis der Erwerbsabsicht

    Vier gleichwertige Alternativen: Einstellungszusage in Sachsen-Anhalt ODER Hospitationsvertrag mit einer Klinik in Sachsen-Anhalt mit Benennung eines konkreten Zeitraums von mindestens einem Monat ODER Meldebescheinigung mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt ODER Standortvermerk der ZSBA der Bundesagentur für Arbeit ([email protected]).

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Der Hospitationsvertrag genügt hier ausdrücklich. Der ZSBA-Standortvermerk erleichtert die Antragstellung aus dem Ausland.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Amtlich oder notariell beglaubigte Kopie von Einband (Außenseiten) sowie den Seiten mit den persönlichen Daten.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Amtlich oder notariell beglaubigte Kopie vom ausländischen Original mit untrennbar angehefteter deutscher Originalübersetzung.

  • Aktuelle Meldebescheinigung aus Deutschland nach § 18 Abs. 2 BMG

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 2 Monate

    Besonderheit: Beim Bürgerbüro zu beantragen. Das Höchstalter beträgt zwei Monate.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, vollständig, in deutscher Sprache, chronologisch als Tabelle, im Original mit eigenhändiger Unterschrift. Schule, Studium/Ausbildung und Berufstätigkeit, ausdrücklich auch Zeiten ohne Berufstätigkeit (z. B. Sprachkurse, Nichtbeschäftigung); einzelne Stationen mit Ort und Land.

  • Diplom-/Abschlusszeugnis (Urkunde) Studium

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Beglaubigte Kopie mit untrennbar angehefteter deutscher Originalübersetzung.

  • Fächerübersicht des Studiums mit Angabe der absolvierten Stunden pro Fach (Transkript, Anlage zum Diplom, Diploma Supplement)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Berufsausübungsberechtigung (Lizenz, Approbation, Registrierung bei der Berufskammer, Berufsausweis des Herkunfts- oder Ausbildungslandes)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Deutsch-B2-Zertifikat

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Voraussetzung für die Zulassung zur Fachsprachenprüfung. Nach dem Anmeldeverfahren der Ärztekammer darf das B2-Zertifikat nicht älter als fünf Jahre sein.

  • Einverständniserklärung zur Durchführung des Gutachtens

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Enthält zugleich die Kostenübernahmeerklärung über 1.773,00 €. Im selben Formular kann alternativ erklärt werden, direkt an der Kenntnisprüfung teilnehmen zu wollen - mit Begründung, warum kein Curriculum vorgelegt wird bzw. das vorhandene nicht geprüft werden soll.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Im Antragsformular: kein Antrag in einem anderen Bundesland; früherer, zurückgenommener Antrag bei einer anderen Behörde; bereits in einem anderen Bundesland an einer Kenntnisprüfung teilgenommen; in einem anderen Bundesland die Fachsprachenprüfung nicht bestanden.

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis bestandener Fachsprachtest vor der jeweiligen Berufskammer

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Block C der Checkliste - später auf Anforderung. Amtlich beglaubigte Kopie des Zertifikats; der Test darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate bei Einreise zum ständigen Aufenthalt

    Besonderheit: Aus dem Herkunftsland und aus anderen Ländern, in denen dauerhaft gelebt wurde. Block C der Checkliste.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Aus dem Herkunftsland und aus anderen Ländern, in denen beruflich gearbeitet wurde: Auskunft der obersten Gesundheitsbehörde oder Berufskammer, dass keine berufs- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen eingeleitet oder getroffen wurden. Block C der Checkliste.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung

    Besonderheit: Belegart „O“; beim Bürgerbüro zu beantragen, wird vom Bundesamt für Justiz direkt an das Landesprüfungsamt versandt. Bei der Beantragung ist als Empfänger „Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe - Referat 23“ oder das Weiserzeichen der Ansprechperson anzugeben. Block C der Checkliste.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung

    Besonderheit: Formular des Landesprüfungsamtes, Original mit Unterschrift und Praxisstempel des untersuchenden Arztes. Block C der Checkliste.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung

    Besonderheit: Formular des Landesprüfungsamtes, Original mit eigenhändiger Unterschrift. Block C der Checkliste.

Nur in bestimmten Fällen

  • Heiratsurkunde bzw. Urkunde über Namensänderung

    Bei abweichendem Namen.

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der praktischen Tätigkeit im Anschluss an das Grundstudium (Internship, Internatur, Ordinatur, Praxisjahr)

    Wenn die praktische Tätigkeit für die Berufsausübungserlaubnis im Herkunfts- oder Ausbildungsland obligatorisch ist.

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Einverständniserklärung zur Echtheits- und Referenzqualifikationsprüfung

    Nach Abforderung durch das Landesprüfungsamt.

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Besonderheit: Für die Referenzqualifikationsprüfung existiert eine eigene, gleichartige Einverständniserklärung.

  • Einverständniserklärung für den Datenaustausch mit dem zukünftigen Arbeitgeber

    Sofern ein künftiger Arbeitgeber benannt ist.

    Form: Original · amtlicher Vordruck

  • Nachweise über Berufstätigkeiten: Arbeitszeugnisse mit inhaltlichen Angaben zu den Tätigkeiten, Arbeitsbücher, Sozialversicherungs- und Rentennachweise

    Nur beim Antrag auf Approbation erforderlich, nicht bei der Berufserlaubnis; Block B der Checkliste (Gleichwertigkeitsgutachten).

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Zeugnisse über Fort- und Weiterbildungen, Lehrgänge und Kurse mit inhaltlicher Dokumentation

    Nur beim Antrag auf Approbation erforderlich; Block B der Checkliste.

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Personalisiertes Curriculum, durch die Universität ausgestellt

    Nur beim Antrag auf Approbation erforderlich; Block B der Checkliste. Entfällt, wenn der Direktzugang zur Kenntnisprüfung gewählt wird.

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Curriculum des absolvierten Studiengangs mit aufgeschlüsselten Inhalten und zeitlicher Zuordnung zur Studienzeit; dazu Curriculum bzw. Logbuch von Praxisjahr und Facharztausbildung, sofern vorhanden. Im Original mit deutscher Übersetzung. Ausnahme 1: englischsprachige Curricula ohne Übersetzung. Ausnahme 2: türkische ärztliche Ausbildung - Curriculum in türkischer Sprache MIT Übersetzung, keine englische Fassung.

Verlangt das Merkblatt eine Einstellungszusage oder einen Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Antrag, betrifft das die Berufserlaubnis und Antragsteller, die noch im Ausland wohnen. Wohnen Sie bereits in Deutschland, ist für die Approbation die Behörde des Landes zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 12 Abs. 2a BÄO); eine Stelle müssen Sie dafür nicht nachweisen. Wir klären das für Sie mit der Behörde. Mehr zur Zuständigkeit

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

20 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original

    Besonderheit: Gemeinsames Formular mit Anlage zur Eingangsbestätigung.

  • Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Voraussetzung ist eine verbindliche Einstellungszusage eines künftigen Arbeitgebers in Sachsen-Anhalt; die Berufserlaubnis ist auf Sachsen-Anhalt bzw. eine bestimmte Einrichtung des Landes beschränkt.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis

    Form: amtlich beglaubigt

    Nicht älter als: 2 Monate

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: In deutscher Sprache, tabellarisch, lückenlos, mit Ort und Land je Station.

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Fächer- und Notenliste / Transcript of Records

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Deutsch-B2-Zertifikat.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

Kann nachgereicht werden

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Nicht länger als drei Jahre zurückliegend; Block C der Checkliste.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung

    Besonderheit: Belegart „O“. Bei Antragstellung ausdrücklich noch nicht erforderlich.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate bei Erteilung der Berufsberechtigung

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei abweichendem Namen.

    Form: amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der praktischen Ausbildungsphase

    Wenn im Herkunfts- oder Ausbildungsland obligatorisch.

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Datenschutzrechtliche Einwilligung

    Sofern ein künftiger Arbeitgeber benannt ist.

    Form: Original · amtlicher Vordruck

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

10 Unterlagen · zuständig: Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) Sachsen-Anhalt

Bearbeitungsdauer laut Behörde: spätestens drei Monate nach Vollständigkeit aller Antragsunterlagen

Antrag: per Post

Immer erforderlich

  • Antrag nach amtlichem Formblatt

    Form: Original

  • Lebenslauf

    Form: Original

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: amtlich beglaubigt

    Besonderheit: Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises ODER amtlich beglaubigte Kopie des Reisepasses zusammen mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat vor Antragstellung

    Besonderheit: Belegart „O“; bei der Beantragung ist die Adresse des Landesprüfungsamtes anzugeben, die Zusendung erfolgt direkt an das Landesprüfungsamt.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular · Original

    Besonderheit: Eigene schriftliche Erklärung über ein anhängiges gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren; im Antrag enthalten.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original

    Besonderheit: Ausgestellt von einem approbierten Arzt. Ausdrücklicher Hinweis: Nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG darf die Bescheinigung von keinem Angehörigen erstellt werden.

Nur in bestimmten Fällen

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Falls nicht bereits seit der M1-, M2- oder M3-Prüfung beim Landesprüfungsamt vorhanden.

  • Heiratsurkunde

    Bei abweichendem Namen und falls nicht bereits seit der M1-, M2- oder M3-Prüfung vorhanden.

  • Meldebescheinigung / Wohnsitznachweis

    Nur wenn der Identitätsnachweis über den Reisepass geführt wird; beim Personalausweis entbehrlich.

Freiwillig

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Besonderheit: In der Regel entbehrlich - das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung wurde vom IMPP ausgestellt und liegt dem Landesprüfungsamt bereits vor.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Sachsen-Anhalt insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss157 € bis 525 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss157 € bis 525 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss157 € bis 525 €
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)197 € bis 307 €

Rechtsgrundlage: AllGO LSA vom 10.10.2012 (GVBl. LSA Nr. 20 vom 26.10.2012), zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.05.2026 (GVBl. LSA S. 203); Anlage (Kostentarif) in der ab 21.05.2026 geltenden Fassung, 284 Seiten

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit), Halle; abgenommen wird an der Universität Halle, die auch die Termine vorgibt
Gebühr
nicht veröffentlicht

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Ärztekammer Sachsen-Anhalt („Deutsch-Sprachtest für Ärztinnen und Ärzte“); Prüfungsort SkillsLab der Martin-Luther-Universität Halle
Gebühr
500 €
Anmeldung
Sie melden sich selbst an

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

  • Behördenwechsel zum 01.04./09.04.2026: Das Landesverwaltungsamt (LVwA), Referat 507, wurde zum Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS), Referat 23. Ältere Unterlagen auf lvwa.sachsen-anhalt.de sind Altbestand. Die amtlichen E-Mail-Adressen tragen die Domain lvwa.sachsen-anhalt.de.
  • Der Direktzugang zur Kenntnisprüfung ohne Gleichwertigkeitsgutachten ist formal zulässig.
  • Sammelkopien, Sammelübersetzungen und Sammelbeglaubigungen sind ausdrücklich unzulässig.
  • Der Standortvermerk der ZSBA der Bundesagentur für Arbeit wird ausdrücklich als Zuständigkeitsnachweis akzeptiert; das erleichtert die Antragstellung aus dem Ausland.
  • Ein Hospitationsvertrag von mindestens einem Monat genügt als Nachweis der Erwerbsabsicht.
  • Türkei-Sonderregel für das Curriculum: türkischsprachige Fassung mit Übersetzung, eine englische Fassung wird nicht akzeptiert.
  • Beratung: IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt und die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit.

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.