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Approbation als Arzt in Sachsen: Unterlagen und Gebühren

Was Sie einreichen müssen, hängt davon ab, wo Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Auf einen Blick

Antragsgebühr, Bearbeitungsdauer und Zahl der Unterlagen je Fallgruppe in Sachsen
Ihr AbschlussAntragsgebührBearbeitungsdauerUnterlagen
EU / EWR / Schweiz300 €bis zu 3 Monate bei EU-Abschlüssen20
Drittstaat490 €siehe unten22
Berufserlaubnis490 €—11
Deutscher Abschluss170 €bis zu 3 Monate ab Vorlage sämtlicher Unterlagen12
Antrag bei Drittstaat-Abschluss:
per Post, persönlich
Gebühr Kenntnisprüfung:
850 €
Fachsprachenprüfung:
Die Behörde meldet Sie an

Welche Gruppe trifft auf Sie zu? Ihr Abschluss stammt aus der EU, dem EWR oder der Schweiz: Gruppe EU / EWR / Schweiz. Er stammt aus einem anderen Staat: Gruppe Drittstaat. Sie möchten vor der Approbation arbeiten: Berufserlaubnis.

Zuständige Stellen

Landesdirektion Sachsen

Referat 22 - Krankenhauswesen und Humanmedizin, Sozialwesen

Zuständig für: Deutscher Abschluss, EU / EWR / Schweiz, Drittstaat, Berufserlaubnis, Gleichwertigkeitsprüfung

Landesdirektion Sachsen, Referat 22, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden (Post- und Antragsanschrift); Hausanschrift der Behörde allgemein: Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz

Telefon: 0371 532-0 (Fax 0371 532-1929); Sachbearbeitung Auslandsabschlüsse 0351 825 (Durchwahl nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens)

Zur Behördenseite

Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe

Referat 29 der Landesdirektion Sachsen

Zuständig für: Kenntnisprüfung

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Sächsische Landesärztekammer

Fachsprachenprüfungen / Servicestelle für ausländische Ärzte

Zuständig für: Fachsprachenprüfung

Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

Telefon: +49 351 8267-318 (Fachsprachenprüfung); +49 351 8267164 (Servicestelle)

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Wir stellen mit Ihnen die Unterlagen für Sachsen zusammen und prüfen sie vor der Abgabe.

Begriffe in dieser Liste

Apostille:
Echtheitsvermerk nach dem Haager Übereinkommen. Ihn erteilt die zuständige Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.
Legalisation:
Echtheitsvermerk der Deutschen Botschaft im Ausstellungsstaat. Er ersetzt die Apostille, wenn der Staat dem Haager Übereinkommen nicht angehört.
Beglaubigte Kopie:
Kopie mit Beglaubigungsvermerk. Je nach Land muss eine deutsche Behörde oder ein deutscher Notar beglaubigen.
Qualifizierte Übersetzung:
Übersetzung durch einen in Deutschland gerichtlich ermächtigten Übersetzer. In manchen Ländern genügt auch ein von der Deutschen Botschaft anerkannter Übersetzer im Ausland. Die Übersetzung wird fest mit dem Dokument verbunden.
Certificate of Good Standing:
Bescheinigung der Behörde des Staates, in dem Sie gearbeitet haben, dass Ihnen die Berufsausübung nicht untersagt ist.
Konformitätsbescheinigung:
Bescheinigung der Behörde eines EU-Staates, dass Ihr Abschluss den Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG entspricht. Sie ist nötig, wenn die Bezeichnung Ihres Abschlusses nicht genau der Liste der Richtlinie entspricht.
Führungszeugnis (BZRG):
Auszug aus dem Bundeszentralregister nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Sie beantragen ihn bei Ihrer Meldebehörde.
Belegart:
Die Art des Führungszeugnisses. Belegart O (Buchstabe O) gilt für die Vorlage bei einer Behörde; das Bundesamt für Justiz schickt das Zeugnis dann direkt an die Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG).
§ 10 BÄO:
Paragraf der Bundesärzteordnung (BÄO), der die befristete Berufserlaubnis regelt.

Abschluss aus der EU, dem EWR oder der Schweiz

20 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen

Bearbeitungsdauer laut Behörde: bis zu 3 Monate bei EU-Abschlüssen

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis (App2)

    Form: Original

    Besonderheit: Eigenhändig zu unterschreiben; Formular sms_ld_apparzt_3, Stand 16.01.2026.

  • Nachweis, wo die beabsichtigte Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufgenommen werden soll

    Besonderheit: Stellt den Landesbezug her.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Wörtlich: „nur als beglaubigte Kopie oder zur Vorlage. Bitte keine Originaldokumente einsenden!“ Der Identitätsnachweis ist von der Übersetzungspflicht ausgenommen.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille

    Besonderheit: Apostille laut Übersicht der Sächsischen Landesärztekammer; im Antragsformular selbst ist die Apostille nur für das Diplom ausdrücklich genannt.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Formular der Landesdirektion Sachsen. Abweichung zum Inlandsfall, dort gilt 1 Monat.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, datiert, persönlich unterschrieben.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart „0“.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Erforderlich für alle Länder, in denen man sich in den letzten zwei Jahren vor Einreise aufgehalten hat.

  • Zeugnis über die ärztliche Prüfung bzw. Staatsexamen/Diplom

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Wörtlich: „Dieses muss im Original vorgelegt werden.“ Haager Apostille oder Legalisation durch die zuständige deutsche Botschaft erforderlich.

  • Anlage zum Diplom (Curriculum nach Unterrichtsstunden pro Vorlesung/Seminar/Praktikum)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeiten (qualifizierte Arbeitszeugnisse, Arbeitsbuch, Beurteilungen)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufs (Abschluss der Ausbildung einschliesslich Pflichtpraktika)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Ausgestellt von der Ärztekammer oder der zuständigen Landesbehörde; erforderlich für alle Länder, in denen man sich in den letzten zwei Jahren vor Einreise aufgehalten hat.

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Sprachzertifikat Stufe B2 (GER).

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachentest bei der Sächsischen Landesärztekammer; im Formular ist das Einverständnis mit der Anmeldung durch die Behörde zu erklären. Eine bestandene Kenntnisprüfung ersetzt den Fachsprachentest.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Keine Vorstrafen; kein anhängiges Straf-/Ermittlungsverfahren (mit Aktenzeichen); keine zurückgenommene oder widerrufene Approbation; kein Rücknahme-/Widerrufsverfahren; keine frühere Verweigerung.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erklärung, in keinem anderen Bundesland einen Antrag gestellt zu haben oder jemals gestellt zu haben; zusätzlich Angabe früherer Kenntnisprüfungen mit Datum und Bundesland.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei abweichendem Namen (Eheurkunde u. a.).

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis einer abgeschlossenen Spezialisierung (Facharzt)

    Falls vorhanden.

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

  • Konformitätsbescheinigung / EU-Bescheinigung nach RL 2005/36/EG

    Wenn der Studienbeginn vor dem EU-Beitritt des Ausbildungslandes liegt oder ein Drittstaatsdiplom bereits in einem EU-Land anerkannt wurde. Zu beantragen beim Gesundheitsministerium des jeweiligen EU-Landes.

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2) · Merkblatt der Behörde (3)

Abschluss aus einem Staat außerhalb der EU

22 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen

Bearbeitungsdauer laut Behörde: bis zu 4 Monate in sonstigen Fällen; Gleichwertigkeitsprüfung in der Regel innerhalb von vier Monaten nach Vollständigkeit, bei Einschaltung eines Gutachters erheblich länger

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nachweise zu Ihren Studieninhalten (Curriculum, Fächer- und Stundenübersicht, Nachweise über Berufserfahrung und Fortbildungen) braucht die Behörde vor allem für den Unterlagenweg. Ob das Land sie auch für den Weg über die Kenntnisprüfung verlangt, steht in der Liste oben. Beide Wege im Vergleich

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis (App2) mit Anlage 'Erklärung zur Gleichwertigkeitsprüfung'

    Form: Original

  • Nachweis, wo die beabsichtigte Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufgenommen werden soll
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Keine Originaldokumente einsenden; von der Übersetzungspflicht ausgenommen.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung · Apostille

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, datiert, persönlich unterschrieben.

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart „0“.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

    Besonderheit: Für alle Länder, in denen man sich in den letzten zwei Jahren vor Einreise aufgehalten hat.

  • Abschlussdiplom / Prüfungszeugnis

    Form: Original · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Muss im Original vorgelegt werden; Haager Apostille oder Legalisation durch die zuständige deutsche Botschaft.

  • Anlage zum Diplom (Curriculum nach Unterrichtsstunden pro Vorlesung/Seminar/Praktikum); im Gleichwertigkeitsverfahren zusätzlich Fächer- und Notenübersichten für Grund- und Facharztstudium

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Personalisiertes Studienbuch (Syllabus) mit Inhalten zu den einzelnen Fächern

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bei Ausbildung außerhalb der EU zwingend; über die tatsächlichen Studienjahre, für Grund- und ggf. Facharztstudium. Bei englischsprachigem Studienbuch behält sich die Landesdirektion eine deutsche Übersetzung vor.

  • Nachweise der bisherigen beruflichen Tätigkeiten (qualifizierte Arbeitszeugnisse mit Angaben konkreter Tätigkeiten, Arbeitsbuch, Beurteilungen)

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Fortbildungsnachweise mit Angaben konkreter Inhalte

    Form: Original · amtlich beglaubigt · qualifizierte Übersetzung

    Besonderheit: Bestandteil der Zusatzanlage „Erklärung zur Gleichwertigkeitsprüfung“.

  • Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung im Ausbildungs- oder Heimatland

    Form: beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Sprachzertifikat Stufe B2 (GER).

  • Nachweis der Fachsprachenkenntnisse (C1 GER)

    Besonderheit: Fachsprachentest bei der Sächsischen Landesärztekammer; Anmeldung durch die Behörde. Eine bestandene Kenntnisprüfung ersetzt den Fachsprachentest.

  • Erklärung zur Gleichwertigkeitsprüfung (Anlage zu App2)

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Enthält zugleich die Kostenübernahmeerklärung für Gutachter und Echtheitsprüfung. Die Kosten werden als Kostenvorschuss erhoben.

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erklärung: kein Antrag in einem anderen Bundesland gestellt oder jemals gestellt; zusätzlich Angabe früherer Kenntnisprüfungen.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Bei abweichendem Namen.

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

  • Nachweis einer abgeschlossenen Facharzt- bzw. Fachweiterbildung

    Falls eine Spezialisierung abgeschlossen wurde; die Facharzturkunde ist auch Bestandteil der Anlage zur Gleichwertigkeitsprüfung.

    Form: beglaubigte Kopie · Apostille · Legalisation · qualifizierte Übersetzung

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Befristete Erlaubnis nach § 10 BÄO

11 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen

Die Berufserlaubnis gilt insgesamt höchstens zwei Jahre, über alle Länder zusammengerechnet; sie ist widerruflich, eine Verlängerung gibt es nur ausnahmsweise. Mehr zur Berufserlaubnis

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis (App2), Ankreuzfeld 'Berufserlaubnis'

    Form: Original

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: beglaubigte Kopie

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Lebenslauf

    Form: Original

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Belegart „0“.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Form: Original · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of Good Standing

    Form: Original · beglaubigte Kopie · qualifizierte Übersetzung

    Nicht älter als: 3 Monate

  • Sprachnachweis Allgemeinsprache

    Form: beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Sprachzertifikat Stufe B2 (GER).

  • Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

Nur in bestimmten Fällen

  • Bestätigung des künftigen Arbeitgebers / Einstellungszusage

    Für Auslandsabsolventen ist der künftige Arbeitgeber zu benennen; für Inlandsabsolventen nicht.

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde

Abschluss an einer deutschen Universität

12 Unterlagen · zuständig: Landesdirektion Sachsen

Bearbeitungsdauer laut Behörde: bis zu 3 Monate ab Vorlage sämtlicher Unterlagen

Antrag: per Post, persönlich

Antrag nicht möglich: per E-Mail

Die Nummer vor einer Unterlage ist die Nummer im amtlichen Antragsvordruck.

Immer erforderlich

  • Antrag auf Erteilung der Approbation (App1)

    Form: Original

    Besonderheit: Eigenhändig zu unterschreiben; Formular sms_ld_apparzt, Stand 08.10.2025.

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Personalausweis oder Reisepass.

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Original; ersetzbar durch eine vom Geburtsstandesamt beglaubigte Kopie.

  • Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung

    Form: Original · amtlicher Vordruck

    Nicht älter als: 1 Monat

    Besonderheit: Formular der Landesdirektion Sachsen; Arztname und Praxisstempel müssen erkennbar sein.

  • Lebenslauf

    Form: Original

    Besonderheit: Aktuell, tabellarisch, datiert und persönlich unterschrieben.

  • Zeugnis über die Ärztliche Prüfung / Staatsexamen

    Form: Original · beglaubigte Kopie

  • Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Deutschland)

    Form: Original · Übersendung durch die Behörde

    Nicht älter als: 1 Monat bei Eingang

    Besonderheit: Belegart „O“ (zur Vorlage bei Behörden), zu beantragen beim Einwohnermeldeamt am Hauptwohnsitz unter Angabe der Adresse „Landesdirektion Sachsen“ und des Verwendungszwecks „Approbation Arzt/Zahnarzt/Apotheker“. Ebenfalls einen Monat vor dem letzten Prüfungstermin zu beantragen.

  • Ziffer 4Erklärung über anhängige Straf-, Ermittlungs- und Berufsgerichtsverfahren

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erklärung zu Straffreiheit sowie zu anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren.

  • Erklärung über früher oder derzeit in anderen Bundesländern gestellte Anträge

    Form: im Antragsformular

    Besonderheit: Erklärung, dass bei keiner weiteren Behörde ein Approbationsantrag gestellt wurde.

Nur in bestimmten Fällen

  • Standesamtlicher Nachweis der Namensänderung

    Wenn der geführte Name von der Geburtsurkunde abweicht (z. B. Eheurkunde, Lebenspartnerschaft).

    Form: Original · beglaubigte Kopie

    Besonderheit: Ersetzbar durch eine vom zuständigen Standesamt beglaubigte Kopie.

  • Führungszeugnis / Strafregisterauszug des Heimat- oder Ausbildungslandes

    Bei ausländischen Antragstellern mit sächsischem Abschluss.

    Form: Original

    Nicht älter als: 3 Monate vor Antragstellung

Freiwillig

  • Akademischer Titel nach Promotionsverfahren

    Form: Original · beglaubigte Kopie

Zum amtlichen Antragsformular

Merkblatt der Behörde (1) · Merkblatt der Behörde (2)

Was das Verfahren in Sachsen insgesamt kostet, zeigen die Kostenübersicht und der Kostenrechner. Die Prüfungen erklären die Seiten zur Kenntnisprüfung und zur Fachsprachenprüfung. Wer das Bundesland wechseln will, liest Bundesland wechseln oder mehrfach beantragen.

Gebühren der Behörde

LeistungGebühr
Approbation nach deutschem Abschluss170 €
Approbation mit EU-/EWR-/Schweizer Abschluss300 €
Approbation mit Drittstaats-Abschluss490 €
Befristete Erlaubnis (§ 10 BÄO)490 €

Rechtsgrundlage: Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis vom 16. August 2021 (SächsGVBl. S. 898), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. März 2025 (SächsGVBl. S. 115); Rahmen: Sächsisches Verwaltungskostengesetz vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), § 3 Abs. 1, § 4

Dazu kommen die Prüfungsgebühren sowie mögliche Auslagen für Gutachten, Übersetzungen und Beglaubigungen.

Prüfungen

Kenntnisprüfung

Durchführende Stelle
Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe (Referat 29 der Landesdirektion Sachsen), beauftragt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales; Anmeldung über Referat 22 im laufenden Approbationsverfahren
Gebühr
850 €

Fachsprachenprüfung

Durchführende Stelle
Sächsische Landesärztekammer, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
Gebühr
590 €
Anmeldung
Die Behörde meldet Sie an

Besonderheiten in Sachsen

  • Sachbearbeitung bei Auslandsabschlüssen nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens.
  • Sachstandsanfragen werden ausdrücklich nicht beantwortet; wiederholte Nachfragen bleiben unbeantwortet.
  • Eine bestandene Kenntnisprüfung ersetzt den Fachsprachentest.
  • Die Kenntnisprüfungsgebühr wird behördlich erhoben (850 € nach dem 10. SächsKVZ), nicht über die Kammer. Organisatorisch betreut die Sächsische Landesärztekammer die Prüfung, die Gebühr bleibt aber eine staatliche Verwaltungsgebühr.
  • Datenübermittlung an die zuständige sächsische Heilberufekammer mit Erteilung der Approbation oder Berufserlaubnis.
  • Ein Sächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (SächsBQFG vom 17.12.2013, zuletzt geändert 22.07.2024) existiert, gilt aber nur für Berufe, die durch Rechtsvorschriften des Freistaats Sachsen geregelt sind. Für die ärztliche Approbation gilt unmittelbar Bundesrecht (BÄO, ÄApprO).
  • Beratungsstelle des Landes: IBAS - Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen, 0371/52 02 05 92, [email protected] (Dresden, Chemnitz, Leipzig).

Quelle: Merkblätter und Antragsformulare der Behörde (verlinkt), Stand der Daten: 8. September 2026, geprüft am 15. September 2026. Die Behörden ändern ihre Merkblätter regelmäßig; maßgeblich ist immer das verlinkte Originaldokument.